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Version 3.05f - 2015 |
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Standard "allgemeine Mundpflege" |
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Selbstversuch unter Kollegen bringt mitunter erstaunliche Erkenntnisse.
Etwa dann, wenn man sich testweise von einer anderen Pflegekraft die
Zähne putzen lässt. Zum peinlichen Panorama der eigenen Plomben, Kronen
und Brücken kann sich schnell ein Würgereiz gesellen - sobald die
Zahnbürste ein wenig zu weit im Rachen landet. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
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Standard "allgemeine Mundpflege" |
Definition:
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- Die Zahn- und Mundpflege fördert das
Wohlbefinden des Bewohners. Sie umfasst die Säuberung der Zähne, die
Massage des Zahnfleisches sowie die Spülung und die Inspektion der
Mundhöhle. Sie dient vor allem der Karies- und Parodontoseprophylaxe.
Die Mundpflege kann sowohl im Bett als auch vor dem Waschbecken
durchgeführt werden. Die Maßnahme macht nur dann Sinn, wenn sie
regelmäßig durchgeführt wird.
- Mit steigendem Lebensalter wird die Mundpflege
zunehmend problematisch. Viele Senioren vergessen immer häufiger das
Zähneputzen. Andere alte Menschen sind nicht mehr ausreichend zur
Mundhygiene motiviert, etwa weil sie unter depressiven Phasen leiden.
Körperliche Beschwerden wie Gicht, Lähmungen oder Arthrosen machen es
dem Pflegebedürftigen schwer, die Zahnbürste sinnvoll zu nutzen.
- Die in diesem Standard beschriebene sog.
"allgemeine Mundpflege" entspricht dem "ganz normalen" Zähneputzen, wie
es der Bewohner sein Leben lang zwei- oder dreimal pro Tag durchgeführt
hat. Sie kann bei entsprechenden Krankheitsbildern (Sterbende, Bewohner
mit hohem Fieber, Komapatienten usw.) um weitere Maßnahmen erweitert
werden. Diese sind z.B. im Standard "Soor- und Parotitisprophylaxe"
beschrieben. Ggf. kommt auch der ergänzende Standard "Pflege von
Zahnprothesen" zum Tragen.
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Grundsätze:
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- Ein gepflegter Mund und gesunde Zähne sind weit
mehr als optische Faktoren. Verschiedenen Erkrankungen kann mit einer
angemessenen Mundhygiene vorgebeugt werden.
- Jeder Pflegekraft muss bewusst sein, dass das
Putzen "fremder" Zähne ein Eingriff in die Intimsphäre ist. Die
Maßnahme erfordert ein hohes Maß an Taktgefühl und Einfühlungsvermögen.
- Die Mundpflege muss stets besonders vorsichtig
ausgeführt werden, da dieser Bereich zu den empfindlichsten Regionen
des Körpers gehört. Schon eine unbedachte Bewegung kann einen Brechreiz
auslösen.
- Wir übernehmen die Mundpflege nur dann
vollständig, wenn der Bewohner diese Maßnahme selbst mit unserer
Unterstützung nicht eigenverantwortlich durchführen kann.
- Natürliche Wirkstoffe sind zumeist gut
verträglich und werden von uns bevorzugt eingesetzt. In keinem Fall
nutzen wir (ohne ärztliche Anordnung) Mundwasser, da diese Produkte
ggf. das Geschmacksempfinden stören, Schleimhautveränderungen auslösen
sowie Zungen- und Zahnverfärbungen verursachen.
- Die Nutzung von Mundwasser ist kein Ersatz für das Zähneputzen.
- Die Herstellervorgaben werden strikt beachtet. Der Grundsatz "viel hilft viel" ist falsch.
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Ziele:
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- Die Zähne, die Zunge und der Mundraum werden gereinigt. Speisereste und Beläge werden entfernt.
- Der Bewohner spürt, dass sein Mundraum sauber und gepflegt ist.
- Die Mundschleimhaut ist intakt. Das physiologische Milieu bleibt erhalten.
- Schäden durch Karies werden minimiert. Die Funktionsfähigkeit der Zähne bleibt erhalten.
- Die Lippen bleiben geschmeidig. Es bilden sich keine Risse.
- Mundgeruch wird vermieden.
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Vorbereitung: |
Indikation
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Wir
prüfen, ob der Bewohner Unterstützung benötigt. Dieses ist etwa bei
folgenden Einschränkungen bzw. Krankheitsbildern erforderlich.
- Verletzung beider Arme oder Schultern
- Funktionseinschränkungen beider Hände, etwa als Folge von Kontrakturen oder von Ödemen
- Koma oder starke Sedierung
- psychische Erkrankungen, insbesondere Depressionen mit Antriebsminderung
- Schlaganfall mit Hemiplegie
- körperliche Erschöpfung
- Sterbeprozess
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Organisation
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- Wir führen regelmäßig einen Selbstversuch
durch. Je zwei Pflegekräfte putzen sich gegenseitig die Zähne. Im
anschließenden Gespräch werden dann die gewonnenen Eindrücke
thematisiert.
- Beim Putzen der Zähne darf der Auflagedruck
nicht zu hoch sein, da es sonst zu Schäden an der Zahnsubstanz und am
Zahnfleisch kommt. Der Druck sollte eine Last von 150 Gramm nicht
überschreiten. Dieses kann mit einer Briefwaage ausprobiert werden.
- Der Bewohner sollte einmal im Jahr den Zahnarzt
aufsuchen. Falls die Zahnprobleme relevant für die Pflege sein sollten,
halten wir Rücksprache mit dem Zahnarzt und lassen uns entsprechend
einweisen. Je nach Zustand des Mundraums kann z.B. die notwendige
Putztechnik vom Üblichen deutlich abweichen.
- Die Mundpflege können Senioren erfahrungsgemäß
bis ins hohe Alter selbstständig oder zumindest teilselbstständig
durchführen. Häufig beschränkt sich unsere Unterstützung darauf, die
Hand zu führen oder eine Nierenschale für das Ausspucken
bereitzuhalten. Nur wenn es absolut notwendig ist, erfolgt eine (wie
hier beschriebene) vollständige Übernahme der Mundpflege.
- Die Zähne werden nach jeder Mahlzeit (und ggf.
Zwischenmahlzeit) geputzt. Zudem ist die Reinigung nach der Eingabe
verschiedener oraler Medikamente sowie nach jedem Erbrechen
erforderlich.
- Eine regelmäßige Reinigung wird auch dann
durchgeführt, wenn der Bewohner oral keine Nahrung zu sich nimmt, etwa
falls er fastet oder per PEG ernährt wird.
- Nach dem Genuss von Nahrungsmitteln mit hohem
Säureanteil (z.B. Obst) sollte der Bewohner eine halbe Stunde mit dem
Zähneputzen warten. Er schützt damit den Zahnschmelz.
- Manche Bewohner haben ein reduziertes
Hygieneverständnis und lehnen das mehrmalige Putzen am Tag ab. In
solchen Fällen sollte die Pflegekraft zumindest so weit auf den
Senioren einwirken, dass dieser wenigstens morgens und abends die
Reinigung durchführt bzw. zulässt.
- Wir animieren unsere Bewohner dazu, auch bei
vorübergehender Krankheit die Mundhygiene nicht zu vernachlässigen, da
schon mehrere Tage mangelhafter Hygiene die Zahnsubstanz schädigen
können.
- Wir erfragen beim Bewohner, wann er die
Zahnpflege wünscht und führen diese dann immer zum gleichen Zeitpunkt
durch, also etwa morgens direkt nach dem Aufstehen und noch vor dem
Waschen. Insbesondere für demente Bewohner bildet die Zahnpflege eine
feste zeitliche Bezugsgröße im Tagesablauf. So vertreibt die
morgendliche Zahnreinigung den unangenehmen Geschmack im Mund und wirkt
als "Muntermacher".
- Wir erfragen, welche Produkte der Bewohner
bislang in der eigenen Häuslichkeit nutzte. Sofern möglich, kann der
Bewohner seine Lieblingsmarken auch weiterhin verwenden. (Die meisten
Zahncremes sind gut geeignet. Es gibt aber auch einige wirklich
schlechte Produkte, die sich trotz katastrophaler Testergebnisse seit
Jahrzehnten am Markt halten.)
- Jeder Bewohner hat sein eigenes und beschriftetes Zahnpflegeset. Dieses muss stets sauber gehalten werden.
- Wenn der Bewohner für die Mundspülung eine
Fertiglösung nutzt, entnehmen wir die notwendige Menge. Die Pflegekraft
stellt sicher, dass der Behälter mit dem Namen des Bewohners sowie mit
dem Anbruchdatum versehen ist.
- Die Übernahme der Zahnpflege wird regelmäßig
per Pflegevisite überwacht. Ungeschicktes Putzen ist unangenehm für den
Bewohner und kann ggf. sogar kleine Verletzungen verursachen.
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Material
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- Wir stellen das für die Mundpflege notwendige
Material zusammen. (Die Auflistung kann variieren, je nachdem, ob der
Bewohner vor das Waschbecken mobilisiert werden kann oder nicht.)
- Zahnbürste mit kurzem Bürstenkopf und abgerundeten Borsten (Naturborsten sind eine Infektionsquelle!)
- mittelharte Borsten bei teilweiser Übernahme der Maßnahme durch die Pflegekraft
- weiche Borsten mit abgerundetem Kopf bei vollständiger Übernahme der Maßnahme durch die Pflegekraft
- sehr weiche Zahnbürste bei Bewohnern mit hoher Blutungsgefahr
- Reinigungsstäbchen bei Bewohnern mit Schmerzen an der Schleimhaut oder mit sehr hoher Blutungsneigung
- Wenn die Hände des Bewohners in ihrer
Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, nutzen wir ggf.
Griffverstärkungen, in die die eigentliche Zahnbürste eingesteckt wird.
- Zahnputzbecher mit handwarmem oder mit kaltem Wasser (Senioren mit empfindlichen Zahnhälsen werden warmes Wasser bevorzugen.)
- fluoridhaltige Zahncreme (Hinweise: Bei
Entzündungen, Belägen oder Rhagaden ist der Zahnarzt zu befragen. Es
dürfen dann ggf. keine handelsüblichen Zahncremes genutzt werden. Sog.
"Raucherzahncremes" greifen den Zahnschmelz an und sollten vermieden
werden.)
- Nierenschale
- Handtuch zum Schutz und zum Abtrocknen
- Taschenlampe
- angefeuchteter Spatel
- Tupfer und Klemme
- ggf. Zahnseide oder ggf. Interdentalzahnbürste (reinigt zwischen den Zähnen)
- ggf. Mundwasser
- ggf. Munddusche
- Pflegestift oder -creme für die Lippen
- unsterile Handschuhe
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direkte Vorbereitung
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- Der Bewohner wird über die Maßnahme informiert und stimmt dieser zu.
- Nach Möglichkeit sollte die Mundpflege vor dem Waschbecken erfolgen.
- Falls der Senior das Bett nicht verlassen kann,
wird er in die Oberkörperhochlagerung gebracht. Etwaige
Kontraindikationen werden beachtet. Diese Lagerung ist im Rahmen der
Aspirationsprophylaxe sinnvoll. Zudem fällt es dem Bewohner leichter,
sich in die Maßnahme einzubringen.
- Bei verschiedenen Krankheitsbildern ist das
Aufstellen des Rückenteils des Bettes nicht möglich, etwa bei
Wirbelsäulenverletzungen. Dann bieten sich zwei Alternativen an (sofern
technisch möglich):
- Das Bett wird etwas seitlich gekippt.
- Das flach gestellte Bett wird insgesamt in eine schiefe Ebene gebracht. Die Füße liegen dann tiefer als der Kopf.
- Die Pflegekraft stellt sicher, dass ausreichend Licht auf den Mundbereich des Bewohners fällt.
- Die Kleidung des Bewohners wird ggf. mit einem Handtuch vor Verschmutzung geschützt.
- Die Utensilien werden in Reichweite des Bewohners abgelegt, damit er diese selbstständig nutzen kann.
- Wenn ein Infektionsrisiko besteht, sollten
Einmalhandschuhe getragen werden. In jedem Fall sollte sich die
Pflegekraft vor und nach der Maßnahme die Hände desinfizieren.
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Durchführung:
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Inspektion und Reinigung der Mundhöhle
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- Die Mundhöhle wird inspiziert und auf
krankhafte Veränderungen untersucht. Die Pflegekraft nutzt dafür eine
Taschenlampe und einen Spatel.
- Die Pflegekraft achtet darauf, dass sie nicht den Würgereiz des Bewohners auslöst.
- Die Kontrolle wird zweimal durchgeführt, also vor und nach der Mundpflege.
- Falls nötig wischt die Pflegekraft die Mundhöhle vorsichtig aus.
- Die Pflegekraft füllt ein Schälchen mit Mundspüllösung.
- Die Pflegekraft nimmt mit einer Klemme einen
Tupfer auf. Die Klemmenspitzen müssen mit dem weichen Material
umwickelt sein, da sonst Verletzungsgefahr besteht. Alternativ kann die
Pflegekraft einen Handschuh anziehen und sich auf den Zeigefinger einen
Pflaumentupfer stülpen und damit die Mundpflege durchführen. Das sollte
aber nur bei Bewohnern geschehen, die nicht zubeißen während der
Maßnahme.
- Die Tupfer werden in das Schälchen mit der Lösung eingetaucht und am Rand ausgedrückt.
- Die Pflegekraft beginnt mit der Zunge und den
Wangentaschen. Danach werden der harte und der weiche Gaumen gesäubert.
Für jeden Wischvorgang wird ein neuer Tupfer verwendet.
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Zahnpflege
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- Die Zahnbürste wird mit Zahncreme bestrichen.
- (Hinweis: In einigen Fällen fällt der
Pflegekraft die Übernahme des Putzens leichter, wenn sie dabei hinter
dem Senioren steht und nicht vor ihm. Ein großer Spiegel erleichtert
die Orientierung.)
- Beim Putzen muss beachtet werden:
- Die Pflegekraft putzt zuerst die hinteren Zähne. Dieses regt die Speichelsekretion an.

- Außenflächen: Der Bewohner wird aufgefordert,
die Lippen zu öffnen und dabei die Zahnreihen geschlossen zu halten.
Die Pflegekraft bürstet die Außenflächen immer "von Rot nach Weiß" (rot
= Zahnfleisch, weiß = Zahn). Am Zahnfleischrand bildet sich besonders
viel Belag. Daher sollte dort die Bürste in einem Winkel von 45 Grad
angesetzt werden und zusätzlich kleine Rüttelbewegungen ausführen. Die
Pflegekraft beginnt auf der linken Kieferseite und putzt dann nach
rechts.
- Innenflächen: Die Pflegekraft putzt die
Innenflächen mit kleinen kreisenden Rüttelbewegungen. Bei schwer
zugänglichen Bereichen, wie z.B. an den Innenseiten der Frontzähne,
kann die Zahnbürste auch längs geführt werden.
- Kaufläche: Nun reinigt die Pflegekraft die
Kauflächen mit kreisförmigen Rüttelbewegungen. Auch hier beginnt sie
auf der linken Kieferseite und putzt dann nach rechts.

- Dem Bewohner werden der Zahnputzbecher und die
Nierenschale zum Ausspülen des Munds angereicht. Falls notwendig,
unterstützen wir den Bewohner, indem sein Kopf leicht nach vorne
geneigt wird.
- Bei Zahnprothesen wird der Standard "Pflege von Zahnprothesen" umgesetzt.
- Wenn das Putzen sorgfältig durchgeführt wird,
sollte eine Dauer von drei Minuten ausreichend sein. Ggf. nutzen wir
eine kleine Sanduhr.
- Nach dem Zähneputzen wird die Mundhöhle
sorgfältig mit Wasser ausgespült. Falls gewünscht kann ein zusätzliches
Mundwasser genutzt werden. Ggf. sollte sich die Pflegekraft leicht
versetzt hinter den Bewohner setzen und diesem eine Nierenschale unter
den Mund halten. Sofern der Bewohner dazu in der Lage i
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Mundpflege; Zahnpflege;
Körperpflege; Zahnfleisch |
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