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Vers. 2.04b |
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Standard
"Haarwäsche im Bett" |
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Die Haarwäsche im Bett ist auf den ersten
Blick keine Tätigkeit, die unbedingt standardisiert werden
müsste. Diese Einschätzung ändert sich spätestens dann, wenn ein
Zivi vergisst, der Bewohnerin das Hörgerät zu entnehmen und
dieses prompt in der vollen Waschwanne versinkt. Oder wenn die
Temperatur des Spülwassers nicht zuvor kontrolliert wurde. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
Dieses Dokument ist auch
als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar.
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Standard
"Haarwäsche im Bett" |
Definition: |
- Auch die Haare von
bettlägerigen Menschen müssen regelmäßig sowie bei
Bedarf gewaschen werden. Wir stellen damit sicher, dass
diese sauber, gesund und äußerlich ansprechend sind.
- Die Haarwäsche wird nur dann im Bett vorgenommen, wenn
eine Haarwäsche unter der Dusche oder vor dem
Waschbecken nicht durchführbar ist.
- Bei immobilen
Bewohnern ist es sinnvoll, dass die Maßnahme von
zwei Pflegekräften durchgeführt wird. Die
Durchführung wird dadurch schneller und weniger
belastend.
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Grundsätze: |
- Gesundes und schönes Haar ist
ein wesentlicher Faktor für die Lebenszufriedenheit
von Bewohnern und vor allem von Bewohnerinnen.
- Wie oft die Haare gewaschen
werden, entscheidet der Bewohner. Wir empfehlen eine
mindestens wöchentliche Wäsche.
- Wenn ein Bewohner unter
krankheitsbedingtem Haarausfall leidet, gehen wir
besonders einfühlsam mit ihm um. Dieses gilt
besonders für Bewohnerinnen.
- Wir richten uns bei allen
Maßnahmen nach den Wünschen des Bewohners soweit
dieses möglich ist.
- Ohne Zustimmung des Bewohners
dürfen keine Haare geschnitten oder getönt werden.
Der Bewohner erhält keine "Kinderfrisur", auch wenn
diese weniger Arbeitsaufwand für uns bedeutet.
- Ohnehin können wir nur
kleinere Anpassungen der Frisur vornehmen. Alles
Weitere ist Aufgabe unseres Hausfriseurs.
- Jeder Bewohner hat seinen
eigenen Kamm und Bürste, die entsprechend
beschriftet sind.
- Die Haarwäsche muss
sorgfältig vorbereitet werden. Unterbrechungen
während der Haarwäsche, etwa weil ein Pflegemittel
fehlt, sollten unterbleiben.
- Der Bewohner sollte in die
Maßnahme eingebunden werden und möglichst viele
Handgriffe selbst erledigen.
Die Haarwäsche ist Aufgabe der Bezugspflegekraft,
soweit dieses organisatorisch möglich ist.
- Ggf. kontaktieren wir den
Hausarzt. Wir klären, ob eine Haarwäsche aus
medizinischen Gründen zu unterlassen ist. Dieses ist
insbesondere der Fall bei:
- Erkrankungen im Ohr
- Halswirbelverletzungen
- Schädelverletzungen
- Verletzungen oder
Erkrankungen der Kopfhaut
- starke Erkältungen
- Atemprobleme
- Herzinsuffizienz
- nach Operationen
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Ziele: |
- Erhaltung und Förderung des
Wohlbefindens unserer Bewohner
- Das Selbstwertgefühl des
Bewohners soll gesteigert werden.
- mögliche Erkrankungen der
Kopfhaut erkennen
- Verbesserung der Durchblutung
der Kopfhaut
- Säuberung der Haare und
Vermeidung von Verfilzungen
- ggf. abtöten und entfernen
von Parasiten
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Vorbereitung: |
notwendiges Material und Personal |
- zwei Pflegekräfte
- Kamm oder Bürste
(bewohnerbezogen, ansonsten desinfiziert)
- Spezialwanne mit
verbreitertem Auflagerand
- ein großes Gefäß mit angenehm
temperiertem Wasser
- ein Spülgefäß
- ein Auffanggefäß mit
Abflussschlauch
- Einmalschürze
- 2 Handtücher (nach
Möglichkeit vorgewärmt)
- Haarpflegemittel (Babyshampoo
ist zumeist gut verträglich)
- Gummiunterlage als Bettschutz
- Waschlappen als Augenschutz
- Handspiegel
- Haarföhn
- ggf. ein Paar
Einmalhandschuhe
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Information und Organisation |
- Der Bewohner wird über die
anstehende Haarwäsche informiert und um Erlaubnis
gebeten. Wir erfragen dessen persönliche Wünsche,
etwa zur Tönung oder Shampoosorte.
- Die Pflegekraft führt eine
hygienische Händedesinfektion durch. Ggf. zieht sie
Einmalhandschuhe an.
- Ohrschmuck, Brille, Hörgeräte
usw. werden abgenommen.
- Wenn der Bewohner
unter Ohrenerkrankungen leidet, erfolgt die
Haarwäsche nur nach Rücksprache mit dem Arzt. Ggf.
werden Watte oder Ohrpropfen genutzt, um diese vor
Feuchtigkeit zu schützen.
- Die Haarwäsche kann
ggf. mit dem Friseurtermin auf dem Wohnbereich
kombiniert werden.
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Lagerung des Bewohners während der
Haarwäsche |
- Die Matratze wird mit einer
Gummiunterlage geschützt.
- Der Bewohner wird bequem auf
dem Rücken gelagert.
- Das Kopfteil des Bettes wird
flach gestellt.
- Das Kopfbrett des Betts wird
(falls möglich) entfernt.
- Das Bett wird so gestellt,
dass es von beiden Seiten zugänglich ist.
- Alle Fenster werden
verschlossen. Es darf keine Zugluft geben. Ggf. wird
die Heizung höher gestellt, um die Raumtemperatur
anzupassen.
- Falls der Bewohner zu weit
oben im Bett liegen sollte und kein Platz für das
Waschbecken bleibt, wird der Bewohner ein Stück
abwärts bewegt.
- Die Nackenaussparung der
Haarwaschwanne wird mit einem kleinen Handtuch
ausgepolstert.
- Der Höhenunterschied des
Bettes zur Haarwaschwanne wird ggf. mit einem (Keil-)Kissen
ausgeglichen. (Bei vielen Pflegebetten ist es
möglich, das Kopfteil komplett zu entfernen.)
- Der Bewohner wird dabei
unterstützt, seinen Oberkörper kurz aufzurichten.
Die Haarwaschwanne wird nun in das Bett gestellt.
- Die Kniekehlen werden ggf.
mit einer Lagerungshalbrolle unterstützt.
- Die Füße werden ggf. mit
einem Bettverkürzer abgestützt.
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Durchführung: |
Inspektion der Kopfhaut |
- Die Pflegekraft inspiziert
die Kopfhaut auf Verletzungen, Schwellungen oder
Parasitenbefall.
- Falls ein ungewöhnlicher
Befund auftritt, wird die Haarwäsche abgebrochen und
die Pflegedienstleitung informiert.
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Reinigung |
- Die Haare werden mit dem
Schöpfgefäß von hinten nach vorn in Richtung
Haaransatz mit Wasser begossen. Die Augen des
Bewohners werden mit einem Waschlappen geschützt.
Falls der Bewohner diesen Waschlappen nicht
akzeptiert, kann alternativ eine Pflegekraft die
Augen mit einer Hand schützen.
- Während des Gießens wird der
Bewohner befragt, ob die Temperatur des Wassers
angenehm ist.
- Die Pflegekraft kontrolliert,
ob der Abwasserschlauch das verschmutzte Wasser in
das Auffanggefäß ableitet.
- Sobald die Haare ausreichend
nass sind, trägt die Pflegekraft das Shampoo auf und
massiert es in die Haare ein.
- Auf Wunsch sowie bei Bedarf
wird auch die Kopfhaut massiert.
- Mit dem Schöpfgefäß werden
die Haare ausgespült, beginnend mit dem Haaransatz
dann nach hinten fortsetzend.
- Wenn die Haare stark fettend
oder verschmutzt sind, kann die Reinigung wiederholt
werden.
- Ggf. kann jetzt die
Haarspülung durchgeführt werden.
- Sobald das Shampoo komplett
entfernt wurde, wird der Oberkörper des Bewohners
leicht angehoben und die Waschwanne entfernt. Der
Kopf des Bewohners wird als Kälteschutz mit einem
Handtuch umwickelt.
- Das Kopfkissen wird wieder in
das Bett gelegt und mit einem Handtuch überdeckt.
Alle sonstigen zusätzlichen Lagerungsmittel und der
Bettschutz werden entfernt.
- Der Bewohner wird im Bett
aufgerichtet. Die Pflegekraft frottiert die Haare
trocken. (Achtung: Das Aufrichten des Bewohners im
Bett kann kontraindiziert sein!)
- Mit dem Handföhn trocknet die
Pflegekraft die Haare weiter. Der Bewohner kann
diesen Vorgang ggf. mit dem Handspiegel verfolgen.
- Die Frisur wird schließlich
nach den Wünschen des Bewohners fertig gestellt.
- Haarteile und Perücken werden
entsprechend den Herstellervorgaben gereinigt.
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weitere Hinweise |
- Bei bettlägerigen
Bewohnerinnen verwenden wir keine Haarspangen oder
Nadeln, da diese zu Druckstellen führen können.
- In die Ohren darf kein Wasser
laufen.
- Fettiges Haar sollte nur
wenig gebürstet werden, da ansonsten die
Talgproduktion angeregt werden könnte.
- Bei längerem Haar nutzen wir
in regelmäßigen Abständen eine Haarspülung oder
Haarkur. Die Haare lassen sich dann leichter kämmen.
- Zu langes oder zu heißes
Föhnen der Haare kann diese austrocknen.
- Bei unruhigen oder verwirrten
Bewohnern sollte die Wäsche immer nur entlang der
Haarwuchsrichtung erfolgen, also nicht "gegen den
Strich".
- Der Föhn darf nicht in der
Nähe des Wasch- oder Brauchwasserbehälters gelagert
werden, da ansonsten ein tödlicher Stromschlag
droht.
- Die Pflegekraft erkundigt
sich regelmäßig beim Bewohner nach seinem Befinden.
Bei verwirrten Bewohnern ist auf Mimik und Gestik zu
achten. Wenn die Maßnahme die Kräfte des Bewohners
überfordert, wird die Haarwäsche beschleunigt oder
ggf. abgebrochen.
- Die Haare von Bewohnern mit
Rechtsherzinsuffizienz können ggf. im Sitzen
gewaschen werden. Dafür gibt es Haarwaschbecken, die
an der Wand angebracht sind. Voraussetzung für diese
Maßnahme ist, dass der Bewohner für mindestens 15
bis 20 Minuten mobilisierungsfähig ist.
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Nachbereitung: |
- Das Haarwaschbecken und der
Auffangbehälter werden gemäß Hygieneplan gereinigt
und desinfiziert.
- Das Handtuch wird vom
Kopfkissen entfernt und der Bewohner bequem
gelagert.
- Die Brille und die Hörgeräte
werden wieder auf- bzw. eingesetzt.
- Die gesamte Bekleidung des
Bewohners wird gerichtet.
- Der Klingelknopf wird in
Reichweite abgelegt.
- Der Bewohner wird befragt, ob
er weitere Wünsche hat. Insbesondere wird ihm ein
Getränk angeboten.
- Die Pflegekraft räumt das
Zimmer auf.
- Ggf. vereinbaren wir einen
Termin beim Heimfriseur.
- Der Bewohner wird
abschließend nach seinem Befinden befragt.
- Die Pflegekraft überprüft, ob
das Bett durch die Haarwäsche feucht wurde. Ggf.
wird das Bett neu bezogen.
- Die Maßnahme wird
dokumentiert.
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Dokumente: |
- Leistungsnachweis
- Lagerungs- und Mobilitätsplan
- Vitaldatenblatt
- Berichtsblatt
- Dokumentenblatt "Meldungen an
den Arzt"
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Verantwortlichkeit /
Qualifikation: |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Waschen; Körperpflege; Haarwäsche |
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Genereller
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Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
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angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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