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Version 2.08b - 2014

Standard "Tauchdesinfektion / Aufbereitung von Instrumenten"

 
Mit wirklich furchterregenden Keimen haben es Altenpfleger eher selten zu tun. Folglich landen hier die Instrumente auch nicht in einem Hightech-Dampfsterilisator, sondern ganz profan im Tauchbad. Doch diese Desinfektionsmethode hat die eine oder andere Schwachstelle.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standard "Tauchdesinfektion / Aufbereitung von Instrumenten"
Definition:
  • Bedingt durch den Kontakt mit kranken und pflegebedürftigen Menschen sind Medizinprodukte nach Gebrauch oft kontaminiert und stellen somit eine Infektionsgefahr für Pflegekräfte und Mitbewohner dar. Sofern es sich nicht um Einmalprodukte handelt, ist eine sorgfältige Desinfektion des Medizinproduktes unverzichtbar.
  • Wir nutzen dafür eine Tauchdesinfektion. Die zu reinigenden Instrumente werden in eine Wanne eingelegt, die mit einer Mischung von Wasser und Desinfektionsmittel gefüllt ist. Nach einer definierten Zeitspanne werden die Instrumente entnommen.
  • Desinfiziert werden auf diese Weise z.B. Thermometer, Pinzetten, Scheren sowie Klemmen.
  • Hinweis: Die korrekte Durchführung einer Tauchdesinfektion wird in der Fachliteratur teils unterschiedlich beschrieben. Weitere Abweichungen ergeben sich aus der Vielfalt der am Markt angebotenen Desinfektionsmittel. Sie sollten daher diesen Standard mit Ihrem Team besprechen und an die Gegebenheiten Ihrer Einrichtung bzw. Ihres Pflegedienstes anpassen.
Grundsätze:
  • Die Herstellervorgaben werden strikt beachtet. Insbesondere werden keine Flächendesinfektionsmittel für Tauchdesinfektionen verwendet.
  • Die für die Desinfektionsmittel vorgeschriebenen Dosierungen und Einwirkzeiten werden unbedingt eingehalten.
  • Für die Reinigung werden stets nur solche Hilfsmittel verwendet, die dafür zugelassen wurden. Niemals dürfen Metallbürsten oder Metallschwämme verwendet werden.
  • Desinfektion ist kein Ersatz für Sauberkeit.
  • Einmal-Medizinprodukte dürfen nicht erneut aufbereitet werden. Solche Produkte werden nach der ersten Benutzung entsorgt.
  • Die Aufbereitung darf nur von Mitarbeitern durchgeführt werden, die zuvor dafür ausgebildet worden sind.
  • Bei jedem Umgang mit kontaminierten Gegenständen und mit Desinfektionsmitteln müssen stets Handschuhe getragen werden.
  • Bedienungs- und Reinigungsanweisungen der Instrumente werden genau eingehalten.
Ziele:
  • Alle an dem Instrument anhaftenden Keime werden abgetötet.
  • Materialveränderungen werden minimiert.
  • Es gibt keine Desinfektionsmittelrückstände an den Instrumenten.
  • Eine Rekontamination des Materials wird vermieden.
  • Bewohner und Pflegekräfte werden vor Infektionsrisiken geschützt.
  • Defekte Instrumente werden als solche erkannt und ersetzt.
  • Pflegekräfte werden vor Hautschädigungen und vor Allergisierungen geschützt.
  • Wir setzen die Vorgaben um, die der Gesetzgeber zum Umgang mit Medizinprodukten erlassen hat.
  • Gleichzeitig beachten wir auch die entsprechenden Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes.
Vorbereitung: Organisation
  • Jeweils eine Pflegekraft pro Wohnbereich wird zur Hygienebeauftragten weitergebildet.
  • Alle Mitarbeiter, die Medizinprodukte aufbereiten, sollten eine Hepatitis-B-Schutzimpfung erhalten.
  • Wir erstellen einen Hygieneplan. Auf diesem sind auch die für die Tauchdesinfektion relevanten Daten vermerkt. Wir listen die für eine Desinfektion infrage kommenden Pflegehilfsmittel auf. Wir definieren die zulässigen Desinfektionsmittel, deren Dosierung, die Einwirkzeit und die notwendige Sicherheitskleidung.
  • Die Aufbereitung von Instrumenten ist Teil der Einarbeitung neuer Mitarbeiter.
  • Die korrekte Durchführung der Aufbereitung wird regelmäßig per Pflegevisite durch die Hygienebeauftragte überprüft.
  • Wir richten einen geeigneten Arbeitsplatz ein. Dieser ermöglicht es insbesondere, einen reinen und einen unreinen Arbeitsbereich räumlich zu trennen.
notwendiges Material
Wir halten für die Aufbereitung folgende Materialien bereit:
  • Plastikschürze oder flüssigkeitsdichter Schutzkittel
  • flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe, idealerweise stich- und schnittfeste Produkte
  • Mund-/Nasenschutz, Schutzbrille oder Gesichtsschutz, wenn mit Blut- oder mit Sekretrückständen zu rechnen ist
  • geeignete Messbehälter für das Wasser und für das Desinfektionsmittel
  • Kurzzeitwecker ("Eieruhr")
(Hinweis: Im Umgang mit Desinfektionsmittelkonzentraten müssen spezielle Handschuhe getragen werden. Es sind die Produktionsinformationen auf den Sicherheitsdatenblättern der Handschuhe zu beachten.)
Prüfung
  • Wir prüfen bei jedem Medizinprodukt noch vor der ersten Aufbereitung, ob wir über alle notwendigen Informationen, Hilfsmittel und Kenntnisse verfügen. Relevante Kriterien dabei sind:
  • Ist das Medizinprodukt überhaupt für eine Aufbereitung geeignet?
  • Ist uns das notwendige Verfahren vertraut? Besitzt die durchführende Pflegekraft die erforderlichen Qualifikationen?
  • Erfüllt die Einrichtung die notwendigen räumlichen und technischen Anforderungen, um das Produkt sicher aufzubereiten?
Transport zur Aufbereitung
  • Falls möglich sollte das Medizinprodukt noch von der anwendenden Pflegekraft geöffnet oder in die Einzelteile zerlegt werden.
  • Der Transfer und die anschließende Desinfektion sollten möglichst zeitnah geschehen. Eine Wartezeit von mehr als 60 Minuten erschwert eine lückenlose Desinfektion, etwa wenn Blutrückstände verkrusten.
  • Wichtige Instrumente werden zeitnah nach ihrer Benutzung aufbereitet, damit diese schnell wieder zur Verfügung stehen.
  • Die Instrumente werden stets trocken, also ohne den Zusatz von Desinfektionsmitteln, zur Aufbereitung transportiert.
  • Der Transport erfolgt in einem durchstichsicheren und geschlossenen Behälter.
Vorbereiten der Lösung
  • Die Pflegekraft entnimmt das Sieb aus der Wanne. Sie füllt die Wanne mit der notwendigen Menge Wasser. Desinfektionsmittellösungen werden i.d.R. mit kaltem Wasser angesetzt. Wenn warmes Wasser genutzt wird, verdampft ein Teil des Wirkstoffes. Dadurch würde die Wirksamkeit der Lösung vermindert. Zudem können die in der Luft gelösten Chemikalien die Haut und die Schleimhäute der Pflegekraft reizen. Darüber hinaus kommt es ggf. zu einer erheblichen Geruchsbelästigung.
  • Nun wird das Lösungsmittelkonzentrat in die Wanne eingefüllt. Die Dosierung erfolgt präzise mit einem Messbecher und nicht "über den Daumen" per "Schussmethode".
  • Es wird immer zuerst das Wasser in den Behälter gefüllt, dann das Desinfektionsmittel. Nicht in anderer Reihenfolge. Es ist wichtig, dass ein Verspritzen des Konzentrats sowie jede Schaumbildung vermieden werden.
  • Das Ansetzen wird dokumentiert. Vermerkt werden insbesondere:
  • Bezeichnung des Desinfektionsmittels
  • Konzentration
  • notwendige Einwirkzeit
  • Zubereitung
  • Ansatzdatum, Uhrzeit und Name der durchführenden Pflegekraft
  • Bei starken Verunreinigungen wird der Desinfektionsmittellösung ein Reinigungsverstärker beigegeben. Dafür werden nur solche Mittel verwendet, die der Hersteller des Desinfektionsmittels dafür ausdrücklich empfohlen hat.
  • Wenn eine Lösung neu angesetzt wird, muss auch die Wanne gereinigt und desinfiziert werden.
Standzeit
  • Basis für die Abschätzung der Standzeit sind die Vorgaben des Herstellers sowie die zu erwartende Belastung des Mittels. Hierbei gilt: Je mehr Instrumente in das Desinfektionsmittel eingelegt werden, umso kürzer ist die Standzeit.
  • Wenn die Flüssigkeit trübe wird, muss der Desinfektionsmittelansatz ersetzt werden. Ein undurchsichtiger Ansatz ist nicht nur ggf. unwirksam, sondern erhöht auch das Stichverletzungsrisiko beim Hantieren im Behälter.
  • Das reguläre Ablaufdatum muss auf dem Deckel des Behälters vermerkt werden.
allgemeine Maßnahmen
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
  • Die Pflegekraft zieht die Schutzhandschuhe und ggf. die weitere Schutzkleidung über.
Durchführung: Instrumente einlegen
  • Sichtbar kontaminierte Stellen werden direkt vor dem Einlegen mit dem Desinfektionsmittel und einem Einmaltuch abgerieben. Falls notwendig, kann eine Bürste zum Ablösen verwendet werden. Dieses erfolgt eingetaucht in der Lösung. Beim Abbürsten von Gegenständen in der Luft würden zahllose kleine Tröpfchen in die Umgebung gespritzt.
  • Die Instrumente werden geöffnet oder falls möglich zerlegt in die Desinfektionsmittellösung eingelegt. (Scheren, Klemmen usw.)
  • Das Sieb mit den Instrumenten wird nun in die Wanne gelegt.
  • Schläuche werden mit Desinfektionslösung gefüllt. Es dürfen sich darin keine Luftblasen bilden.
  • Die Pflegekraft stellt sicher, dass die Instrumente vollständig von der Flüssigkeit bedeckt sind. Schwimmende Medizinprodukte werden ggf. durch ein Beschwergitter komplett unter die Wasseroberfläche getaucht.
  • Der Deckel der Wanne wird nach dem Einlegen wieder sorgfältig verschlossen. Wir verhindern damit, dass ein Teil des Wirkstoffs in die Raumluft entweicht.
  • Der Kurzzeitwecker wird so eingestellt, dass er nach Ende der Einwirkzeit klingelt.
  • Die Einwirkzeit muss genau eingehalten werden.
  • Wird die Zeit unterschritten, ist der Desinfektionserfolg unsicher.
  • Wird die Zeit überschritten, wird das Material unnötig belastet. Es drohen etwa Schäden durch Korrosion.
  • Der direkte Hautk

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Schlüsselwörter für diese Seite Desinfektion; Aufbereitung; Hygiene; Infektion; Instrumentenaufbereitung; Tauchbad
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