Der Mitarbeiter Frank Muster wurde
heute, am 1.5.2007, von der Heimleitung wie folgt über
die Bestimmungen belehrt.
Der Mitarbeiter wurde über die
meldepflichtigen Krankheiten informiert. Er weiß, dass
er die Pflegedienstleitung oder die Heimleitung
unverzüglich informieren muss, wenn ein Bewohner an
einer der unten aufgelisteten Krankheiten erkrankt oder
verstirbt. Dieses gilt auch, wenn lediglich der Verdacht
einer Infektion besteht oder der Mitarbeiter selbst
erkrankt ist.
Meldepflichtige Krankheiten:
- Botulismus
- Cholera
- Diphtherie
- Übertragbare humane
spongiforme Enzephalopathie, siehe auch
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und BSE
- akute Virushepatitis:
Hepatitis A, B, C, D und E
- enteropathisches
hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
- virusbedingtes
hämorrhagisches Fieber
- Masern
- Meningokokken-Meningitis oder
-Sepsis
- Milzbrand
- Poliomyelitis (als Verdacht
gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn
traumatisch bedingt)
- Pest
- Tollwut
- Typhus abdominalis und
Paratyphus.
Informationen über die Krankheiten
können im "Pschyrembel" nachgelesen werden. Dieses
medizinische Lexikon ist auf jedem Wohnbereich
verfügbar.
Gemeldet werden auch alle
Ereignisse, bei denen zwei oder mehr Bewohner an einer
gleichartigen Infektion erkranken und zwischen beiden
Erkrankungen ein Zusammenhang wahrscheinlich ist oder
vermutet werden kann. Dieses ist häufig bei
Brechdurchfallerkrankungen der Fall.
Der Mitarbeiter wurde darüber
belehrt, dass er die in unserem Pflegeheim gültigen
Hygienestandards zu beachten hat. Dazu zählen
insbesondere:
- Hygienestandard "Verwendung
von Einmalhandschuhen"
- Hygienestandard "Standard
Waschen / Desinfizieren der Hände"
- Hygienestandard
"Hautdesinfektion"
- Hygienestandard "Persönliche
Hygiene der Mitarbeiter"
- Hygienestandard
"Arbeitskleidung"
Der Mitarbeiter weiß, dass er alle
im Standard "internes Meldewesen Infektionskrankheiten"
beschriebenen Maßnahmen sorgfältig umzusetzen hat.
Musterdorf, 1.5.2007
Unterschrift Heimleitung
Unterschrift belehrter Mitarbeiter
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