Protokoll für die Pflegevisite
"Personalhygiene" |
Die Personalhygiene umfasst alle
Hygienemaßnahmen, die primär die Pflegekraft und ihr
Verhalten selbst betreffen. Also:- Körperpflege, insbesondere
auch Händehygiene
- Bekleidungshygiene
- Ernährung und Umgang mit
Speisen und Getränken
- Unfallvorbeugung und
Verhalten nach einem Unfall
Die Pflegevisite kann von der
Pflegedienstleitung, der Hygienebeauftragten oder einer
anderen Pflegefachkraft durchgeführt werden. |
Name des visitierten Mitarbeiters: |
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Datum der Pflegevisite: |
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visitierende Pflegekraft: |
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erfasste Daten: |
Kriterium: |
Begründung / Anmerkung: |
erfüllt |
Anmerkung: |
ja |
nein |
Körperpflege:
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- Die Pflegekraft nutzt Vollbäder (nach Möglichkeit) nur einmal wöchentlich.
- Die Pflegekraft verwendet Seifen oder besser Syndets.
- Pflegekräfte mit trockener Haut nutzen privat Körperlotionen.
- Die Pflegekraft nutzt Handcreme, um die Haut
der Hände geschmeidig und gesund zu halten. Sie pflegt ihre Hände z. B.
auch in Arbeitspausen sowie nach Dienstschluss.
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- Nur gesunde Haut bietet Schutz vor den
zahlreichen Keimen, mit denen eine Pflegekraft im Rahmen ihrer
täglichen Arbeit in Kontakt kommt.
- Häufige Vollbäder trocknen die Haut aus.
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- Die Pflegekraft achtet auf ihre Mundhygiene. Insbesondere stellt sie sicher, dass Mundgeruch neutralisiert wird.
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- Kranke Menschen reagieren sensibel auf Gerüche,
die sie als unangenehm empfinden. Dieses kann sich z. B. auf die
Nahrungsaufnahme und somit auf die Ernährungssituation auswirken.
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- Die Pflegekraft nutzt Deostifte oder Deosprays.
- Die Pflegekraft nutzt nur einen dezenten Duft und verzichtet auf starke Parfüms.
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- In vielen Situationen lässt sich ein enger
Körperkontakt nicht vermeiden. Penetranter Geruch ist für Senioren
unangenehm und kann bei Demenzpatienten Abwehrverhalten auslösen.
- Im Rahmen der Bezugspflege erleichtert ein
dezenter Duft einem dementen Bewohner die Wiedererkennung "seiner"
Pflegekraft. Dieses insbesondere bei zusätzlich seh- und hörbehinderten
Senioren.
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Die Pflegekraft trägt während pflegerischer Tätigkeiten
- keine Armbanduhren
- keine Armbänder
- keine Fingerringe (auch keine Eheringe)
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- Es besteht akute Verletzungsgefahr, etwa beim Mobilisieren oder beim Umlagern von Bewohnern.
- Eine lückenlose Händedesinfektion ist nicht möglich.
- Ringe mit integrierten Edel- oder Schmucksteinen perforieren Einmalhandschuhe.
- Es sollten spezielle Uhren genutzt werden, die an die Kleidung angeklemmt oder angesteckt werden können.
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- Die Pflegekraft trägt keine langen Halsketten.
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- Verwirrte Bewohner können nach der Kette greifen, daran ziehen und die Pflegekraft verletzen.
- Eng am Hals anliegende (kurze) Ketten können ggf. genutzt werden.
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- Die Fingernägel sind sauber und rund geschnitten.
- Die Fingernägel reichen nicht über die Fingerkuppe hinaus.
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- Lange Fingernägel können den Bewohner verletzen.
- Rissige Schnittkanten der Fingernägel können Einmalhandschuhe perforieren.
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- Die Pflegekraft vermeidet unnötige
Hautbelastungen, also etwa das Waschen der Hände mit Seife, wenn eine
Händedesinfektion ausreichend wäre.
- Hautläsionen im Bereich der Hände werden angemessen und zügig versorgt.
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- Hautschäden erhöhen das Risiko einer Keimübertragung.
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- Die Pflegekraft trägt keine künstlichen Fingernägel.
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- Künstliche Fingernägel sind ein idealer Lebensraum für Keime.
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- Die Fingernägel sind nicht lackiert.
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- Risse im Nagellack bieten Nischen für Keime.
- Die Chemikalien, die für die Händedesinfektion genutzt werden, lassen den aufgebrachten Lack schneller altern.
- Nagellack kann abplatzen und etwa in Wunden gelangen.
- Bei dunklen Lacken sind Verschmutzungen schlechter zu entdecken.
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- Die Pflegekraft trägt keine Piercings.
- Die Pflegekraft entfernt Piercings, wenn es im betroffenen Hautbereich zu Entzündungszeichen kommt.
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- Pflegekräfte tragen Keime zum Piercing, wenn
sie dieses Schmuckstück (unbewusst) anfassen. Beim nächsten Kontakt
werden die Keime dann zurück auf die Hand übertragen und eine vorherige
Händedesinfektion unwirksam gemacht.
- Piercings können beim Träger zu Wundinfektionen führen.
- Verwirrte Bewohner können nach dem Piercing greifen, daran ziehen und die Pflegekraft verletzen.
(Hinweis: Bei Piercings in intakter Haut
ist das Risiko gering. Die Gefahr steigt jedoch, wenn die Haut
entzündet ist und sich die Pflegekraft unbewusst an der Stelle kratzt.
Nasenflügelpiercings gelten als unproblematisch, solange die Haut nicht
entzündet ist und keine Bewohner mit MRSA gepflegt werden sollen.
Piercings an Hautstellen, die intakt und durchweg von Kleidung
überdeckt sind, gelten als unproblematisch.)
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- Die Pflegekraft trägt keine großen Ohrringe
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- Verwirrte Bewohner können nach den Ohrringen greifen, daran ziehen und die Pflegekraft verletzen.
- Kleine Ohrstecker sind unproblematisch.
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- Die Pflegekraft trägt keine offenen, langen Haare. Die Haare berühren weder die Schultern noch "flattern" sie herum.
- Das Haar wirkt gepflegt.
- Die Pflegekraft berührt ihr Haar während der Arbeitszeit möglichst selten.
- bei Männern: Der Bart wirkt gepflegt.
- Bei der Versorgung von großflächigen Wunden sollte ein Haarschutz, etwa eine Haube, getragen werden.
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- Bewohner könnten die langen Haare ergreifen und daran ziehen.
- Haare sind stets als sehr verkeimt anzusehen.
In der Haarflora können transiente Keime wie Darmbakterien und
Eitererreger vorkommen.
- Das Hygienerisiko von langen Haaren kann durch
das Zusammenbinden zu einem Zopf vermindert werden. Sehr lange Haare
können zusammengesteckt werden.
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- Die Brille sitzt fest und rutscht nicht von der Nase.
- Die Pflegekraft muss die Lage der Brille nicht mit der Hand korrigieren.
- Die Brille besteht aus Material, dass eine Wischdesinfektion schadlos übersteht.
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- Lockere Brillen müssen ggf. während der Pflegemaßnahme zurückgeschoben werden. Dieser Kontakt kann die Hände kontaminieren.
- Eine Brille ist kein Ersatz für eine Schutzbrille, sofern diese erforderlich ist.
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- Die Pflegekraft beachtet konsequent die
Vorgaben zur Händehygiene. Insbesondere führt sie nach jedem
Toilettenbesuch eine Händewaschung und eine Händedesinfektion durch.
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- siehe Standard "Händedesinfektion"
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Bekleidungshygiene
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- Die Pflegekraft nutzt den Doppelspind, um
Straßen- und Dienstkleidung konsequent voneinander zu
trennen.
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siehe Hygienestandard "Arbeitskleidung"
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- Die Schuhe sind aus einem Material, dass eine Wischdesinfektion schadlos übersteht.
- Die Schuhe sind vorne geschlossen und an den Hacken mit einem Halteriemen versehen.
- Die Schuhe sind stets sauber und werden bei Verunreinigungen sofort mit einer Wischdesinfektion behandelt.
- Die Sohle ist rutschfest. Es gibt keine Absätze.
- Die Schuhe ermöglichen ein geräuscharmes Gehen auch auf harten Bodenbelägen.
- Die Schuhe sind atmungsaktiv. Unangenehme Gerüche werden vermieden.
- Die Schuhe werden nur in der Einrichtung
getragen und verbleiben dort nach Dienstschluss. Unpassendes Schuhwerk erhöht das Risiko eines Sturzes der Pflegekraft.
Dieses insbesondere bei Transfers.
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- Unpassendes Schuhwerk erhöht das Risiko eines Sturzes der Pflegekraft. Dieses insbesondere bei Transfers.
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- Verschmutzte Berufskleidung wird sofort gewechselt.
- Die Kleidung ist hell, damit Verschmutzungen leichter erkannt werden.
- Die Kleidung ist möglichst bei 60° waschbar.
- Die Kleidung wird nur innerhalb der Einrichtung und nicht privat getragen.
- Die Kleidung ist kurzärmelig.
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- siehe "Dienstanweisung zum äußeren Erscheinungsbild von Pflegepersonal"
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Ernährung und Umgang mit Speisen, Getränken und Genussmitteln:
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- Die Pflegekraft nimmt Speisen nur im Sozialraum, im Speisesaal oder in der Cafeteria ein.
- Schutzkleidung wird nicht mit in diese Räume
genommen, sond
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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