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Version 2.08a - 2015 |
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Dienstanweisung "Hygiene" |
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ein Prüfer des MDK reiche (Mängel)-"Beute" machen will, dann
konzentriert er sich bei einer Kontrolle auf hygienische
Schwachstellen. Denn vor allem in diesem Bereich führt mangelndes
Fachwissen in Kombination mit Nachlässigkeit in kurzer Zeit zu
offensichtlichen Unzulänglichkeiten. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
Dieses Dokument ist auch
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Dienstanweisung
"Hygiene" |
- Von allen Mitarbeitern wird erwartet, dass sie
auf ihre allgemeine körperliche Sauberkeit achten und den Bewohnern
somit ein Vorbild geben.
- Die Haare müssen einen sauberen und gepflegten Eindruck machen.
- Lange Haare müssen zu einem Zopf geflochten oder hochgesteckt werden.
- Schmuck darf i.d.R. nicht getragen werden, dazu zählen:
- Ringe, auch keine Eheringe
- Armbanduhren
- Armbänder
- Freundschaftsbändchen
- Halsketten
- Ohrringe, die so groß sind, dass der demente Bewohner ggf. daran ziehen kann (Kleine Ohrstecker sind erlaubt.)
- Piercings, die ebenfalls zu einer
Eigengefährdung führen können oder entzündet sind. Entzündete Piercings
müssen rausgenommen werden, bis die Entzündung abgeheilt ist. Verdeckte
Piercings sind erlaubt.
- Tattoos sind erlaubt, sofern sie nicht entzündet sind.
- Bei den Händen gilt grundsätzlich die Regel:
"Beherrsche deine Hände". Das heißt, so wenig wie möglich die Hände das
Gesicht und Mund berühren lassen, durch die Haare fahren, in der Nase
bohren. In der vorderen Nasenhöhle sitzt häufig der Staphylococcus
aureus.
- Die Fingernägel müssen kurz geschnitten, sauber
und natürlich sein. Nicht erlaubt sind lackierte und künstliche
Fingernägel (Gel- oder Acrylnägel), da diese eine Besiedelung mit
potenziell pathogenen Erregern und Pilzen fördern. Diese Keime könnten
auf die Bewohner übertragen werden.
- Bei sensiblen Tätigkeiten (etwa beim Kontakt mit Blut, Ausscheidungen, Wunden usw.) sind Einmalhandschuhe zu tragen.
- Bei folgenden Tätigkeiten / Vorkommnissen ist eine Händedesinfektion (ggf. zzgl. Händewaschung) notwendig:
- vor Beginn der Arbeit und nach Dienstschluss
- vor und nach jeder Pflegemaßnahme
- nach Tragen von Einmalhandschuhen, da diese auch keinen 100-prozentigen Schutz vor Kontaminationen bieten
- nach jedem Toilettenbesuch
- bei jedem Kontakt mit verunreinigter Wäsche
- nach Husten, Niesen oder Nase putzen
- vor und nach jeder Arbeitspause
- bei der Vor- und Zubereitung von Lebensmitteln, insbesondere bei sensiblen Komponenten wie Eiern, Fisch oder Fleisch
- vor der Ausgabe von Lebensmitteln
- vor jedem Kontakt mit Medikamenten
- vor der Entnahme des gereinigten Geschirrs aus der Spülmaschine
- Beim Händewaschen ist auf Folgendes zu achten:
- Das Wasser darf nicht wärmer als 40 Grad sein. (Das reduziert die Entfettung der Haut.)
- Es ist eine hochwertige Waschlotion zu
verwenden. Zur Schonung der Haut sollte nur eine erbsengroße Menge
verwendet werden. Die Waschlotion und die Handcreme müssen aus einem
Spender kommen. Die Verwendung von Tiegeln ist nicht zulässig.
- Seifenreste auf der Haut müssen sorgfältig entfernt werden.
- Es darf nur ein sauberes Handtuch verwendet werden; idealerweise ein Einmalhandtuch. Die Hände sind gründlich abzutrocknen.
- Grundsätzlich sollten die Hände eher
desinfiziert als gewaschen werden, da die Händewaschung die Haut
stärker beansprucht als die Desinfektion.
- Den Pflegekräften wird geraten, auch zu Hause
gute Hautpflegeprodukte (Wasser-in-Öl-Präparat) zu verwenden. Dies gilt
insbesondere für die Wintermonate.
- Die Dienstkleidung (Kasak u. Hose oder Kittel) darf nur in der Einrichtung getragen werden.
- Kleidungsstücke aus Wolle dürfen während
pflegerischer Tätigkeiten nicht getragen werden, da diese nicht bei
60°C gewaschen werden können.
- Jeder Mitarbeiter muss vor Dienstantritt die
private Kleidung gegen die Dienstbekleidung auswechseln. Die
Einrichtung verfügt über einen Umkleideraum mit je einem Spind pro
Mitarbeiter.
- Dienstkleidung wird nicht von der Einrichtung
gestellt, dafür erhält jeder Mitarbeiter monatlich Kleidergeld. (Diesen
Punkt ggf. anpassen oder streichen.)
- Bei Verschmutzung ist die Kleidung umgehend zu wechseln.
- Wäsche darf nicht auf den Boden und nicht auf das Bett des Mitbewohners gelegt werden. Dies gilt auch für Lagerungskissen etc.
- Verunreinigte Wäsche ist nach Benutzung so zu falten, dass die beschmutzte Außenseite nach innen liegt.
- Bei der Reinigung der Textilien ist darauf zu achten, dass diese bei mindestens 60 Grad gewaschen werden.
- Es dürfen nur solche Arbeitsschuhe getragen
werden, die vorne geschlossen und hinten zumindest mit einem Riemen
ausgestattet sind. Die Sohlen müssen rutschfest sein. Das Material muss
sich leicht reinigen und desinfizieren lassen.
- Relevante Vorkommnisse wie etwa
Schnittverletzungen, Wunden oder Erkrankungen der Haut sind sofort dem
Vorgesetzten zu melden. Das gilt auch für Entzündungen im Gesicht, an
den Händen oder an den Armen sowie bei Durchfallerkrankungen oder bei
Parasitenbefall. Ggf. darf die Pflegekraft während der Dauer der
Erkrankung nicht in der direkten Pflege arbeiten.
- Bei Tätigkeiten, die die Pflegekraft mit Stuhl, mit Urin oder mit Sekreten in Kontakt bringen, ist eine Schürze zu tragen.
- Kanülen werden in separaten durchstichsicheren Gefäßen mit Deckel entsorgt.
Zusätzliche Punkte für die ambulante Pflege:
- Die Einmalhandschuhe dürfen im Sommer nicht im
Auto belassen werden, da sich ihre Beschaffenheit unter Wärmeeinwirkung
verändert.
- Die Pflegekraft hat darauf zu achten, dass sie einen ausreichenden Vorrat an Reservekleidung mitnimmt.
- Wenn der Klient nicht in der Lage ist, für die
korrekte Entsorgung des durch die Pflege entstehenden Restmülls zu
sorgen, wird das von der Pflegekraft übernommen. So muss etwa
kontaminierter Müll (z.B. gebrauchtes Inkontinenzmaterial, benutzte
Sonden und Katheter) in doppelten Säcken verschlossen werden, um eine
Kontamination anderer im Haushalt lebender Personen zu vermeiden.
- Vom Pflegedienst ausgeliehene Hilfsmittel
(Steckbecken, Urinflaschen, Blutdruckmanschetten usw.) müssen nach der
Rückgabe unbedingt mit einem geeigneten Desinfektionsmittel behandelt
werden.
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Ort, Datum, Unterschrift des
Mitarbeiters |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Hygiene; Infektion; Dienstanweisung; Dienstkleidung; Prophylaxe |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
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kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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