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				Stellenbeschreibung für Hygienebeauftragte 
				
            
				Bezeichnung der Einrichtung 
				
            
				Seniorenheim XYZ 
				Blumengasse 1 
				12345 Neustadt 
				
            Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin 
				
            Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau 
				Bezeichnung der Stelle: Hygienebeauftragte 
				Arbeitsbereich: gesamte Einrichtung 
				Arbeitszeit: Teilzeit 
				Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat 
				 
				Ziele 
				
            
- Sicherstellung und Durchsetzung der 
					Hygienestandards in allen relevanten Bereichen der 
					Einrichtung
 - Mitwirkung bei der Einhaltung der 
					Regeln der Hygiene und Infektionsprävention
 - Motivation, Schulung und Anleitung 
					der Mitarbeiter im Bereich der Hygiene
 - Schaffung und Sicherstellung 
					optimaler Arbeitsbedingungen unter hygienischen 
					Gesichtspunkten
 - Erstellen, fortentwickeln und 
					vorgeben von Konzepten, Standards und Methoden der Hygiene
 - Sichern einer optimalen und 
					wirtschaftlichen Betriebsführung unter dem Gesichtspunkt der 
					Hygiene
 
             
				
            fachliche Qualifikation 
				
            
- Berufsabschluss als Altenpfleger/-in 
					oder Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Gesundheits- 
					und Kinderkrankenpfleger/-in
 - mindestens dreijährige Berufsausübung 
					in einer Pflegeeinrichtung
 - Weiterbildung zum Hygienebeauftragten 
					in Pflegeeinrichtungen, Dauer 240 Unterrichtsstunden, 160 
					Unterrichtsstunden praktische Weiterbildung
 - Fachkenntnisse in den Bereichen
- Prionenerkrankungen
 - Virologie
 - Bakteriologie
 - Parasitologie
 - Mykologie
 - Epidemiologie
 - nosokomiale Infektionen
 - Antibiotikatherapie und 
						Resistenzentstehung
 - physiologische Fauna
 - Desinfektion
 - Sterilisation
 - Schädlingsbekämpfung
 - Hausreinigung, Bettenhygiene, 
						Wäschehygiene
 - Hygienemaßnahmen im Bereich der 
						Ver- und Entsorgung
 - Wasser- und 
						Lebensmittelmikrobiologie
 - Gewinnung und Versand von 
						Untersuchungsmaterial
 - Befundauswertung sowie 
						Infektionserfassung
 - mikrobiologische Diagnostik
 - Isolierungsmaßnahmen
 - Grundlagen Betriebswirtschaft
 - Controlling, 
						Kosten-Nutzen-Analyse
 - Arbeits-/Berufs-/Bereichs- und 
						Schutzkleidung
 - Tierhaltung
 - Sozialhygiene, Sozialmedizin
 - Grundkenntnisse zur strukturellen 
						Organisation
 - bereichsspezifische, funktionelle 
						sowie bauliche Anforderungen
 - Raumlufttechnik
 - Wasseraufbereitung
 - Aufbereitung von Medizinprodukten
 - Anforderungen an Sterilisations- 
						und Desinfektionsgeräte
 - Datenerfassung und 
						Datenverarbeitung
  
					 - Kenntnis der wichtigsten Gesetze, 
					Verordnungen und Richtlinien, insbesondere
- Sozialgesetzbuch
 - Infektionsschutzgesetz, 
						insbesondere Meldepflichten bei Infektionen gemäß 
						Infektionsschutzgesetz
 - Richtlinien des 
						Robert-Koch-Institutes
 - Unfallverhütungsvorschriften
 - Medizinprodukterecht
 - Lebensmittelrecht
 - Gefahr- und Biostoffverordnung
 - Hygieneverordnungen, Richtlinien 
						und Empfehlungen der Bundesländer
  
					 
             
				
            persönliche Grundfähigkeiten 
				
            
- körperliche und seelische Stabilität
 - Ausgeglichenheit und Geduld
 - Positive Einstellung zur Arbeit mit 
					pflegebedürftigen alten Menschen
 - Fähigkeit und Bereitschaft zu 
					Kommunikation und Kooperation mit Bewohnern, deren 
					Angehörigen, Mitarbeitern und Vorgesetzten.
 - Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
 - Initiative und Einsatzbereitschaft
 - Teamfähigkeit
 - Konfliktfähigkeit
 - Organisationsfähigkeit
 - Fähigkeit zur ständigen und 
					umfassenden eigenen Fortbildung
 - sicheres Auftreten und sprachliche 
					Gewandtheit
 - Verschwiegenheit und 
					Vertrauenswürdigkeit
 
             
				
            Zuordnung der Stelle 
				
            
- unmittelbar vorgesetzte Dienststelle: 
					Geschäftsleitung und Heimleitung
 - nachgeordnete Mitarbeiter und 
					Mitarbeiterinnen: alle im Pflege-, Therapie- und 
					Hauswirtschaftsbereich tätigen Mitarbeiter/innen 
					hinsichtlich der Hygienefragen
 - weisungsbefugt: allen oben genannten 
					Bereichen
 
             
				
            (Anmerkung: Die tatsächlichen 
				Befugnisse eines Hygienebeauftragten können von Einrichtung zu 
				Einrichtung schwanken.) 
				
            Aufgaben und Kompetenzen 
				
            Kontrolle der Hygiene 
				
            
- regelmäßige Kontrollrundgänge durch 
					die gesamte Einrichtung. Insbesondere:
- Umgang mit Arbeitsmitteln 
						(Verbandswagen, Lagerungshilfen, Pflegeutensilien, 
						Inventar, Wäsche, Arzneimittel usw.)
 - Zustand der Bewohnerzimmer und 
						der gemeinsam genutzten Räume (Sauberkeit der Zimmer, 
						Zustand der Nasszellen und Bäder usw.)
 - Zustand von Funktionsräumen
 - hygienischer Status des 
						Küchenbereiches
 - Überwachung von Desinfektionen, 
						Sterilisationen insbesondere:
- chemische Desinfektion
 - thermische Desinfektion
 - Händewaschen
 - Hautschutz und Hautpflege
 - Sterilisationsverfahren
 - Kontroll- und Prüfverfahren 
							der Sterilisation
 - Bettenaufbereitung
  
						 - Überwachung der Versorgung und 
						Entsorgung
 - ggf. Mitarbeit bei der jährlichen 
                        Kontrolle nach der Trinkwasserverordnung (Legionellenprophylaxe)
 - Tierhaltung in der Einrichtung
  
					 - Durchführung von Pflegevisiten mit 
					dem Schwerpunkt Hygiene, insbesondere
- Kontrolle der Händehygiene
 - angemessene Kleidung / Verzicht 
						auf Schmuck
 - Infektionsschutz am Arbeitsplatz
 - Hygiene bei speziellen 
						medizinisch-pflegerischen Maßnahmen
 - Aufbereitung von Medizinprodukten 
						und Pflegeartikeln
 - Flächenreinigung und -desinfektion
 - Umgang mit Verstorbenen
  
					 - Regelmäßige Visite bei Bewohnern, 
					deren Zustand und Pflege ein besonderes Infektionsrisiko mit 
					sich bringt. Beratung der jeweiligen Pflegekräfte. 
					Themenschwerpunkte:
- Injektion
 - Infusionstherapie
 - Beatmung
 - Inhalation
 - Befeuchtungssystem der Atemluft
 - Blasenkatheterisierung
 - Inhalation
 - Intubation und Tracheostomie
 - Tracheostomapflege
 - endotracheales Absaugen
 - Sondernahrung
 - Schwerstpflegebedürftigkeit
 - Abwehrschwäche
 - Verbandwechsel
 - Kontrolle der Leistung von 
						externen Partnern, etwa
- Reinigungskräfte
 - Wäschereinigung
 - Abfallentsorger
  
						 - Teilnahme bei der Besichtigung 
						der Einrichtung durch externe Kontrollinstanzen 
						(Heimaufsicht, MDK, Gesundheitsamt usw.)
 - Wartung und Überprüfung 
						haustechnischer Einrichtungen und Geräte in 
						Zusammenarbeit mit dem Medizinproduktebeauftragten
  
					 
             
				
            Beratung und Weiterbildung 
				
            
- Ermittlung des Fortbildungsbedarfes 
					der Mitarbeiter. Ständige eigene Fort- und Weiterbildung
 - Schulung der Pflegekräfte über die 
					Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von nosokomialen 
					Infektionen, insbesondere Belehrungen gemäß § 43 
					Infektionsschutzgesetz
 - Mithilfe bei der Einarbeitung neuer 
					Mitarbeiter und Kontrolle des Lernfortschrittes
 - Vermittlung von Basiswissen für 
					Praktikanten, Zivildienstleistende und 1-Euro-Kräfte
 - Erstellung von Schautafeln und 
					Plakaten
 - Konzeption und Durchführung von 
					internen Seminaren zum Thema Hygiene
 - Planung von externen Schulungen und 
					Beurteilung, ob diese erfolgreich waren
 - Durchführung von 
					Informationsveranstaltungen für pflegende Angehörige
 - Teilnahme bei Fallbesprechungen
 - Optimierung des internen Meldewesens 
					bei hygienischen Fragen
 - Sicherstellung und Kontrolle eines 
					notwendigen Impfschutzes der Mitarbeiter
 - Schulung der Pflegekräfte zum 
					richtigen Verhalten nach Kanülenstichverletzungen
 - Unverzügliche Unterrichtung der 
					Pflegedienstleitung und der Heimleitung über relevante 
					Infektionsfälle oder entsprechende Verdachtsmomente
 - Mitwirkung bei allen Planungen für 
					Neu-, Zu- und Umbauten der Einrichtung soweit diese die 
					Hygiene betreffen
 - Mithilfe
bei der Auswahl und beim Einkauf aller für die Hygiene notwendigen
Produkte. Regelmäßige Information über neue Produkte und Bewertung des
Preisleistungsverhältnisses. Dieses betrifft insbesondere
Desinfektionsmittel, Einmalartikel, technische Geräte sowie Ver- und
Entsorgungsverfahren.
 - Halbjährliche Erstellung eines 
					Berichts für die Heimleitung. Auflistung von 
					Verbesserungsvorschlägen und Beratung der Heimleitung bei 
					deren Umsetzung
 - Erstellung einer Verbrauchsstatistik
 
             
				
            Qualitätsmanagement 
				
            
- Formulierung aller für die Hygiene 
					relevanten Dokumente in Zusammenarbeit mit dem zuständigen 
					Qualitätszirkel, insbesondere
- Arbeitsanweisungen
 - Hygienerichtlinien
 - Hygienestandards
 - Hygienepläne
 - Desinfektionspläne
  
					 - Begleitung bei der Umsetzung der 
					Dokumente in die Praxis. Regelmäßige Kontrolle, ob diese 
					Dokumente ergänzt oder verbessert werden müssen.
 - Planung eines Ausbruchsmanagements, 
					also die Vorbereitung auf das Auftreten von potentiell 
					bedrohlichen Infektionskrankheiten, insbesondere MRSA.
 - Zusammenarbeit mit den 
					verantwortlichen Mitarbeitern der verschiedenen 
					Funktionsbereiche bei der Sicherstellung der Hygiene in der 
					Einrichtung
 - Sicherstellung, dass die Einrichtung 
					ihren Meldepflichten gemäß § 6 Abs. (2) IfSG nachkommt
 - Einberufen von Arbeitsgruppen, sowie 
					von bereichs- und prozessorientierten Projekten
 - Vorbereitung der Einrichtung auf eine 
					Zertifizierung oder Rezertifizierung.
 - Erstellung von Statistiken zu 
					Infektionen im Haus. Relevant dabei sind insbesondere die 
					Häufigkeit, Art der Erkrankung, Erreger, Resistenzspektren 
					usw. Der Hygienebeauftragte nimmt dafür Einsicht in die 
					pflegerische und ggf. klinische Dokumentation. Er holt 
					Informationen von den Ärzten und dem Pflegepersonal ein.
 - Ggf. beteiligt sich der 
					Hygienebeauftragte an epidemiologischen Untersuchungen.
 - Vorbereitung der Sitzungen der 
                    Hygienekommission.
 
             
				
            Kommunikations- und 
				Kooperationsbeziehungen 
				
            Der Hygienebeauftragte soll zu folgenden 
				Personen und Institutionen eine Kommunikations- und 
				Kooperationsbeziehung aufrechterhalten: 
				
            
- Zu der Heimleitung
 - Zu der Pflegedienstleitung
 - Zur Hauswirtschaftsleitung
 - Zu Mitarbeitern der Hauswirtschaft
 - Zu der Qualitätsbeauftragten
 - Zu den Pflegekräften
 - Zu den Pflegehilfskräften
 - Zu den Stationshilfen
 - Zu den Praktikanten
 - Zu den Bewohnern
 - Zum Heimbeirat
 - Zu den Fremdfirmen
 - Zu den Angehörigen und sonstigen den 
					Bewohnern nahe stehenden Personen
 - Zu den Seelsorgern
 - Zu den ehrenamtlichen Helfern
 - Zum haustechnischen Dienst
 - Zum Therapiebereich 
					(Beschäftigungstherapie)
 - Zum Gesundheitsamt
 
             
				
            Klausel 
				
            Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von 
				vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu 
				übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen 
				aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im 
				Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept 
				ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und 
				präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit 
				wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden 
				Aktualisierungen und Veränderungen des 
				Qualitätsmanagementhandbuches.  
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