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Version 4.04a / 2014

Auditcheckliste Teil 1 "Aufbauorganisation Personal" (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)

 
Was ist eine "angemessene" Personalausstattung? Bei einer MDK-Überprüfung haben Betreiber und Kontrolleure nicht selten ganz unterschiedliche Vorstellungen. Häufige Streitpunkte sind neben der bloßen Schichtbesetzungen insbesondere auch die notwendigen Weiterbildungen und Kompetenzzuweisungen.  
 

Mit Hilfe dieser Audit-Checkliste sind Qualitätsbeauftragte schnell in der Lage, ihr Qualitätsmanagement auf Stärken und Schwächen zu überprüfen. Die Checkliste basiert auf den Prüflisten des MDK sowie auf den Vorgaben der wichtigsten Zertifizierungssysteme und Rückmeldungen unserer Leser nach einer Prüfung. Der Übersichtlichkeit halber werden die Inhalte der Auditcheckliste in einzelne Kapitel unterteilt. Damit fällt es auch leichter, nur einzelne Themen in der Einrichtung zu auditieren.

Zusätzlich zu den Forderungen der MDK-Anleitung werden Fragen und Punkte überprüft, die darüber hinausgehen. Können diese mit "ja" beantwortet werden, befindet sich die Einrichtung auf einem hervorragenden Weg in ihrem Qualitätsmanagement. Die zusätzlichen Fragen sind aufgrund der besseren Unterscheidung mit dem Wort "[zusätzlich:]" versehen.


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (rtf-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Auditcheckliste Teil 1 "Aufbauorganisation Personal" (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)

Frage erfüllt Verantwortlich für die Beseitigung des Problems Mangel wird abgestellt spätestens bis zum: Anmerkung
ja nein

Folgende Unterlagen sollten Sie bei einer Überprüfung durch den MDK auf jeden Fall vorweisen können:

Aufstellung über die Anzahl der vorgehaltenen und belegten Wohnplätze sowie der versorgten Bewohner, differenziert nach Wohnbereichen und Pflegestufen mit Datum.
 
O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo: Seit 2009 darf der MDK auch Privatversicherte, Kurzzeitpflege- sowie Tagesgäste in seine Überprüfung bzw. Stichprobe mit einbeziehen.
Hat das Haus einen pflegefachlichen Schwerpunkt vereinbart (z.B. Wachkoma, Pflege von Kindern, Menschen mit Demenz usw.)? O O   __ . __ . 201_  
wohnbereichsbezogene Aufstellung über die Anzahl der Bewohner mit: Wachkoma O O   __ . __ . 201_  
Beatmungspflicht O O   __ . __ . 201_  
Dekubitus O O   __ . __ . 201_  
Blasenkatheter O O   __ . __ . 201_  
PEG-Sonde O O   __ . __ . 201_  
Fixierung O O   __ . __ . 201_  
Kontraktur O O   __ . __ . 201_  
vollständige Immobilität O O   __ . __ . 201_  
Tracheostoma O O   __ . __ . 201_  
MRSA O O   __ . __ . 201_  
Diabetes mellitus O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:
  • Je nach Prüfauftrag werden die MDK-Gutachter verschiedene Unterlagen einsehen wollen. Bei einer Anlassprüfung (etwa bei einer Beschwerde eines Angehörigen) müssen Sie ggf. die oben genannte wohnbereichsbezogene Aufstellung vorlegen. Sie sollten also dieses Dokument auch vorhalten.
  • Anders verhält es sich bei einer regulären Qualitätsprüfung der Einrichtung. Hier müssen Sie die unten angegebene Auflistung vorhalten. Diese andere Auflistung benötigen die Gutachter für die Bildung der Zufallsstichprobe, also welcher Bewohner zur Qualitätsprüfung ausgewählt wird.
  • Neu ist jetzt, dass immer neun Bewohner eines Hauses in Augenschein genommen werden, unabhängig davon, wie groß ein Haus ist. Aus jeder Pflegestufe 1 bis 3 werden jeweils drei Bewohner zufällig ausgewählt.
Auflistung der Heimbewohner nach Pflegestufen. Innerhalb der Pflegestufen sollen die Namen der Bewohner in alphabetischer Reihenfolge sortiert sein.
O O
__ . __ . 201_
Versorgungsvertrag der Einrichtung/Strukturerhebungsbogen O O   __ . __ . 201_  
Ausbildungsnachweis der verantwortlichen Pflegefachkraft O O   __ . __ . 201_  
Weiterbildungsnachweis der verantwortlichen Pflegefachkraft O O   __ . __ . 201_  
pflegebezogene Ausbildungsnachweise der pflegerischen Mitarbeiter O O   __ . __ . 201_  
Aufstellung aller in der Pflege und Betreuung tätigen Mitarbeiter mit Name, Berufsausbildung und Beschäftigungsumfang O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo: Legen Sie den MDK-Gutachtern immer die Ausbildungsdokumente, z.B. Zeugnisse, einzeln vor und nie die gesamte Personalakte. Beim Arbeitsvertrag ist es ähnlich. Nie den kompletten Vertrag zeigen, sondern nur die Passage mit der Wochenarbeitszeit des betreffenden Mitarbeiters.
aktuelle Handzeichenliste mit Eintritts- und Austrittsdaten der Mitarbeiter O O   __ . __ . 201_  
Liste der von der Einrichtung vorgehaltenen Pflegehilfsmittel / Hilfsmittel O O   __ . __ . 201_  
Dienstpläne O O   __ . __ . 201_  
Pflegeleitbild O O   __ . __ . 201_  
Pflegekonzept O O   __ . __ . 201_  
Hauswirtschaftskonzept O O   __ . __ . 201_  
Konzept soziale Betreuung O O   __ . __ . 201_  
Pflegedokumentationssystem O O   __ . __ . 201_  
schriftliche Mitteilung an Landesverbände der Pflegekassen über Zusatzleistungen nach § 88 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI O O   __ . __ . 201_  
Stellenbeschreibungen O O   __ . __ . 201_  
Auflistung der extern vergebenen Leistungen, z.B. Wäscheversorgung, Mahlzeitenversorgung, soziale Betreuung der Bewohner usw.)
O O
__ . __ . 201_
Nachweise über Pflegevisiten O O   __ . __ . 201_  
Nachweise über Fallbesprechungen O O   __ . __ . 201_  
Nachweise über Sitzungen des Qualitätszirkels O O   __ . __ . 201_  
Nachweise über die Informationsweitergabe O O   __ . __ . 201_  
Nachweise über Dienstbesprechungen O O   __ . __ . 201_  
Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter O O   __ . __ . 201_  
Fortbildungsplan O O   __ . __ . 201_  
Nachweise interne Fortbildungen O O   __ . __ . 201_  
Nachweise externe Fortbildungen O O   __ . __ . 201_  
Organigramm O O   __ . __ . 201_  
Nachweise externes Qualitätsmanagement (z.B. externer Qualitätsbeauftragter, Benchmarking) O O   __ . __ . 201_  
Leitlinien / Richtlinien / Standards O O   __ . __ . 201_  
Hygienestandards / -plan / -konzept O O   __ . __ . 201_  
Konzept zum Beschwerdemanagement O O   __ . __ . 201_  
Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Notfällen O O   __ . __ . 201_  
hauswirtschaftsbezogene Ausbildungsnachweise der hauswirtschaftlichen Mitarbeiter O O   __ . __ . 201_  

Aufbauorganisation Personal:

Existiert ein Organigramm, das die Organisationsstruktur und die Hierarchie mit den jeweiligen Weisungsbefugnissen der Einrichtung aufzeigt? O O   __ . __ . 201_  
Sind die Verantwortungsbereiche für die in der Pflege tätigen Berufsgruppen eindeutig festgelegt, z.B. durch Stellenbeschreibungen? Und entspricht der Verantwortungsbereich der jeweiligen Qualifikation? (Dabei sind Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Anleitungen durch qualifizierte Personen zu berücksichtigen.) leitende Pflegefachkraft          
Pflegefachkräfte O O   __ . __ . 201_  
Krankenpflegehelfer O O   __ . __ . 201_  
Altenpflegehelfer O O   __ . __ . 201_  
angelernte Helfer in der Pflege (z.B. Bufdis) O O   __ . __ . 201_  
soziale Betreuung: O O   __ . __ . 201_  
hauswirtschaftliche Versorgung O O   __ . __ . 201_  
Können Nachweise über die Qualifikationen der Mitarbeiter vorgelegt werden? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Existieren auch Stellenbeschreibungen für Positionen, die nicht in der Pflege tätig sind? Etwa: Hauswirtschaftsleitung, Heimleitung, Hausmeister, Verwaltung, Bufdis, Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI usw. O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Berücksichtigen die Stellenbeschreibungen folgende Aspekte? Stellenbezeichnung O O   __ . __ . 201_  
Ziele O O   __ . __ . 201_  
Qualifikationen O O   __ . __ . 201_  
Einordnung in die Hierarchie O O   __ . __ . 201_  
Aufgaben und Kompetenzen O O   __ . __ . 201_  
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Sind die Stellenbeschreibungen verbindlich? War z.B. an der Bearbeitung ggf. der Betriebsrat oder die Mitarbeitervertretung beteiligt? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Bekommt jeder Mitarbeiter eine Stellenbeschreibung zu Beginn seiner Tätigkeit ausgehändigt? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Stimmen die Inhalte der Stellenbeschreibungen auch tatsächlich mit dem jeweiligen Aufgabengebiet überein? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Werden die Stellenbeschreibungen regelmäßig überprüft, und wird das Ergebnis dokumentiert? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Werden Veränderungen im Aufgabengebiet zeitnah in den Stellenbeschreibungen dokumentiert? O O   __ . __ . 201_  
Ist die verantwortliche Pflegefachkraft den Landesverbänden der Pflegekassen gemeldet und bekannt? O O   __ . __ . 201_  
Erfüllt sie folgende Voraussetzungen? Pflegefachkraft O O   __ . __ . 201_  
ausreichende Berufserfahrung O O   __ . __ . 201_  
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung O O   __ . __ . 201_  
Weiterbildung zur Leitungsqualifikation (die leitungsbezogene Weiterbildung muss einen Umfang von 460 Stunden haben) oder der Abschluss einer Ausbildung im Pflegemanagement an einer Fachhochschule oder Universität O O   __ . __ . 201_  
Wie viel Stunden beträgt die wöchentliche Arbeitszeit der verantwortlichen Pflegefachkraft? (Hierzu muss man wissen, dass wenn es keine Regelungen aus dem Versorgungsvertrag oder der Vergütungsvereinbarung zum Beschäftigungsumfang der verantwortlichen Pflegefachkraft gibt, einzig und allein der Betreiber der Einrichtung  entscheidet, ob die PDL in Vollzeit beschäftigt wird.) O O   __ . __ . 201_  
Wie viele Stunden in der Woche arbeitet sie davon in der direkten Pflege? Ist dieses definiert? O O   __ . __ . 201_  
Ist die stellvertretende verantwortliche Pflegefachkraft den Landesverbänden der Pflegekassen gemeldet und bekannt? (Die stellvertretende verantwortliche Pflegefachkraft muss nicht eine leitungsbezogene Weiterbildung absolviert haben. Sie muss lediglich ein Examen in Kranken-, Kinderkranken- oder Altenpflege nachweisen können, über ausreichende Berufserfahrung verfügen und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.) O O   __ . __ . 201_  
Können Dienstpläne und der Stellenplan für die Bereiche Pflege, soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung der Einrichtung vorgelegt werden? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Ist ein aktueller Stellenplan vorhanden? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Ist der Stellenplan gegliedert nach den Bereichen Pflege, soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wer ist für die regelmäßige Überprüfung und Überarbeitung des Stellenplans verantwortlich? Ist dieses definiert? O O   __ . __ . 201_  
Entspricht der Anteil der Pflegefachkräfte den Vorgaben des Rahmenvertrages? O O   __ . __ . 201_  
Übersteigt die Anzahl der geringfügig Beschäftigten nicht 20% (gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 Rahmenvertragsempfehlungen nach § 75 Abs. 5 SGB XI teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege, § 21 Abs. 2 Satz 2 vollstationäre Pflege)? O O   __ . __ . 201_  
Gibt es bei einem pflegefachlichen Schwerpunkt Mitarbeiter mit entsprechenden Qualifikationen? (Ein pflegefachlicher Schwerpunkt könnte etwa ein Wohnbereich sein, der eine Wachkomapflege anbietet. Dieser pflegefachliche Schwerpunkt ist dann aber Bestandteil des Versorgungsvertrages.) O O   __ . __ . 201_  

Ablauforganisation bewohnerorientierte Pflege:

Ist das Bezugspflegesystem schriftlich festgelegt? Geht daraus hervor, welcher Bewohner welcher Bezugspflegekraft zugeordnet ist? O O   __ . __ . 201_  
Wird die Pflege in der Regel von denselben Pflegekräften durchgeführt? Wird also der Bewohner im Früh-, Spät- und Nachtdienst mehrere Tage nacheinander von einem überschaubaren Team gepflegt? O O   __ . __ . 201_  
Ist das Pflegesystem allen Mitarbeitern bekannt und wird danach gearbeitet?          
Sind die Bezugspflegekräfte ausschließlich Pflegefachkräfte? O O   __ . __ . 201_  
Sind etwa in einem Standard zum Pflegesystem die Aufgaben und Kompetenzen der Bezugspflegekraft schriftlich festgelegt? Steuerung des Pflegeprozesses O O   __ . __ . 201_  
Ansprechpartner für den Bewohner, Angehörige und Ärzte O O   __ . __ . 201_  
Anleitung und Steuerung der Pflegehilfskräfte O O   __ . __ . 201_  
Zusammenarbeit mit Therapeuten, Seelsorgern, sozialer Dienst usw. O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo: Einige Gutachter sind der Meinung, dass der Name der Bezugspflegekraft explizit auch in der Pflegedokumentationsmappe des Bewohners stehen muss. Für diese Forderung gibt es keine rechtliche Grundlage.
[zusätzlich:] Wer kontrolliert die Durchführung? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Wie wird die Durchführung kontrolliert? O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Mit welchen Maßnahmen wird der Beziehungsaufbau der Bezugspflegekraft zum Bewohner gefördert? (Z.B. bei Heimeinzug längeres Gespräch mit dem Bewohner, zu Beginn schriftliches Infomaterial über Sinn und Zweck des Bezugspflegesystems, Besuche des Bewohners, wenn er sich im Krankenhaus befindet.) O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Werden Angehörige und andere nahestehende Personen in die Bezugspflege integriert und wenn ja wie (z.B. durch Teilnahme an der Pflegevisite, an Fallbesprechungen oder durch Einbezug in die direkte Pflege)? O O   __ . __ . 201_  

verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung):

Nimmt die verantwortliche Pflegefachkraft folgende Aufgaben wahr? Umsetzung und Anwendung der beschriebenen Qualitätsmaßstäbe im Pflegebereich? O O   __ . __ . 201_  
Organisation des Pflegeprozesses? (Entweder übernimmt sie diese Aufgabe selbst oder sie delegiert diese Aufgabe an die Pflegefachkräfte. Bei der zweiten Variante ist sie dafür zuständig, ggf. Kontrollen durchzuführen, ob die Pflegefachkräfte diese Aufgabe fachgerecht übernehmen und durchführen. Alternativ nimmt sie an den Besprechungen zum Pflegeprozess teil. Nachweis z.B. über Protokolle zur Überprüfung der Pflegedokumentation per Stichprobe oder Protokolle zur Teilnahme an den Besprechungen zum Pflegeprozess.) O O   __ . __ . 201_  
Sorge zu tragen für die Durchführung einer fachgerechten Pflegedokumentation? (Nachweis z.B. über Protokolle zur Überprüfung der Pflegedokumentation per Stichprobe.) O O   __ . __ . 201_  
Eine Dienstplanung zu erstellen, die an dem Pflegebedarf orientiert ist? (Der Nachweis kann ggf. über Protokolle "Stichproben zu der personellen Besetzung auf einzelnen Wohnbereichen" stattfinden.) O O   __ . __ . 201_  
Regelmäßige Dienstbesprechungen für den Bereich der Pflege durchzuführen? (Der Punkt ist dann erfüllt, wenn die Dienstbesprechungen turnusgemäß durchgeführt werden, also nicht unregelmäßig mit langen Pausen dazwischen. Zu jeder Dienstbesprechung muss ein Protokoll vorhanden sein. O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Kontrolle der Pflegequalität? (Z.B. durch stichprobenartige Besuche bei den Bewohnern, um dort spezielle pflegerische Maßnahmen wie etwa Wundversorgung zu überprüfen, Teilnahme oder Durchführung von Pflegevisiten usw.) O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Entwicklung neuer Konzepte, die die Pflege betreffen? (Einführung und Umsetzung z.B. der 10-Minuten-Aktivierung, basale Stimulation, Kinästhetik.) O O   __ . __ . 201_  
[zusätzlich:] Überblick über den Haushalt der Finanzen und über die aktuelle Personalsituation? O O   __ . __ . 201_  
Hat die Pflegedienstleitung ausreichend Zeit für diese Aufgaben? (Hier müssen auch landesrechtliche Regelungen berücksichtigt werden. Sofern keine landesrechtlichen Regelungen es anders regeln, können Sie von folgendem Grundsatz ausgehen: Je größer ein Heim ist, umso weniger sollte die Pflegedienstleitung in der direkten Pflege mitarbeiten. In einem 80-Betten-Heim sollte die Pflegedienstleitung nur im Notfall einspringen.) O O   __ . __ . 201_  

Anleitung von Pflegehilfskräften:

Werden Pflegehilfskräfte in der Grundpflege regelmäßig von Pflegefachkräften überprüft und angeleitet? (Nachweis über Pflegevisiten, Protokolle zu praktischen Anleitungen.) O O   __ . __ . 201_  

Dienstplan:

Sind die Dienstpläne dokumentenecht geführt (kein Bleistift, kein Tipp-Ex©, keine unleserlichen Streichungen)? O O   __ . __ . 201_  
Sind Soll-, Ist- und Ausfallzeiten dokumentiert? O O   __ . __ . 201_  
Sind der Zeitpunkt der Gültigkeit und der Einsatzort vermerkt? O O   __ . __ . 201_  
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+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++






 
   
 
 
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