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Version 4.11

Auditcheckliste Teil 7 "räumlich, sächliche Struktur, Öffentlichkeitsarbeit, Fahrzeuge, Ehrenamt" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)

 
Lässt sich Freundlichkeit, Verschwiegenheit und Kompetenz durch Prüfungsdruck erzwingen? Ja, meint der MDK und hat seinen Fragenkatalog um einige - teils recht abstruse - Vorgaben erweitert. Wir zeigen Ihnen, welche Problembereiche die Kontrolleure derzeit bevorzugt unter die Lupe nehmen.
 
Mit Hilfe dieser Audit-Checkliste sind Qualitätsbeauftragte schnell in der Lage, ihr Qualitätsmanagement auf Stärken und Schwächen zu überprüfen. Die Checkliste basiert auf den Prüflisten des MDK sowie auf den Vorgaben der wichtigsten Zertifizierungssysteme und Rückmeldungen unserer Leser nach einer Prüfung. Der Übersichtlichkeit halber werden die Inhalte der Auditcheckliste in einzelne Kapitel unterteilt. Damit fällt es auch leichter, nur einzelne Themen in der Einrichtung zu auditieren.

Zusätzlich zu den Forderungen der MDK-Anleitung werden Fragen und Punkte überprüft, die darüber hinausgehen. Können diese mit "ja" beantwortet werden, befindet sich die Einrichtung auf einem hervorragenden Weg in ihrem Qualitätsmanagement. Die zusätzlichen Fragen sind aufgrund der besseren Unterscheidung mit dem Wort "[zusätzlich:]" versehen.


Dieses Dokument ist auch als Word-Dkument (rtf-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Auditcheckliste Teil 7 "räumlich, sächliche Struktur, Öffentlichkeitsarbeit, Fahrzeuge, Ehrenamt" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)

Frage erfüllt Verantwortlich für die Beseitigung des Problems Mangel wird abgestellt spätestens bis zum: Anmerkung
ja nein
räumliche Ausstattung des ambulanten Pflegedienstes:
Sind Geschäftsräume vorhanden? O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Sind die Geschäftsräume des Pflegedienstes gut zu erreichen, stehen also genügend Parkmöglichkeiten zur Verfügung? Können behinderte Menschen die Geschäftsräume ohne Probleme aufsuchen? O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Ist sichergestellt, dass der Pflegedienst von außen gut erkennbar ist, z.B. durch ein großes Schild oder durch ein großes Logo? O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Steht ein Raum für ruhige Gespräche mit Angehörigen oder mit Betreuungspersonen zur Verfügung? O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Sind die weiteren Räume wie Küche, Toiletten, Büros stets sauber und aufgeräumt? O O   __ . __ . 201_  
Bieten die Räumlichkeiten und die Ausstattung Möglichkeiten zur Teambesprechung? O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Sind für die Mitarbeiter genügend Tische und Stühle vorhanden, um dort zusammen zu arbeiten, etwa bei Teambesprechungen oder bei Fortbildungen? O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Sind die Mitarbeiter gegenüber fremden Besuchern freundlich und aufgeschlossen? O O   __ . __ . 201_  
sächliche Ausstattung:
Verfügt jeder Mitarbeiter über einen Pflegekoffer? Dieser kann enthalten: Blutdruckmessgerät O O   __ . __ . 201_  
Blutzuckermessgerät O O   __ . __ . 201_  
Lanzetten O O   __ . __ . 201_  
Tupfer O O   __ . __ . 201_  
Fieberthermometer O O   __ . __ . 201_  
Verbandsmaterial O O   __ . __ . 201_  
Schürzen O O   __ . __ . 201_  
Pinzette O O   __ . __ . 201_  
Schere O O   __ . __ . 201_  
Einmalhandschuhe O O   __ . __ . 201_  
Einwegspritzen O O   __ . __ . 201_  
Einwegkanülen O O   __ . __ . 201_  
Katheterset O O   __ . __ . 201_  
Händedesinfektionsmittel usw. O O   __ . __ . 201_  
Sind die Mitarbeiter in die korrekte Handhabung der Pflegehilfsmittel eingewiesen, wie etwa Lifter, Absauggerät, Antidekubitusmatratze usw.? O O   __ . __ . 201_  
Datenschutz / Schweigepflicht:
Werden personenbezogene Unterlagen für Unbefugte unzugänglich etwa in abschließbaren Schränken aufbewahrt, z.B. Pflegeverträge, Übergabebücher, archivierte Pflegedokumentationen, Kundenakten? O O   __ . __ . 201_  
Werden personenbezogene Unterlagen, die in einem EDV-System gespeichert sind, durch eine Passwortvergabe für zugriffsberechtigte Mitarbeiter, vor Unbefugten geschützt? O O   __ . __ . 201_  
Sind Plantafeln, auf denen Namen und Pflegeleistungen zu sehen sind, geschützt vor z.B. Blicken von Besuchern, ggf. durch Tücher, Rollos oder fahrbare Planungstafeln? O O   __ . __ . 201_  
Werden personenbezogene Unterlagen, wenn sie im Auto mitgenommen werden, in undurchsichtigen Schutzhüllen transportiert? O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo: Personenbezogene Unterlagen dürfen nicht für einen längeren Zeitraum in einem Auto liegen gelassen werden, z.B. über Nacht. Erlaubt wäre die Deponierung in einem abschließbaren Fach, das fest verbunden ist mit dem Auto, z.B. in einem sog. "Autosafe".
(zusätzlich): Werden die Pflegedokumentationen ausschließlich bei den Klienten aufbewahrt? O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo: Eine Pflegedokumentation sollte sich nur mit einer schriftlichen Begründung in den Räumen des Pflegedienstes befinden.
Werden die Wohnungsschlüssel der Klienten für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt, z.B. in einem abschließbaren Kasten oder Schrank? O O   __ . __ . 201_  
Ist eine Zuordnung der Wohnungsschlüssel der Klienten für Außenstehende unmöglich, z.B. durch einen Zahlencode? O O   __ . __ . 201_  
Wird die Namensliste mit den Schlüsselcodes getrennt von dem Schlüsselkasten oder Schrank aufbewahrt? O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Lässt sich der Pflegedienst ein Dokument (eine Quittung) für den Empfang und die Rückgabe eines Wohnungsschlüssels mit einer sog. Haftungsfreizeichnungsklausel durch den Klienten unterschreiben? O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo: Die Haftungsfreizeichnungsklausel beinhaltet, dass bei Verlust des Schlüssels und etwaiger daraus entstehender Schäden, z.B. Einbruch, von den Mitarbeitern und dem Träger des Pflegedienstes keine Haftung übernommen wird.
Liegt ein unterschriebenes Dokument von jedem Mitarbeiter zur Schweigepflicht vor, sofern sich dieser Passus nicht schon im Arbeitsvertrag befindet? O O   __ . __ . 201_  
Pflegevertrag:
Werden mit den Klienten schriftliche Pflegeverträge über die pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen abgeschlossen? O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo: Der Pflegedienst sollte einen Mustervertrag vorlegen können.
Erhält der zukünftige Klient immer einen Kostenvoranschlag vor Abschluss eines Pflegevertrags, der ihn auf seinen Selbstkostenanteil hinweist? Der MDK möchte dazu ein Kostenvoranschlagsmuster, ggf. ein Pflegevertragsmuster oder einen Standard sehen, der die Erstellung eines Kostenvoranschlags zur Selbstverpflichtung macht. O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Wird der Pflegevertrag vor Beginn der Leistungserbringung zur Unterschrift gebracht oder sehr zeitnah danach? O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Wird dem Klienten ein Ansprechpartner genannt, wenn Fragen / Beschwerden zu Rechnungen bestehen? Kann er ggf. die Leistungsnachweise einsehen? O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Wenn es zu längerfristigen bzw. zu dauerhaften Abweichungen der Leistungen kommt, drängt der Pflegedienst darauf, die Inhalte des Pflegevertrages auf die neue Situation anzupassen? O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Sind die Kündigungsfristen aus dem Vertrag klar zu entnehmen? O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Ist der Pflegevertrag im Ganzen gut strukturiert und verständlich geschrieben? O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Weitere Inhalte des Pflegevertrages können sein:
Regelungen zum Erstbesuch
O  O
__ . __ . 201_
Feststellung des Pflegebedarfes
O  O
__ . __ . 201_
Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen ggf. mit den Preisen für Zusatzleistungen
O  O
__ . __ . 201_
Notfallregelungen, etwa Notöffnung der Haustür
O  O
__ . __ . 201_
Umgang mit der Pflegedokumentation
O  O
__ . __ . 201_
Regelungen zum Zutritt der Wohnung
O  O
__ . __ . 201_
Abrechnung der Leistungen
O  O
__ . __ . 201_
Entgelderhöhungen
O  O
__ . __ . 201_
Zusammenarbeit mit externen Firmen
O  O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Werden die Mitarbeiter regelmäßig geschult zum Thema Leistungskomplexe und Kostenrelevanz? O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo: Es ist wichtig, die Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren, dass die Leistungen, die sie am Klienten erbringen, auch wirklich vergütet werden. In der ambulanten Pflege besteht vielfach die Problematik, dass die Pflegekräfte kleine "Gefälligkeiten" für den Klienten erbringen, die nicht vergütet werden. Aus diesen "Gefälligkeiten" kann schnell ein Gewohnheitsrecht werden, das von anderen Pflegekräften dann auch verlangt wird. Diese "Leistungen" summieren sich unter Umständen recht schnell und können den Einsatz letztendlich unrentabel machen.
Erstgespräch:
Hat der Pflegedienst ein schriftliches Verfahren zur Durchführung des Erstgespräches erarbeitet? O O   __ . __ . 201_  
Das Erstgespräch sollte folgende Aspekte beinhalten: Informationssammlung zum Hilfebedarf O O   __ . __ . 201_  
Wünsche und Bedürfnisse des Klienten O O   __ . __ . 201_  
Ermittlung, welche Leistungen durch welche Personen erbracht werden können, z.B. Pflegebedürftiger, Angehöriger / andere Bezugspersonen, Pflegedienst O O   __ . __ . 201_  
Festlegung der zu erbringenden Leistungen durch den Pflegedienst O O   __ . __ . 201_  
Beratung zum Leistungs- und zum Vergütungssystem O O   __ . __ . 201_  
Kostenübernahme klären / eindeutiger Hinweis auf den Restkostenanteil, den der Klient nach Abzug der gesetzlichen Leistungen selbst tragen muss O O   __ . __ . 201_  
Pflegevertrag erläutern O O   __ . __ . 201_  
Beratung zu weiteren Dienstleistungsangeboten, wie etwa Essen auf Rädern, Fahrdienste, Hausnotruf O O   __ . __ . 201_  
Information zu Kursen für pflegende Angehörige, Selbsthilfegruppen O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Wird das Erstgespräch von einer geschulten Pflegefachkraft durchgeführt und dokumentiert? O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Wird das Erstgespräch frühzeitig terminiert? Werden dabei die Wünsche des Klienten berücksichtigt? O O   __ . __ . 201_  
Ist die Durchführung des Erstgespräches Bestandteil der Pflegedokumentation? Der MDK möchte das Dokument des Erstgespräches sehen.

Diese Frage wird nur mit "trifft nicht zu" bewertet, wenn:

  • der Zeitpunkt des Erstgespräches länger als zwei Jahre zurückliegt,
  • die Durchführung eines Erstgespräches unmöglich war, weil der Pflegebedürftige durch kognitive Defizite dazu nicht in der Lage war,
  • der Pflegebedürftige das Angebot nicht in Anspruch genommen hat. Hieraus folgt die Konsequenz für den Pflegedienst, zukünftig zu dokumentieren, wenn der Pflegebedürftige ein Erstgespräch ablehnt. Sonst kann der Nachweis der Ablehnung nicht erbracht werden, was ggf. als Versäumnis des Pflegedienstes ausgelegt und bewertet werden könnte.
O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:

Wenn nicht zweifelsfrei feststeht, ob der Pflegebedürftige die Tragweite seiner Entscheidungen versteht, also ggf. kognitiv eingeschränkt ist, sollte abgeklärt werden:
  • ob bereits eine gesetzliche Betreuung besteht
  • oder ob der betreuende Hausarzt die Geschäftsfähigkeit attestiert.
Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3:
Werden diese Pflegeeinsätze von erfahrenen Pflegefachkräften mit besonderer Beratungskompetenz durchgeführt? O O   __ . __ . 201_  
Wird die Durchführung dokumentiert? O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Verfügt der Pflegedienst über einen Standard / eine Checkliste zur Durchführung dieser Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3? O O   __ . __ . 201_  
(zusätzlich): Gehen aus dem angefertigten Gesprächsprotokoll folgende Punkte hervor? die Probleme und Wünsche des Klienten / der Angehörigen, O O   __ . __ . 201_  
die Motivation der zu Beratenden (Sind sie eher ablehnend oder begrüßen sie den Einsatz?) O O   __ . __ . 201_  
sowie die Erfahrungen vorheriger Einsätze, falls stattgefunden O O   __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:

Dieser Pflegeeinsatz muss von Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, gezwungenermaßen abgerufen werden. Er dient dazu sicherzustellen, dass der Pflegebedürftige nicht verwahrlost oder durch die Pflegeperson vernachlässigt wird und dass keine Überforderung der Pflegeperson bes

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