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Vers. 4.12a

Auditcheckliste Teil 6 "Hygienemanagement" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)

 
Das Hygienemanagement bietet bei MDK-Prüfungen stets Stoff für Diskussionen. Wir zeigen Ihnen, wo die Prüfer am liebsten nach Schwachpunkten suchen und wie Sie sich optimal auf eine Kontrolle vorbereiten.
 

Mit Hilfe dieser Audit-Checkliste sind Qualitätsbeauftragte schnell in der Lage, ihr Qualitätsmanagement auf Stärken und Schwächen zu überprüfen. Die Checkliste basiert auf den Prüflisten des MDK sowie auf den Vorgaben der wichtigsten Zertifizierungssysteme und Rückmeldungen unserer Leser nach einer Prüfung. Der Übersichtlichkeit halber werden die Inhalte der Auditcheckliste in einzelne Kapitel unterteilt. Damit fällt es auch leichter, nur einzelne Themen in der Einrichtung zu auditieren.

Zusätzlich zu den Forderungen der MDK-Anleitung werden Fragen und Punkte überprüft, die darüber hinausgehen. Können diese mit "ja" beantwortet werden, befindet sich die Einrichtung auf einem hervorragenden Weg in ihrem Qualitätsmanagement. Die zusätzlichen Fragen sind aufgrund der besseren Unterscheidung mit dem Wort "[zusätzlich:]" versehen.


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (rtf-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Auditcheckliste Teil 6 "Hygienemanagement" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)

Frage erfüllt Verantwortlich für die Beseitigung des Problems Mangel wird abgestellt spätestens bis zum: Anmerkung
ja nein
Hygienemanagement
Zusatzinfo:

Das Hygienemanagement ist Leitungsaufgabe. Der Betreiber muss vorausschauend alle notwendigen hygienischen und arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen erfüllen, um die Beschäftigten und Klienten vor Gefahren zu bewahren. Dazu ist es sinnvoll, eine Hygienekommission (Qualitätszirkel) im ambulanten Pflegedienst zu bilden, die eine Risikoanalyse und -bewertung vornimmt, um daraus die entsprechenden Maßnahmen abzuleiten. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen führen so zu Hygienestandards und zu Arbeitsanweisungen.

Dabei unterliegt der Betreiber zahlreichen Gesetzen und behördlichen Auflagen wie etwa dem Infektionsschutzgesetz, der Medizinproduktebetreiberverordnung, der Gefahrstoffverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, berufsgenossenschaftliche Regelwerke, Biostoffverordnung usw.

Betreibt der ambulante Pflegedienst ein angemessenes Hygienemanagement?

Dabei sind folgende Bedingungen von dem Pflegedienst zu erfüllen:

Hat der Pflegedienst innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Desinfektion und zum Umgang mit Sterilgut festgelegt? O O    __ . __ . 201_  
Gibt es schriftliche Anweisungen zur Reinigung, Ver- und Entsorgung kontagiöser und kontaminierter Gegenstände? O O    __ . __ . 201_  
Werden diese innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen regelmäßig überprüft und wird das dokumentiert? O O    __ . __ . 201_  
Sind die innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen allen Mitarbeitern bekannt? (Ggf. sollten die Mitarbeiter das mit ihrer Unterschrift bestätigen.)
O O    __ . __ . 201_  
Sind alle im Rahmen des Hygienemanagements benötigten Desinfektionsmittel vorhanden? O O    __ . __ . 201_  
Verfügt jeder in der Pflege tätige Mitarbeiter über sein eigenes Händedesinfektionsmittel und Hautschutzpräparat? O O    __ . __ . 201_  
Stehen den Mitarbeitern im erforderlichen Umfang Arbeitshilfen insbesondere Handschuhe, Schutzkleidung wie Plastikschürzen, Mund- und Nasenschutz, Schuhschutz usw. zur Verfügung? O O    __ . __ . 201_  
Zusatzinfo: Zu diesem Punkt (Arbeitshilfen) werden die Mitarbeiter befragt. Die Gutachter lassen sich die entsprechenden Vorräte zeigen.
Verfügt der Pflegedienst über einen schriftlichen Hygieneplan, der die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes erfüllt? O O    __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:

Der Hygieneplan soll eine tägliche Hilfestellung für die Mitarbeiter sein. Er enthält detaillierte Hygienestandards und Arbeitsanweisungen für konkrete Situationen wie etwa zum Umgang mit Sterilgut, Ver- und Entsorgung von kontaminierten Abfällen, Durchführung der Händedesinfektion und Hautpflege, Reinigung oder Desinfektion von Flächen usw.

Führt der Pflegedienst durch einen von ihm beauftragten Betriebsarzt für jeden Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische Vorsorgekartei? O O    __ . __ . 201_  
Zusatzinfo:

Die Pflegedienste sind durch die Berufsgenossenschaften dazu verpflichtet, solche arbeitsmedizinischen Vorsorgekarteien zu führen. Hier werden freiwillige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen für die Mitarbeiter dokumentiert. Speziell Pflegekräfte sollten sich gegen Hepatitis B impfen lassen und mit gutem Beispiel bei den allgemeinen Impfungen wie etwa Tetanus, Mumps, Masern, Röteln sowie Grippe vorangehen. Des Weiteren wird hier festgehalten, ob gesundheitliche Bedenken bestehen hinsichtlich der Tätigkeit in der Pflege. Neu einzustellende Mitarbeiter können durch den Betriebsarzt ebenfalls untersucht werden.

Hygieneplan
Ein Hygieneplan kann folgendermaßen aufgebaut sein und sollte konkret werden (was, wann, womit, wie und wer):   Erläuterung des betrieblichen Hygienemanagements (Aufbau einer Hygienekommission, Beschäftigung eines Hygienebeauftragten, regelmäßige Risikoanalyse und -bewertung, Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, Schutzimpfungen für Mitarbeiter usw.) O O    __ . __ . 201_  
Erläuterungen zur Personalhygiene: Schutzkleidung, ablegen sämtlichen Schmucks einschließlich des Eheringes und der Armbanduhr, waschen der Arbeitskleidung bei mind. 60°C usw.) O O    __ . __ . 201_  
Verhalten der Mitarbeiter bei Nadelstichverletzungen und anderen Verletzungen
O  O
__ . __ . 201_
Hygiene im Zusammenhang mit der Zubereitung oder beim Anreichen von Lebensmitteln (Händedesinfektion, überprüfen der Lebensmittel auf Genießbarkeit, Existenz einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes gemäß §43 IfSG, falls Lebensmittel durch eigene Mitarbeiter zubereitet werden, sowie die jährliche Belehrung durch den Arbeitgeber usw.) O O    __ . __ . 201_  
Verhalten und Konsequenzen bei Infektionskrankheiten der Mitarbeiter und bei Hautläsionen O  O
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Hygiene bei spezieller Behandlungspflege (Darunter fallen etwa Pflegestandards zu Injektionen, Wundverbände, Insulininjektionen mit PEN, Katheterisierung der Harnblase, Sekretabsaugung durch Mund und Nase, Stomatherapie und -pflege, Tracheostoma- und Kanülenpflege, Umgang mit Absaugsystemen, Umgang mit Beatmungsgeräten usw.)
O O    __ . __ . 201_  
Allgemeine Infektionshygiene, z.B. Händedesinfektion, Umgang mit Abfall insbesondere mit kontaminiertem Müll, Entsorgung von Injektionskanülen in durchstichsicheren Behältern usw. O O    __ . __ . 201_  
Sondermaßnahmen bei Infektionserkrankungen / Parasitenbefall wie etwa Vorgehen bei MRSA, Scabies (Krätze), Durchfallerkrankungen oder Läusebefall O O    __ . __ . 201_  
Reinigungsplan für Flächen, kontaminierte Flächen und Gegenstände, Aufbereitung von Medizinprodukten (Fieberthermometer, Absaugsysteme, Sauerstoffgeräte) und Pflegehilfsmittel (Urinflaschen, Steckbecken usw.) O
O
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Ggf. Sterilisation von Instrumenten, falls keine Einmalprodukte oder -sets verwendet werden O O    __ . __ . 201_  
Gibt es einen Standard "Umgang mit verwahrlosten Klienten"? O
O
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Zusatzinfo: Der Pflegedienst muss sich darum bemühen, dass der Klient in seiner Umgebung sauber und geschützt leben kann. Dazu gehört etwa der Schutz vor Infektionen und vor Vergiftungen (z.B. durch verdorbene Lebensmittel oder leicht zu erreichende Medikamente). Sollte das trotz vermehrter Anstrengungen durch den Pflegedienst nicht umgesetzt werden können, müssen die Gründe dafür fortlaufend in der Pflegedokumentation dargelegt werden. Die Pflegedokumentation muss auch zeigen, dass der Pflegedienst alle denkbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Hygieneanforderungen zu erfüllen.
regelmäßige Fortbildungen zum Thema meldepflichtige Erkrankungen, deren Behandlung und Ansteckungswege O O    __ . __ . 201_  
ggf. regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen, z.B. Kontrolle von Sterilisationsgeräten O O    __ . __ . 201_  
Erste Hilfe O O    __ . __ . 201_  
Personalhygiene: Schutzkleidung: Nur Schutzkleidung tragen, die bei 60°C in der Waschmaschine gewaschen werden kann. O O    __ . __ . 201_  
Schmuck: keine Ringe (auch kein Ehering), keine Armbanduhr, da die Händedesinfektion beeinträchtigt wird. Kleine Ohrstecker sind erlaubt. O O    __ . __ . 201_  
Piercings, solange sie nicht entzündet sind, sind eher kein Problem. Piercings im Gesicht müssen klein sein, verwirrte Pflegebedürftige könnten sonst daran reißen. O O    __ . __ . 201_  
Keine künstlichen Fingernägel, es können sich Mikroben ansammeln zwischen dem eigenen Nagel und dem Kunstnagel. O O    __ . __ . 201_  
Wird der Hygieneplan einmal jährlich auf seine Aktualität und Richtigkeit durch die Hygienekommission des Pflegedienstes überprüft und überarbeitet? O O    __ . __ . 201_  
Können alle Mitarbeiter jederzeit auf den Hygieneplan zugreifen? O O    __ . __ . 201_  
Ist der Hygieneplan allen Mitarbeitern bekannt, z.B. durch Unterschrift? O O    __ . __ . 201_  
(Zusätzlich): Hat der Pflegedienst einen Hygienebeauftragten ernannt bzw. eine Pflegefachkraft entsprechend weitergebildet? O O    __ . __ . 201_  
(Zusätzlich): Sind das Aufgabengebiet und die Kompetenzen des Hygienebeauftragten in einer Stellenbeschreibung festgelegt? O O    __ . __ . 201_  
Ist der Umgang mit Verstorbenen einheitlich geregelt?
ggf. säubern des Verstorbenen nach Stuhl- oder Blasenentleerung O O
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Katheter, Drainagen entfernen, außer wenn bei der Entfernung größere Mengen Sekret austreten O O
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Ganzkörperwaschung nur in Ausnahmefällen O O
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ggf. Zahnprothese einsetzen O O
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Plastikkinnstütze mit lockerer Binde um den Hals befestigen. Nicht mit feuchter Binde hochbinden, ergibt Strangulationsmale im Gesicht O O
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Hygienekommission
(Zusätzlich): Hat der Pflegedienst eine Hygienekommission gebilde

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