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Version 1.05c - 2016 |
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Standardmaßnahmenplan "Apoplexie" (neues Strukturmodell) |
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Bei
einem Schlaganfall ist Zeit stets der kritische Faktor. Direkt nach dem
Hirnschlag entscheiden die ersten zwanzig Minuten darüber, ob der
Betroffene überlebt. Das zweite Zeitfenster sind die zwölf Monate direkt nach
dem Insult. Denn nach einem Jahr gilt ein Patient als "austherapiert".
Alle Fähigkeiten, die bis dahin nicht zurückgewonnen wurden, bleiben
zumeist für immer verloren. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
Dieses Dokument ist auch
als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar.
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Standardmaßnahmenplan "Apoplexie"
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- Ein Apoplex (Schlaganfall oder "apoplektischer
Insult") ist gekennzeichnet durch:
- Durchblutungsstörungen (Ischämie) mit
einhergehendem Sauerstoffmangel des Gehirns. Gründe dafür können sein:
Stenosen der Gefäße etwa durch einen Thrombus, Arteriosklerose oder
Embolie
- Intrazerebrale Massenblutung im Gehirn.
Gründe dafür können sein: Ruptur (Riss) eines Gefäßes durch ein
Aneurysma (Gefäßaussackung) oder Angiopathie (Gefäßerkrankungen)
infolge von arterieller Hypertonie und Arteriosklerose.
- Risikofaktoren:
- Hypertonie
- Hypercholesterinämie
- Diabetes mellitus
- Adipositas
- Herzrhythmusstörungen
- Zigarettenkonsum, besonders inhalierendes
Rauchen
- Stress
- Bewegungsmangel
- Einnahme der "Pille" (Ovulationshemmer) plus
Rauchen
- genetische Disposition
- hohes Lebensalter
- Die am häufigsten auftretenden Schädigungen (je
nach Schädigungsort):
- Bewusstseinseintrübung
- Hemiplegie: komplette Halbseitenlähmung
- Hemiparese: inkomplette Halbseitenlähmung
- Apraxie: Störung der Fähigkeit zum
koordinierten Handeln. Etwa: Die Zahnbürste wird zum Haare kämmen
verwendet.
- Aphasie: zentrale Sprachstörung. Sie betrifft
das Sprechen, das Lesen, das Verstehen und das Schreiben. Der Verstand
selbst ist nicht betroffen. Es wird unterschieden zwischen:
- Sensorische Aphasie (eine starke Störung
des Sprachverständnisses; der Betroffene kann flüssig sprechen bis hin
zu unkontrollierten Redeschwällen)
- Motorische Aphasie (stark gestörte,
verlangsamte und mühsame Sprache)
- Globale Aphasie (eine starke Störung des
Sprachverständnisses und der Sprache)
- Amnestische Aphasie (meist
Wortfindungsstörungen)
- In der Regel treten Mischformen auf.
- Dysarthrie: Störung der Bewegung und des
Gefühls im Zungen-, Mund- und Halsbereich. Folgen: das Gesprochene ist
schwer zu verstehen, Schluckstörungen usw.
- Agnosie: Störung des Erkennens optischer,
akustischer und taktiler Sinnesreize
- Parästhesien: Missempfindungen
- Hemianopsie: eingeschränktes oder vollständig
ausgefallenes Gesichtsfeld
- Neglect: tritt häufig auf bei einer
Schädigung der rechten Hemisphäre mit linksseitiger Hemiplegie. Das
bedeutet, dass die betroffene Seite trotz intakter Sinnesorgane vom
Betroffenen nicht wahrgenommen wird. Die Vorstellung für den
betroffenen Halbraum ist verloren gegangen oder erschwert.
- Pushersyndrom: Verlagerung der Haltung hin
zur stärker gelähmten Seite, Widerstand bei Korrektur zur Körpermitte
- Harninkontinenz
- zentrale Fazialisparese: Lähmung des
Gesichtsnervs. Diese zeigt sich häufig als herabhängender Mundwinkel,
Speichelfluss und Vorwölbung der betroffenen Wange durch das Ausatmen.
- psychische Veränderungen wie beispielsweise
Antriebsarmut, Stimmungsschwankungen, Reizbarkeit, Ängstlichkeit,
depressive Tendenzen bis hin zur Depression usw.
- Störung der Aufmerksamkeit, der
Konzentration, Lern- und Gedächtnisleistung
- weitere Folgeprobleme bei einer Hemiparese:
- Subluxierte Schulter: eine Fehlstellung des
Schulterblatts. Der Humeruskopf der stärker betroffenen Seite ist
verschoben. Dieses ist auch dadurch bedingt, dass durch die Lähmung der
Muskulatur das Gelenk nicht mehr in der richtigen Position gehalten
wird.
- Schulter-Hand-Syndrom: Dieses Syndrom
beschreibt das Anschwellen der Hand. Infolge des Schlaganfalls
verändern sich der Muskeltonus und die Innervation (nervale Versorgung
von Körpergeweben und Organen) der Hand. Bei Nichtbehandlung droht eine
irreversible Schädigung der Hand.
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Maßnahmen
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Begründung und Anmerkungen
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Fallbeispiel:
- Frau Maier leidet als Folge
einer Hirnblutung vor acht Monaten an einer Hemiplegie. Sie ist vor
drei Monaten in das Pflegeheim zurückgekehrt. Durch konsequente
Physiotherapie ist es gelungen, einen Teil der motorischen Fertigkeiten
zurückzuerlangen.
- Die mentalen Fähigkeiten
sind jedoch noch immer erheblich reduziert. Frau Maier ist nicht mehr
in der Lage, sich auf ein Gespräch zu konzentrieren. Sie wird bereits
durch kleine Außenreize abgelenkt.
- Frau Maier ist aus dem
gleichen Grund mit der Nahrungsaufnahme überfordert. Sie nimmt einige
Löffel oder Bissen zu sich und "nickt" dann ein. Auf Ansprache oder
nach einer Berührung "wacht" sie wieder auf, um dann aber erneut wieder
schnell wegzudösen.
- Erschwerend dabei ist, dass
Frau Meier durch Mitbewohner beim Essen abgelenkt wird. Sie vergisst
das Essen und muss immer wieder daran erinnert werden.
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- Wir schaffen bei
Gesprächen eine ruhige Atmosphäre und schirmen Frau Maier soweit
möglich von störenden Außenreizen ab. Vor allem ihr Radio sollte
ausgeschaltet werden.
- Die Pflegekraft sitzt beim
Essen neben Frau Maier und führt ihre Hand immer wieder zum Mund und
zum Teller. Sie erinnert sie so regelmäßig an die Fortführung des
Essens.
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- Wir prüfen, ob wir mit der
Bewohnerin singen können. Oftmals sind die Hirnbereiche für das Singen
nicht von den Schädigungen betroffen.
- Wir prüfen, ob die
Bewohnerin insgesamt überfordert ist. Dieses ist etwa dann der Fall,
wenn sie vor dem Frühstück sich selbst anziehen soll und damit ihre
mentale Konzentrationsfähigkeit bereits verbraucht hat. In diesem Fall
übernimmt die Pflegekraft den Kleidungswechsel vollständig. Die
Bewohnerin hat dann mehr mentale Reserven für die Nahrungsaufnahme.
- Ggf. wird die Sitzordnung
am Esstisch angepasst. Die Bewohnerin sollte neben einem ruhigen
Mitbewohner sitzen oder (falls notwendig) ihre Speisen ungestört an
einem Extratisch oder in ihrem Zimmer zu sich nehmen.
- Gemeinsam mit dem behandelnden Hausarzt prüfen
wir, ob die Bewohnerin eine PEG erhalten sollte. Dieses ist
insbesondere dann sinnvoll, wenn die sich lang hinziehende
Nahrungsaufnahme für die Bewohnerin zur Tortur wird. Auch nach der
Anlage einer PEG kann das Ess- und Schlucktraining fortgeführt werden.
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Fallbeispiel:
- Herr Müller hat vor einem
Jahr einen ischämischen Hirninfarkt erlitten. Er wurde zunächst durch
seine Frau und durch einen mobilen Pflegedienst versorgt. Da sich seine
körperliche Verfassung zuletzt aber verschlechterte, hat sich das Paar
dazu entschlossen, in das Pflegeheim umzuziehen.
- Das Verhältnis zum
Lebenspartner leidet unter der Hemiplegie. Die ehemals
gleichberechtigte Partnerschaft wandelt sich zu einer asymmetrischen
Beziehung zwischen Pflegendem und Gepflegtem. Die Wertschätzung der
Frau für Herrn Müller ist beeinträchtigt.
- Herr Müller ist depressiv und zieht sich zurück. Er hat seine Krankheit noch nicht akzeptiert.
- Herr Müller leidet unter Aphasie. Aufgrund der
Sprachstörungen wird er von seinem Umfeld als geistig verwirrt
wahrgenommen. Herr Müller leidet sehr darunter.
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- Wir ermuntern Frau Müller (Ehefrau),
eigene Interessen weiterhin zu pflegen und auf ein eigenes Leben nicht
völlig zu verzichten. Frau Müller ist noch sehr mobil und unternimmt
gerne Spaziergänge in der Umgebung. Sie ist zudem aktiv im Kirchenchor.
- Wir stehen Herrn Müller für
ausführliche Gespräche zur Verfügung. Herr Müller möchte in Gegenwart
seiner Frau nicht über seine seelischen Probleme reden. Der beste
Zeitpunkt für ein Gespräch ist daher, wenn seine Frau außerhalb der
Einrichtung aktiv ist.
- Wir erläutern ihm, dass
Depressionen mehr als nur eine Stimmungsschwankung sind. Es handelt
sich um eine ernst zu nehmende Erkrankung, die behandelt werden muss.
- Wir hören Herrn Müller
geduldig zu, auch wenn dessen Sprachfluss sehr stockend ist. Er wird
nicht unterbrochen.
- Wir sprechen in einer normalen Lautstärke mit Herrn Müller.
- Wir bilden einfache Sätze mit korrekter Grammatik. Wir sprechen nicht im "Telegrammstil".
- Wir stellen Fragen, auf die
Herr Müller mit "ja" oder mit "nein" antworten kann. Sog. "W-Fragen"
(warum, wofür, womit usw.) oder Fragen mit mehreren Alternativen werden
vermieden. Richtig: "Möchten Sie Käse essen?" Falsch: "Möchten Sie
Käse, Wurst oder ein Ei essen?".
- Wichtige Sätze werden ggf. zweimal gesprochen,
bei der zweiten Wiederholung allerdings mit einem geänderten Aufbau.
Beispiel: "Sie bekommen jetzt Ihre Medikamente. Ich möchte, dass Sie
jetzt Ihre Medikamente einnehmen."
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- Wir stehen der Ehefrau jederzeit für ein entlastendes Gespräch zur Verfügung.
- Wir erläutern der Ehefrau
insbesondere, dass neurologische Veränderungen, Ängste und das Gefühl
der Abhängigkeit das Verhalten ihres Mannes verändern können.
- Wir vermitteln dem Bewohner Kontakt zu Selbsthilfegruppen.
- Lautes Sprechen mit dem
betroffenen Bewohner nützt bei Aphasie nichts, sofern der
Pflegebedürftige nicht zusätzlich auch hörgeschädigt ist.
- Wenn Pflegekräfte nicht
sicher sind, ob sie den Bewohner richtig verstanden haben, so
wiederholen sie das Gesagte. Beispiel: "Habe ich Sie richtig
verstanden? Sie möchten auf die Toilette gehen?"
- Wir erklären Freunden, Angehörigen und
Mitbewohnern, dass die Intelligenz des Bewohners voll erhalten ist.
Lediglich die Fähigkeit, sich auszudrücken, ist beeinträchtigt.
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Fallbeispiel:
- Frau Maier war vor zwei
Jahren in einen Autounfall verwickelt, bei dem sie sich ein
Schädel-Hirn-Trauma und einen Schlaganfall zuzog. Nach Ansicht der
Therapeuten sind die Schädigungen bleibend. Es ist mit keiner
Verbesserung der motorischen oder der mentalen Fähigkeiten zu rechnen.
- Die Sprachfähigkeiten von
Frau Maier sind so weit reduziert, dass eine verbale Kommunikation
nicht mehr möglich ist. Frau Maier kann also weder Sprache verstehen
noch sich selbst sprachlich ausdrücken.
- Frau Maier leidet unter
Schluckstörungen. Diese beeinträchtigen ihre Fähigkeit, Nahrung
aufzunehmen. Mitursächlich dafür sind Sensibilitätsstörungen im
Mundraum. Sie spürt nicht, dass der Mund schon voll ist, und kaut und
schluckt nicht. Die Speisen laufen aus den Mundwinkeln. Es kommt zum
Verschlucken oder zum Husten.
- Ein Metalllöffel löst bei Frau Maier einen Beißreflex aus, da das Metall kalt und hart ist.
- Frau Maier erhält keine
Spürinformationen aus dem Mundraum. Es bleiben daher Nahrungsreste in
den Wangentaschen zurück. Diese rutschen in Richtung Rachen, wenn sich
Frau Maier nach dem Essen hinlegt. Es droht eine Aspiration.
- Als Folge von Aspirationen steigt das Risiko einer Pneumonie.
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- Wir nutzen zusätzlich Gestik und Mimik, um uns bei Frau Maier
verständlich zu machen. Wir zeigen also auf ein Körperteil, wenn wir
dieses waschen wollen.
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Wir achten konsequent auf die Gestik und auf die
Mimik von Frau Maier. Sie leckt sich über die Lippen, wenn sie Hunger
hat. Bei Schmerzen zieht sie die Nase kraus.
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Wir achten darauf, dass die Nahrung eine weiche Konsistenz aufweist. Frau Maier erhält passierte Speisen.
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Wir achten auf eine gute Sitzhaltung beim Essen.
Der Oberkörper sollte gerade sein. Beide Füße sollten Bodenkontakt
haben.
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Der Kopf sollte leicht nach vorne geneigt sein. Wir
unterstützen die Kopfhaltung mit einem kleinen Kissen oder mit einer
Nackenrolle.
- Ggf. verwenden wir bei einer Fazialisparese ein durchsichtiges Tape am
hängenden Mundwinkel. Das kann die Nahrungsaufnahme erleichtern. Nach
dem Essen wird es sofort entfernt.
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Die Pflegekraft befindet sich beim Essenanreichen
immer auf der gleichen Ebene (Kopfhöhe) wie Frau Maier. Damit nimmt
Frau Maier eine natürliche Kopfhaltung beim Essen ein. Die Gefahr des
Verschluckens reduziert sich.
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Wir reduzieren das Aspirationsrisiko durch ein
sorgfältiges Anreichen des Essens. Der Löffel wird langsam in den Mund
eingeführt und mit sanftem Druck auf der Zungenmitte abgesetzt.
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Sobald Frau Maier die Nahrung aufgenommen hat, wird
der Löffel wieder behutsam aus dem Mund entfernt. Die Pflegekraft
stellt sicher, dass Frau Maier regelmäßig eine Nachschluckbewegung
durchführt.
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Wir nutzen Kunststofflöffel, da ein kalter metallischer Löffel schneller einen Beißreflex auslösen kann.
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Nach dem Essen verbleibt Frau Maier noch für rund 20 Minuten in einer aufgerichteten Position.
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Nach jeder Mahlzeit und vor der Nachtruhe wird der Mundraum von Frau Maier inspiziert.
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Ggf. wird Frau Maier aufgefordert, den Mundraum auszuspülen.
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Mit der Zahnbürste werden ggf. vorhandene Nahrungsreste aus den Wangentaschen gelöst.
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Frau Maier wird empfohlen, nach der Inspektion keine Speisen mehr zu sich zu nehmen, etwa Kekse u. Ä.
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Die Körpertemperatur von Frau Maier wird zweimal am Tag kontrolliert;
morgens nach dem Aufstehen und abends vor dem Abendessen. Frau Maier
akzeptiert die Temperaturmessung im Ohr und unter den Achseln.
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- Wir nutzen ggf. Zeichnungen, um uns verständlich zu machen.
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Wenn die Pflegekraft die Bewohnerin nicht versteht,
täuscht sie kein Verständnis vor. Sie versucht stattdessen, auf eine
andere Weise mit der Bewohnerin zu kommunizieren, etwa mittels einer
Symboltafel.
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Ggf. kann die Pflegekraft den Schluckprozess mit
einem sanften Druck gegen den Mundboden stimulieren oder die Bewohnerin
gezielt zum Nachschlucken auffordern.
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Bei einer erheblichen Gefährdung durch aspirierte Nahrungsreste sollte die Anlage einer PEG-Sonde erwogen werden.
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Fallbeispiel:
- Herr Müller war zeitlebens
starker Raucher und leidet unter Gefäßverkalkung (Arteriosklerose).
Diese ist mitursächlich für einen Schlaganfall vor eineinhalb Jahren,
von dessen Folgen sich Herr Müller nur teilweise erholte.
- Herr Müller leidet unter
einem Neglectphänomen. Er ist immobil und auf die Nutzung eines
Rollstuhls angewiesen.
- Es bilden sich bei Herrn Müller Kontrakturen aus. Es droht die Bildung eines Spitzfußes.
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- Wir achten darauf, dass
Herr Müller aufrecht sitzt, die Füße parallel stehen und Bodenkontakt
haben. Die Hüfte sollte in einem 90°-Winkel gebeugt sein. Ggf. wird der
Rumpf durch ein Kissen leicht nach vorne gebeugt. Der mehr betroffene
Arm kann auf einem Tisch abgelegt werden.
- Mindestens zweimal am Tag
(auch am Wochenende) werden alle Gelenke durchbewegt. Herr Müller
erledigt dieses eigenständig, muss aber mitunter dafür motiviert werden.
- Beim Durchbewegen nutzen
wir grundsätzlich beide Hände. Eine Hand umfasst die Gliedmaße knapp
unterhalb des Gelenks, während die andere Hand den Bereich oberhalb
greift und das Gelenk durchbewegt. Bei allen Übungen wird also rumpfnah
(proximal) festgehalten und körperfern (distal) durchbewegt. Das Gelenk
darf nicht durchhängen, da dieses die Gelenkkapsel schädigen könnte.
Zudem schützt die korrekte Durchführung die Muskeln vor Rückbildung.
- Die Gelenke werden immer
nur bis zum Erreichen der Schmerzgrenze oder eines Widerstands bewegt.
Schmerzäußerungen werden stets beachtet. Herr Müller kommuniziert
starke Schmerzen verbal sowie durch ein Aufstöhnen.
- Wir nutzen einen Bettbogen, um den Druck von der Bettdecke auf die Zehen zu minimieren.
- Die Füße von Herrn Müller
werden in Rückenlage im rechten Winkel zu den Unterschenkeln gelagert.
Wir nutzen dafür weiche Fußstützen.
- Bei Rollstuhltransfers werden die Füße nur
während eines Transports auf den Trittbrettern positioniert. Ansonsten
sollten die Füße mit der gesamten Fußsohle auf dem Boden aufgestellt
werden.
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- Wenn der Neclect sehr stark
ausgeprägt ist, wird der Bewohner zunächst über die weniger betroffene
Seite in den Rollstuhl transferiert. Erst nachdem der Bewohner
ausreichend Sicherheit gewonnen hat und keine Angst mehr zeigt, prüfen
wir, ob er auch über die mehr betroffene Seite einsteigen kann.
- Nach Möglichkeit sollte der
Rollstuhl mit speziellen Armlehnen ausgestattet sein. Der mehr
betroffene Arm kann auch auf einem Kissen im Schoß abgelegt werden.
- Wenn der Bewohner im
Rollstuhl kurzfristig "geparkt" werden muss, achten wir darauf, dass
die mehr betroffene Seite zur Wand zeigt und dass der Bewohner über die
weniger betroffene Seite das Geschehen verfolgen kann.
- Ggf. assistiert die
Pflegekraft bei den Bewegungsübungen oder führt die Bewegung passiv
durch. Nach und nach sollten passive Bewegungen durch aktive Bewegungen
ersetzt werden.
- Insbesondere demente
Bewohner können sich ggf. nicht artikulieren, daher achten wir genau
auf deren Reaktionen. Bei Schmerzen wird die Intensität der Maßnahme
entsprechend reduziert.
- Alternativ zum Bettbogen kann die Bettdecke
über das Fußbrett gehängt werden. Die Pflegekraft sollte darauf achten,
dass der Bewohner dabei nicht friert.
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Fallbeispiel:
- Frau Maier hat durch ein
Blutgerinnsel während einer Operation einen Schlaganfall erlitten. In
den folgenden Monaten gelang ihr eine sehr weitgehende Rehabilitation.
Er blieben allerdings einige neuronale Schäden zurück.
- Frau Maier leidet unter
Missempfindungen. Sie klagt über ein Kribbeln oder über ein Stechen.
Manche Berührungen werden nur schwach wahrgenommen. Andere - selbst
minimale - Berührungen verursachen hingegen starke Schmerzen. Sie ist
zudem nicht in der Lage, sich bei der Körperpflege ausreichend zu
konzentrieren.
- Frau Maier leidet unter räumlichen Störungen.
Sie kann Winkel nicht mehr richtig einschätzen. Es ist ihr daher
unmöglich, eine analoge Uhr (mit Zeigern) abzulesen. Dieses führt dazu,
dass Frau Maier zeitlich oftmals desorientiert ist.
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- Wir gehen behutsam und verständnisvoll mit Frau Maier um. Berührungen werden vorsichtig durchgeführt.
- Wir lassen die Hand so
lange auf der Haut von Frau Maier liegen, bis die Berührungsrezeptoren
den Reiz verarbeitet haben.
- In keinem Fall werden in
Zukunft Berührungen generell vermieden, da dieses die Symptomatik
verschlechtern könnte.
- Wir sorgen beim Waschen für
eine möglichst ruhige Umgebung während der Körperpflege. Wir vermeiden
es etwa, das Wasser während des Waschens laufen zu lassen. Das Radio
und der Fernseher werden abgeschaltet.
- Wir sorgen dafür, dass nur
die Gegenstände im Gesichtsfeld von Frau Maier liegen, die aktuell
benötigt werden. Derzeit nicht erforderliche Cremetöpfe, Lotionen usw.
werden weggestellt.
- Während der Körperpflege
sprechen wir möglichst wenig mit Frau Maier, sondern beschränken uns
auf kurze verständliche Anweisungen.
- Nach dem Waschen geben wir
Frau Maier ggf. die Möglichkeit zum Ausruhen. Sie sitzt gerne in ihrem
Sessel vor dem Balkonfenster.
- Frau Maier erhält eine Digitaluhr (mit Ziffern statt Zeigern).
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- Wir prüfen, ob die Bewohnerin zumindest
einzelne Phasen der Körperpflege übernehmen kann. Wir suchen dafür
Sequenzen aus, die für die Bewohnerin wichtig sind, etwa das Putzen der
Zähne oder das Auftragen der Gesichtspflegecreme.
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Fallbeispiel:
- Herr Müller erlitt einen
Gefäßverschluss durch ein Blutgerinnsel. Es bildete sich eine
Hemiplegie mit einem Neglectphänomen.
- Das Neglectphänomen erschwert die Körperpflege ebenso wie den Kleidungswechsel.
- Das Neglectphänomen
beeinträchtigt die Nahrungsaufnahme. Herr Müller isst regelmäßig nur
eine halbierte Portion von der rechten Seite seines Tellers.
- Herr Müller ist sehr sturzgefährdet. Er erkennt keine Hindernisse auf der mehr betroffenen Seite.
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- Die Pflegekraft stellt sich
beim Waschen stets auf die mehr betroffene Seite. Herr Müller muss
somit über die mehr betroffene Körperseite blicken, um die Pflegekraft
zu sehen.
- Die Waschrichtung erfolgt
von der weniger betroffenen Seite in Richtung der mehr betroffenen
Seite. Auf diese Weise werden Spürinformationen auf die mehr
geschädigte Seite herüber getragen.
- Herr Müller wird
aufgefordert, mit dem Blick den Waschlappen zu fixieren und ihm auf die
mehr betroffene Körperseite zu folgen.
- Zum Abtrocknen benutzen wir ein raues Handtuch.
- Das Auskleiden beginnt
immer mit der weniger betroffenen Seite. Das Ankleiden beginnt stets
mit der mehr betroffenen Seite. Es gilt: Der weniger betroffene Arm
führt den mehr betroffenen Arm.
- Wir drehen beim Essen den Teller regelmäßig und schulen damit die Wahrnehmung von Herrn Müller.
- Bei allen Transfers wird Herr Müller von einer Pflegekraft unterstützt.
- Wir begleiten Herrn Müller stets im Haus.
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- Die Pflegekraft nutzt alternativ zwei
Waschlappen; je einen in der rechten und in der linken Hand. Sie wäscht
den Bewohner beidseitig auf jeweils symmetrisch gegenüberliegenden
Bereichen.
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Fallbeispiel:
- Frau Maier hat als Folge
einer Hirnblutung und des dadurch ausgelösten Schlaganfalls ein
"Pushersyndrom" entwickelt. Sie droht aus dem Stuhl oder aus dem
Rollstuhl zu fallen.
- Frau Maier hat ein stark eingeschränktes Sichtfeld aufgrund der Hemianopsie. Sie droht zu stürzen.
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- Die Pflegekraft achtet darauf, dass beim Sitzen das Becken von Frau Maier symmetrisch ausgerichtet wird.
- Die Sitzposition von Frau
Maier wird etwa mit Kissen so weit stabilisiert, dass sie nicht mehr
zur Seite kippen kann.
- In keinem Fall versucht die
Pflegekraft, die Position von Frau Maier zu korrigieren, indem sie sie
von der mehr betroffenen Seite in Richtung der weniger betroffenen
Seite schiebt. Dieses würde die Symptomatik verstärken.
- Der weniger betroffene Arm
wird als Orientierungshilfe auf einer horizontalen, festen Oberfläche
abgelegt, also etwa auf einer Tischplatte.
- Wir achten auf ein barrierefreies Zimmer und beseitigen Stolperfallen.
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- Die Zeit, die die Bewohnerin sitzend verbringt, wird nur schrittweise erhöht.
- Die Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe
werden intensiviert. Insbesondere prüfen wir, ob die Bewohnerin
Hüftprotektoren tragen sollte.
- Für eine bessere Selbstwahrnehmung und räumliche Orientierung können vollverspiegelte Schranktüren sorgen.
- Wir regen eine Vorstellung beim Augenarzt an, um das Ausmaß der Schädigungen feststellen zu lassen.
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Fallbeispiel:
- Herr Müller hat einen
schweren Schlaganfall erlitten. Er ist bettlägerig. Es droht die
Entstehung eines Dekubitus.
- Er leidet unter
Bewusstseinsstörungen. Aufgrund des Krankheitsbilds muss mit
Komplikationen gerechnet werden. Diese bedrohen das Leben des
Bewohners, wenn sie nicht zeitnah erkannt werden.
- Er leidet unter einer
Fazialisparese. Das Augenlid kann nicht vollständig geschlossen werden.
Das Auge droht auszutrocknen.
- Bei Herrn Müller liegt eine Urininkontinenz als Folge der neurologischen Schädigungen vor.
- Er leidet unter einer Stuhlverstopfung. Das
starke Pressen führt zu einer Steigerung des Blutdrucks und erhöht das
Risiko einer Nachblutung im Hirn.
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- Herr Müller wird regelmäßig
umgelagert. Wir nutzen insbesondere die Lagerungsformen "Lagerung auf
der betroffenen Seite" sowie "Lagerung auf der weniger betroffenen
Seite".
- Wir schützen das Auge durch
Tropfen vor dem Austrocknen. Diese werden Herrn Müller alle drei
Stunden appliziert.
- Wir besuchen Herrn Müller
einmal pro Stunde und sprechen diesen an. Wir prüfen, ob er
ungewöhnlich benommen, schläfrig oder desorientiert ist.
- Eine schnelle oder
unerwartete Verschlechterung der Bewusstseinslage wird umgehend dem
behandelnden Arzt mitgeteilt. Ggf. rufen wir den Notarzt.
- Herr Müller wird mit "Pull-Ons" versorgt, um einen unfreiwilligen Harnabgang zu kompensieren.
- Wir führen mit Herrn Müller ein Kontinenztraining durch.
- Wir achten auf eine konstante Darmentleerung und führen ein regelmäßiges Darmtraining durch.
- Wir verabreichen ggf. kurzfristig orale Abführmittel. Wir nutzen Abführzäpfchen.
- Ggf. führen wir einen Einlauf durch.
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- Ggf. versorgen wir das Auge mit einem Uhrglasverband, um die Austrocknung zu verhindern.
- Wir beachten, dass aufgrund
der neuronalen Schädigungen das Schmerzempfinden des Bewohners
reduziert sein kann. Er ist nicht in der Lage, auf die Schmerzimpulse
der überbelasteten Haut zu reagieren. Die Umlagerungen erfolgen daher
engmaschig.
- Wenn eine neurogene Blasenentleerungsstörung vorliegt, so führen wir ggf. eine Einmalkatheterisierung durch.
- Falls nötig wird ein suprapubischer Fistelkatheter gelegt.
- Die Anlage eines transurethralen Dauerkatheters ist keine Option.
- Wir erklären dem Bewohner, dass sich durch Toilettentraining die Kontinenz häufig wieder herstellen lässt.
- Wir prüfen, ob Anticholinergika die Kontinenz fördern können.
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Fallbeispiel:
- Frau Maier hat sich nur
teilweise von den Folgen eines Schlaganfalls erholt. Sie leidet unter
einem Schulter-Hand-Syndrom.
- Frau Maier leidet unter
Apraxie. Sie ist nicht in der Lage, zielführend mit Gegenständen zu
hantieren. Sie scheitert an komplexen Tätigkeiten, da sie die
Reihenfolge der einzelnen Schritte durcheinanderbringt.
- Bei Frau Maier liegt eine Agnosie vor. Sie
gebraucht Gegenstände entgegen ihrer eigentlichen Funktion und Aufgabe
(etwa eine Haarbürste, um sich die Zähne zu putzen).
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- Wir achten darauf, dass der
venöse und der lymphatische Abfluss nicht behindert werden. Dieses ist
insbesondere der Fall, wenn die Hand lange in einer abgeknickten
Haltung gehalten wird.
- Die Hand sollte leicht höher als der Ellenbogen gelagert werden.
- Der Sitz der Kleidung wird
überwacht, dieses insbesondere nach j
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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Hemiplegie; Pflegeplanung; Standardpflegeplan; SIS; Schlaganfall; Apoplexie |
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Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
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Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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