Standardpflegeplan
Apoplexie |
- Ein Apoplex (Schlaganfall oder "apoplektischer
Insult") ist gekennzeichnet durch:
- Durchblutungsstörungen (Ischämie) mit
einhergehendem Sauerstoffmangel des Gehirns. Gründe dafür können sein:
Stenosen der Gefäße etwa durch einen Thrombus, Arteriosklerose oder
Embolie
- Intrazerebrale Massenblutung im Gehirn.
Gründe dafür können sein: Ruptur (Riss) eines Gefäßes durch ein
Aneurysma (Gefäßaussackung) oder Angiopathie (Gefäßerkrankungen)
infolge von arterieller Hypertonie und Arteriosklerose.
- Risikofaktoren:
- Hypertonie
- Hypercholesterinämie
- Diabetes mellitus
- Adipositas
- Herzrhythmusstörungen
- Zigarettenkonsum, besonders inhalierendes
Rauchen
- Stress
- Bewegungsmangel
- Einnahme der "Pille" (Ovulationshemmer) plus
Rauchen
- genetische Disposition
- hohes Lebensalter
- Die am häufigsten auftretenden Schädigungen (je
nach Schädigungsort):
- Bewusstseinseintrübung
- Hemiplegie: komplette Halbseitenlähmung
- Hemiparese: inkomplette Halbseitenlähmung
- Apraxie: Störung der Fähigkeit zum
koordinierten Handeln. Etwa: Die Zahnbürste wird zum Haare kämmen
verwendet.
- Aphasie: zentrale Sprachstörung. Sie betrifft
das Sprechen, das Lesen, das Verstehen und das Schreiben. Der Verstand
selbst ist nicht betroffen. Es wird unterschieden zwischen:
- Sensorische Aphasie (eine starke Störung
des Sprachverständnisses; der Betroffene kann flüssig sprechen bis hin
zu unkontrollierten Redeschwällen)
- Motorische Aphasie (stark gestörte,
verlangsamte und mühsame Sprache)
- Globale Aphasie (eine starke Störung des
Sprachverständnisses und der Sprache)
- Amnestische Aphasie (meist
Wortfindungsstörungen)
- In der Regel treten Mischformen auf.
- Dysarthrie: Störung der Bewegung und des
Gefühls im Zungen-, Mund- und Halsbereich. Folgen: das Gesprochene ist
schwer zu verstehen, Schluckstörungen usw.
- Agnosie: Störung des Erkennens optischer,
akustischer und taktiler Sinnesreize
- Parästhesien: Missempfindungen
- Hemianopsie: eingeschränktes oder vollständig
ausgefallenes Gesichtsfeld
- Neglect: tritt häufig auf bei einer
Schädigung der rechten Hemisphäre mit linksseitiger Hemiplegie. Das
bedeutet, dass die betroffene Seite trotz intakter Sinnesorgane vom
Betroffenen nicht wahrgenommen wird. Die Vorstellung für den
betroffenen Halbraum ist verloren gegangen oder erschwert.
- Pushersyndrom: Verlagerung der Haltung hin
zur stärker gelähmten Seite, Widerstand bei Korrektur zur Körpermitte
- Harninkontinenz
- zentrale Fazialisparese: Lähmung des
Gesichtsnervs. Diese zeigt sich häufig als herabhängender Mundwinkel,
Speichelfluss und Vorwölbung der betroffenen Wange durch das Ausatmen.
- psychische Veränderungen wie beispielsweise
Antriebsarmut, Stimmungsschwankungen, Reizbarkeit, Ängstlichkeit,
depressive Tendenzen bis hin zur Depression usw.
- Störung der Aufmerksamkeit, der
Konzentration, Lern- und Gedächtnisleistung
- weitere Folgeprobleme bei einer Hemiparese:
- Subluxierte Schulter: eine Fehlstellung des
Schulterblatts. Der Humeruskopf der stärker betroffenen Seite ist
verschoben. Dieses ist auch dadurch bedingt, dass durch die Lähmung der
Muskulatur das Gelenk nicht mehr in der richtigen Position gehalten
wird.
- Schulter-Hand-Syndrom: Dieses Syndrom
beschreibt das Anschwellen der Hand. Infolge des Schlaganfalls
verändern sich der Muskeltonus und die Innervation (nervale Versorgung
von Körpergeweben und Organen) der Hand. Bei Nichtbehandlung droht eine
irreversible Schädigung der Hand.
Anmerkung:
- Standardpflegepläne geben für spezielle
Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie
in diesem Beispiel für Apoplexie. Standardpflegepläne umfassen
generelle
und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
- Aus diesem Grund erleichtert ein
Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf
keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene
Pflegeplanung.
- Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese
generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz
zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen
des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim
Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu
überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen
Stand sein sollten.
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Pflegeproblem |
Pflegemaßnahmen |
Pflegeziel |
Kommunizieren |
- Aufgrund der Hirnschädigung ist der Bewohner
nicht mehr in der Lage, sich auf ein Gespräch zu konzentrieren. Er wird
bereits durch kleine Außenreize abgelenkt.
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- Wir schaffen bei Gesprächen eine ruhige
Atmosphäre und schirmen den Bewohner soweit möglich von störenden
Außenreizen ab.
- Wir prüfen, ob wir mit dem Bewohner singen
können. Oftmals sind die Hirnbereiche für das Singen nicht von den
Schädigungen betroffen.
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- Der Bewohner ist wieder in der Lage, sich an
einem Gespräch zu beteiligen und dessen Inhalt zu erfassen.
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- Der Bewohner leidet unter Aphasie.
- Aufgrund der Sprachstörungen wird der Bewohner
von seinem Umfeld als geistig verwirrt wahrgenommen. Der Bewohner
leidet sehr darunter.
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- Wir hören dem Bewohner geduldig zu, auch wenn
dessen Sprachfluss sehr stockend ist. Der Bewohner wird nicht
unterbrochen.
- Wir sprechen in einer normalen Lautstärke mit
dem Bewohner. Lautes Sprechen nützt bei Aphasie nichts, sofern
der Bewohner nicht zusätzlich auch hörgeschädigt ist.
- Wenn Pflegekräfte nicht sicher sind, ob sie den
Bewohner richtig verstanden haben, so wiederholen sie das Gesagte.
Beispiel: "Habe ich Sie richtig verstanden? Sie möchten auf die
Toilette gehen?"
- Wir bilden einfache Sätze mit korrekter
Grammatik. Wir sprechen nicht im "Telegrammstil".
- Wir stellen Fragen, auf die der Bewohner mit
"ja" oder mit "nein" antworten kann. Sog. "W-Fragen" (warum, wofür,
womit usw.) oder Fragen mit mehreren Alternativen werden vermieden.
Richtig: "Möchten Sie Käse essen?" Falsch: "Möchten Sie Käse, Wurst
oder ein Ei essen?".
- Wichtige Sätze werden ggf. zweimal gesprochen,
bei der zweiten Wiederholung allerdings mit einem geänderten Aufbau.
Beispiel: "Sie bekommen jetzt Ihre Medikamente. Ich möchte, dass Sie
jetzt Ihre Medikamente einnehmen."
- Wir erklären Freunden, Angehörigen und
Mitbewohnern, dass die Intelligenz des Bewohners voll erhalten ist.
Lediglich die Fähigkeit, sich auszudrücken, ist beeinträchtigt.
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- Die Auswirkungen der Aphasie werden reduziert.
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- Die Sprachfähigkeiten des Bewohners sind so
weit reduziert, dass eine verbale Kommunikation nicht mehr möglich ist.
Der Bewohner kann also weder Sprache verstehen noch sich selbst
sprachlich ausdrücken.
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- Wir nutzen zusätzlich Gestik und Mimik, um uns
dem Bewohner verständlich zu machen. Wir zeigen also auf ein
Körperteil, wenn wir dieses waschen wollen.
- Wir achten konsequent auf die Gestik und auf
die Mimik des Bewohners.
- Wir nutzen Zeichnungen.
- Wenn die Pflegekraft den Bewohner nicht
versteht, täuscht sie kein Verständnis vor. Sie versucht stattdessen,
auf eine andere Weise mit dem Bewohner zu kommunizieren, etwa mittels
einer Symboltafel.
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- Trotz des Verlusts der verbalen Sprache können
wir mit dem Bewohner kommunizieren.
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Sich
bewegen |
- Der Bewohner leidet unter einem
Neclektphänomen. Er ist immobil und auf die Nutzung eines Rollstuhls
angewiesen.
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- Wenn der Neclect sehr stark ausgeprägt ist,
wird der Bewohner zunächst über die weniger betroffene Seite in den
Rollstuhl transferiert. Erst nachdem der Bewohner ausreichend
Sicherheit gewonnen hat und keine Angst mehr zeigt, prüfen wir, ob er
auch über die mehr betroffene Seite einsteigen kann.
- Wir achten darauf, dass der Bewohner aufrecht
sitzt, die Füße parallel stehen und Bodenkontakt haben. Die Hüfte
sollte in einem 90°-Winkel gebeugt sein. Ggf. wird der Rumpf durch ein
Kissen leicht nach vorne gebeugt. Der mehr betroffene Arm kann auf
einem Tisch abgelegt werden. Nach Möglichkeit sollte der Rollstuhl mit
speziellen Armlehnen ausgestattet sein. Der mehr betroffene Arm kann
auch auf einem Kissen im Schoß abgelegt werden.
- Wenn der Bewohner im Rollstuhl kurzfristig
"geparkt" werden muss, achten wir darauf, dass die mehr betroffene
Seite zur Wand zeigt und dass der Bewohner über die weniger betroffene
Seite das Geschehen verfolgen kann.
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- Der Bewohner bleibt mobil.
- Ängste und Unsicherheiten werden ernst genommen.
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- Der Bewohner leidet unter einem
Schulter-Hand-Syndrom.
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- Wir achten darauf, dass der venöse und der
lymphatische Abfluss nicht behindert werden. Dieses ist insbesondere
der Fall, wenn die Hand lange in einer abgeknickten Haltung gehalten
wird.
- Die Hand sollte leicht höher als der Ellenbogen
gelagert werden.
- Der Sitz der Kleidung wird überwacht, dieses
insbesondere nach jeder Umlagerung sowie nach jedem Kleidungswechsel.
Einschneidende Kleidung kann den venösen und den lymphatischen
Rückfluss im Achselbereich beeinträchtigen.
- Wir achten darauf, dass die stärker betroffene
Hand vor Verletzungen geschützt wird. Wichtig ist etwa, dass die Hand
nicht in die Speichen eines fahrenden Rollstuhls gerät.
- Wir stellen sicher, dass der Oberarm beim
Lagern in einer neutralen, leicht nach außen rotierten Position
gehalten wird. Dieses ist insbesondere wichtig, wenn das Schultergelenk
subluxiert ist und der Arm sonst spastisch nach innen rotiert wäre.
- Wir achten darauf, dass Infusionen und
Blutentnahmen nach Möglichkeit am weniger betroffenen Arm durchgeführt
werden. Am mehr betroffenen Arm würden Hämatome deutlich langsamer
verheilen. Zudem ist hier die Resorption etwa von Infusionen reduziert.
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- Ein Schulter-Hand-Syndrom wird vermieden.
- Die mehr betroffene Hand wird vor weiteren
Schädigungen geschützt.
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- Der Bewohner klagt über bohrende oder stechende
Beschwerden im Bereich des Schultergelenks als Folge der Hemiplegie.
- Der Bewohner verweigert sich verschiedenen
Pflegemaßnahmen, da er eine Schmerzbelastung fürchtet.
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- Der mehr betroffene Arm wird bei möglichst
vielen Bewegungsabläufen mit einbezogen. Wir nutzen dafür das Prinzip
der bilateralen Armführung. Der weniger betroffene Arm führt dabei den
mehr betroffenen Arm. Der Bewohner faltet dafür die Hände. Der mehr
betroffene Daumen sollte oben liegen. (Die bilaterale Armführung ist
unter Experten umstritten. Einige vertreten die Ansicht, dass es dabei
zu unnatürlichen Bewegungen kommt.)
- Die Pflegekräfte gehen besonders vorsichtig mit
dem mehr betroffenen Arm um. Sie achten darauf, dass der Arm bei
Pflegemaßnahmen nicht verdreht wird. Daher sollte der Bewohner nicht am
mehr betroffenen Arm gegriffen werden. Die Pflegekraft greift dem
Bewohner auch nicht unter die mehr betroffene Achsel.
- Wenn die Arme gehoben werden sollen, soll der
Bewohner mit der weniger betroffenen Hand das mehr betroffene
Handgelenk umfassen und führen.
- Ggf. soll der Bewohner eine
Schulter-Arm-Schlinge tragen.
- Bei der Lagerung auf der mehr betroffenen Seite
achten wir darauf, dass das Gewicht des Oberkörpers nicht
ausschließlich auf dem Schultergelenk ruht. Auch das Schulterblatt und
der Oberarm sollten belastet sein. Der betroffene Arm wird etwas
abgespreizt und in ganzer Länge mit einem Kissen unterlagert. Das
Gewicht des Kopfes wird durch ein großes Kissen aufgenommen. Ggf.
werden zwei Kissen genutzt. Alternativ wird ein Kissen in der Mitte
gefaltet.
- Beim Transfer des Bewohners verzichtet die
Pflegekraft darauf, die Hand des mehr betroffenen Arms auf der eigenen
Schulter abzulegen. Die Hand könnte von dort herunterfallen und durch
den Schwung aus der Gelenkpfanne gehebelt werden.
- Falls notwendig erhält der Bewohner eine
medikamentöse Schmerztherapie. Diese sollte insbesondere zur Nacht
eingesetzt werden. Wir beachten, dass durch den Einsatz von
Schmerzmitteln auch die warnende Wirkung von Schmerzen reduziert wird.
Es kann also dazu kommen, dass Gelenke über die ursprüngliche
Schmerzgrenze hinaus bewegt werden.
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- Das Schultergelenk wird vor Schäden geschützt.
- Die Schmerzbelastung wird reduziert.
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- Der Bewohner kann das Prinzip der bilateralen
Armführung nicht nutzen, da die Finger zu stark geschwollen sind.
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- Wir fordern den Bewohner auf, mit der weniger
betroffenen Hand den mehr betroffenen Unterarm zu fassen. Er umgreift
den mehr betroffenen Arm von außen in der Nähe des Handgelenks. Die
Pflegekraft achtet darauf, dass der mehr betroffene Arm in einer
leichten Außenrotation mitgeführt wird.
- Alternativ legt der Bewohner die mehr
betroffene Hand in die weniger betroffene Hand, ohne die Finger
ineinander zu verschränken.
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- Das Schultergelenk wird vor Schäden geschützt.
- Die Schmerzbelastung wird reduziert.
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- Als Folge des Schlaganfalls ist der Bewohner
immobil. Es bilden sich Kontrakturen aus.
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- Mindestens zweimal am Tag (auch am Wochenende)
werden alle Gelenke durchbewegt. Dieses sollte der Bewohner nach
Möglichkeit selbst aktiv durchführen. Ggf. assistiert die Pflegekraft
dabei oder führt die Bewegung passiv durch. Nach und nach sollten
passive Bewegungen durch aktive Bewegungen ersetzt werden.
- Beim Durchbewegen nutzen wir grundsätzlich
beide Hände. Eine Hand umfasst die Gliedmaße knapp unterhalb des
Gelenks, während die andere Hand den Bereich oberhalb greift und das
Gelenk durchbewegt. Bei allen Übungen wird also rumpfnah (proximal)
festgehalten und körperfern (distal) durchbewegt. Das Gelenk darf nicht
durchhängen, da dieses die Gelenkkapsel schädigen könnte. Zudem schützt
die korrekte Durchführung die Muskeln vor Rückbildung.
- Die Gelenke werden immer nur bis zum Erreichen
der Schmerzgrenze oder eines Widerstands bewegt. Schmerzäußerungen
werden stets beachtet. Insbesondere demente Bewohner können sich ggf.
nicht artikulieren, daher achten wir genau auf deren Reaktionen. Bei
Schmerzen wird die Intensität der Maßnahme entsprechend reduziert.
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- Die Bildung von Kontrakturen wird vermieden.
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- Als Folge des Schlaganfalls ist der Bewohner
immobil. Es droht die Bildung eines Spitzfußes.
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- Wir nutzen einen Bettbogen, um den Druck von
der Bettdecke auf die Zehen zu minimieren. Alternativ kann die
Bettdecke über das Fußbrett gehängt werden. (Hinweis: Die Pflegekraft
sollte darauf achten, dass der Bewohner dabei nicht friert.)
- Die Füße eines immobilen Bewohners werden in
Rückenlage im rechten Winkel zu den Unterschenkeln gelagert. Wir nutzen
dafür weiche Fußstützen. Die Fersen werden ggf. weich oder hohl
gelagert.
- Die Füße von Rollstuhlfahrern werden nur
während eines Transports auf den Trittbrettern positioniert. Ansonsten
sollten die Füße mit der gesamten Fußsohle auf dem Boden aufgestellt
werden.
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- Es bildet sich kein Spitzfuß.
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- Der Bewohner hat Schmerzen im Bereich der Hüfte.
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- Die Pflegekräfte achten darauf, dass die Beine
vor jeder Bewegung in einer guten Position liegen ("Mittelstellung").
- Das mehr betroffene Bein wird nicht durch
Kissen unterlagert.
- Im Rahmen der Kontrakturenprophylaxe führen wir
mit dem Bewohner regelmäßig Bewegungsübungen durch.
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- Das Hüftgelenk wird vor Schäden geschützt.
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Vitale Funktionen
des Lebens aufrechterhalten |
- Der Bewohner leidet unter Missempfindungen.
- Er klagt über ein Kribbeln oder über ein
Stechen.
- Berührungen werden nur schwach wahrgenommen.
- Andere - selbst minimale - erührungen
verursachen Schmerzen.
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- Wir gehen behutsam und verständnisvoll mit dem
Bewohner um.
- Berührungen werden vorsichtig durchgeführt.
- Wir lassen ggf. die Hand so lange auf der Haut
des Bewohners liegen, bis die Berührungsrezeptoren den Reiz verarbeitet
haben.
- In keinem Fall werden in Zukunft Berührungen
generell vermieden, da dieses die Symptomatik verschlechtern könnte.
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- Die gesteigerte Sensibilität wird auf ein
Normalmaß reduziert.
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- Der Bewohner leidet unter einer Fazialisparese.
- Das Augenlid kann nicht vollständig geschlossen
werden. Das Auge droht auszutrocknen.
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- Wir prüfen, ob das Auge durch Salben oder durch
Tropfen vor dem Austrocknen geschützt werden kann.
- Ggf. versorgen wir das Auge mit einem
Uhrglasverband.
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- Das Auge wird vor dem Austrocknen geschützt.
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- Der Bewohner leidet unter Bewusstseinsstörungen.
- Aufgrund des Krankheitsbilds muss mit
Komplikationen gerechnet werden. Diese bedrohen das Leben des
Bewohners, wenn sie nicht zeitnah erkannt werden.
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- Wir besuchen den Bewohner regelmäßig und
sprechen diesen an. Wir prüfen, ob er benommen, schläfrig oder
desorientiert ist.
- Eine schnelle oder unerwartete Verschlechterung
der Bewusstseinslage wird umgehend dem behandelnden Arzt mitgeteilt.
Ggf. rufen wir den Notarzt.
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- Komplikationen werden umgehend bemerkt,
insbesondere ein erneuter Schlaganfall, eine Nachblutung oder eine
Stauung des Liquors im Gehirn.
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- Der Bewohner ist bettlägerig. Es droht die
Entstehung eines Dekubitus.
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- Der Bewohner wird regelmäßig umgelagert. Wir
nutzen insbesondere die Lagerungsformen "Lagerung auf der betroffenen
Seite" sowie "Lagerung auf der weniger betroffenen Seite".
- Wir beachten, dass aufgrund der neuronalen
Schädigungen das Schmerzempfinden des Bewohners reduziert sein kann. Er
ist nicht in der Lage, auf die Schmerzimpulse der überbelasteten Haut
zu reagieren. Die Umlagerungen erfolgen daher engmaschig.
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- Der Bewohner erleidet keinen Dekubitus.
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Sich
pflegen |
- Der Bewohner hat nur eine eingeschränkte
Kontrolle über seine Hände. Zudem ist sein Bewusstseinszustand
eingetrübt. Er ist daher nicht in der Lage, sich eigenständig zu
waschen.
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- In einem frühen Krankheitsstadium führt die
Pflegekraft die Waschung vollständig für den Bewohner durch. Sie sagt
jeden Teilschritt an. Beispiel: "Ich wasche jetzt Ihren rechten Arm".
- Die Pflegekraft achtet auf den Tonus des
Bewohners. Wenn er zu viel Muskelspannung aufbaut, muss die Pflegekraft
die Reize ändern, also etwa den Druck anpassen, streichende Bewegungen
vermeiden und punktuelle Berührungen mit den Fingerspitzen unterlassen.
- Bei zunehmender Aktivität des Bewohners wird
dieser mehr und mehr an der Ganzwaschung beteiligt. Er wird möglichst
in eine sitzende Position gebracht. Ihm wird ein Waschhandschuh
übergestreift. Die Pflegekraft führt die Hand des Bewohners mitsamt dem
Handschuh über dessen Körper.
- Wir geben dem Bewohner die Möglichkeit, die
Wassertemperatur zu testen. Aufgrund der Sensibilitätsstörungen soll er
dafür aber die weniger betroffene Hand nutzen.
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- Die Wahrnehmung des Bewohners wird gefördert.
- Der Bewohner beteiligt sich im Rahmen seiner
Fähigkeiten an der Körperpflege.
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- Der Bewohner leidet unter den Spätfolgen des
Schlaganfalls. Er kann sich nicht eigenständig waschen. Allerdings ist
sein Kreislauf stabil, die Rumpfstabilität ist weitgehend gegeben und
eine Kopfkontrolle ist möglich.
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- Der Bewohner wird für die Waschung auf einen
Stuhl vor das Waschbecken mobilisiert.
- Die Pflegekraft sitzt leicht versetzt hinter
dem Bewohner und führt dessen Bewegungen.
- Durch den Körperkontakt wird der Bewohner
gestützt.
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- Der Bewohner wird aus dem Bett mobilisiert.
- Eine angemessene Körperpflege ist
sichergestellt.
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- Der Bewohner ist nicht in der Lage, sich bei
der Körperpflege ausreichend zu konzentrieren.
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- Wir sorgen für eine möglichst ruhige Umgebung
während der Körperpflege. Wir vermeiden es etwa, das Wasser während des
Waschens laufen zu lassen. Das Radio und der Fernseher werden
abgeschaltet.
- Wir sorgen dafür, dass nur die Gegenstände im
Gesichtsfeld des Bewohners liegen, die aktuell benötigt werden. Derzeit
nicht erforderliche Cremetöpfe, Lotionen usw. werden weggestellt.
- Wir prüfen, ob der Bewohner zumindest einzelne
Phasen der Körperpflege übernehmen kann. Wir suchen dafür Sequenzen
aus, die für den Bewohner wichtig sind, etwa das Putzen der Zähne oder
das Auftragen der Gesichtspflegecreme.
- Während der Körperpflege sprechen wir möglichst
wenig mit dem Bewohner, sondern beschränken uns auf kurze verständliche
Anweisungen.
- Nach dem Waschen geben wir dem Bewohner ggf.
die Möglichkeit zum Ausruhen.
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- Der Bewohner ist körperlich gepflegt.
- Der Bewohner wird im Rahmen seiner verbliebenen
Fähigkeiten an der Körperpflege beteiligt.
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- Der Bewohner leidet unter einem
Neclektphänomen. Dieses erschwert die Körperpflege.
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- Die Pflegekraft stellt sich beim Waschen stets
auf die mehr betroffene Seite. Der Bewohner muss somit über die mehr
betroffene Körperseite blicken, um die Pflegekraft zu sehen.
- Die Waschrichtung erfolgt von der weniger
betroffenen Seite in Richtung der mehr betroffenen Seite. Auf diese
Weise werden Spürinformationen auf die mehr geschädigte Seite herüber
getragen.
- Der Bewohner wird aufgefordert, mit dem Blick
den Waschlappen zu fixieren und ihm auf die mehr betroffene Körperseite
zu folgen.
- Die Pflegekraft nutzt alternativ zwei
Waschlappen; je einen in der rechten und in der linken Hand. Sie wäscht
den Bewohner beidseitig auf jeweils symmetrisch gegenüberliegenden
Bereichen.
- Zum Abtrocknen benutzen wir ein raues Handtuch.
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- Der Bewohner erhält visuelle Informationen
sowie Spüreindrücke von beiden Körperhälften. Die mehr betroffene
Körperseite bleibt somit im Körperbild des Bewohners integriert.
- Der Bewohner pflegt auch die mehr betroffene
Körperseite.
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- Der Bewohner ist nicht in der Lage, die
Zahnpflege eigenständig durchzuführen.
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- Wir nutzen eine Mundspülung, um Nahrungsreste
aus dem Mundraum zu beseitigen.
- Die Zahnreinigung per Zahnbürste wird von der
Pflegekraft übernommen.
- Die Pflegekraft reinigt gleichzeitig auch die
Zunge und den Gaumen. Ggf. nutzen wir dafür spezielle Zahnbürsten mit
einem abgeflachten Bürstenkopf.
- Mit der Zahnbürste werden ggf. vorhandene
Nahrungsreste aus den Wangentaschen gelöst.
- Wir nutzen ggf. Zungenbürsten, um die Zunge von
Ablagerungen zu befreien.
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- Der Bewohner wird im Rahmen seiner Fähigkeiten
an der Mund- und Zahnpflege beteiligt.
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Essen
und trinken |
- Als Folge der Hemiplegie ist der Bewohner nicht
in der Lage, die mehr betroffene Hand für die Vorbereitung der Speisen
am Esstisch einzusetzen. Er kann lediglich die weniger betroffene Hand
nutzen.
- Er scheitert folglich an allen Tätigkeiten, für
die beide Hände notwendig sind. Dazu zählen etwa das Schneiden eines
Brötchens und das Bestreichen einer Brotscheibe.
- Auch die weniger betroffene Hand ist so weit
beeinträchtigt, dass der Bewohner eine normale Gabel oder ein Messer
nicht nutzen kann. Die Griffstücke sind zu klein und zu unhandlich.
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- Wir nutzen Hilfsmittel, die es dem Bewohner
erlauben, auch mit nur einer Hand seine Speisen vorzubereiten. Dazu
zählen insbesondere Einhandbretter.
- Wir verwenden Teller mit Hilfsfunktion, wie
etwa eine integrierte Schiebekante zur einfachen Aufnahme von Speisen
auf die Gabel oder auf den Löffel.
- Wir nutzen Besteck mit verdickten Griffstücken.
Alternativ statten wir konventionelles Besteck mit zusätzlichen
Griffverdickern aus.
- Wir bieten dem Bewohner Besteckhalter an. Diese
lassen sich ganz einfach über die Hand streifen und müssen nicht mit
den Fingern festgehalten werden.
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- Der Bewohner kann seine Speisen möglichst
unabhängig vorbereiten und zu sich nehmen.
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- Der Bewohner ist mit der Nahrungsaufnahme
überfordert. Er nimmt einige Löffel oder Bissen zu sich und "nickt"
dann ein. Auf Ansprache oder nach einer Berührung "wacht" der Bewohner
wieder auf, um dann aber erneut wieder schnell wegzudösen.
- Der Bewohner wird durch Mitbewohner beim Essen
abgelenkt. Er vergisst das Essen und muss immer wieder daran erinnert
werden.
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- Wir prüfen, ob der Bewohner insgesamt
überfordert ist. Dieses ist etwa dann der Fall, wenn der Bewohner vor
dem Frühstück sich selbst anziehen soll und damit seine mentale
Konzentrationsfähigkeit bereits verbraucht hat. In diesem Fall
übernimmt die Pflegekraft den Kleidungswechsel vollständig. Der
Bewohner hat dann mehr mentale Reserven für die Nahrungsaufnahme.
- Ggf. wird die Sitzordnung am Esstisch
angepasst. Der Bewohner sollte neben einem ruhigen Mitbewohner sitzen
oder (falls notwendig) seine Speisen ungestört an einem Extratisch oder
in seinem Zimmer zu sich nehmen.
- Die Pflegekraft sitzt neben dem Bewohner und
führt dessen Hand immer wieder zum Mund und zum Teller. Sie erinnert
ihn so regelmäßig an die Fortführung des Essens.
- Gemeinsam mit dem behandelnden Hausarzt prüfen
wir, ob der Bewohner eine PEG erhalten sollte. Dieses ist insbesondere
dann sinnvoll, wenn die sich lang hinziehende Nahrungsaufnahme für den
Bewohner zur Tortur wird. Auch nach der Anlage einer PEG kann das Ess-
und Schlucktraining fortgeführt werden.
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- Der Bewohner wird ausreichend ernährt.
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- Der Bewohner leidet unter Schluckstörungen.
Diese beeinträchtigen seine Fähigkeit, Nahrung aufzunehmen.
- Der Bewohner leidet unter
Sensibilitätsstörungen im Mundraum. Er spürt nicht, dass der Mund schon
voll ist, und kaut und schluckt nicht. Die Speisen laufen aus den
Mundwinkeln. Es kommt zum Verschlucken oder zum Husten.
- Ein Metalllöffel löst beim Bewohner einen
Beißreflex aus, da das Metall kalt und hart ist.
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- Wir achten darauf, dass die Nahrung eine
Konsistenz aufweist, die an den Krankheitsverlauf angepasst ist.
Abhängig vom Risiko wird die Nahrung weich gekocht oder sogar passiert.
Bei einer erheblichen Gefährdung sollte die Anlage einer PEG-Sonde
erwogen werden.
- Wir achten auf eine gute Sitzhaltung beim
Essen. Der Oberkörper sollte gerade sein. Beide Füße sollten
Bodenkontakt haben.
- Der Kopf sollte leicht nach vorne geneigt sein.
Bei unzureichender Kopfkontrolle unterstützen wir die Kopfhaltung mit
einem kleinen Kissen oder mit einer Nackenrolle.
- Ggf. verwenden wir bei einer Fazialisparese ein
durchsichtiges Tape am hängenden Mundwinkel. Das kann die
Nahrungsaufnahme erleichtern. Nach dem Essen wird es sofort entfernt.
- Die Pflegekraft befindet sich beim
Essenanreichen immer auf der gleichen Ebene (Kopfhöhe) wie der
Bewohner. Damit nimmt der Bewohner eine natürliche Kopfhaltung beim
Essen ein. Die Gefahr des Verschluckens reduziert sich.
- Wir reduzieren das Aspirationsrisiko durch ein
sorgfältiges Anreichen des Essens. Der Löffel wird langsam in den Mund
eingeführt und mit sanftem Druck auf der Zungenmitte abgesetzt.
- Sobald der Bewohner die Nahrung aufgenommen
hat, wird der Löffel wieder behutsam aus dem Mund entfernt. Die
Pflegekraft stellt sicher, dass der Bewohner regelmäßig eine
Nachschluckbewegung durchführt.
- Ggf. kann die Pflegekraft diese Bewegung mit
einem sanften Druck gegen den Mundboden stimulieren oder den Bewohner
gezielt zum Nachschlucken auffordern.
- Wir nutzen Kunststofflöffel, da ein kalter
metallischer Löffel schneller einen Beißreflex auslösen kann.
- Nach dem Essen verbleibt der Bewohner noch für
rund 20 Minuten in einer aufgerichteten Position.
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- Der Bewohner erleidet keine Aspiration.
- Ein Reflux wird vermieden.
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- Der Bewohner erhält keine Spürinformationen aus
dem Mundraum. Es bleiben daher Nahrungsreste in den Wangentaschen
zurück. Diese rutschen in Richtung Rachen, wenn sich der Bewohner nach
dem Essen hinlegt. Es droht eine Aspiration.
- Als Folge von Aspirationen steigt das Risiko
einer Pneumonie.
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- Nach jeder Mahlzeit und
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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