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Version 2.05a - 2015

Standard "Ohrenpflege / Einbringen von Medikamenten in das Ohr"

 
Das Reinigen der Ohren scheint eine profane Tätigkeit zu sein. Doch schon bei der Frage "Wattestäbchen oder nicht?" liegen die Experten über Kreuz. Wir zeigen Ihnen, wie Ihre Pflegekräfte typische Fehlerquellen vermeiden.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standard "Ohrenpflege / Einbringen von Medikamenten in das Ohr"
Definition:
  • Die Ohrenpflege betrifft lediglich das äußere Ohr, also die Ohrmuschel und den Eingang des Gehörgangs. Der Gehörgang selbst reinigt sich zumeist eigenständig.
  • Zerumen oder "Ohrenschmalz" ist ein gelblich-bräunliches Sekret der Talg- und Schweißdrüsen des äußeren Gehörgangs. Es dient dazu, abgestorbene Hautzellen, Haare und Schmutzpartikel einzuhüllen und nach außen zu transportieren. Es kann als Zeruminalpfropf den Gehörgang völlig verstopfen.
  • Zur Schmerzlinderung sowie zur Therapie von chronischen oder akuten Mittelohrentzündungen ist es ggf. erforderlich, die vom Arzt verordneten Medikamente in das Ohr einzubringen. Entzündungen werden zumeist mittels Antibiotika behandelt.
  • In unserer Einrichtung kommt die 6R-Regel zur Anwendung. Sie definiert, dass bei der Medikamentenversorgung verschiedene Kriterien beachtet werden müssen:
    • richtige Person
    • richtiges Arzneimittel
    • richtige Dosierung oder Konzentration
    • richtige Applikation bzw. Applikationsart
    • richtiger Zeitpunkt
    • richtige Dokumentation
Grundsätze:
  • Das Vorhandensein von Zerumen ist nicht krankhaft.
  • Jede Manipulation im inneren Gehörgang kann gesundheitliche Schäden auslösen. Die Nutzung von Wattestäbchen ist daher heikel. Falls möglich sollte auf dieses Hilfsmittel verzichtet werden.
  • Die Ohrenpflege wird sinnvollerweise in die reguläre Körperpflege integriert.
Ziele:
  • Der Ohreingang ist gepflegt und sauber.
  • Das Hören wird nicht durch Ablagerungen gestört.
  • Der Bewohner fühlt sich wohl.
  • Medikamente werden sicher in das Ohr eingebracht.
Vorbereitung: notwendiges Material
  • handwarmes Wasser
  • Wattestäbchen; besser Kompressen
  • Waschlappen
  • ölige Lösung (etwa Babyöl)
  • ggf. Einmalhandschuhe
  • Abwurfbehälter
Organisation
  • Vor jeder Arzneimittelverordnung informieren wir den behandelnden Arzt über bekannte oder vermutete Trommelfellschäden. Wir nutzen dabei auch die Bewohnerbiografie. Beispiel: Der Bewohner war als Soldat bei der Artillerie.
  • Wir führen keinesfalls eine Ohrenspülung durch. Dieses ist Aufgabe eines HNO-Arztes. Ohnehin gibt es heute schonendere Techniken, um Ablagerungen zu entfernen; etwa das Absaugen von Verunreinigungen.
  • Wenn der Bewohner unter einer Ohrenentzündung leidet, erfolgt die Ohrenpflege erst nach Zustimmung durch den Hausarzt.
  • Der Bewohner wird über die anstehende Maßnahme informiert und um Zustimmung gebeten. Auch bewusstlose Bewohner werden angesprochen.
  • Ohrschmuck, Hörgeräte, Brille usw. werden abgenommen.
  • Der Bewohner wird gebeten, sich hinzulegen und den Kopf zur Seite zu neigen. Sofern dieses nicht kontraindiziert ist, kann der Oberkörper etwas höher gelagert werden. Das Pflegebett wird auf eine angenehme Arbeitshöhe gebracht.
  • Alternativ kann die Applikation im Sitzen durchgeführt werden. Der Bewohner soll dann seinen Kopf zur Seite neigen.
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch. Falls notwendig zieht sie Schutzhandschuhe an.
Durchführung: Reinigung der Ohrmuschel und des Eingangs des Gehörganges
  • Die Ohrmuschel wird vorsichtig nach oben angehoben. Die Pflegekraft kann diese nun mit einem weichen Waschlappen säubern.
  • Gleichzeitig wird der Bereich unmittelbar hinter dem Ohr gereinigt. Danach wird die Haut sorgfältig abgetrocknet.
  • Die Pflegekraft reinigt den Eingang des Gehörganges mit handwarmem Wasser. Dabei stellt sie sicher, dass kein Wasser und keine Seife in das Ohr eindringen.
  • Die Ohrmuschel und der umgebende Hautbereich werden auf Veränderungen überprüft. Relevant sind insbesondere Rötungen, Schwellungen und Druckempfindlichkeiten. Wichtig sind insbesondere Hautschädigungen als Folge übermäßiger Druckeinwirkung (Dekubitus).
  • Ohrenschmalz (Zerumen) lässt sich vorsichtig mit einem Wattestäbchen entfernen. Die Stäbchen dürfen nicht zu tief eingeführt werden, da sonst Verletzungsgefahr besteht.
  • Verkrustete Ablagerungen können mit einem Tropfen Öl gelöst und dann ebenfalls mit einem Wattestäbchen entfernt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Ablagerungen nicht tiefer ins Ohr geschoben werden. Die Pflegekraft führt das Wattestäbchen gerade in das Ohr ein und bewegt es mit drehenden Bewegungen wieder aus dem Ohr hinaus.
  • Die Gefahr des versehentlichen tiefen Eindringens lässt sich vermindern, wenn die Pflegekraft ihren abgespreizten Mittelfinger unmittelbar über dem Ohr auf dem Kopf des Bewohners abstützt. Damit lässt sich insbesondere eine ruckartige Bewegung des Bewohners kompensieren.
  • Wattestäbchen werden nach einmaligem Einführen ersetzt und auf keinen Fall im anderen Ohr verwendet.
Verabreichung von Ohrentropfen / Ohrensalbe
  • In der Handinnenfläche wird die Flasche mit den Ohrentropfen auf Körpertemperatur erwärmt. Alternativ lassen sich viele Arzneimittel in einem Wasserbad erwärmen. Das optimale Vorgehen ist dem Beipackzettel zu entnehmen.
  • Viele Ohrmedikamente müssen im Kühlschrank gelagert werden. Eine Applikation eines kalten Präparates kann eine erhebliche Schmerzbelastung provozieren.
  • Die Flaschen werden sorgfältig sauber gehalten. Dazu zählt auch, dass die gelöste Kappe der Flasche während des Einträufelns auf einer sauberen Oberfläche abgelegt wird.
  • Die Pflegekraft prüft, ob das Verfallsdatum erreicht wurde. Zusätzlich muss beachtet werden, dass die Tropfen zumeist nur sechs Wochen nach Öffnung genutzt werden dürfen. Um dieses sicher zu stellen, werden der Name und das Anbruchsdatum beim ersten Öffnen auf der Flasche vermerkt.
  • Ohrensalben und Tropfen werden strikt bewohnerbezogen verwendet, sie werden also nicht für andere Senioren genutzt.



  • Die Ohrmuschel kann ggf. sanft nach hinten gezogen werden, um den Gehörgang dadurch etwas zu strecken. Das Einträufeln wird so erleichtert.
  • Die vom Arzt verordnete Tropfenzahl wird dem Bewohner ins Ohr geträufelt.
  • Bei Ohrensalbe: Die Pflegekraft lässt den ein bis zwei Zentimeter langen Salbenstrang präzise ins Ohr einfallen.
  • Der Bewohner wird gebeten, in dieser Position noch mindestens 15 Minuten bis 20 Minuten zu verharren (abhängig vom Medikament). Das Ohr wird in dieser Zeit nicht mit Watte verschlossen, da diese den Wirkstoff aufsaugen würde. Zudem würde die wichtige Belüftung des Ohres behindert. Die Rufanlage wird in Reichweite des Bewohners abgelegt.
  • Die restliche noch nicht absorbierte Flüssigkeit kann danach durch eine Kopfdrehung abgetropft und mit einer Kompresse aufgenommen werden.
  • Wir machen den Bewohner darauf aufmerksam, dass durch die Medikamentengabe sein Gleichgewichtssinn gestört sein kann; insbesondere dann, wenn das Trommelfell geschädigt ist. Es besteht Sturzgefahr.
  • Bei Senioren mit beeinträchtigtem Kreislauf kann es sinnvoll sein, zehn Minuten nach der Maßnahme die Vitaldaten zu messen; also insbesondere Puls und Blutdruck.
Komplikationen
Wir kontaktieren den behandelnden Haus- oder Facharzt, wenn folgende Probleme auftreten:
  • Das Zerumen blockiert den Gehörgang in einem Maß, dass die Hörfähigkeit gestört wird.
  • Es kommt zu Blutungen, Eiterausfluss oder Ohrenfluss (Liquorrhö). In diesem Fall wird als Sofortmaßnahme ein steriler, trockener Verband angelegt.
weiteres
  • Wir empfehlen dem Bewohner dringend auf eigenständige Manipulationen im Ohr, etwa mit einer Häkelnadel, zu verzichten.
  • Wir raten dem Bewohner dringend davon ab, eigenmächtig Ohrreinigungspräparate aus der Drogerie zu nutzen, auch wenn diese Produkte in der TV- und Zeitschriftenwerbung angepriesen werden. 
Nachbereitung:
  • Die Pflegekraft fragt nach dem Befinden des Bewohners.
  • Die Klingel wird in Reichweite gelegt.
  • Der Bewohner erhält seine Hilfsmittel (Hörgerät, Brille).
  • Der Bewohner wird befragt, ob er weitere Wünsche habe. Insbesondere wird ihm ein Getränk angeboten.
  • Das verbrauchte Material wird entsorgt.
  • Die Pflegemittel werden zurückgestellt. Bei persönlichen Mitteln achtet die Pflegekraft darauf, dass die Behälter beschriftet sind.
  • Medikamente werden (sofern erforderlich) wieder in den Kühlschrank gestellt.
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
  • Die Maßnahme wird im Leistungsnachweis dokumentiert.
  • Beobachtungen, etwa Hautveränderungen oder Schmerzäußerungen, werden dokumentiert und ggf. dem Hausarzt mitgeteilt.
  • Ggf. wird die Pflegeplanung angepasst.
Dokumente:
  • Leistungsnachweis
  • Medikamentenplan
  • Berichtsblatt
  • Dokumentenblatt "Meldungen an den Arzt"
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • Pflegefachkräfte
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Ohrenpflege; Körperpflege; Medikament
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