Standard "Ohrenpflege / Einbringen von Medikamenten in das Ohr" |
Definition:
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- Die Ohrenpflege betrifft lediglich das äußere
Ohr, also die Ohrmuschel und den Eingang des Gehörgangs. Der Gehörgang
selbst reinigt sich zumeist eigenständig.
- Zerumen oder "Ohrenschmalz" ist ein
gelblich-bräunliches Sekret der Talg- und Schweißdrüsen des äußeren
Gehörgangs. Es dient dazu, abgestorbene Hautzellen, Haare und
Schmutzpartikel einzuhüllen und nach außen zu transportieren. Es kann
als Zeruminalpfropf den Gehörgang völlig verstopfen.
- Zur Schmerzlinderung sowie zur Therapie von
chronischen oder akuten Mittelohrentzündungen ist es ggf. erforderlich,
die vom Arzt verordneten Medikamente in das Ohr einzubringen.
Entzündungen werden zumeist mittels Antibiotika behandelt.
- In unserer Einrichtung kommt die 6R-Regel
zur Anwendung. Sie definiert, dass bei der Medikamentenversorgung
verschiedene Kriterien beachtet werden müssen:
- richtige Person
- richtiges Arzneimittel
- richtige Dosierung oder Konzentration
- richtige Applikation bzw. Applikationsart
- richtiger Zeitpunkt
- richtige Dokumentation
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Grundsätze:
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- Das Vorhandensein von Zerumen ist nicht krankhaft.
- Jede Manipulation im inneren Gehörgang kann
gesundheitliche Schäden auslösen. Die Nutzung von Wattestäbchen ist
daher heikel. Falls möglich sollte auf dieses Hilfsmittel verzichtet
werden.
- Die Ohrenpflege wird sinnvollerweise in die reguläre Körperpflege integriert.
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Ziele:
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- Der Ohreingang ist gepflegt und sauber.
- Das Hören wird nicht durch Ablagerungen gestört.
- Der Bewohner fühlt sich wohl.
- Medikamente werden sicher in das Ohr eingebracht.
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Vorbereitung: |
notwendiges Material
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- handwarmes Wasser
- Wattestäbchen; besser Kompressen
- Waschlappen
- ölige Lösung (etwa Babyöl)
- ggf. Einmalhandschuhe
- Abwurfbehälter
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Organisation
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- Vor
jeder Arzneimittelverordnung informieren wir den behandelnden Arzt über
bekannte oder vermutete Trommelfellschäden. Wir nutzen dabei auch die
Bewohnerbiografie. Beispiel: Der Bewohner war als Soldat bei der
Artillerie.
- Wir führen keinesfalls eine Ohrenspülung durch.
Dieses ist Aufgabe eines HNO-Arztes. Ohnehin gibt es heute schonendere
Techniken, um Ablagerungen zu entfernen; etwa das Absaugen von
Verunreinigungen.
- Wenn der Bewohner unter einer Ohrenentzündung leidet, erfolgt die Ohrenpflege erst nach Zustimmung durch den Hausarzt.
- Der Bewohner wird über die anstehende Maßnahme
informiert und um Zustimmung gebeten. Auch bewusstlose Bewohner werden
angesprochen.
- Ohrschmuck, Hörgeräte, Brille usw. werden abgenommen.
- Der Bewohner wird gebeten, sich hinzulegen und
den Kopf zur Seite zu neigen. Sofern dieses nicht kontraindiziert ist,
kann der Oberkörper etwas höher gelagert werden. Das Pflegebett wird
auf eine angenehme Arbeitshöhe gebracht.
- Alternativ kann die Applikation im Sitzen durchgeführt werden. Der Bewohner soll dann seinen Kopf zur Seite neigen.
- Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch. Falls notwendig zieht sie Schutzhandschuhe an.
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Durchführung:
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Reinigung der Ohrmuschel und des Eingangs des Gehörganges
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- Die Ohrmuschel wird vorsichtig nach oben angehoben. Die Pflegekraft kann diese nun mit einem weichen Waschlappen säubern.
- Gleichzeitig wird der Bereich unmittelbar hinter dem Ohr gereinigt. Danach wird die Haut sorgfältig abgetrocknet.
- Die Pflegekraft reinigt den Eingang des
Gehörganges mit handwarmem Wasser. Dabei stellt sie sicher, dass kein
Wasser und keine Seife in das Ohr eindringen.
- Die Ohrmuschel und der umgebende Hautbereich
werden auf Veränderungen überprüft. Relevant sind insbesondere
Rötungen, Schwellungen und Druckempfindlichkeiten. Wichtig sind
insbesondere Hautschädigungen als Folge übermäßiger Druckeinwirkung
(Dekubitus).
- Ohrenschmalz (Zerumen) lässt sich vorsichtig
mit einem Wattestäbchen entfernen. Die Stäbchen dürfen nicht zu tief
eingeführt werden, da sonst Verletzungsgefahr besteht.
- Verkrustete Ablagerungen können mit einem
Tropfen Öl gelöst und dann ebenfalls mit einem Wattestäbchen entfernt
werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Ablagerungen nicht
tiefer ins Ohr geschoben werden. Die Pflegekraft führt das
Wattestäbchen gerade in das Ohr ein und bewegt es mit drehenden
Bewegungen wieder aus dem Ohr hinaus.
- Die Gefahr des versehentlichen tiefen
Eindringens lässt sich vermindern, wenn die Pflegekraft ihren
abgespreizten Mittelfinger unmittelbar über dem Ohr auf dem Kopf des
Bewohners abstützt. Damit lässt sich insbesondere eine ruckartige
Bewegung des Bewohners kompensieren.
- Wattestäbchen werden nach einmaligem Einführen ersetzt und auf keinen Fall im anderen Ohr verwendet.
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Verabreichung von Ohrentropfen / Ohrensalbe
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- In der Handinnenfläche wird die Flasche mit den
Ohrentropfen auf Körpertemperatur erwärmt. Alternativ lassen sich viele
Arzneimittel in einem Wasserbad erwärmen. Das optimale Vorgehen ist dem
Beipackzettel zu entnehmen.
- Viele Ohrmedikamente müssen im Kühlschrank
gelagert werden. Eine Applikation eines kalten Präparates kann eine
erhebliche Schmerzbelastung provozieren.
- Die Flaschen werden sorgfältig sauber gehalten.
Dazu zählt auch, dass die gelöste Kappe der Flasche während des
Einträufelns auf einer sauberen Oberfläche abgelegt wird.
- Die Pflegekraft prüft, ob das Verfallsdatum
erreicht wurde. Zusätzlich muss beachtet werden, dass die Tropfen
zumeist nur sechs Wochen nach Öffnung genutzt werden dürfen. Um dieses
sicher zu stellen, werden der Name und das Anbruchsdatum beim ersten
Öffnen auf der Flasche vermerkt.
- Ohrensalben und Tropfen werden strikt bewohnerbezogen verwendet, sie werden also nicht für andere Senioren genutzt.
- Die Ohrmuschel kann ggf. sanft nach hinten
gezogen werden, um den Gehörgang dadurch etwas zu strecken. Das
Einträufeln wird so erleichtert.
- Die vom Arzt verordnete Tropfenzahl wird dem Bewohner ins Ohr geträufelt.
- Bei Ohrensalbe: Die Pflegekraft lässt den ein bis zwei Zentimeter langen Salbenstrang präzise ins Ohr einfallen.
- Der Bewohner wird gebeten, in dieser Position
noch mindestens 15 Minuten bis 20 Minuten zu verharren (abhängig vom
Medikament). Das Ohr wird in dieser Zeit nicht mit Watte verschlossen,
da diese den Wirkstoff aufsaugen würde. Zudem würde die wichtige
Belüftung des Ohres behindert. Die Rufanlage wird in Reichweite des
Bewohners abgelegt.
- Die restliche noch nicht absorbierte
Flüssigkeit kann danach durch eine Kopfdrehung abgetropft und mit einer
Kompresse aufgenommen werden.
- Wir machen den Bewohner darauf aufmerksam, dass
durch die Medikamentengabe sein Gleichgewichtssinn gestört sein kann;
insbesondere dann, wenn das Trommelfell geschädigt ist. Es besteht
Sturzgefahr.
- Bei Senioren mit beeinträchtigtem Kreislauf
kann es sinnvoll sein, zehn Minuten nach der Maßnahme die Vitaldaten zu
messen; also insbesondere Puls und Blutdruck.
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Komplikationen
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Wir kontaktieren den behandelnden Haus- oder Facharzt, wenn folgende Probleme auftreten:
- Das Zerumen blockiert den Gehörgang in einem Maß, dass die Hörfähigkeit gestört wird.
- Es kommt zu Blutungen, Eiterausfluss oder
Ohrenfluss (Liquorrhö). In diesem Fall wird als Sofortmaßnahme ein
steriler, trockener Verband angelegt.
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weiteres
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- Wir empfehlen dem Bewohner dringend auf eigenständige Manipulationen im Ohr, etwa mit einer Häkelnadel, zu verzichten.
- Wir raten dem Bewohner dringend davon ab,
eigenmächtig Ohrreinigungspräparate aus der Drogerie zu nutzen, auch
wenn diese Produkte in der TV- und Zeitschriftenwerbung angepriesen
werden.
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Nachbereitung: |
- Die Pflegekraft fragt nach dem Befinden des Bewohners.
- Die Klingel wird in Reichweite gelegt.
- Der Bewohner erhält seine Hilfsmittel (Hörgerät, Brille).
- Der Bewohner wird befragt, ob er weitere Wünsche habe. Insbesondere wird ihm ein Getränk angeboten.
- Das verbrauchte Material wird entsorgt.
- Die Pflegemittel werden zurückgestellt. Bei
persönlichen Mitteln achtet die Pflegekraft darauf, dass die Behälter
beschriftet sind.
- Medikamente werden (sofern erforderlich) wieder in den Kühlschrank gestellt.
- Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
- Die Maßnahme wird im Leistungsnachweis dokumentiert.
- Beobachtungen, etwa Hautveränderungen oder Schmerzäußerungen, werden dokumentiert und ggf. dem Hausarzt mitgeteilt.
- Ggf. wird die Pflegeplanung angepasst.
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Dokumente: |
- Leistungsnachweis
- Medikamentenplan
- Berichtsblatt
- Dokumentenblatt "Meldungen an den Arzt"
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Verantwortlichkeit / Qualifikation: |
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