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© pqsg 2008 |
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Standard
"Pflegevisite Medikamente" |
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Der im Alter stetig steigende
Medikamentenbedarf lässt sich nur teilweise mit realen
Gesundheitsproblemen erklären. Häufig genug haben es
Pflegekräfte mit Ärzten zu tun, die unabhängig voneinander
Rezepte ausstellen, und Bewohnern, die diese
Arzneimittelsammlung mit rezeptfreien Präparaten aufstocken.
Schon aus haftungsrechtlichen Gründen ist es wichtig, hier
rechtzeitig einzugreifen. |
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Standard "Pflegevisite Medikamente" |
Definition: |
Polypharmazie und Medikamentenabusus,
also unnötige Doppelmedikamentierungen oder gar
Medikamentenmissbrauch sind eine ernste Bedrohung für
die Gesundheit unserer Bewohner. Gemeinsam mit den
Bewohnern, deren Angehörigen und den Hausärzten
überprüfen wir daher regelmäßig deren
Medikamentenkonsum. |
Grundsätze: |
- Eine Überprüfung des
Medikamentenkonsums erfolgt nur dann, wenn der
Bewohner/dessen Betreuer dieser zustimmt.
- Die Überprüfung des
Medikamentenkonsums ist Aufgabe der
Bezugspflegekraft und der Pflegedienstleitung.
- Alle Ergebnisse werden im
Protokoll "Pflegevisite Medikamente" schriftlich
dokumentiert.
- Alle Gesetze und Richtlinien
zum Datenschutz werden befolgt.
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Ziele: |
- Doppelmedikamentierungen und
die daraus folgenden unerwünschten Wechselwirkungen
werden vermieden.
- Medikamentenabhängigkeit und
-missbrauch werden vermieden.
- Die Menge der insgesamt
konsumierten Medikamente wird auf das medizinisch
begründete Maß reduziert.
- Alle Medikamente, die der
Bewohner regelmäßig konsumiert, sollen in der
Pflegedokumentation korrekt erfasst werden.
- Unsere Bewohner sollen genau
wissen, welche Medikamente sie nehmen und welche
Wirkung diese haben.
- Die finanziellen Ressourcen
des Bewohners sollen geschont werden. Der Bewohner
soll keine unnötigen Medikamente kaufen. Der
Bewohner soll keine Zuzahlungen leisten müssen, wenn
er die gesetzliche Zuzahlungsgrenze erreicht hat.
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Vorbereitung: |
- Unsere Pflegekräfte werden
regelmäßig zur Problematik Medikamentensucht und
Doppelmedikamentierungen geschult.
- Alle Pflegekräfte sind
angewiesen, Auffälligkeiten beim Medikamentenkonsum
an die Pflegedienstleitung weiterzumelden. Dieses
gilt auch für Alkohol- oder Drogenmissbrauch.
- Das Thema wird ebenfalls
regelmäßig bei den Fallbesprechungen und den
Pflegeübergaben behandelt.
- Alle medizinischen
Informationen zum Bewohner werden zusammengetragen.
- Der Bewohner/dessen Betreuer
wird über die Ziele der Medikamentenüberprüfung
informiert und um Zustimmung gebeten.
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Durchführung: |
- Alle Medikamente, die von der
Einrichtung für den Bewohner gestellt werden, werden
detailliert erfasst.
- Der Bewohner wird gebeten,
alle Medikamente, die er darüber hinaus nimmt, zu
sammeln. Der Bewohner wird befragt, in welcher
Dosierung, wie häufig und wie lange er diese
Medikamente nimmt. Die Gründe für den
Medikamentenkonsum werden erfragt. Dieses gilt auch
für alle rezeptfreien Präparate und
Nahrungsmittelergänzungen. Die Haltbarkeit der
Medikamente wird kontrolliert.
- Es wird geklärt, welche
Bedarfsmedikamente der Bewohner eigenständig
einnimmt. Der Bewohner soll erläutern, unter welchen
Umständen und Voraussetzungen er die Arzneien
einsetzt. Also, was er unter "Bedarf" versteht.
- Der Bewohner soll erläutern,
wo und wie er die Medikamente lagert. Diese Angaben
werden mit den Anforderungen verglichen, die im
Beipackzettel vermerkt sind.
- Der Bewohner wird befragt,
wie er die Wirksamkeit jedes Medikaments einschätzt
und ob sich diese Wirkung in den letzten Monaten
verändert hat. Ebenfalls erfasst werden
Nebenwirkungen.
- Es wird ermittelt, welche
Folgen der Bewohner befürchtet, wenn er ein
bestimmtes - mutmaßlich unnötiges - Medikament
absetzt.
- Der Bewohner wird zum Tabak-
und Alkoholgenuss befragt.
- Es wird kontrolliert, ob der
Bewohner in der Lage ist, den Beipackzettel zu lesen
und zu verstehen. Überprüft wird auch, ob der
Bewohner die Medikamentenverpackung sicher öffnen
und die Arzneien korrekt dosieren und einnehmen
kann.
- Es wird abgeschätzt, ob die
Gedächtnisleistung des Bewohners ausreicht, um die
regelmäßige Einnahme der Medikamente
sicherzustellen. Der Bewohner wird befragt, wie oft
er die Einnahme vergisst.
- Der Bewohner wird befragt,
welche Geldmittel er für seine
Medikamentenversorgung aufwendet, insbesondere für
rezeptfreie Medikamente und Nahrungsergänzungen. Es
wird festgestellt, wie die Belege für verschriebene
Medikamente gesammelt werden.
- Soweit Informationsdefizite
hinsichtlich des Medikamentenkonsums festgestellt
werden, erhält der Bewohner eine intensive Beratung.
- Dem Bewohner wird eine
umfassende Unterstützung bei der Einnahme der
Medikamente angeboten.
- Die Angehörigen werden zu
dieser Thematik befragt, soweit dieses der
Datenschutz zulässt.
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Nachbereitung: |
- Das Protokoll "Pflegevisite
Medikamente" wird fertig gestellt und mit dem
Hausarzt diskutiert.
- Die Pflegedokumentation wird
ergänzt und aktualisiert.
- Bei Medikamentenmissbrauch
werden nach Anweisung des Hausarztes die notwendigen
Maßnahmen eingeleitet.
- Ggf. wird die Sammlung der
Quittungen für Medikamente optimiert.
- Aufgetretene Probleme werden
im Qualitätszirkel thematisiert.
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Dokumente: |
- Pflegedokumentation
- Protokoll "Pflegevisite
Medikamente"
- Verzeichnis der Hausärzte
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Qualifikation / Verantwortlichkeit: |
- Bezugspflegekraft
- Pflegedienstleitung
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Pflegevisite; Medikament |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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