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Vers. 2.05 |
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Standard "Pflege von alkoholabhängigen Senioren" |
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Alkoholabhängigkeit
zählt zu den heikelsten Pflegeproblemen. An aktivierende Pflege ist
kaum zu denken, viel häufiger werden Pflegekräfte beschimpft oder gar
bedroht. Es gilt, die Grundrechte des alten Menschen, die geforderte
Pflegequalität und elementare Sicherheitsaspekte gegeneinander
abzuwägen. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es
nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die
Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne
Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige
Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für
die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch
ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".
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Standard "Pflege von alkoholabhängigen Senioren" |
Definition:
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"Late onset" und "Early onset":
Senioren mit einer Alkoholabhängigkeit werden heute in drei Gruppen unterteilt:
- Die "Late onset"-Gruppe ist durch eine
Alkoholabhängigkeit gekennzeichnet, die erst im fortgeschrittenen
Erwachsenenalter eintritt. Bis zu diesem Zeitpunkt führten die
Betroffenen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben. Die
Alkoholabhängigkeit wird meist durch Lebenskrisen verursacht, etwa wenn
der Partner gestorben ist oder der Betreffende durch den Renteneintritt
in ein "emotionales Loch" fällt. Diese Gruppe bildet die größte bei den
Senioren.
- Betroffene der "Early onset"-Gruppe sind schon
in früheren Jahren alkoholabhängig geworden. Diese Gruppe ist bei den
Senioren zahlenmäßig eher gering, da durch die gesundheitlichen Folgen
einer i.d.R. jahrzehntelangen Alkoholabhängigkeit die meisten
Suchtkranken das Seniorenalter gar nicht erst erreichen.
- Vergleichsweise gering ist auch die Anzahl der
sog. "Rezidiv-Alkoholiker". Es handelt sich um alkoholabhängige
Senioren, die über Jahre erfolgreich abstinent lebten und dann im Alter
einen Rückfall erlitten haben.
Ein Abhängigkeitssyndrom ist an folgenden Symptomen zu erkennen (nach ICD-10):
- Der Bewohner verspürt einen starken Zwang, Alkohol zu konsumieren.
- Der Bewohner kann weder den Beginn noch das
Ende des Alkoholkonsums steuern, noch kann er die Menge des
konsumierten Alkohols bestimmen.
- Im Laufe der Zeit verträgt der Bewohner eine stetig steigende Menge an Alkohol. Die Dosis wird daher ständig erhöht.
- Andere Interessen, Bedürfnisse und Verpflichtungen rücken immer weiter in den Hintergrund.
- Der Bewohner zeigt zunehmend Vergiftungserscheinungen.
- Selbst wenn körperliche Folgeschäden sichtbar werden, schränkt der Bewohner den Alkoholkonsum nicht ein.
- Der Bewohner zeigt bei Abstinenz körperliche
Entzugserscheinungen, etwa Schweißausbrüche, ausgeprägte Unruhe, Tremor
und Angstzustände. Der Bewohner ist desorientiert und
wahrnehmungsgestört oder leidet unter Halluzinationen.
Von diesen Kriterien müssen drei oder mehr mindestens einen Monat lang
oder aber innerhalb eines Jahres wiederholt gleichzeitig vorhanden
sein. Dann ist ein Abhängigkeitssyndrom gegeben.
Entwicklung einer Alkoholabhängigkeit:
- 1. Stufe: präalkoholische Phase: In dieser Phase
wird Alkohol getrunken, um innere Spannungen abzubauen und um sich
Erleichterung vom Alltag zu verschaffen. Dabei erhöht sich stetig die
Menge des Alkohols, da sich der Körper an steigende Alkoholdosen
gewöhnt und der Rausch entsprechend später einsetzt.
- 2. Stufe: Prodromalphase: Der Betreffende denkt
ständig an Alkohol, trinkt allein und heimlich. Es entwickeln sich
erste Schuldgefühle. Zudem entstehen die ersten Gedächtnislücken
nach dem Alkoholkonsum.
- 3. Stufe: kritische Phase: Der Suchtkranke
verliert zunehmend die Kontrolle über den Konsum. Er trinkt, bis es
nicht mehr geht. Gelegentlich werden noch Pausen nach den "Abstürzen"
eingelegt, aber die körperliche Abhängigkeit ist schon eingetreten. Der
Betreffende isoliert sich immer weiter, da das Umfeld und die Familie
über die Sucht nicht mehr hinwegsehen kann. Oft verändert sich die
Persönlichkeit so gravierend, dass der Alkoholkranke seinen alten
Hobbys und Interessen nicht mehr nachgeht. Häufig entwickelt sich ein
stark auffallendes Selbstmitleid. In diese Phase fallen häufig auch die
ersten Krankenhausaufenthalte, da die Folgeerscheinungen sichtbar
werden, etwa eine Gastritis oder eine Bewusstlosigkeit.
- 4. Stufe: chronische Phase: Ohne Alkoholkonsum
bereits am Morgen geht es oft nicht mehr. Das Verlangen nach Alkohol
ist übermächtig ("Craving" ). Der Suchtkranke baut körperlich und
mental immer mehr ab. Die Körperpflege wird zunehmend vernachlässigt,
der Betreffende ernährt sich oft nicht mehr ausreichend. Die physische
Konstitution verschlechtert sich, die Person verträgt den hohen Konsum
immer weniger. Der Suchtkranke kämpft mit Entzugserscheinungen wie
Zittern und undefinierbaren Ängsten. Die Merkfähigkeit nimmt ab.
Organschäden treten auf. Letztlich kann eine Demenz entstehen.
Wichtig zu wissen ist:
- 10 Prozent aller psychischen Alterserkrankungen sind auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen.
- Rund 20 Prozent der älteren Männer und 2 Prozent der älteren Frauen nehmen exzessiv Alkohol zu sich.
- Alkoholmissbrauch liegt vor, wenn Frauen mehr als 20 Gramm Alkohol pro Tag zu sich nehmen (Männer 40 Gramm).
- Wenn sich Bewohner ernsthaft dazu entschließen,
eine Alkoholabhängigkeit zu überwinden, haben sie gute Erfolgschancen
(ca. 70 Prozent).
- Das Gehirn eines alten Menschen reagiert viel empfindlicher auf Alkohol als das eines jüngeren.
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Grundsätze:
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- Alkoholismus ist kein Tabuthema. Wir sprechen diese Krankheit offen an und verheimlichen sie nicht.
- Jeder Bewohner hat trotz aller Risiken das
Recht, Alkohol in jeder gewünschten Menge zu sich zu nehmen.
Pflegekräfte können dem Bewohner zwar eine Änderung seines Verhaltens
nahe legen, eine Beschlagnahme der Getränke ist jedoch nicht möglich.
- Das Recht des Bewohners am eigenen Rausch
endet, wenn er eine Gefahr für andere Bewohner oder Mitarbeiter unserer
Einrichtung darstellt.
- Unsere Möglichkeiten zur Bekämpfung von
Alkoholabhängigkeit sind begrenzt. Wenn unsere Mittel nicht reichen,
prüfen wir eine Überstellung des Bewohners an eine Fachklinik.
- Wir enthalten uns jeder moralischen Bewertung
zur Handlung des Suchtkranken. Unabhängig von der Verschuldensfrage
leisten wir jedes uns mögliche Maß an Hilfe.
- Alle Maßnahmen zur Verringerung oder zur
Beseitigung der Alkoholabhängigkeit bedürfen der Zustimmung und der
Unterstützung durch den Bewohner.
- Eine möglichst frühzeitige Therapie ist zwar
wünschenswert, scheitert aber zumeist am mangelnden Einsichtsvermögen
des Bewohners. Häufig ist eine sinnvolle Therapie erst dann möglich,
wenn der Bewohner einen psychischen und physischen Tiefpunkt
durchlitten hat.
- Wir arbeiten eng mit Hausärzten und Selbsthilfegruppen zusammen.
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Ziele:
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- Die Lebensqualität der alkoholabhängigen Bewohner wird gesichert.
- Der Suchtkranke ist in der Lage, sein Leben zu meistern.
- Soziale Kontakte werden wieder hergestellt.
- Der Gesundheitszustand wird verbessert.
- Die täglich konsumierte Alkoholdosis wird gesenkt. Es werden längere Abstinenzzeiträume erreicht.
- Wir vermeiden es, dass sich die Abhängigkeit auf Nikotin, auf Medikamente oder auf Drogen verlagert oder ausweitet.
- Unsere Bewohner und Pflegekräfte werden vor gewaltsamen Übergriffen durch Alkoholisierte geschützt.
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Vorbereitung: |
- Wir achten auf Symptome, die auf einen (versteckten) Alkoholgenuss deuten:
- alkoholischer Atemgeruch ("Fahne")
- gelbe Bindehaut
- rote Nase
- Magenschmerzen
- Brechreiz
- unsicherer Gang
- lallende Sprache
- Depressionen
- Aggressionen
- Gereiztheit, Angstschübe
- Stimmungsschwankungen
- Gedächtnisverlust ("Filmriss")
- Selbstmitleid und Schuldgefühle
- Vereinsamung
- Stehlen von Geld oder von Alkohol
- Verschuldung bei anderen Bewohnern
- Verwahrlosung, insbesondere Vernachlässigung der Körperpflege
- Streit mit Angehörigen
- beleidigendes Verhalten gegenüber Mitbewohnern oder Pflegekräften
- Der Umgang mit alkoholisierten oder aggressiven Bewohnern wird regelmäßig in Rollenspielen geübt.
- Unser Team wird regelmäßig zum Thema Alkoholismus fortgebildet.
- Wir halten stets aktuelle Fachliteratur zum Thema Alkoholismus bereit.
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Durchführung:
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Alkoholsucht
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Bei alkoholabhängigen Bewohnern treffen wir folgende Maßnahmen, sofern der Bewohner bzw. sein Betreuer diesen zugestimmt haben:
- Schon im Aufnahmegespräch wird die
Alkoholabhängigkeit thematisiert. Wir besprechen mit dem Bewohner und
seinen Angehörigen, wie das Alkoholproblem angegangen werden soll.
- Suchtkranke Bewohner werden besonders behutsam und mitfühlend in den Heimalltag und in die Umgebung eingeführt.
- Wenn der Bewohner eine Tätigkeit gut ausgeführt hat, wird er gelobt. Es ist wichtig, sein Selbstbewusstsein wieder zu erlangen.
- Wir weisen den Bewohner in die Nutzung von
Gedächtnisstützen ein, etwa einem Notizbuch oder Zetteln. Zudem führen
wir besonders intensive Gedächtnisübungen durch.
- Wir bleiben bei Medikamentengaben anwesend.
- Bei invasiven und intimen Pflegehandlungen
gehen wir besonders einfühlsam mit dem Bewohner um, da dieser mit
Aggressionen reagieren könnte.
- Gewalttätige Bewohner werden ausschließlich
durch männliche Pflegekräfte betreut. Weibliche Pflegekräfte sollten
nicht allein das Zimmer betreten.
- Pflegekräfte lassen sich nicht zu "Komplizen" machen. Sie beschaffen weder Alkohol, noch verharmlosen sie die Sucht.
- Wir regen die Teilnahme an entsprechenden Selbsthilfetreffen an.
- Wir reden mit dem Bewohner offen über Gefühle, Konflikte und Täuschungsversuche.
- Wir treffen Maßnahmen zur Verbesserung der Sturzprophylaxe.
- Wir bleiben konsequent. Wenn etwa einem
Bewohner als Folge einer alkoholbedingten Gewalttat eine
Klinikeinweisung angedroht wurde, wird diese im Wiederholungsfall
unverzüglich eingeleitet.
- Wenn es der Bewohner wünscht, zieht er in eine
besc
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Alkohol; Abhängigkeit; Sucht |
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Genereller
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diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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