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Version 1.06

Konzept "Ernährungsmanagement in unserem Pflegedienst"

 
Kooperation lautet das Zauberwort bei der Umsetzung des Expertenstandards zur oralen Ernährung; dies vor allem in der ambulanten Pflege. Denn bei der Vorsorgung mit Nahrungsmitteln und Getränken sind vom Essen auf Rädern über die Angehörigen bis hin zu den Pflegekräften viele Seiten beteiligt.
 




Wichtige Hinweise: 

Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 
Konzept "Ernährungsmanagement in unserem Pflegedienst"

Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen!

Definition der Mangelernährung:

Es können grundsätzlich zwei Formen der Mangelernährung unterschieden werden:

  • Eine unzureichende Energiezufuhr (Unterernährung), etwa durch Hungern (in Industrieländern häufig Anorexia nervosa), sowie durch Krankheiten, die die Nährstoffaufnahme bzw. die Verstoffwechselung behindern (z.B. Morbus Crohn, Diabetes mellitus).
  • Eine ausreichende Energiezufuhr, aber ein Mangel an Proteinen, Vitaminen und / oder Mineralien, etwa durch eine sehr einseitige Ernährung ohne frisches Obst und Gemüse (Mangelernährung).

(Das Übergewicht ist auch eine Form der Fehlernährung. In diesem Beitrag wird aber nicht auf sie eingegangen.)

Ursachen der Mangelernährung:

Krankheiten, medikamentöse Therapie, Alterserscheinungen:

  • akute und chronische Krankheiten, ggf. mit Schmerzzuständen
  • Krankheiten, die mit dem Verlust kognitiver Fähigkeiten einhergehen, etwa Demenz
  • Nebenwirkungen durch Medikamente, z.B. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Geruchs- und Geschmacksveränderungen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit
  • körperliche Einschränkungen, etwa eine Halbseitenlähmung, Einsteifung einzelner Gelenke
  • Erkrankungen, die zu einem erhöhten Energie- und Nährstoffbedarf bzw. zu einem erhöhten Flüssigkeitsbedarf führen, etwa Infektionen mit Fieber, Wundheilungsstörungen z.B. Dekubitus, Tumorerkrankungen, erhöhter Bewegungsdrang bei dementiellen Erkrankungen
  • eingeschränkter Geruchs- und Geschmackssinn
  • Schluckstörungen, schlechter Mund- und Zahnstatus

psycho-soziale Einschränkungen:

  • Depression
  • Mangel an sozialen Kontakten, soziale Isolation
  • Ungünstig gelerntes und gelebtes Ernährungsverhalten durch Armut, Gewohnheit, Unwissen, Drogenabhängigkeit
  • Ängste vor Allergien oder Unverträglichkeiten
  • Wahnvorstellungen, etwa die Vorstellung, das Essen und die Getränke könnten vergiftet sein
  • religiöse oder weltanschauliche Ernährungsgewohnheiten (etwa koscheres Essen im Judentum, vegetarische Ernährung, Verzicht auf Schweinefleisch bei Moslems)

ungeeignete Umgebungsfaktoren:

  • Einschränkungen bei der selbständigen Zubereitung des Essens
  • fehlende Einkaufsmöglichkeiten, die fußläufig zu erreichen sind, oder körperliche Einschränkungen, die das selbständige Einkaufen unmöglich machen
  • eingeschränkte Einkaufsmöglichkeiten für bestimmte Kostformen
  • fehlende Finanzmittel etwa für frisches Obst und Gemüse
  • Einschränkungen bei der selbständigen Nahrungsaufnahme
  • unangenehme Gerüche

Screening- und Assessmentinstrumente in unserem Pflegedienst:

  • Bei Aufnahme eines jeden neuen Klienten wird mit Hilfe des "PEMU (pflegerische Erfassung von Mangelernährung und deren Ursachen)" erhoben, ob ein Risiko der Mangelernährung oder Exsikkose vorliegt.

Zur Erklärung: Das PEMU ist zweiteilig und besteht aus einem Screening- und aus einem Assessment-Teil. Das Screening ist eine einfache kurze Abfrage, um Risikofaktoren für eine Mangelernährung und Exsikkose zu erkennen. Wird dort eine Gefahr oder eine bestehende Mangelernährung und / oder eine Exsikkose identifiziert, wird mit dem Assessment fortgefahren. Dieses geht wesentlich tiefer in die Ursachenforschung. Mit Hilfe der Ergebnisse können Pflegemaßnahmen festgelegt werden.

  • Bei Verdacht auf eine Mangelernährung informieren wir die pflegenden Angehörigen / Betreuer und den Hausarzt.
  • Ist das Screening negativ ausgefallen, wenn also keine Hinweise auf eine Mangelernährung vorliegen, wird weiterhin einmal wöchentlich das Gewicht erfasst. Nach drei Monaten führt die Bezugspflegekraft erneut das Screening durch.
  • Jeder Klient wird grundsätzlich einmal wöchentlich gewogen. Daraus ergibt sich ein aussagekräftiger Gewichtsverlauf. Unsere Pflegekräfte ermitteln dabei den sog. "BMI" (Body Mass Index). Die Aussagekraft dieses Systems wird allgemein anerkannt. Zur Ermittlung des BMI wird bei Neuaufnahme des Klienten die aktuelle Körpergröße erfasst und danach einmal jährlich erneut überprüft.
  • Bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Seniors, wird in kürzeren Intervallen das Gewicht erfasst.

Im Rahmen der Pflegeplanung erfassen unsere Pflegekräfte im ersten Schritt die jeweiligen Pflegeprobleme sowie die Ressourcen in den dreizehn Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des Lebens (AEDL). Im AEDL "essen und trinken können" wird dann exakt aufgeführt, welche Probleme der Klient in diesem Bereich hat, etwa dass er Schluckstörungen hat oder dass ein Klient mit Demenz nicht mehr mit Besteck adäquat umgehen. Nicht selten ist ein Klient depressiv und hat deswegen die Lust am Essen und Trinken verloren usw.

Hier werden auch in Zusammenarbeit mit den Angehörigen die Vorlieben und Abneigungen für einzelne Speisen und Getränke des Klienten festgehalten.

Die oben beschriebenen Assessment-Schritte dokumentieren wir mit Hilfe unseres Pflegedokumentationssystems.

  • PEMU
  • Pflegeanamnese AEDL

Entwicklung und Dokumentation der Maßnahmen zum Ernährungsmanagement im Rahmen unserer Pflegeplanung:

Aus diesen vielfältigen Aspekten der Ernährung leiten dann unsere Bezugspflegekräfte individuelle Maßnahmen ab, um die Mangelernährung möglichst zu beheben.

Wir erbringen unsere Leistungen im Rahmen der Hauswirtschaft und in der Pflege in den entsprechenden Leistungskomplexen.

Beispielmaßnahmen in der Pflegeplanung:

  • In Absprache mit dem Klienten und den pflegenden Angehörigen wird "Essen auf Rädern" bestellt, wenn der Senior nicht mehr in der Lage ist, sich das Mittagessen adäquat selbst zuzubereiten. Ggf. setzen wir uns mit dem Anbieter in Verbindung und besprechen gemeinsam mit dem Klienten, seinen Angehörigen und dem Anbieter, welche Kostform die Beste ist.
  • Bei unseren Einsätzen im Zusammenhang mit der Ernährung führen wir einen Ernährungsbogen, in dem mit Hilfe eines Tellerschemas die Menge der gegessenen Portionen vermerkt wird. Hier beziehen wir wieder die Angehörigen ein und bitten sie ebenfalls entsprechend einzutragen, wenn wir nicht vor Ort sind.
  • Ist der Klient exsikkiert, führen die betreuenden Pflegekräfte ein Trinkprotokoll, um die Flüssigkeitsmenge zu steigern. Auch hier werden die pflegenden Angehörigen wieder eingebunden. Sie sollen die Trinkmengen protokollieren, die sie dem Klienten eingeben.
  • Sollte der Klient unserer Meinung nach hochkalorische Kost benötigen, weil er etwa eine dementielle Erkrankung mit einem hohen Bewegungsdrang hat, informieren wir den behandelnden Arzt. Dieser stellt dann ein entsprechendes Rezept aus.
  • Hat ein Klient eine sog. konsumierende Erkrankung, z.B. Krebs, und er nimmt in kurzer Zeit zu stark ab, ziehen wir einen Ernährungsberater hinzu. Mit Hilfe dieses Experten stellen wir gemeinsam mit den pflegenden Angehörigen einen Ernährungsplan auf, um möglichst die Gewichtsabnahme zu stoppen bzw. zu verlangsamen.
  • Genauso regen wir die Beratung durch einen Wundmanager an. Hat ein Klient etwa schlecht heilende größere Wundflächen, benötigt der Klient nach bisherigem Wissensstand eine gesteigerte Menge Protein pro kg Körpergewicht.

Hinzuziehung externer Experten bei körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen:

Einige Beispiele:

  • Bei Verdacht auf Zahnschmerzen oder auf eine schlecht sitzenden Zahnprothese regen wir bei den Angehörigen / Betreuer an, einen Zahnarzt hinzuzuziehen.
  • Bei einer Halbseitenlähmung nach einem Schlaganfall regen wir bei dem behandelnden Arzt an, dass ein Ergotherapeut zur Schulung des Klienten nach Hause kommt.
  • Bei Schluckstörungen regen wir die Behandlung durch einen Logopäden an. Dieser kann bei Hausbesuchen ein Schlucktraining durchführen. Sollte das nicht zum gewünschten Erfolg führen, muss in einer Fallbesprechung mit allen Beteiligten das Legen einer Sonde zur Nahrungsaufnahme (PEG) geprüft werden (ggf. Patientenverfügung beachten).
  • Die Bezugspflegekraft bespricht mit dem Hausarzt und dem Klienten, welche Medikamente er einnimmt. Häufig nehmen Klienten neben den verschriebenen Medikamenten noch frei verkäufliche Arzneien ein. Diese können zusammen mit anderen Medikamenten unerwünschte Wechselwirkungen haben. Ziel des Gesprächs ist es, die Medikamenteneinnahme so zu optimieren, dass sich unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen in Grenzen halten. Bei Klienten mit starken Schmerzen steht die Schmerzfreiheit selbstverständlich im Vordergrund.

Darreichung des Essens und der Getränke:

  • Unsere Hauswirtschaft serviert kleine Portionen.
  • Nur bei Leistungserbringung kochen und zubereiten der Mahlzeiten durch den Pflegedienst:
  • Unsere Hauswirtschaftskräfte achten darauf, dass die einzelnen Komponenten (z.B. Gemüse, Fleisch, Kartoffeln) immer getrennt auf dem Teller sind.
  • Das Essen wird nur in begründeten Fällen vollständig püriert. Daneben bieten wir weitere unterschiedliche Konsistenzstufen an.
  • Da im Alter auch die Sinne schwächer werden, werden unsere Speisen mit Kräutern kräftig gewürzt, um den Geschmacks- und den Geruchssinn stärker anzuregen. Kräftige Farben der Lebensmittel und verschiedene Formen sorgen ebenfalls für eine Appetitsteigerung.
  • Neben den drei Hauptmahlzeiten bieten wir selbstverständlich auch die Herstellung von zwei bis drei Zwischenmahlzeiten und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme an. Unsere Hauswirtschaftskräfte nehmen regelmäßig an Fortbildungen zum Thema Ernährung teil und kennen die ideale Zusammenstellung von Gemüse, Obst, Fleisch, Eiern, Fisch, Milch und Milchprodukten sowie Getreideprodukten. So dass der Klient optimal mit Vitaminen, Spurenelementen und Nährstoffen versorgt wird.
  • Die Getränke werden immer in Reichweite des Klienten abgestellt, er wird bei jedem Einsatz regelmäßig ans Trinken erinnert und aufgefordert.
  • Bei der mundgerechten Vorbereitung des Essens geben wir nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich Hilfestellung. Der Klient soll so nicht hilfsbedürftiger gemacht werden, als er bereits ist. Diese Maßnahme der aktivierenden Pflege wird ggf. den pflegenden Angehörigen erklärt und vermittelt.
  • Beim Anreichen des Essens nimmt sich die Pflegekraft ausreichend Zeit und setzt sich zu dem Klienten. Sie passt sich der Geschwindigkeit des Klienten an. In keinem Fall wird Zwang oder Druck auf den Klienten ausgeübt.
  • Um unseren Klienten eine selbstständige Nahrungsaufnahme zu ermöglichen, arbeiten wir mit den externen Dienstleistern zusammen. Diese empfehlen ggf. spezielle Hilfsmittel und trainieren auch zusammen mit dem Klienten den Einsatz dieser Hilfsmittel (etwa besonders gebogenes Besteck mit extra dicken Griffen für Klienten mit eingeschränkter Handfunktion).
  • Die Betreuungskraft setzt sich auch mal dazu und trinkt mit dem Klienten gemeinsam etwas.
  • Dem Klienten können in Maßen, wenn er es gut verträgt, auch alkoholische Getränke seiner Wahl angeboten werden.

Ernährung mit Hilfe einer Ernährungssonde:

Bei Senioren, bei denen eine normale Nahrungsaufnahme über den Mund nicht mehr möglich oder nur noch eingeschränkt möglich ist, kann eine Ernährungssonde (PEG) gelegt werden. Dabei wird ein Plastikschlauch direkt in den Magen oder in den

+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++



 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Konzept; Ernährung; Appetitlosigkeit; PEG; Ernährungsplan; Trinkplan; Mangelernährung
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.