Wer kennt das nicht, dass im
eigenen Arbeitsbereich von einem wichtigen Dokument gleich zwei
oder noch mehr Versionen im Umlauf sind? Es ist mitunter sehr
zeitaufwändig und mühsam, das Dokument aus dem Verkehr zu
ziehen, etwa wenn es zur Pflegedokumentation gehört.
Diesem Ärger können Sie
schon bei der Einführung neuer Dokumente aus dem Wege gehen. Sie
sollten eine Aufstellung führen und festlegen, wo welche
veralteten Dokumente aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Auch
ist es den Mitarbeitern nicht immer klar, wie welche Dokumente
oder Aufzeichnungen aufzubewahren oder ggf. zu vernichten sind.
Mit einer Dokumenten- und
Aufzeichnungsmatrix lässt sich übersichtlich darstellen, welche
Dokumente wo zu finden sind, wie lange Aufzeichnungen aufbewahrt
werden müssen, wie sie ggf. vernichtet werden müssen usw.
Generell sollten Sie sich
fragen:
- Sind alle gesetzlich
geforderten Formulare vorhanden in der Einrichtung?
- Sind alle Formulare
übersichtlich, verständlich und eindeutig?
- Sind alle Formulare
erfasst und gekennzeichnet?
- Sind alle Mitarbeiter
informiert über die Lenkung der Dokumente und
Aufzeichnungen?
- Gibt es eindeutige
Vorgaben zur Handhabung der Aufbewahrung und Vernichtung der
Dokumente und Aufzeichnungen (Stichwort: Datenschutz)?
Was ist ein
Dokument und was ist eine Aufzeichnung?
Der
Unterschied ist recht schnell erklärt: Ein Dokument ist eine
Vorlage, etwa ein frisch ausgedrucktes, leeres Formular für eine
Dienstbesprechung. Eine Aufzeichnung wird daraus, wenn die
Protokollvorlage von den Mitarbeitern ausgefüllt wurde. Damit
erklärt sich auch, dass eine Vorlage (etwa ein einfacher
Protokollvordruck) ganz normal in der Papiertonne verschwinden
kann, aber eine Aufzeichnung ein paar Jahre aufbewahrt werden
muss und bei der Vernichtung in den Reißwolf gehört.
Vorgehen
Jeder Funktionsbereich
sollte eine Bestandsaufnahme machen, die alle derzeit genutzten
Dokumente auflistet. Dabei fällt häufig schon auf, wenn
unterschiedliche Varianten eines Dokuments parallel verwendet
werden. Der Qualitätsbeauftragte hat nun die Aufgabe, alle
gesammelten Dokumente in Absprache mit dem jeweiligen
Verantwortlichen auf Richtigkeit und Aktualität hin zu
überprüfen. Jedes Dokument sollte eine eindeutige Bezeichnung
und Nummer haben. Deshalb ist es sinnvoll, auf jedem Dokument
eine Fußzeile einzurichten, etwa so:
Erstellungsdatum |
Bearbeiter
|
Freigabedatum /
Unterschrift |
Version |
Seitenanzahl |
20.05.11 |
M. Müller
|
27.05.11 |
1 oder etwa Entwurf |
1 von 3 |
So können eine
Dokumentenmatrix und eine Aufzeichnungsmatrix aussehen:
Dokumentenmatrix:
Dok.-Nr. |
Dokument /
Bezeichnung |
Prüfung / Freigabe |
Verteiler
|
Aufbewahrungsort
|
Aufbewahrungsdauer |
Vernichtung |
1 |
QM-Handbuch |
HL / GF |
QMB |
HL-Büro |
unbegrenzt
|
Empfänger |
2 |
Pflegedokumentationssystem (Muster) |
PDL |
PDL |
PDL-Büro |
bis Änderung
|
keine Besonderheiten |
3 |
Arbeitsvertragsmuster |
HL / GF |
HL / GF |
HL- /GF-Büro |
bis Änderung
|
Reißwolf |
4 |
Schweigepflichterklärung |
HL / GF |
HL / GF |
HL- /GF-Büro |
bis Änderung
|
Reißwolf |
5 |
Protokoll
Dienstbesprechung |
PDL |
PDL |
PDL-Büro |
bis Änderung
|
Reißwolf |
6 |
Heimvertrag /
Pflegevertrag |
HL / GF |
HL / GF |
HL- /GF-Büro |
bis Änderung
|
Reißwolf |
Aufzeichnungsmatrix:
Dok.-Nr. |
Bezeichnung |
Verantwortlicher |
Aufbewahrungsort
|
Aufbewahrungsdauer |
Vernichtung |
2 |
Pflegedokumentation |
PDL |
Archiv |
30 Jahre |
Reißwolf |
3 |
Arbeitsverträge |
HL / GF |
Archiv |
3 Jahre |
Reißwolf |
4 |
Schweigepflichterklärung |
|
|
|
|
|