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Version 2.05 - 2016

Standard "Hautschutz für Pflegekräfte"

 
Bis in die 80er-Jahre hinein zählten zerschlissene Hände - ebenso wie der kaputte Rücken - zu den "Erkennungszeichen" jeder altgedienten Pflegekraft. Inzwischen jedoch haben die Pharmaunternehmen schonende Desinfektions- und Reinigungsmittel entwickelt. Diese töten Keime wirksam ab, ohne die Haut dabei in eine Kraterlandschaft zu verwandeln.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standard "Hautschutz für Pflegekräfte"
Definition:
  • Der Hautschutz umfasst alle Maßnahmen, die Schäden an der Haut und insbesondere an den Händen vermeiden. Dazu zählen etwa das Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen, eine wirksame Hautreinigung sowie eine effiziente Hautpflege.
Grundsätze:
  • Die Hände sind das wichtigste "Werkzeug" jeder Pflegekraft. Daher hat der Hautschutz in unserer Einrichtung einen hohen Stellenwert.
  • Die Hautpflege zählt zu den beruflichen Pflichten jeder Pflegekraft und ist letztlich ebenso wichtig wie die Händehygiene.
  • Der Hautschutz, insbesondere der Hände, trägt dazu bei, die Verbreitung bzw. die Übertragung von Mikroorganismen an Bewohner zu vermeiden.
  • Ungepflegte und somit trockene oder rissige Haut lässt sich nicht wirksam desinfizieren.
  • Eine Händedesinfektion ist weniger belastend und wesentlich wirksamer gegen Keime als eine Händewaschung.
  • Hautirritationen sind nur selten die Folge der alkoholischen Desinfektionsmittel, sondern resultieren zumeist aus zu häufigem Händewaschen oder mangelhafter Hautpflege.
  • Eine Hautschutzcreme ist kein Ersatz für Handschuhe.
Ziele:
  • Die Hände unserer Mitarbeiter werden vor Einrissen, Schuppungen, Allergien oder Kontaktekzemen geschützt.
  • Schädigungen der Haut werden rechtzeitig erkannt und wirksam behandelt.
  • Unsere Wasch-, Desinfektions- und Pflegemittel werden von den Pflegekräften akzeptiert.
Vorbereitung: Hautschutzplan
  • Im Rahmen des Qualitätszirkels erarbeiten wir einen Hautschutzplan. In diesem ist festgelegt, nach welchen Tätigkeiten bestimmte Hautpflegemaßnahmen durchzuführen sind. Bei der Erstellung arbeiten wir eng mit der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft zusammen.
  • Der Hautschutzplan ist für alle Mitarbeiter jederzeit einsehbar.
  • Alle Mitarbeiter werden einmal im Jahr über den Hautschutzplan informiert. Wir stellen sicher, dass jeder Mitarbeiter die Ziele und die Maßnahmen versteht.
Durchführung: Reinigung und Desinfektion
  • Wir benutzen hautschonende Reinigungsmittel. Diese müssen ph-neutral und frei von Zusatzstoffen, wie etwa Parfüm und Farbstoffen, sein. Unser Händedesinfektionsmittel ist rückfettend.
  • Nach der Benutzung von Handschuhen ist eine Händedesinfektion durchzuführen, da Handschuhe Mikroläsionen aufweisen können.
  • Beim Waschen der Hände sind Seifenrückstände restlos abzuspülen.
  • Die Wassertemperatur beim Händewaschen sollte einen Wert von 40 °C nicht übersteigen, da heißes Wasser die Haut stark reizt.
  • Die Hände sind nach dem Waschen gründlich abzutrocknen. Wir nutzen dafür Einmalhandtücher aus Papier.
  • Die Händedesinfektion erfolgt nicht, wenn die Haut noch feucht ist. Vor einer Händedesinfektion müssen die Hände gründlich getrocknet werden.
  • Belastend ist vor allem eine Desinfektion mit direkt anschließender Waschung. Hierbei wird das zuvor gelöste Fett komplett von der Haut abgewaschen.
  • Die Händedesinfektion ist dem Händewaschen überlegen und sollte vorrangig durchgeführt werden, außer bei sichtbarer Verschmutzung der Hände.
  • Häufiges Händewaschen ist für die Haut eine große Belastung. Geringe Kontaminationen entfernen wir mit einem Einmaltuch, das in Desinfektionsmittel getränkt wurde. Danach werden die Hände komplett desinfiziert.
Handschuhe
  • Handschuhe werden nur auf sauberer und trockener Haut getragen.
  • Schutzhandschuhe sollten nicht länger als notwendig getragen werden.
  • Wir stellen für unsere Pflegekräfte stets ausreichend Schutzhandschuhe zur Verfügung. Diese müssen immer dann getragen werden, wenn ein Kontakt mit Ausscheidungen oder mit anderem potenziell infektiösem Material bevorsteht.
  • Behandschuhte Hände sollten nur unter besonderen Bedingungen desinfiziert werden, etwa bei Tätigkeiten, die sonst mit einem sehr häufigen Wechsel der Handschuhe verbunden wären, z. B. Messungen der Blutzuckerwerte. Diese Desinfektion ist nur sinnvoll, wenn die Herstellerangaben der Schutzhandschuhe das zulassen, die Handschuhe nicht perforiert sind oder mit Körperflüssigkeiten kontaminiert sind. Ansonsten wird das Desinfizieren mit Handschuhen nicht empfohlen.
  • Wenn Reinigungs- oder Desinfektionsarbeiten anstehen, sollten Pflegekräfte grundsätzlich flüssigkeits- und chemikaliendichte Handschuhe mit Stulpen tragen.
  • Wir halten puderfreie Einmalhandschuhe aus Latex, Nitril und Vinyl bereit, die in den Einheitsgrößen (XS bis XXL) verfügbar sind.
  • Pflegekräfte, die unter einer Naturlatexallergie leiden, sollten auf diese Alternativen zurückgreifen.
Pflegemittel / Hautcremes
  • Wir nutzen Naturkosmetika und keine Präparate aus Silikon oder aus Erdöl.
  • Wir stellen für unsere Pflegekräfte ausreichend Hautschutzmittel zur Verfügung. Die Auswahl der Präparate erfolgt in enger Absprache mit unseren Mitarbeitern. Insbesondere nutzen wir Angebote der Hersteller, deren Produkte für einen gewissen Zeitraum kostenfrei zu testen.
  • Bei der Auswahl der Produkte sind drei Kriterien entscheidend: eine nachgewiesene Wirksamkeit, die Akzeptanz der Mitarbeiter und der Preis.
  • Wir nutzen ausschließlich Produkte, die in Tuben oder in Spendern geliefert werden.
  • Bei Fragen suchen wir den Kontakt zu Dermatologen oder zu Apothekern.
  • Hautpflegemittel können die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln beeinträchtigen. Daher sollten sie vornehmlich in Pausen sowie vor Dienstantritt und nach Dienstende genutzt werden.
  • Pflegekräfte sollten keine privaten Pflegemittel mit in die Einrichtung bringen und dort nutzen.
Schutz der Hände im Privatleben
  • Bei kalter Witterung (5 °C und kälter) sollten Pflegekräfte wärmende Handschuhe tragen. Ansonsten führt die verringerte Talkproduktion zu Juckreiz und zu Rötungen.
  • Pflegekräfte sollten auch zu Hause regelmäßig Hautschutzpräparate auftragen. Diese stärken die Barrierefunktion der Haut.
  • Bei allen Tätigkeiten, die privat die Gefahr von Kleinstverletzungen bergen, sollten Pflegekräfte Schutzhandschuhe tragen. Dieses etwa bei Gartenarbeiten oder bei Heimwerkertätigkeiten.
  • Pflegekräfte sollten im Sommer auf einen konsequenten Sonnenschutz achten, da auch die Hände unter dem UV-Licht leiden.
  • Pflegekräfte sollten bei der eigenen Nagelpflege besonders vorsichtig vorgehen und Verletzungen strikt vermeiden.
  • Nagellack und künstliche Fingernägel (z. B. Gelnägel) sind nicht erlaubt, da eine Händedesinfektion durch kleinste Risse im Material nicht ausreichend möglich ist und sich dort Keimreservoire bilden können.
  • Pflegekräfte können über Nacht eine fettreiche Handcreme auftragen und Baumwollhandschuhe tragen.
Weiteres
  • Selbst kleinste Verletzungen sollten mit einem flüssigkeitsdichten Pflaster versorgt werden.
Nachbereitung: medizinische Überwachung
  • Es ist Aufgabe der Pflegedienstleitung, den (Hand-)Hautzustand der Mitarbeiter regelmäßig in Augenschein zu nehmen. Zudem erfolgt eine gezielte medizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt.
  • Wenn Pflegekräfte umfangreiche Hautirritationen oder Entzündungen an den Armen, Händen oder am Nagelbett beobachten, haben sie unverzüglich den Betriebsarzt oder einen Hautarzt aufzusuchen.
  • Wenn eine Hautschädigung festgestellt wird, muss diese zunächst abheilen. In dieser Zeit wird die Pflegekraft von allen Aufgaben freigestellt, die die Hände stark belasten.
Dokumente:
  • Hautschutzplan
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • alle Pflegekräfte
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Haut; Hautschutz; Handschuhe; Hautschutzplan; Schuppung; Allergie; Kontaktekzem; Waschmittel; Desinfektionsmittel; Körperpflege; Pflegemittel
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.