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Version 1.05

Standard "Pflege von beatmeten Senioren"

 
Bei der Pflege von beatmeten Senioren entscheidet nicht nur eine lückenlose Hygiene über die Gesundheit der Betroffenen, sondern auch viele kleine, scheinbar nebensächliche Punkte. Das Aufladen des Notfallakkus für Stromausfälle zählt dazu.
 

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Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".
 
Standard "Pflege von beatmeten Senioren"
Definition:
  • Es gibt verschiedene Formen der Beatmung, etwa:
    • kontrollierte Beatmung: Das Beatmungsgerät übernimmt die Kontrolle über die Atmung vollständig. Die Beatmungsfrequenz, das Hubvolumen und der inspiratorische Flow (Fluss) sowie die Dauer der In- und Expirationsphase werden an der Maschine voreingestellt und somit fest vorgegeben. Es gibt dabei zwei Varianten: die intermittierende Überdruckbeatmung (IPPV) und die kontinuierliche Überdruckbeatmung (CPPV).
    • assistierte Beatmung: Der Bewohner behält die Kontrolle über seine Atmung und führt eigenständige Atemzüge durch, die vom Gerät lediglich unterstützt werden. Am Beatmungsgerät wird eine Mindestventilation voreingestellt. Sinkt die Atemleistung unter diese Grenze, greift die Maschine ein. Diese Form der Beatmung wird häufig genutzt im Übergang von der kontrollierten Beatmung hin zur selbständigen Atmung (sog. "Entwöhnung").
  • Beatmungsmaschinen werden auch als "Respiratoren" bezeichnet.
  • Bei Bedarf kann die Raumluft mit Sauerstoff angereichert werden.
  • Zahlreiche Krankheiten und Verletzungen können dazu führen, dass ein Bewohner nicht mehr über eine ausreichende eigenständige Atmung verfügt. Etwa:
    • Linksherzinsuffizienz
    • periphere oder zentrale Atemlähmung, etwa als Folge einer multiplen Sklerose oder Poliomyelitis
    • Lungenödem
    • Lungenemphysem
    • Asthma bronchiale
    • Fibrose
    • Querschnittslähmung
    • ALS (amythrophe Lateralsklerose)
  • Bei einer dauerhaft notwendigen Beatmung wird eine Tracheotomie durchgeführt. Gegenüber der kurzfristigen Versorgung mittels eines Schlauches durch Nase oder Mund hat dieses System viele Vorteile. Der Bewohner kann essen, trinken und sprechen. Die Verringerung des Totraumes entlastet zudem die Atemmuskulatur. Der Bewohner muss also weniger Luft einatmen, um seine Lungen mit unverbrauchter Atemluft zu füllen.
  • Zudem gibt es die non-invasive Beatmung mittels Nasen- oder Nasen-Mund-Maske. Bei sehr kooperativen Bewohnern kann die Luftversorgung auch über ein Mundstück erfolgen.
    • Vorteilhaft ist, dass der Körper unversehrt bleibt und der Bewohner kein Fremdkörpergefühl verspüren wird. Es können sich zudem keine Druckulzera an der Luftröhrenwand bilden. Die Kommunikation ist nur leicht eingeschränkt.
    • Als Nachteil erweist sich das durch die Maske eingeschränkte Gesichtsfeld.
Grundsätze:
  • Wir vertrauen niemals blind in die Technik, sondern überprüfen stets deren korrekte Funktionsweise.
  • Alle Anweisungen des Arztes werden genau dokumentiert. Wir drängen stets auf schriftliche Instruktionen. Mündliche Anweisungen sollten immer unter Zeugen erfolgen.
Ziele:
  • Der Gasaustausch bei Ateminsuffizienz wird sichergestellt.
  • Die Atemmuskulatur wird entlastet.
  • Die Lungenbelüftung wird verbessert.
  • Die häufigsten Komplikationen werden vermieden, insbesondere
    • nosokomiale beatmungsassoziierte Pneumonie (siehe Prävention RKI)
    • Aspiration
    • Verlegung der Atemwege durch Trachealsekret
    • Tubusfehllagen
    • Kollaps der Lunge (Pneumothorax), etwa durch zu hohen Beatmungsdruck
Vorbereitung: allgemeine Vorbereitung
  • Wir hinterfragen stets kritisch, ob die Qualifikation unserer Mitarbeiter für die Pflege von beatmeten Bewohnern ausreicht. Ggf. nutzen wir interne Seminare und externe Schulungen, um einen angemessenen Wissensstand zu erreichen.
  • Alle Pflegekräfte, die mit einem Respirator arbeiten, erhalten eine umfassende Geräteschulung. Zudem halten wir aktuelle Fachliteratur bereit.
  • Wir bereiten uns stets auf einen Stromausfall vor. Die internen bzw. externen Akkus der Beatmungsgeräte sind jederzeit geladen. Wir stellen zudem sicher, dass die Akkus über eine ausreichende Kapazität verfügen und bei fortgeschrittenem Leistungsabbau ausgewechselt werden.
  • Wir suchen den Kontakt zu den Krankenhäusern und streben eine enge fachliche Vernetzung an.
  • Erkältete Pflegekräfte tragen bei der Pflege und Betreuung von Betroffenen stets einen Mundschutz.
Wahl der angemessenen Beatmungsmethode Wir nutzen eine non-invasive Beatmung, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
  • Der Bewohner ist wach, orientiert und kooperativ.
  • Der Atemantrieb ist erhalten.
  • Der Bewohner verfügt über ausreichende Schutzreflexe, insbesondere ist der Hustenreflex intakt.
  • Die Maske lässt sich gut auf das Gesicht des Bewohners aufsetzen.
  • Es ist keine dauerhafte Beatmung erforderlich. 16 bis 18 Stunden pro Tag sind ausreichend.
  • Der Bewohner akzeptiert die Druckstellen im Gesicht, die sich durch die Maske bilden.
  • Der Bewohner ist bereit, das langwierige Anlegen und Befestigen der Maske über sich ergehen zu lassen.
  • Der Bewohner muss nicht mehrmals täglich abgesaugt werden.

Wir nutzen eine invasive Beatmung, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Der Bewohner verfügt über keinen eigenen Atemantrieb.
  • Die Ateminsuffizienz ist fortgeschritten.
  • Der Bewohner hat Schluckstörungen. Der Hustenreiz ist gestört. Die Aspirationsgefahr ist gesteigert.
  • Die Atemwege drohen durch Sekret verstopft zu werden. Eine regelmäßige Tracheobronchialtoilette ist erforderlich.
  • Der Bewohner ist bereit, eine künstliche Körperöffnung zu akzeptieren.
Wahl des richtigen Beatmungsgerätes Bei der Auswahl des richtigen Beatmungsgerätes sind hygienische Faktoren mitentscheidend:
  • Sämtliches Material des Respirators muss unempfindlich gegen die bei uns eingesetzten Desinfektionsmittel sein.
  • Das Gerät hat eine glatte Oberfläche. Es gibt keine schwer erreichbaren Stellen.
  • Alle Schaltelemente sind in einer Folientastatur zusammengefasst, sodass eine Wischdesinfektion möglich ist.
  • Das System ist modular aufgebaut. Die einzelnen Funktionsgruppen können gesondert behandelt werden.
Durchführung: allgemeine Pflegemaßnahmen
  • Wir achten auf eine umfassende Mund- und Nasenpflege.
  • Trachealsekret wird regelmäßig abgesaugt.
  • Die Tubuslage wird engmaschig überwacht und ggf. korrigiert.
  • Der Bewohner erhält Zuwendung, insbesondere versuchen wir unnötige Ängste zu zerstreuen. (Etwa die Befürchtung zu ersticken, wenn das Gerät ausfällt.)
  • Wir entwickeln ein System, dass trotz Beatmung eine rudimentäre Kommunikation erlaubt, etwa mittels Laptop, Buchstabenkarten, Stichwortkarten, Piktogrammen oder Schreibtafeln. Wir arbeiten dabei eng mit den Angehörigen zusammen.
  • Vor jeder Pflegemaßnahme bei einem beatmeten Bewohner wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt.
  • Größere Beatmungsgeräte sollten ggf. etwas "versteckt" aufgebaut werden, sodass sie einem Besucher nicht sofort ins Auge fallen. Damit können Berührungsängste abgebaut werden. Zudem achten wir darauf, dass der Motor leise und vibrationsarm arbeitet.
  • Wir sorgen für eine regelmäßige Darmentleerung. Da sonst die Gefahr einer beinträchtigen Beatmung durch ein Zwerchfellhochstand besteht. Dieser Zwerchfellhochstand behindert die Lunge zusätzlich bei der Ausdehnung und führt zu hohen Beatmungsdrücken, einer verminderten Sauerstoffsättigung und Atemnot.
Überwachung des Zustandes
  • Der Zustand des Bewohners wird engmaschig überwacht. Dazu zählen insbesondere folgende Kriterien:
    • Lage des Tubus / Lage der Trachealkanüle
    • heben und senken des Brustkorbes
    • Atemgeräusche mit Hilfe eines Stethoskops
    • Hautfarbe (Gefahr bei Zyanose)
    • Sekretbildung in der Trachea (Hinweis: Die Beschaffenheit und die Menge des ausgeworfenen oder abgesaugten Sekrets werden kontrolliert.)
    • Husten
    • Kontrolle des Bewusstseinszustandes
    • ggf. Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung mittels Pulsoximeter
    • Zustand des Stomas (Nachblutungen, Entzündungen, Hautveränderungen usw.)
  • Das Beatmungsgerät und dessen Einstellungen werden ebenfalls überwacht. Etwa:
    • Atemfrequenz
    • Atemvolumen pro Minute
    • Atemvolumen pro Atemzug
    • Beatmungsdruck
    • Anreicherungsgrad von Sauerstoff in der Atemluft
Mundpflege
  • Die Zähne des Bewohners werden mindestens dreimal pro Tag geputzt.
  • Der Zustand des Mundraumes wird engmaschig kontrolliert. Wir achten insbesondere auf Infektionen.
  • Die Lippen werden mit einem geeigneten Pflegemittel behandelt.
Hygienemaßnahmen
  • Wir nutzen Beatmungsfilter. Diese minimieren die Bildung von Kondenswasser in den Beatmungsschläuchen und senken somit das Aspirationsrisiko. Wasser in den Schläuchen ist zudem immer auch eine Infektionsquelle.
  • Bereits vorhandenes Kondenswasser wird regelmäßig aus den Schläuchen und Wasserfallen entfernt. Dabei muss die Pflegekraft stets Einmalhandschuhe tragen und auf eine lückenlose Händehygiene achten.
  • Das Beatmungssystem wird entsprechend dem Hygieneplan gewechselt, also i.d.R. alle sieben Tage. Ein problemlos liegender Tubus kann ggf. unbefristet genutzt werden.
  • Material, das mehrfach an einer Beatmungsmaschine genutzt werden soll, wird gereinigt und desinfiziert. Beatmungsschläuche müssen vor der Einlagerung vollständig getrocknet sein. Sie werden in einer staubfreien Umgebung aufbewahrt.
  • Die Vorgaben des Herstellers werden sorgfältig gelesen und präzise umgesetzt.
Nachbereitung:
  • Alle Maßnahmen werden sorgfältig dokumentiert.
  • Bei relevanten gesundheitlichen Veränderungen oder Komplikationen bei der Beatmung wird umgehend der Arzt oder Rettungsdienst gerufen.
  • Die Pflegeplanung wird stets dem aktuellen Zustand des Bewohners angepasst.
Dokumente:
  • Leistungsnachweise "medizinische Pflege"
  • Pflegebericht
  • Beatmungsprotokoll
  • Wunddokumentation
  • Pflegeplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • alle Pflegekräfte mit entsprechender Fortbildung
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Beatmung; Sauerstoffverabreichung; Medizinprodukt; Medizinproduktebetreiberverordnung; Medizinproduktegesetz; Sauerstoff
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