Standard "Pflege von beatmeten
Senioren" |
Definition: |
- Es gibt verschiedene Formen der Beatmung,
etwa:
- kontrollierte Beatmung: Das
Beatmungsgerät übernimmt die Kontrolle über die Atmung
vollständig. Die Beatmungsfrequenz, das Hubvolumen und der
inspiratorische Flow (Fluss) sowie die Dauer der In- und
Expirationsphase werden an der Maschine voreingestellt und somit
fest vorgegeben. Es gibt dabei zwei Varianten: die
intermittierende Überdruckbeatmung (IPPV) und die
kontinuierliche Überdruckbeatmung (CPPV).
- assistierte Beatmung: Der Bewohner behält
die Kontrolle über seine Atmung und führt eigenständige Atemzüge
durch, die vom Gerät lediglich unterstützt werden. Am
Beatmungsgerät wird eine Mindestventilation voreingestellt.
Sinkt die Atemleistung unter diese Grenze, greift die Maschine
ein. Diese Form der Beatmung wird häufig genutzt im Übergang von
der kontrollierten Beatmung hin zur selbständigen Atmung (sog.
"Entwöhnung").
- Beatmungsmaschinen werden auch als
"Respiratoren" bezeichnet.
- Bei Bedarf kann die Raumluft mit Sauerstoff
angereichert werden.
- Zahlreiche Krankheiten und Verletzungen
können dazu führen, dass ein Bewohner nicht mehr über eine
ausreichende eigenständige Atmung verfügt. Etwa:
- Linksherzinsuffizienz
- periphere oder zentrale Atemlähmung, etwa
als Folge einer multiplen Sklerose oder Poliomyelitis
- Lungenödem
- Lungenemphysem
- Asthma bronchiale
- Fibrose
- Querschnittslähmung
- ALS (amythrophe Lateralsklerose)
- Bei einer dauerhaft notwendigen Beatmung wird
eine Tracheotomie durchgeführt. Gegenüber der kurzfristigen
Versorgung mittels eines Schlauches durch Nase oder Mund hat dieses
System viele Vorteile. Der Bewohner kann essen, trinken und
sprechen. Die Verringerung des Totraumes entlastet zudem die
Atemmuskulatur. Der Bewohner muss also weniger Luft einatmen, um
seine Lungen mit unverbrauchter Atemluft zu füllen.
- Zudem gibt es die non-invasive Beatmung
mittels Nasen- oder Nasen-Mund-Maske. Bei sehr kooperativen
Bewohnern kann die Luftversorgung auch über ein Mundstück erfolgen.
- Vorteilhaft ist, dass der Körper
unversehrt bleibt und der Bewohner kein Fremdkörpergefühl
verspüren wird. Es können sich zudem keine Druckulzera an der
Luftröhrenwand bilden. Die Kommunikation ist nur leicht
eingeschränkt.
- Als Nachteil erweist sich das durch die
Maske eingeschränkte Gesichtsfeld.
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Grundsätze: |
- Wir vertrauen niemals blind in die Technik,
sondern überprüfen stets deren korrekte Funktionsweise.
- Alle Anweisungen des Arztes werden genau
dokumentiert. Wir drängen stets auf schriftliche Instruktionen.
Mündliche Anweisungen sollten immer unter Zeugen erfolgen.
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Ziele: |
- Der Gasaustausch bei Ateminsuffizienz wird
sichergestellt.
- Die Atemmuskulatur wird entlastet.
- Die Lungenbelüftung wird verbessert.
- Die häufigsten Komplikationen werden
vermieden, insbesondere
- nosokomiale beatmungsassoziierte Pneumonie (siehe Prävention RKI)
- Aspiration
- Verlegung der Atemwege durch
Trachealsekret
- Tubusfehllagen
- Kollaps der Lunge (Pneumothorax), etwa
durch zu hohen Beatmungsdruck
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Vorbereitung: |
allgemeine Vorbereitung |
- Wir hinterfragen stets kritisch, ob die
Qualifikation unserer Mitarbeiter für die Pflege von beatmeten
Bewohnern ausreicht. Ggf. nutzen wir interne Seminare und externe
Schulungen, um einen angemessenen Wissensstand zu erreichen.
- Alle Pflegekräfte, die mit einem Respirator
arbeiten, erhalten eine umfassende Geräteschulung. Zudem halten wir
aktuelle Fachliteratur bereit.
- Wir bereiten uns stets auf einen Stromausfall
vor. Die internen bzw. externen Akkus der Beatmungsgeräte sind
jederzeit geladen. Wir stellen zudem sicher, dass die Akkus über
eine ausreichende Kapazität verfügen und bei fortgeschrittenem
Leistungsabbau ausgewechselt werden.
- Wir suchen den Kontakt zu den Krankenhäusern
und streben eine enge fachliche Vernetzung an.
- Erkältete Pflegekräfte tragen bei der Pflege
und Betreuung von Betroffenen stets einen Mundschutz.
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Wahl der angemessenen
Beatmungsmethode |
Wir nutzen eine non-invasive
Beatmung, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Der Bewohner ist wach, orientiert und
kooperativ.
- Der Atemantrieb ist erhalten.
- Der Bewohner verfügt über ausreichende
Schutzreflexe, insbesondere ist der Hustenreflex intakt.
- Die Maske lässt sich gut auf das Gesicht des
Bewohners aufsetzen.
- Es ist keine dauerhafte Beatmung
erforderlich. 16 bis 18 Stunden pro Tag sind ausreichend.
- Der Bewohner akzeptiert die Druckstellen im
Gesicht, die sich durch die Maske bilden.
- Der Bewohner ist bereit, das langwierige
Anlegen und Befestigen der Maske über sich ergehen zu lassen.
- Der Bewohner muss nicht mehrmals täglich
abgesaugt werden.
Wir nutzen eine invasive Beatmung, wenn folgende
Voraussetzungen gegeben sind:
- Der Bewohner verfügt über keinen eigenen
Atemantrieb.
- Die Ateminsuffizienz ist fortgeschritten.
- Der Bewohner hat Schluckstörungen. Der
Hustenreiz ist gestört. Die Aspirationsgefahr ist gesteigert.
- Die Atemwege drohen durch Sekret verstopft zu
werden. Eine regelmäßige Tracheobronchialtoilette ist erforderlich.
- Der Bewohner ist bereit, eine künstliche
Körperöffnung zu akzeptieren.
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Wahl des richtigen Beatmungsgerätes |
Bei der Auswahl des richtigen
Beatmungsgerätes sind hygienische Faktoren mitentscheidend:
- Sämtliches Material des Respirators muss
unempfindlich gegen die bei uns eingesetzten Desinfektionsmittel
sein.
- Das Gerät hat eine glatte Oberfläche. Es gibt
keine schwer erreichbaren Stellen.
- Alle Schaltelemente sind in einer
Folientastatur zusammengefasst, sodass eine Wischdesinfektion
möglich ist.
- Das System ist modular aufgebaut. Die
einzelnen Funktionsgruppen können gesondert behandelt werden.
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Durchführung: |
allgemeine Pflegemaßnahmen |
- Wir achten auf eine umfassende Mund- und
Nasenpflege.
- Trachealsekret wird regelmäßig abgesaugt.
- Die Tubuslage wird engmaschig überwacht und
ggf. korrigiert.
- Der Bewohner erhält Zuwendung, insbesondere
versuchen wir unnötige Ängste zu zerstreuen. (Etwa die Befürchtung
zu ersticken, wenn das Gerät ausfällt.)
- Wir entwickeln ein System, dass trotz
Beatmung eine rudimentäre Kommunikation erlaubt, etwa mittels
Laptop, Buchstabenkarten, Stichwortkarten, Piktogrammen oder Schreibtafeln.
Wir arbeiten dabei eng mit den Angehörigen zusammen.
- Vor jeder Pflegemaßnahme bei einem beatmeten
Bewohner wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt.
- Größere
Beatmungsgeräte sollten ggf. etwas "versteckt" aufgebaut werden, sodass
sie einem Besucher nicht sofort ins Auge fallen. Damit können
Berührungsängste abgebaut werden. Zudem achten wir darauf, dass der
Motor leise und vibrationsarm arbeitet.
- Wir sorgen für eine regelmäßige
Darmentleerung. Da sonst die Gefahr einer beinträchtigen Beatmung
durch ein Zwerchfellhochstand besteht. Dieser Zwerchfellhochstand
behindert die Lunge zusätzlich bei der Ausdehnung und führt zu hohen
Beatmungsdrücken, einer verminderten Sauerstoffsättigung und
Atemnot.
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Überwachung des Zustandes |
- Der Zustand des Bewohners wird engmaschig
überwacht. Dazu zählen insbesondere folgende Kriterien:
- Lage des Tubus / Lage der Trachealkanüle
- heben und senken des Brustkorbes
- Atemgeräusche mit Hilfe eines Stethoskops
- Hautfarbe (Gefahr bei Zyanose)
- Sekretbildung in der Trachea (Hinweis:
Die Beschaffenheit und die Menge des ausgeworfenen oder
abgesaugten Sekrets werden kontrolliert.)
- Husten
- Kontrolle des Bewusstseinszustandes
- ggf. Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung
mittels Pulsoximeter
- Zustand des Stomas (Nachblutungen,
Entzündungen, Hautveränderungen usw.)
- Das Beatmungsgerät und dessen Einstellungen
werden ebenfalls überwacht. Etwa:
- Atemfrequenz
- Atemvolumen pro Minute
- Atemvolumen pro Atemzug
- Beatmungsdruck
- Anreicherungsgrad von Sauerstoff in der
Atemluft
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Mundpflege |
- Die Zähne des Bewohners werden mindestens
dreimal pro Tag geputzt.
- Der Zustand des Mundraumes wird engmaschig
kontrolliert. Wir achten insbesondere auf Infektionen.
- Die Lippen werden mit einem geeigneten
Pflegemittel behandelt.
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Hygienemaßnahmen |
- Wir nutzen Beatmungsfilter. Diese minimieren
die Bildung von Kondenswasser in den Beatmungsschläuchen und senken
somit das Aspirationsrisiko. Wasser in den Schläuchen ist zudem
immer auch eine Infektionsquelle.
- Bereits vorhandenes Kondenswasser wird
regelmäßig aus den Schläuchen und Wasserfallen entfernt. Dabei muss
die Pflegekraft stets Einmalhandschuhe tragen und auf eine
lückenlose Händehygiene achten.
- Das Beatmungssystem wird entsprechend dem
Hygieneplan gewechselt, also i.d.R. alle sieben Tage. Ein problemlos
liegender Tubus kann ggf. unbefristet genutzt werden.
- Material, das mehrfach an einer
Beatmungsmaschine genutzt werden soll, wird gereinigt und
desinfiziert. Beatmungsschläuche müssen vor der Einlagerung
vollständig getrocknet sein. Sie werden in einer staubfreien
Umgebung aufbewahrt.
- Die Vorgaben des Herstellers werden
sorgfältig gelesen und präzise umgesetzt.
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Nachbereitung: |
- Alle Maßnahmen werden sorgfältig
dokumentiert.
- Bei relevanten gesundheitlichen Veränderungen
oder Komplikationen bei der Beatmung wird umgehend der Arzt oder Rettungsdienst gerufen.
- Die Pflegeplanung wird stets dem aktuellen
Zustand des Bewohners angepasst.
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Dokumente: |
- Leistungsnachweise "medizinische Pflege"
- Pflegebericht
- Beatmungsprotokoll
- Wunddokumentation
- Pflegeplanung
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Verantwortlichkeit /
Qualifikation: |
- alle Pflegekräfte mit entsprechender
Fortbildung
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