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© pqsg 2008 |
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Ganz einfach: So
definieren Sie Ihr Pflegesystem |
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Bezugspflege, Funktionspflege, Bereichspflege oder doch
Gruppenpflege? Selbst erfahrene Kräfte kommen bei der Vielzahl der
Pflegesysteme schnell durcheinander. Damit Sie den Überblick behalten, haben
wir die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten übersichtlich
zusammengestellt. |
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Tipp: Damit Sie keine
Schwierigkeiten mit dem MDK oder der Heimaufsicht bekommen, sollten Sie im
Standard oder im Pflegekonzept und -leitbild immer selbst definieren, was
genau Sie unter dem jeweiligen Fachbegriff verstehen.
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Funktionspflege: Die
Funktionspflege ist recht einfach zu erläutern. In der Funktionspflege
übernehmen Mitarbeiter einzelne Aufgaben und sind allein dafür zuständig.
So entsteht - übertrieben dargestellt - folgender Tagesablauf:
- eine Runde Toilettengang
- eine Runde Gabe der Medikamente
- eine Runde Blutzuckermessung
- eine Runde Blutdruckmessung
- eine Runde Lagern usw.
Von ganzheitlicher Pflege weit und breit keine Spur.
Auch sind diese Tätigkeiten für das Personal auf die Dauer sehr eintönig.
Außerdem besteht leicht die Gefahr, dass Tätigkeiten durch mangelnde
Absprache doppelt ausgeführt werden.
Aufgrund dieser vielen Nachteile ist die
Funktionspflege vielfach verschwunden. Fairerweise aber bleibt
zuzugeben, dass teilweise doch noch Tätigkeiten in Form einer Runde
absolviert werden, wie etwa Anlegen von Wundverbänden.
Das rührt daher, dass diese Tätigkeiten von einer
examinierten Pflegekraft ausgeführt werden müssen. Hinzu kommt in der
Praxis, dass die Funktionspflege häufig im Spätdienst praktiziert wird, da
dort oft die personelle Besetzung unter der vom Frühdienst liegt und
andere Pflegesysteme somit kaum noch praktikabel sind. |
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Bereichspflege / Gruppenpflege /
Zimmerpflege: Sie ist gekennzeichnet dadurch, dass der Wohnbereich in
verschiedene kleinere Pflegebereiche unterteilt wird. Bei diesem
Pflegesystem werden Pflegefachkräfte als Bereichspflegekräfte benannt. Oft
können die Pflegehilfskräfte auch den einzelnen Pflegebereichen fest
zugeordnet werden. Vorteil ist: Die Pflegebedürftigen können sich an eine
bestimmte Anzahl von Pflegekräften gewöhnen.
So ist schon eher eine ganzheitliche Pflege umzusetzen. Es ist zu
überlegen, ob die Teams nicht nach einigen Monaten wechseln sollten, da es
natürlich Sympathien und - viel wichtiger - Antipathien zwischen
Pflegekräften und Bewohnern gibt. Einige Bewohner sind auch vom
Schweregrad ihrer Pflegebedürftigkeit auf die Dauer sehr belastend für die
Pflegekräfte.
Problematisch bleibt folglich, die Ausgewogenheit
der Pflegebedürftigkeit in den einzelnen Bereichen richtig auszusteuern.
Es sollte dafür gesorgt werden, dass Demente oder Bewohner mit Pflegestufe
III nicht nur in einem Bereich zusammengefasst werden. |
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Bezugspflege: Die Bezugspflege
- wenn man sie denn im besten Sinne umsetzten will - ist das Pflegesystem,
dass die höchsten Ansprüche an die Arbeitsorganisation der Einrichtung
stellt. Bei der Bezugspflege wird in Absprache mit der Pflegedienstleitung
eine bestimmte Anzahl von Bewohnern von einer bestimmten Anzahl von
Mitarbeitern gepflegt - und das verteilt über den Früh-, Spät- und
Nachtdienst. Also wird z. B. die Bewohnerin
Fr. Mustermann von zwei Pflegekräften aus dem Tagdienst (Früh- und
Spätdienst) und zwei festen Nachtwachen betreut. Ein großer Nachteil
dieses Systems ist es, dass fast ausschließlich examinierte Pflegekräfte
eingestellt werden dürften. Bei der zunehmenden Pflegebedürftigkeit der
Bewohner ist der Anspruch an die Pflege und Behandlungspflege schon so
hoch, dass eine Pflegehilfskraft nicht vollständig alle Leistungen am
Bewohner erbringen könnte. Das meint zumindest der MDK - und der sitzt im
Zweifelsfalle am längeren Hebel.
Aus diesem Grund haben einige Einrichtungen die
Bezugspflege leicht variiert, um diesem Pflegesystem zumindest nahe zu
kommen. Sie benennen feste Bezugspflegekräfte (also Pflegefachkräfte), die auch im
Pflegedokumentationssystem als solche festgeschrieben werden. Diese
Bezugspflegekraft ist dann fester Ansprechpartner für den Bewohner. Die
jeweilige Pflegekraft ist ebenso zuständig für die Steuerung der Pflege
und Betreuung.
Das umfasst das Führen und die Kontrolle der
Pflegedokumentation, die Erstellung und Überprüfung der Pflegeplanung und
die Kontaktpflege mit Angehörigen und Ärzten. Die Bezugspflegekraft muss
also nicht zwangsläufig den Bewohner rund um die Uhr begleiten. |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Pflegesystem; Bezugspflege;
Funktionspflege; Bereichspflege; Gruppenpflege |
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Genereller
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diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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