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Version 1.05 - 2014

Standardpflegeplan "Arthrose"

 
Versuch und Irrtum. Diese Strategie hat in der Behandlung von Arthrose einen festen Platz. Eine Pflegemaßnahme, die bei einem Senioren Schmerzen lindert, bleibt beim nächsten häufig wirkungslos. In einer guten Pflegeplanung kann das mühselig gesammelte Wissen zusammengefasst werden.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standardpflegeplan Arthrose
  • Als Arthrose wird eine krankhafte Veränderung der Gelenkknorpel bezeichnet, die im weiteren Verlauf auch die Gelenkkapsel und die Knochen schädigt. Auslöser ist zumeist eine altersbedingte Abnutzung der Gelenkflächen. Auch eine dauernde Fehlbelastung sowie eine genetische Disposition können diesen Prozess auslösen.
  • Die Anfälligkeit für Arthrose steigt mit zunehmendem Lebensalter. Ab einem Alter von 75 Jahren leiden drei von vier Senioren unter dieser Gelenkschädigung. Frauen sind häufiger betroffen als Männer.
  • Als Risikofaktoren gelten langjährige mechanische Überbelastung, Übergewicht sowie Bewegungsmangel.
  • Eine Arthrose verläuft in drei Stadien:
    • Anfangs klagt der Bewohner nur über ein Spannungsgefühl und über eine Steifigkeit der Extremität. Schmerzen sowie Muskelverspannungen treten nur dann auf, wenn der Bewohner das betroffene Gelenk belastet.
    • Im weiteren Verlauf kommen Bewegungsschmerzen hinzu. Selbst bei nur passiven Bewegungen spürt der Bewohner einen Schmerz direkt im geschädigten Gelenk. Bei aktiven Belastungen schmerzt die umgebende Muskulatur. An den unteren Extremitäten kommt es beim Gehen zum sog. "Einlaufschmerz". Dieser lässt nach einer kurzen Wegstrecke wieder nach.
    • Der Schmerz tritt dauerhaft auf; selbst bei Ruhe und insbesondere bei nasskaltem Wetter. Der Bewohner schont die schmerzenden Gelenke und fördert damit ungewollt den Muskelabbau in der betroffenen Extremität. In der Folge bilden sich Kontrakturen aus.

Anmerkung:

  • Standardpflegepläne geben für spezielle Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie in diesem Beispiel für Arthrose. Standardpflegepläne umfassen generelle und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
  • Aus diesem Grund erleichtert ein Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene Pflegeplanung.
  • Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen Stand sein sollten.
Pflegeproblem Pflegemaßnahmen Pflegeziel
Sich bewegen:
  • Der Bewohner kann sich aufgrund der demenziellen Erkrankung nicht mehr sinnvoll zur Schmerzbelastung äußern.
  • Die Pflegekraft beobachtet den Bewohner und seine Bewegungsmuster. Sie leitet daraus das Beschwerdebild ab. Relevant dabei ist z.B. die Frage, ob die Bewegungen harmonisch sind. Die Pflegekraft achtet auch auf eine etwaige Schonhaltung.
  • Der Gelenkzustand wird regelmäßig erfasst. Die Pflegekraft prüft auf Überwärmung, Rötungen, Schwellungen und Funktionseinschränkungen.
  • Die Beeinträchtigungen werden trotz Demenz möglichst genau erfasst.
  • Der Bewohner hat Schmerzen beim Gehen. Die dabei auftretenden Kräfte belasten die Gelenke.
  • Wir nutzen den "Stoßdämpfer-Effekt" von Weichgummisohlen, Pufferabsätzen oder Abrollhilfen.
  • Bei einer Sprunggelenk-Arthrose kann die Nutzung von Schienen sinnvoll sein.
  • Der Bewohner soll einen Gehstock nutzen. Dieser wird stets gegenseitig getragen, also z.B. rechts, wenn das Hüftgelenk auf der linken Seite schmerzt.
  • Die beim Gehen auftretenden Kräfte werden so weit reduziert, dass der Bewohner keine Schmerzen hat.
  • Die Bewegungsfähigkeit des Bewohners schwankt im Tagesverlauf deutlich.
  • Wir planen den Tagesablauf des Bewohners so, dass aktive Phasen auf die Tageszeiten verlegt werden, in denen die geringsten Beschwerden auftreten. So sollte ein Bewohner, der unter Morgensteifigkeit leidet, ggf. erst am Vormittag gewaschen werden.
  • Die Schmerzbelastung wird reduziert.
  • Die Hände und Finger sind in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt.
  • Eine etwaige Morgensteifigkeit kann durch ein Handbad in lauwarmem bis warmem Wasser gelöst werden.
  • Im späteren Tagesverlauf wird der Bewohner animiert, die Finger möglichst viel zu bewegen, etwa mittels eines Knetballs.
  • Die Bewegungsfähigkeit der Hände und der Finger bleibt möglichst lange erhalten.
  • Muskeln des Bewohners sind zurückgebildet.
  • Der Bewohner leidet unter Kontrakturen.
  • Der Bewohner wird einem Physiotherapeuten vorgestellt. Wir unterstützen den Bewohner beim täglichen Bewegungstraining.
  • Wir führen aktive Bewegungen zur Stärkung der Muskulatur durch. Wir motivieren den Bewohner, sich selbst aktiv zu bewegen. Bei Schmerzen wird die Intensität der Maßnahme entsprechend reduziert.
  • Die im Standard "Kontrakturenprophylaxe" genannten Maßnahmen werden sorgfältig umgesetzt.
  • Die Ausbildung von Kontrakturen wird vermieden.
Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten:
  • Der Bewohner klagt über Schmerzen in den Gelenken. Er schont das Gelenk, fördert damit aber eine Gelenkversteifung.
  • Wir prüfen, ob Wärme die Schmerzbelastung lindert, also insbesondere warme Bäder oder Fangopackungen.
  • Wir prüfen, ob Kälte die Schmerzbelastung lindert, also insbesondere Eispackungen oder Kaltluft.
  • Wir prüfen, ob "Rheumapflaster" vom Bewohner als angenehm empfunden werden. Diese bewirken eine vermehrte Hautdurchblutung und eine Überwärmung im Bereich des Gelenks.
  • Falls physikalische Maßnahmen die Schmerzen nicht hinreichend lindern, regen wir beim behandelnden Arzt eine Analgetikatherapie an.
  • Sofern weder physikalische Maßnahmen noch die Analgetikatherapie die gewünschten Resultate zeigen, sollte ein operativer Eingriff geprüft werden.
  • Die Schmerzbelastung wird so weit gesenkt, dass der Bewohner das Gelenk wieder vermehrt bewegt. Eine Gelenkversteifung wird vermieden.
  • Der Bewohner erhält Analgetika. Die permanente Anwendung erhöht das Risiko von Nebenwirkungen: 
  • Bei Acetylsalicylsäure achten wir insbesondere auf Schädigungen der Magenschleimhaut und auf Magenblutungen.
  • Paracetamol kann bei längerfristiger Einnahme zu Nierenschäden führen.
  • Metamizol kann eine lebensbedrohliche Reduzierung der weißen Blutkörperchen auslösen.
  • Nebenwirkungen der Analgetikatherapie werden zeitnah erkannt. Durch eine Medikamentenumstellung werden körperliche Schädigungen vermieden.
  • Der Bewohner erhält nicht-steroidale Antirheumatika (NSAR); insbesondere Diclofenac, Ibuprofen oder COX-2-Hemmer.
  • Wir achten auf Magen- und Darmbeschwerden.
  • Falls Schwindel und Müdigkeit auftreten, kann die Sturzgefährdung erhöht sein. Wir intensivieren die Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe. Vor allem darf der Bewohner keinen Alkohol konsumieren.
  • Die Vitalwerte werden engmaschig überwacht. Es sind Wechselwirkungen mit Arzneimitteln zur Stärkung der Herzkraft sowie mit Medikamenten zur Behandlung von Krampfanfällen möglich.
  • Nebenwirkungen der Analgetikatherapie werden zeitnah erkannt. Durch eine Medikamentenumstellung werden körperliche Schädigungen vermieden.
  • Der Bewohner erhält Opioide.
  • Die Einnahme ist häufig mit Übelkeit und mit Erbrechen verbunden. Wir leisten dem Bewohner entsprechende Unterstützung, wenn er sich übergeben muss.
  • Wir intensivieren die Maßnahmen im Rahmen der Obstipationsprophylaxe.
  • Die Sturzgefahr wird als Folge der Schläfrigkeit und der Konzentrationsmängel deutlich steigen. Wir führen die notwendigen Vorsorgemaßnahmen durch.
  • Nebenwirkungen der Analgetikatherapie werden zeitnah erkannt. Durch eine Medikamentenumstellung werden körperliche Schädigungen vermieden.
  • Aufgrund der Arthrose musste sich der Bewohner einem operativen Eingriff (z.B. "TEP") unterziehen. Er kehrt nun in die Einrichtung zurück.
  • Wir achten auf Hämatome und auf Wundheilungsstörungen; insbesondere auf Wundinfektionen.
  • Wir kontrollieren, ob Anzeichen für oberflächliche oder für tiefe Beinvenenthrombosen vorliegen. Wir prüfen, welche Maßnahmen im Rahmen der Thromboseprophylaxe erforderlich sind.
  • Durch geeignete Prophylaxemaßnahmen verhindern wir die Ausbildung einer Pneumonie.
  • Die Operationswunde heilt zeitnah und komplikationslos aus.
  • Die Fingergelenke sind geschädigt. Der Bewohner kann daher die Tabletten nicht aus der Verblisterung herausdrücken. Er kann die Tabletten auch nicht zerteilen.
  • Der Bewohner soll einen Tablettenausdrücker benutzen. Er erhält ggf. zusätzlich einen Tablettenteiler.
  • Der Bewohner kann eigenständig Tabletten entnehmen, teilen und einnehmen.
  • Aufgrund der starken Schmerzen ist die Atmung des Bewohners flach.
  • Der Zustand des Bewohners wird beobachtet. Wir führen ggf. mit ihm Atemübungen durch.
  • Die Maßnahmen im Rahmen der Pneumonieprophylaxe werden intensiviert.
  • Eine Pneumonie durch Flachatmung wird vermieden.
Sich pflegen:
  • Der Bewohner kann sich nicht mehr ohne Hilfe duschen, da er nicht lange genug sicher stehen kann.
  • Der Bewohner kann sich nicht in der Duschkabine bewegen, damit das Wasser sowohl die Vor- als auch die Rückseite erreicht.
  • Wir nutzen einen Duschhocker mit integriertem Drehteller.
  • Der Bewohner kann eigenständig duschen.
  • Der Bewohner kann beim Baden oder beim Duschen seine Beine nicht erreichen.
  • Der Bewohner kann die Hände nicht über den Kopf heben, um die Haare zu schamponieren.
  • Der Bewohner erhält eine Badezimmerbürste mit einem besonders langen Griffstiel.
  • Der Bewohner soll einen sog. "Haarwäscher" nutzen, also eine langstielige und gebogene Bürste mit Gumminoppen.
  • Der Bewohner kann sich möglichst eigenständig baden oder duschen.
  • Der Bewohner kann sich nicht mehr ohne Hilfe baden, da er sich nicht in der Wanne bewegen oder aufsetzen kann.
  • Der Bewohner soll ein Badewannenbrett sowie Badewannengriffe nutzen.
  • Der Bewohner kann möglichst eigenständig baden.
  • Der Bewohner kann sich die Fingernägel weder selbst feilen oder schneiden, da die Hand- und Fingergelenke geschädigt sind.
  • Der Bewohner soll eine Nagelfeile mit verdicktem Griff nutzen.
  • Zum Schneiden der Nägel sollte der Bewohner einen Nagelklipper als Tischmodell nutzen.
  • Der Bewohner kann seine Fingernägel ohne Hilfe feilen und schneiden.
  • Die Fingernägel sind verformt. Der Bewohner hat Probleme beim Greifen.
  • Die Fußnägel sind verformt und behindern den Bewohner beim Gehen.
  • Wir führen eine angemessene Nagelpflege durch. Dieses ist Aufgabe einer dafür fortgebildeten Fachkraft.
  • Verformte Fuß- und Fingernägel werden so weit gepflegt, dass diese den Bewohner nicht unnötig behindern.
  • Die Hautbeschaffenheit ist aufgrund der langjährigen Medikamenteneinnahme verändert.
  • Die Kortisoneinnahme trocknet die Haut aus, macht sie spröde und trocken.
  • Ggf. wird der Bewohner einem Hautarzt vorgestellt.
  • Wir ermitteln anhand des Hauttyps die passende Hautcreme. Wir wählen unter Wasser-in-Öl- oder Öl-in-Wasser-Präparaten.
  • Wir nutzen alkalifreie Seifen, da diese den Hautschutzmantel der Haut nicht schwächen.
  • Die Haut wird sorgfältig aber schonend abgetrocknet.
  • Wir vermeiden Hautschäden.
  • Die Finger oder die Zehen sind deformiert. Es ist schwer, diese Hautzwischenbereiche zu trocknen.
  • Wir trocknen die Areale ggf. mit einem Watteträger. Dieser kann falls notwendig mit einer Mullkompresse umwickelt werden.
  • Auch schlecht erreichbare Hautbereiche werden getrocknet.
Essen und trinken:
  • Der Bewohner ist übergewichtig. Die zusätzliche Körpermasse belastet die geschädigten Gelenke.
  • Durch eine Ernährungsumstellung wird die Kalorienzufuhr reduziert.
  • Der Bewohner soll sich im Rahmen seiner Möglichkeiten körperlich bewegen.
  • Die Gelenke werden entlastet.
  • Die Hände und die Finger des Bewohners sind von Arthrose betroffen. Die Nutzung von Besteck, Trinkgefäßen usw. ist eingeschränkt.
  • Die Handhabung von Flaschen kann durch einen Flaschenhalter erleichtert werden. Zum Öffnen von Flaschenverschlüssen kann der Bewohner einen Flaschenöffner mit verstärktem Griff nutzen.
  • Zum Schneiden und zum Bestreichen von Brot und von Brötchen soll der Bewohner ein Fix-Brett verwenden.
  • Der Bewohner soll spezielles Besteck nutzen. Die Griffe sind hierbei verdickt. Zudem ist der Griff nach rechts oder nach links gebogen.
  • Der Bewohner soll ein "Kraftspar-Messer" verwenden, das gleichzeitig fixiert und schneidet.
  • Der Teller wird mit einem zusätzlichen Tellerrand ausgestattet.
  • Der Bewohner kann seine Speisen möglichst eigenständig zu sich nehmen.
  • Der Bewohner leidet unter Arthrose. Er konsumiert sehr viel Fleisch.
  • Wir prüfen, ob sich die Symptomatik durch eine Umstellung auf eine vornehmlich pflanzliche Ernährung bessert.
  • Sofern der Bewohner über die notwendigen finanziellen Ressourcen verfügt, kann er Nahrungsergänzungsmittel zur Unterstützung des Knorpel- und des Knochenstoffwechsels zu sich nehmen. (Hinweis: Wirksamkeit umstritten!)
  • Der Bewohner passt die Ernährung an sein Krankheitsbild an.
  • Der Bewohner leidet aufgrund seiner Krankheit oder als Folge von medikamentösen Nebenwirkungen unter mangelndem Appetit.
  • Der Bewohner erhält Wunschkost und ggf. hochkalorische Speisen.
  • Die im Standard "Kachexie" beschriebenen Maßnahmen werden sorgfältig umgesetzt.
  • Der Bewohner wird vor Unterernährung geschützt.
Ausscheiden:
  • Der Bewohner leidet unter einer Kniearthrose oder unter einer Hüftgelenksarthrose. Er kann sich nicht oder nur noch unter großen Schmerzen auf die Toilette setzen.
  • Wir nutzen eine Toilettensitzerhöhung.
  • Der Bewohner kann möglichst selbstständig die Toilette aufsuchen.
  • Dem Bewohner fehlen die Bewegungsmöglichkeiten und die Feinmotorik, um nach dem Stuhlgang die Analregion mit Toilettenpapier zu reinigen.
  • Der Bewohner erhält einen Intimreiniger, also eine armverlängernde Alltagshilfe. Damit kann das Toilettenpapier zum Analbereich geführt werden.
  • Der Bewohner kann ohne Hilfe den Analbereich säubern.
  • Der Bewohner leidet unter einer Obstipation durch den Bewegungsmangel und als Begleiterscheinung durch die Einnahme von Analgetika.
  • Der Bewohner erhält ballaststoffreiche Mahlzeiten. Er wird zu einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr angeleitet.
  • Der Bewohner wir aufgefordert, sich bei einer Verstopfung rechtzeitig zu melden.
  • Der Bewohner hat einen regelmäßigen Stuhlgang ohne Schmerzen.
Sich kleiden:
  • Der Bewohner kann sich die Strümpfe und die Schuhe nicht ohne Hilfe anziehen.
  • Das Binden der Schnürsenkel ist mit den geschädigten Hand- und Fingergelenken nicht möglich.
  • Der Bewohner erhält einen Strumpfanzieher. Er soll auch einen Schuhanzieher nutzen.
  • Der Bewohner soll Slipper statt Schnürschuhen verwenden. Alternativ werden die konventionellen Schnürsenkel durch elastische Schnürsenkel ersetzt.
 
 
 
 
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