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Version 3.15a - 2017

Standard "Pflege von Bewohnern mit Weglauftendenz / Hinlauftendenz"

 
Die Betreuung von "Wegläufern" ist selbst für erfahrene Pflegekräfte eine Herausforderung. Dazu kommen rechtliche Risiken. Es gilt, Freiheitsrechte und Fürsorgepflichten gegeneinander aufzuwiegen.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

  Standard "Pflege von Bewohnern mit Weglauftendenz / Hinlauftendenz"
Definition:
  • Weglauftendenzen sind ein häufig anzutreffendes Symptom demenzieller Erkrankungen. Vor allem in den ersten Wochen nach dem Einzug in die stationäre Pflegeeinrichtung versuchen viele Senioren, in die vertraute Lebensumgebung der vorherigen Wohnung zurückzukehren. Andere Betroffene fallen zurück in ihre Kindheit (sog. "Regression") und suchen nach dem (nicht mehr vorhandenen) Elternhaus.
  • Rund jeder fünfte Demenzpatient zeigt Weglauftendenzen.
  • Der unkontrollierte Aufenthalt außerhalb der Einrichtung ist für den Senioren riskant. Vor allem Dehydratation, Unterzuckerung oder die Folgen einer unterbliebenen Medikamenteneinnahme bedeuten eine Gefährdung für die Gesundheit. Im Winter besteht schon nach kurzer Zeit das Risiko des Erfrierens.
  • Unsere Aktivitäten zur Versorgung von Betroffenen bewegen sich im Spannungsfeld zweier sich widersprechender Grundsätze. Einerseits hat jeder Bewohner das Recht, sich frei zu bewegen. Gleichzeitig haben wir die Pflicht, den Bewohner vor Gesundheitsgefahren zu schützen.
  • Weglauftendenzen sind zu unterscheiden von ungerichtetem Laufzwang ("wandern"). Diese Betroffenen folgen einem Bewegungsdrang, ohne jedoch gezielt die Einrichtung verlassen zu wollen. Das Entweichen aus dem Pflegeheim geschieht eher zufällig und kann mit einem deutlich geringeren Aufwand vermieden werden.
  • Der Begriff "Weglauftendenz" hat sich zwar in der Fachsprache durchgesetzt, ist aber inhaltlich problematisch. Nur wenige "Wegläufer" wollen primär "einfach nur weg". Die meisten Betroffenen haben ein Ziel, möchten also "irgendwohin". Es handelt sich also korrekterweise zumeist um eine "Hinlauftendenz".


Bild: Gerichtlich genehmigte Ortungssysteme können an verschiedenen Stellen getragen werden.
  • Die Pflegekraft steckt dem Bewohner das Ortungssystem in eine Tasche (1), die der Demenzpatient sonst nicht nutzt und somit nicht entleeren würde.
  • Der Bewohner trägt das System am Armgelenk (2). Die meisten Demenzpatienten akzeptieren diese Stelle, zumal viele Geräte auch die Zeit anzeigen und somit für eine normale Uhr gehalten werden.
  • Der Sender wird am Fußgelenk (3) angebracht und kann ggf. abgeschlossen werden. All das erinnert an eine "elektronische Fußfessel". In der Praxis jedoch stören sich die allermeisten dementen Bewohner nicht an diesem Gerät.
  • Das Ortungssystem wird an einer Mobilitätshilfe (4) angebracht. Dieses ist nur dann sinnvoll, wenn der Bewohner zwingend auf diesen Gehwagen / Gehbock angewiesen ist.
Grundsätze:
  • Jeder Bewohner hat das Recht, sich frei innerhalb und außerhalb der Einrichtung zu bewegen. Dieses Recht kann nur bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses dauerhaft eingeschränkt werden, etwa wenn die Gefahr einer Fremd- oder Eigengefährdung besteht.
  • Wenn ein Bewohner "weglaufen" möchte, ist davon auszugehen, dass er etwas vermisst, was ihm in der momentanen Umgebung nicht geboten wird.
  • Elektronische Sicherungssysteme wie etwa Signalchips oder Ortungssysteme sind eine freiheitsentziehende Maßnahme und bedürfen der richterlichen Genehmigung.
  • Sedierungen mit dem Zweck, die Mobilität des Bewohners einzuschränken, sind ohne richterliche Anordnung strikt verboten. Sie erhöhen zudem die Sturzgefahr und reduzieren die Alltagskompetenzen.
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen immer angemessen sein. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss stets beachtet werden. Sie werden, wenn überhaupt, als letztes Mittel genutzt.
  • Wir arbeiten eng mit der Heimaufsicht, mit den zuständigen Gerichten und mit der Polizei zusammen.
Ziele:
  • Der Bewohner fühlt sich in unserer Einrichtung wohl.
  • Wir bewahren eine größtmögliche Bewegungsfreiheit für alle Bewohner.
  • Die Weglauftendenz wird minimiert.
  • Eine Selbst- oder Fremdgefährdung wird vermieden.
  • Ein entwichener Bewohner wird so schnell wie möglich gefunden.
  • Wir vermeiden eine irrtümliche Alarmierung der Polizei.
Vorbereitung: allgemeine Vorsorge- und Vorsichtsmaßnahmen
  • Wir beraten die Angehörigen. Wir informieren diese insbesondere über die rechtlichen Grundlagen. Sie sollten verstehen, dass wir freiheitsentziehende Maßnahmen nur als allerletzte Option in Erwägung ziehen. Folglich besteht immer die Gefahr, dass der Bewohner trotz unserer Aufsicht aus der Einrichtung entweichen kann.
  • Wir suchen frühzeitig den Kontakt zur Polizei. Auf diese Weise kennen wir die Ansprechpartner. (Hinweis: In einigen größeren Städten gibt es Kooperationsprogramme zwischen stationären Einrichtungen und der Polizei zur Prävention und zum richtigen Verhalten in solchen Notfällen.)
  • Alle Mitarbeiter werden über Weglauftendenzen einzelner Bewohner informiert. Insbesondere die Servicemitarbeiter im Eingangsbereich erhalten Fotos von Bewohnern, deren Bewegungsfreiheit auf Basis eines richterlichen Beschlusses eingeschränkt wird.
  • Nachbarn unserer Einrichtung und Betreiber nahe gelegener potenzieller Anlaufpunkte (Café, Kiosk usw.) werden angesprochen und um Kooperation gebeten, falls sie auf einen augenscheinlich desorientierten Bewohner treffen.
  • Angrenzende Geschäfte werden informiert und um sofortige Information gebeten, sobald der Bewohner dort einkaufen will.
  • Bewohner mit Weglauftendenzen werden engmaschiger überwacht, insbesondere wenn ein akuter Schub spürbar ist.
  • Wir prüfen, ob der Bewohner möglicherweise aus der Einrichtung entweichen möchte, um Suchtmittel zu beschaffen (Alkohol, Medikamente, Drogen usw.).
  • Wir prüfen, ob Nebenwirkungen von Medikamenten den Bewegungsdrang der Bewohner steigern, etwa Neuroleptika, Nootropika, aktivierende Antidepressiva.
  • Wir prüfen, ob es andere Faktoren gibt, die die Weglauftendenz fördern, also etwa Hunger, Harndrang, Inkontinenz oder Stuhldrang. Auch ein niedriger Blutdruck sowie ein Blutzuckerabfall können zu einem derartigen Verhalten führen.
  • Gemeinsam mit dem Arzt prüfen wir, ob die Symptomatik durch eine medikamentöse Therapie gelindert werden kann. Insbesondere ist zu klären, ob unerkannte Schmerzzustände das Verhalten mit auslösen.
  • Der Tagesablauf des Bewohners sollte gleichmäßig gestaltet werden. Wir nutzen tagesstrukturierende Maßnahmen, insbesondere ein ansprechendes Betreuungs- und Beschäftigungsangebot.
  • Wir nutzen das Prinzip der Bezugspflege. Wenn beim Heimeinzug bereits eine erhöhte Weglauftendenz erkennbar ist, wird dieses bei der Zuordnung der Bezugspflegekraft berücksichtigt. Wir weisen dem Bewohner eine Pflegekraft zu, die mit dieser Problematik bereits Erfahrungen gesammelt hat.
  • Bei Bewohnern mit Weglauftendenz achten wir besonders auf eine hohe Kontinuität der personellen Betreuung. Insbesondere ein Wechsel der Bezugspflegekraft sollte vermieden werden.
  • Wir versuchen im Dialog mit dem Bewohner herauszufinden, wohin er gehen möchte und was er dort vorhat. Für solche Gespräche nutzen wir die Technik der validierenden Kommunikation.
  • Bewohner werden in Gruppenaktivitäten eingebunden, etwa bei begleiteten Spaziergängen. Des Weiteren bieten wir dem Bewohner die Teilnahme an der Gymnastik- und an der Sitztanzgruppe an.
(Hinweis: Bei vielen Betroffenen sind solche Maßnahmen kontraproduktiv. Der Aufenthalt in Räumen mit vielen Menschen fördert erst das Weglaufverhalten.)
  • Wir sorgen für eine familiäre Umgebung. Wir gehen auf die Sorgen und auf die Wünsche unserer Bewohner ein. Wir vermitteln ihnen ein Gefühl der Geborgenheit.
  • In frühen Krankheitsstadien nutzen wir ROT, um dem Bewohner zu verdeutlichen, dass sein Zuhause nun hier ist. Wenn die Demenz weiter fortschreitet, nutzen wir stattdessen Validationstechniken.
  • Stressfaktoren werden auf ein Minimum reduziert. Dazu zählt insbesondere Streit mit Mitbewohnern.
  • Wir vermeiden eine Reizüberflutung des Bewohners. Dazu gehört auch, unnötig laufende Radios und Fernsehgeräte abzuschalten.
  • Ggf. kann rot-weißes Baustellenabsperrband (sog. "Flatterband") den Bewohner zur Umkehr bewegen.
  • Die Eingangstüren unserer Einrichtung werden nachts verschlossen. Unsere Bewohner haben jedoch die Möglichkeit, zu jeder Zeit das Haus zu betreten oder zu verlassen, sei es durch einen eigenen Schlüssel oder durch die permanent besetzte Pforte. Einschränkungen können sich nur durch eine individuelle richterliche Verfügung ergeben.
Gefährdungsermittlung
Wir versuchen, das Gefährdungspotenzial zu ermitteln, das mit einem Entweichen des Bewohners verbunden wäre. Je größer das Gesundheitsrisiko ist, umso konsequenter muss ein Weglaufen unterbunden werden. Wenn unsere Einrichtung trotz aller Anstrengungen das notwendige Maß an Sicherheit nicht bieten kann, muss eine (weitere) Versorgung des Bewohners abgelehnt werden. In diesem Fall ist ggf. die Versorgung in einer spezialisierten Pflegeeinrichtung mit einer geschlossenen Station notwendig. Insbesondere folgende Faktoren werden geprüft:
  • unzureichende Flüssigkeitsversorgung; Gefahr einer Dehydratation
  • unzureichende Ernährung, dieses insbesondere mit dem Risiko einer Unterzuckerung
  • Gesundheitsgefahren durch Nichteinnahme von Medikamenten
  • Sturzgefahr, etwa als Folge einer Gehbehinderung
  • Eigengefährdung im Straßenverkehr
  • Belästigung von Passanten durch unangemessenes Verhalten
  • Fremdgefährdung durch aggressives Verhalten
  • Selbstgefährdung durch suizidales Verhalten
Warnsymptome
Wir achten auf Symptome, die darauf hinweisen, dass ein Weglaufen in den nächsten Stunden wahrscheinlicher wird:
  • Der Bewohner wirkt verstört.
  • Das Verhalten des Bewohners lässt auf Angst oder auf Unzufriedenheit schließen.
  • Der Bewohner wirkt räumlich desorientiert.
  • Der Bewohner ruft um Hilfe.
  • Der Bewohner gibt an, "nach Hause" zu müssen oder dass seine Eltern schon auf ihn warten. Er will zur Arbeit oder seine Kinder von der Schule abholen.
  • Der Bewohner zeigt verbale oder gar körperliche Aggressionen. Dieses insbesondere, wenn er glaubt, kritisiert oder bedrängt zu werden.
Vorbereitung auf ein Entweichen des Bewohners
  • Wir erstellen eine Liste aller möglichen Orte, an denen sich ein Bewohner in der Einrichtung und der Umgebung aufhalten könnte, um diese ggf. strukturiert absuchen zu können. Also etwa auch ein Geräteschuppen im Gartenbereich.
  • Wir erstellen eine zweite Liste mit möglichen Zielen des Bewohners. Also etwa seinem alten Wohnort, Lieblingscafé, Gastwirtschaft, Adressen von Freunden usw.
  • Wir sorgen dafür, dass der Bewohner alle relevanten Daten bei sich hat, etwa mittels eingenähten Schildern oder einer SOS-Kette. Insbesondere:
    • Name des Bewohners
    • Telefonnummer und Adresse der Einrichtung
    • medizinische Besonderheiten (etwa regelmäßig einzunehmende Medikamente)
  • Weitere Zettel mit der Adresse können auch an anderen Stellen hinterlegt werden, also etwa in Manteltaschen oder in der Geldbörse.
  • Bei Männern kann ein Armband mit eingravierter Adresse genutzt werden.
  • Wenn wir dem Bewohner am Morgen beim Anlegen der Bekleidung helfen, dokumentieren wir, welche Kleidung er trägt. Diese Informationen sind bei einem späteren Entweichen wichtig.
  • Wir trainieren (sofern möglich) mit den Bewohnern das richtige Verhalten, wenn sie sich verlaufen haben. Also: Nutzung der Notruffunktion öffentlicher Telefone, Herbeirufen von Hilfe usw.
(Hinweis: Viele Betroffene können sich mit einer "Ratschlagkarte" selber helfen, wenn sie bemerken, dass sie sich verlaufen haben. Auf der Karte kann z. B. der Ratschlag vermerkt sein, andere Passanten anzusprechen und sie zu bitten, in der Einrichtung anzurufen.)
  • In der Pflegedokumentation befinden sich stets ein aktuelles Foto und eine detaillierte Personenbeschreibung.
Einschränkung der Bewegungsfreiheit
  • Sofern eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, prüfen wir verschiedene Eingriffe in die Bewegungsfreiheit. Falls kein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt, nehmen wir Kontakt mit dem Betreuer auf und bitten um einen entsprechenden Antrag.
  • Wir nutzen stets das mildeste Mittel: Dazu zählt die Installation eines Alarmsystems an der Haustür, das in Kombination mit einem Signalgeber in der Kleidung des Bewohners jedes Entweichen meldet.
  • Wir prüfen, ob der Bewohner ein Personenortungssystem tragen sollte. Da dieses batteriebetrieben ist, muss der Ladezustand regelmäßig kontrolliert werden.
  • Alle weiteren Maßnahmen sind im Standard "Fixierung von Bewohnern" festgelegt.
(Hi

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Schlüsselwörter für diese Seite Wegläufer; Weglauftendenz;  Freiheitsentziehung; Maßnahme, freiheitsentziehende
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