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Version 2.31g |
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Standard
"Pflege von Senioren
mit Verwahrlosungstendenzen" |
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Für das "Reality-TV" der privaten Fernsehsender gibt es
keine besseren Schauobjekte als "Messis": Zerlumpte Menschen in
zugemüllten Wohnungen. Wer den Anblick nicht erträgt, drückt einfach
einen Knopf auf der Fernbedienung. So einen Schalter wünschen sich
viele Pflegekräfte auch, wenn sie betroffene Senioren versorgen müssen. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
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Standard "Pflege von Senioren mit
Verwahrlosungstendenzen" |
Definition: |
- Die Verwahrlosung (auch "Vermüllungssyndrom",
"senile Verwahrlosung" oder "Diogenes-Syndrom") zählt zu den
Persönlichkeitsstörungen. Erkrankte vernachlässigen sich selbst und
lassen ihre häusliche Umgebung verkommen. Das Ausmaß der
Vernachlässigung geht über das hinaus, was gesellschaftlich als bloße
"Ungepflegtheit" toleriert wird.
- Auslöser für die Erkrankung sind häufig
einschneidende Erlebnisse in der Kindheit oder im späteren
Erwachsenenleben sowie Vereinsamung und mentaler Stress. Zahlreiche
psychische Erkrankungen wie Schizophrenie, Depressionen oder
Suchterkrankungen können ebenfalls Verwahrlosung zur Folge haben.
- Es gibt kein wissenschaftlich anerkanntes
Assessmentinstrument, um die Verwahrlosungsgefahr oder eine bereits
eingetretene Verwahrlosung objektiv zu erfassen. Es liegt daher an den
Pflegekräften und dem behandelnden Arzt, anhand der eigenen
Lebenserfahrung und Wertmaßstäbe den Zustand des Patienten einzuordnen.
- Die Vermüllung einer Mietwohnung stellt nicht
nur ein hygienisches Problem dar, sondern kann für den Patienten auch
rechtliche Folgen haben. Der Vermieter kann z.B. nach Beschwerden von
Nachbarn den Mietvertrag kündigen. Der Patient würde dadurch letztlich
obdachlos und müsste stationär versorgt werden.
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Grundsätze: |
- Wir respektieren das Recht des Patienten auf
eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Sofern sein Handeln weder
für ihn selbst noch für Dritte eine Belästigung oder eine Gefahr
darstellt, tolerieren wir seinen Lebensstil.
- Wir betrachten Verwahrlosung nicht als selbst
gewähltes oder selbst verschuldetes Schicksal, sondern als Krankheit.
Es ist unsere Aufgabe, das Leiden der Betroffenen zu lindern.
- Für den betroffenen Patienten sind wir oftmals
"unwillkommene Helfer". Unser Bestreben, dem Leben des Senioren wieder
Ordnung und Struktur zurückzugeben, wird uns früher oder später in eine
Konfliktsituation mit dem Patienten bringen. Wir müssen uns immer
bewusst sein, dass es dann zu beleidigenden Äußerungen, zu passivem
oder aktivem Widerstand kommen kann. Es zählt zu unserem Verständnis
von professioneller Arbeit, dass wir in solchen Streitsituationen dem
Patienten immer mit Akzeptanz und Wohlwollen begegnen.
- Wir arbeiten eng mit Hausärzten und
Selbsthilfegruppen zusammen.
- Wenn wir gemeinsam mit dem Patienten Regeln zur
Lebensführung aufstellen, ist Konsequenz wichtig. Absprachen werden von
der Pflegekraft konsequent eingefordert.
- Bei der Betreuung von verwahrlosten Senioren
gibt es eine Belastungsgrenze für Pflegekräfte. Wird diese dauerhaft
überschritten, muss der Pflegeauftrag ggf. überdacht werden.
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Ziele: |
- Eine Überforderung der Pflegekräfte wird
vermieden.
- Eine Verwahrlosung wird frühzeitig erkannt.
- Die Ursachen der Verwahrlosung werden korrekt
bestimmt und soweit möglich beseitigt oder gemildert.
- Eine soziale Isolation wird vermieden.
- Hautschädigungen als Folge der mangelnden
Körperpflege werden frühzeitig bemerkt und angemessen behandelt.
- Nachbarn werden nicht durch gesammelten Müll
belästigt. Die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter wird
vermieden.
- Eine stationäre Versorgung des Patienten etwa
in einer psychiatrischen Fachklinik wird vermieden.
- Der Patient wird in die Lage versetzt, wieder
ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben zu führen. Sein
Selbstwertgefühl wird gestärkt.
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Vorbereitung: |
allgemeine Maßnahmen |
- Unser Personal wird regelmäßig zum Thema
Verwahrlosung fortgebildet.
- Der Umgang mit verwahrlosten Patienten wird
regelmäßig in Rollenspielen geübt.
- Zwei Pflegefachkräfte unserer Einrichtung
verfügen über eine Weiterbildung zur gerontopsychiatrischen Fachkraft.
- Wir erweitern unsere Bibliothek regelmäßig um
aktuelle Fachbücher zu diesem Thema. Wir ermuntern unsere Pflegekräfte,
diese Bücher zu lesen.
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Selbsteinschätzung |
Es gibt keine
wissenschaftliche Abgrenzung zwischen einem "alternativen Lebensstil"
und Verwahrlosung. Daher sollten Pflegekräfte zuerst ihre eigenen
Gedanken reflektieren, bevor sie andere Menschen als "verwahrlost"
betrachten. Folgende Fragen sollte jeder für sich selbst beantworten:
- Wann ist eine Wohnung nur unordentlich und ab
wann vermüllt?
- Wann wird Sammeln zum krankhaften Sammeln?
- Welches Maß an Körperpflege ist normal? Ab wann
kann mangelnde Körperpflege nicht mehr toleriert werden?
- Darf ein Mensch in einer selbst gewählten
Isolation leben?
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Anforderungen
an die Pflegekräfte |
Die
Versorgung von Senioren mit Verwahrlosungstendenzen zählt zu den
herausforderndsten Aufgaben in der Altenpflege.
- Die Pflegekraft muss in der Lage sein,
Ekelgefühle zu unterdrücken. Vor allem infizierte oder von Maden
befallene Wunden sind selbst für Pflegeprofis ein fast unerträglicher
Anblick.
- Die Pflegekraft muss in der Lage sein, die
richtige Balance aus Durchsetzungsvermögen und zwischenmenschlicher
Wärme zu finden.
- Die Pflegekraft sollte Erfahrung als
Bezugspflegekraft haben.
- Berufseinsteiger sollten zunächst keine
Senioren mit Verwahrlosungstendenzen versorgen.
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Durchführung: |
Einschätzung der Verwahrlosung |
- Wir versuchen abzuschätzen, welches Maß die
Verwahrlosung angenommen hat. Unsere Beobachtungen sind z.B. später
relevant bei der Frage, ob der Patient einen Betreuer benötigt.
- Im Anfangsstadium kann die Verwahrlosung nur in
Teilbereichen auftreten. Der Patient selbst kann also einen gepflegten
Eindruck machen, während sein Wohnraum zusehends vermüllt.
- Häufig ist aber auch bereits ein starker
Schweißgeruch feststellbar. Das Haar ist fettig. Die Kleidung ist
verschmutzt.
Bei einer fortgeschrittenen Verwahrlosung sind mehrere dieser Punkte
vollständig erfüllt:
- Verwahrlosung des Wohnbereiches: Die Zimmer
sind mit Staub, Unrat und ggf. mit Kot verdreckt. Es gibt Ungeziefer.
Ein stechender Geruch ist wahrzunehmen. Die Beleuchtung und die
sanitären Anlagen funktionieren nicht. Die Nahrungsmittel in der Küche
sind verdorben.
- Verwahrlosung des Körpers: Die Haare, Fuß- und
Fingernägel sowie die Haut sind ungepflegt. Die Zähne sind stark von
Karies befallen. Die Kleidung ist ungewaschen und in einem schlechten
Zustand. Es sind häufig chronische Wunden, Hautkrankheiten oder
Parasiten zu finden. Der Patient ist fehl- oder mangelernährt.
- Der Patient lebt allein, etwa weil der
Lebenspartner verstorben ist oder sich scheiden ließ. Der Kontakt zu
Verwandten ist abgebrochen. Hilfsangebote von Bekannten, Freunden oder
Nachbarn lehnt der Erkrankte ab. Der Betroffene meidet komplett den
Kontakt mit anderen Menschen.
- Der Patient sammelt verschiedene Gegenstände in
einem überbordenden Maß. Schränke, Regale und Truhen können die Mengen
nicht mehr aufnehmen. Die Gegenstände stapeln sich bis unter die Decke
und reduzieren die Wohnfläche auf enge Korridore.
- Die Gegenstände stammen von der Straße und sind
offensichtlich wertlos.
- Der Patient verweigert sich allen
Hilfsangeboten.
- Der Patient reagiert panisch oder aggressiv,
sobald die Pflegekraft den Müll wegräumen will. Der Patient befürchtet,
dass dabei "etwas Wertvolles" entsorgt werden könnte.
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Informationssammlung |
Wir sammeln weitere
Informationen, die für die Einschätzung wichtig sein können. Etwa:
- Gibt es biografische Hinweise auf eine
Vernachlässigung in der Kindheit?
- Gibt es biografische Hinweise auf
traumatisierende Lebenserfahrungen, wie z.B. Vertreibung,
Kriegserlebnisse oder sexuellen Missbrauch?
- Macht der Patient relevante Angaben zur
Selbsteinschätzung? Äußert er, dass er mit der Lebensführung
überfordert ist?
- Leidet der Patient unter Demenz?
- Zeigte der Patient in den letzten Monaten
Anzeichen einer Depression?
- Besteht eine Alkohol-, Drogen- oder
Medikamentensucht?
- Leidet der Patient unter
Bewegungseinschränkungen oder chronischen Schmerzen?
- Ist das Schmerzempfinden herabgesetzt?
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Handeln bei vorliegender
Vernachlässigung |
- Wir suchen den Kontakt zu dem Patienten. Nur
wenn ein Vertrauensverhältnis besteht, kann die Pflegekraft das wahre
Ausmaß der Verwahrlosung abschätzen.
- Bei zwanghaftem Sammeln lassen wir uns z.B.
erklären, welche Beziehung der Patient zu den jeweiligen Gegenständen
hat.
- Wir versuchen Absprachen mit dem Patienten zu
treffen. Diese können umfassen:
- regelmäßige Körperpflege,
also etwa einen festen Badetermin in der Woche
- regelmäßiger Wechsel von
Kleidung, die von der Pflegekraft bereitgelegt wird
- angemessene Ernährung
- Aufräumen des Zimmers und
der Schränke
- Entsorgen von Müll und
Auflösung von Sammellagern
- Falls eine Fehlernährung vorliegt, prüfen wir
die Notwendigkeit der externen Speisenversorgung ("Essen auf Rädern").
- Wir suchen den Kontakt zu den Angehörigen.
Oftmals haben diese den Umgang mit dem verwahrlosten Senioren schon vor
Jahren auf ein Minimum reduziert. Gleichwohl haben sie noch am ehesten
Einfluss auf den Patienten. Wir nutzen die noch vorhandene Bindung, um
Vereinbarungen und Absprachen durchzusetzen.
- Wir prüfen, ob der Patient andere
Autoritätspersonen akzeptiert, mit deren Hilfe wir auf eine
Verhaltensanpassung drängen können. Dieses kann etwa der behandelnde
Arzt sein oder bei religiösen Menschen ein Geistlicher.
- Wir prüfen, ob die Nachbarschaftshilfe oder
ähnliche Vereine unterstützend eingreifen können.
- Wir kontaktieren den Vermieter. Häufig ist es
sinnvoll, die Wohnung komplett zu entrümpeln, zu renovieren und auf
diese Weise einen klaren Schnitt zu machen. Es ist jedoch damit zu
rechnen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Pflegekraft und Patient
damit nachhaltig gestört seit wird.
- Wir prüfen, ob die Einleitung eines
Betreuungsverfahrens sinnvoll ist.
- Bei unhaltbaren hygienischen Zuständen
dokumentieren wie dies und informieren schriftlich den Patienten, ggf.
den Partner, Angehörige, den behandelnden Hausarzt, die Kostenträger
sowie das Gesundheitsamt. Damit sichern wir uns gegen etwaige
Vorhaltungen ab.
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Pflegemaßnahmen |
- Die Überprüfung des Hautzustandes ist besonders
wichtig. Es ist mit Hautdefekten und mit lokalen Infektionen zu
rechnen, die ggf. mit Salben behandelt werden müssen. Wir beachten die
entsprechenden Standards, etwa "Pflege von Senioren mit Mykosen
(Pilzerkrankungen)" oder "Intertrigoprophylaxe und -behandlung".
- Wir prüfen, ob ein Parasitenbefall vorliegt. In
diesem Fall müssen die entsprechenden Standards umgesetzt werden, also
etwa "Pflege von Senioren mit Läusebefall" oder "Umgang mit Scabies
(Krätze)".
- Nabelstein muss vorsichtig entfernt werden.
- Aufgrund der mangelhaften Intimhygiene ist mit
vermehrt auftretenden Harnwegsinfektionen zu rechnen.
- Die Hände müssen von zu langen Fingernägeln
befreit werden. Diese wachsen bei entsprechender Länge nach unten und
bilden Krallen aus.
- Die Fußnägel werden ebenfalls geschnitten. Wir
prüfen, ob es an den Zehen zu Schädigungen gekommen ist. Oft zeigen
sich hier Entzündungen.
- Sehr wichtig ist eine Beseitigung der
gravierendsten Kariesschäden. Senioren mit einem schlechten Zahnstatus
verzichten wegen der Schmerzen oft auf jede Mundpflege. Auch
Fehlernährungen sind häufig auf Zahnschmerzen beim Essen zurückzuführen.
- Wir bleiben im Umgang mit dem Patienten stets
taktvoll. Vorhaltungen etwa zum Zustand der Kleidung, zur Raumhygiene
oder zur Körperpflege könnten den Betroffenen beleidigen. Es ist
besser, ihm stattdessen Angebote zu machen. So kann dem Betroffenen ein
Vollbad angeboten werden mit der Begründung, dass dieses ihn entspannen
würde. Gleichzeitig dient ein solches Bad natürlich auch der
Körperpflege. Zudem kann die Pflegekraft dabei den Hautstatus erfassen.
- Wir prüfen, ob die Verwahrlosung die Folge
einer psychischen Erkrankung ist, die auf eine medikamentöse Therapie
anspricht. Antidepressiva können bei Depressionen oder bei
Zwangskrankheiten auch die Verwahrlosungstendenzen mildern.
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Eigenschutz |
Unsere
Möglichkeiten zur Betreuung von Verwahrlosten sind begrenzt. Zudem
steht die Sicherheit unserer Mitarbeiter an erster Stelle. Wir werden
daher unverzüglich die Einweisung in eine stationäre psychiatrische
Einrichtung einleiten, wenn der Patient
- Gewalt glaubhaft androht oder tatsächlich
gewalttätig wird
- Personen tätlich sexuell belästigt
- fortgesetzt Drogen oder große Mengen Alkohol
einnimmt.
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Nachbereitung: |
Prognose |
- In rund 50 Prozent aller Fälle
akzeptieren Betroffene die Notwendigkeit einer Psychotherapie. In der
Folge zeigen sich zumeist kleinere Verbesserungen im Verhalten,
wenngleich eine vollständige Heilung die Ausnahme bleibt.
- Die andere Hälfte verweigert sich jeder Hilfe.
Da eine Psychotherapie ohne Kooperation sinnlos ist, bleiben als letzte
Möglichkeit Zwangsmaßnahmen wie die Einweisung in eine stationäre
psychiatrische Einrichtung. Unterbleibt auch diese, drohen weitere
Verwahrlosung, Krankheit und Tod.
- Die zwangsweise Säuberung einer Wohnung hat
i.d.R. nur einen temporären Effekt. Wenn dem Sammeln von Unrat nicht
von Beginn an konsequent entgegengetreten wird, ist mit erneuter
Vermüllung zu rechnen.
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weitere
Maßnahmen |
- Wir bieten unseren Pflegekräften
regelmäßig Supervision an, um die mentalen Belastungen im Umgang mit
verwahrlosten Patienten zu verarbeiten.
- Etwaig aufgetretene Probleme werden im
Qualitätszirkel thematisiert.
- Alle Beobachtungen werden genau dokumentiert.
Die Beschreibung erfolgt wertfrei. Wir achten insbesondere auf
Veränderungen im Verhalten des Patienten.
- Die Pflegeplanung wird regelmäßig an die
aktuellen Gegebenheiten angepasst.
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Dokumente: |
Pflegedokumentation |
Verantwortlichkeit /
Qualifikation: |
alle Mitarbeiter |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Aggression; Gewalt; Demenz;
Gerontopsychiatrie; Verwahrlosung |
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Genereller
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diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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