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Version 3.05f - 2014 |
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Standard "Bezugspflege in der stationären Pflege" |
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Ob
nun aus Überzeugung oder durch sanfte Überredung durch den MDK: Viele
Einrichtungen und Pflegedienste haben in den letzten Jahren die
Bezugspflege eingeführt. Mit einem Standard können Sie Grundsätze,
Ziele und Durchführung verbindlich regeln. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
Dieses Dokument ist auch
als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar.
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Standard "Bezugspflege in der stationären Pflege" |
Definition:
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- Die Bezugspflege ist ein Pflegesystem, das
dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Pflegekraft die gesamte Pflege
für eine feste Gruppe von Bewohnern übernimmt. Diese Mitarbeiterin ist
zuständig für die Pflegeplanung. Sie definiert die Pflegeziele, wählt
die dafür notwendigen Maßnahmen aus und überprüft deren Wirksamkeit.
- Die Bezugspflegekraft ist von der Aufnahme bis
zum Auszug oder bis zum Versterben des Senioren für dessen Versorgung
verantwortlich. Nur in definierten Ausnahmefällen kann diese
Zuständigkeit auf eine andere Pflegekraft übergehen.
- Die Pflegekraft übernimmt alle pflegerischen
Tätigkeiten, die für die Versorgung des Bewohners erforderlich sind.
Tätigkeiten können aber auch an andere Pflegekräfte delegiert werden,
wenn dieses sinnvoll ist. Etwa:
- Die Bezugspflegekraft ist krank, hat frei, ist im Urlaub oder auf Fortbildung usw.
- Die Bezugspflegekraft ist für bestimmte Tätigkeiten nicht qualifiziert, etwa Fußpflege bei Diabetikern.
- Sinnvoll kann eine Delegation auch sein, wenn
es in der Einrichtung Mitarbeiter gibt, die aufgrund von
Zusatzqualifikationen für bestimmte Tätigkeiten deutlich besser
geeignet sind. Beispiel: Versorgung von fortgeschrittenen chronischen
Wunden durch die Wundbeauftragte.
- Die von der Bezugspflegekraft erstellte
Pflegeplanung ist bindend für alle anderen Mitarbeiter und darf nur
unter zwingenden Umständen ohne vorherige Rücksprache geändert werden.
- Das System der Bezugspflege bietet bei richtiger Umsetzung allen Beteiligten Vorzüge:
- Der Bewohner erlebt eine hohe Kontinuität bei
der Versorgung. Es wird z.B. vermieden, dass dieser innerhalb von
sieben Tagen von vier verschiedenen Pflegekräften gewaschen wird.
Dieses wäre nicht zumutbar.
- Angehörige und der Bewohner haben bei Fragen
zur pflegerischen Versorgung einen festen Ansprechpartner. Da alle
relevanten Informationen bei der Bezugspflegekraft zusammenlaufen,
steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Probleme, Fehlentwicklungen und
mögliche Gefahren schneller erkannt werden. Die Bezugspflegekraft kennt
den Zustand des Bewohners sehr genau.
- Das Aufgabengebiet der Pflegekraft wird durch
die Bezugspflege deutlich aufgewertet. Insbesondere junge Pflegekräfte
können mental davon profitieren, wenn ihnen eine solch
verantwortungsvolle Aufgabe erstmalig zugetraut wird.
- Die Pflegedienstleitung wird davon entlastet,
primärer Ansprechpartner für sämtliche Bewohner und deren Angehörige zu
sein. Sie muss nur noch dann eingreifen, wenn es Probleme gibt, die die
Bezugspflegekraft nicht allein lösen kann. Das Risiko, dass relevante
Informationen in der alltäglichen Hektik untergehen, sinkt.
- Die Bezugspflege entspricht (trotz einiger Abweichungen) in großen Zügen dem angloamerikanischen System des "Primary Nursing".
- Eine alternative Bezeichnung für eine Bezugspflegekraft ist "Primärpflegefachkraft" oder "Primary Nurse"; kurz "PN".
- Der MDK favorisiert das System der Bezugspflege
bei der Wahl des Pflegesystems. Er akzeptiert aber auch Mischformen mit
anderen Pflegesystemen wie etwa der Bereichspflege.
- Häufig ergibt sich schon aus der Wahl des
Pflegemodells die Notwendigkeit, auch ein dazu passendes Pflegesystem
zu installieren. Das AEDL-System beispielsweise ist nur mit der
Bezugspflege oder mit einem Mischsystem umsetzbar.
- In der Literatur wird häufig beschrieben, dass
durch die Einführung der Bezugspflege Kosten gespart werden. Dieses ist
tatsächlich möglich, da dieses Pflegesystem oftmals die
Personalfluktuation senkt. Die zusätzlichen Kompetenzen und die engere
Bindung an die Bewohner steigern die Mitarbeiterzufriedenheit.
- Nachteilig wirkt sich die Bezugspflege ggf. auf
das Verhältnis zwischen einem Bewohner und einer Pflegekraft aus, wenn
diese nicht die Bezugspflegekraft ist. Falls sie also z.B. nur
vertretungsweise den Bewohner versorgt. Da es sich nicht um "ihren"
Bewohner handelt, fühlt sich die Mitarbeiterin ggf. nicht in dem Maß
verantwortlich.
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Grundsätze:
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- Personelle Kontinuität in der pflegerischen Versorgung ist ein elementarer Bestandteil einer menschenwürdigen Pflege.
- Die Bezugspflegekraft ist die Schlüsselfigur im
Pflegeprozess des jeweiligen Bewohners. Sie ist verantwortlich für die
Zielsetzung und die Zielerreichung.
- Im Mittelpunkt unserer Bezugspflege steht der
Bewohner. Unsere Pflege und unsere Betreuung richten sich nach den
individuellen Wünschen, Bedürfnissen und Gewohnheiten sowie nach der
Biografie und den Ressourcen des Bewohners.
- Eine professionelle Bezugspflege ist ohne weitreichende Kompetenzen für die Pflegekräfte nicht denkbar.
- Schwerstpflegebedürftige oder
verhaltensauffällige Bewohner werden gerecht den Pflegekräften
zugeordnet. Alle Bezugspflegekräfte sollten gleichmäßig belastet
werden.
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Ziele:
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- Es entsteht ein Vertrauensverhältnis zwischen Bewohner und Pflegekraft.
- Die Wünsche und die Bedürfnisse des Bewohners
werden präzise erfasst und in der täglichen Pflege und Versorgung
maßgeblich berücksichtigt.
- Angehörige haben einen festen Ansprechpartner für Fragen und Kritik.
- Die Pflege des Bewohners erfolgt individuell und personenorientiert.
- Die Arbeit der Pflegekräfte ist vielfältig.
Jede Pflegekraft ist in der Lage, alle in der Pflege typischen
Maßnahmen durchzuführen.
- Die Pflegekraft erhält Kompetenzen und Gestaltungsfreiräume. Dieses steigert die Mitarbeiterzufriedenheit.
- Gerontopsychiatrisch beeinträchtigte Bewohner werden durch hohe personelle Kontinuität in der Pflege speziell gefördert.
- Die Qualität der Pflegedokumentation und der Pflegeplanung wird gesteigert.
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Vorbereitung: |
fachliche und menschliche Voraussetzungen für die Tätigkeit als Bezugspflegekraft
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- fachliche Voraussetzungen:
- Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft
(Hinweis: Es gibt auch Konzepte, die Pflegehilfskräfte als
Bezugspflegekraft vorsehen. Die Umsetzung ist aufgrund der fachlichen
und rechtlichen Beschränkungen aber komplizierter.)
- keine leitende Position, Wohnbereichsleitungen nur in Ausnahmefällen
- mindestens drei Jahre Berufserfahrung, insbesondere Kenntnisse zu den Expertenstandards
- Halbtagsstelle oder mehr
- menschliche Voraussetzungen:
- umfassende Kommunikationsfähigkeiten und
Durchsetzungsvermögen, da die Pflegekraft die Interessen des Bewohners
auch gegenüber Ärzten und Therapeuten vertreten soll
- menschliche Belastbarkeit, da der Bewohner insbesondere auch im Sterbeprozess intensiv von der Bezugspflegekraft versorgt wird.
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Arbeitsorganisation
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- Neue Mitarbeiter werden im Rahmen der
Einarbeitung in unser System der Bezugspflege eingewiesen. Hier kann es
von Einrichtung zu Einrichtung im Detail abweichende Regelungen geben.
- Die Aufgaben einer Bezugspflegekraft werden definiert. Die Stellenbeschreibungen werden entsprechend erweitert.
- Wir informieren Interessenten für einen
Heimplatz über das System der Bezugspflege. Potenzielle neue
Heimbewohner erfahren, welche Aufgaben eine Bezugspflegekraft hat und
welche Ziele wir damit verfolgen.
- Schon vor dem Heimeinzug wird jedem Bewohner
eine Bezugspflegekraft zugeordnet. Die Pflegekraft hat ein
Mitspracherecht bei dieser Zuteilung. Relevant ist auch das
Qualifikationsprofil der Mitarbeiter. So verfügen einige Mitarbeiter in
unserer Einrichtung über spezielle Kenntnisse in der Gerontopsychiatrie
oder für die Versorgung von beatmeten oder von komatösen Bewohnern.
(Hinweis: Die Zuteilung von Bewohnern primär aufgrund von
Krankheitsbildern und den dazu passenden Qualifikationen ist kritisch
zu begleiten. Es ist wichtig, dass die Pflege z.B. von depressiven oder
von aggressiven Senioren gerecht verteilt wird und es nicht zum
"Burn-out" einzelner Mitarbeiter kommt.)
- Ein weiterer Faktor bei der Zuweisung der
Bewohner ist die Pflegestufe und somit insbesondere der körperliche
Kraftaufwand für deren Versorgung. Es sollte angestrebt werden, dass
Bewohner mit erheblichen Erschwernisfaktoren gleichmäßig verteilt
werden; insbesondere Kontrakturen und Adipositas.
- Bei der Versorgung von Senioren aus anderen
Kulturkreisen kann es sinnvoll sein, diesem eine Pflegekraft aus dem
gleichen Kulturkreis zuzuweisen.
- Viele Bewohner wünschen sich eine
gleichgeschlechtliche Bezugspflegekraft. Bei Seniorinnen mit
Gewalterfahrungen ist dieses besonders wichtig, da mit dem
Fortschreiten einer demenziellen Erkrankung die verdrängten
Erinnerungen wieder an die Oberfläche kommen.
- Wir stellen das System der Bezugspflege in unserer Heimzeitung, auf unserer Homepage sowie auf Angehörigenabenden vor.
- Wir benennen parallel zur Bezugspflegekraft
eine weitere Co-Bezugspflegekraft, die die Pflege und Betreuung des
jeweiligen Bewohners übernimmt, wenn die Bezugspflegekraft frei hat,
krank oder im Urlaub ist. Die Vertretung hält sich an die in der
Pflegeplanung definierten Ziele und Maßnahmen. Diese Vertretung wird
auch als "Assistant Nurse" oder als "Associate Nurse", oder kurz "AN"
bezeichnet.
- (Hinweis: Alternativ gibt es in der Praxis auch
das Rotationsprinzip. Das bedeutet, dass die Zuständigkeit für einen
Bewohner z.B. jährlich wechselt. Für den Bewohner ist ein solcher
Wechsel ggf. belastend. Dafür aber werden herausfordernde
"Problembewohner" gerechter unter den Pflegekräften verteilt.)
- Auch alle Pflegekräfte, die formal nicht als
Bezugspflegekräfte oder als Co-Bezugspflegekräfte tätig sind, sollten
nur einen möglichst kleinen Kreis von Bewohnern pflegen.
- (Hinweis: In vielen Pflegeteams gibt es einen
großen Anteil an Teilzeitkräften. Bei einer MDK-Prüfung wird dann
seitens der Pflegeeinrichtung argumentiert, dass unter diesen
Bedingungen eine hohe Personalkontinuität nicht möglich wäre. Das ist
jedoch nicht richtig: Wenn eine Teilzeitkraft nur drei Tage in der
Woche im Haus ist, kann sie an diesen drei Tagen durchaus stets dem
gleichen Bewohner für die Körperpflege zugeteilt werden.)
- Bei Personalengpässen wird abgewogen:
Unauffälligen Bewohnern kann ein zeitweiliger Wechsel der Pflegekräfte
zumeist zugemutet werden. Bei psychisch erkrankten Bewohnern sollte die
Zuordnung zur Bezugspflegekraft möglichst erhalten bleiben.
- Bei der Dienst- und Urlaubsplanung achten wir
darauf, dass eine möglichst kontinuierliche Betreuung möglich ist. Bei
Abwesenheit der Bezugspflegekraft achten wir also darauf, dass
zumindest die Co-Bezugspflegekraft in dieser Zeit verfügbar ist.
- Jede Bezugspflegekraft betreut maximal sieben Bewohner.
- Alle von der Bezugspflegekraft versorgten Bewohner sollten in einem Wohnbereich leben.
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Durchführung:
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Kooperation mit anderen Pflegekräften und Institutionen
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- Wenn eine Bezugspflegekraft in den Urlaub geht,
findet eine formelle Übergabe der durch sie betreuten Bewohner an die
Co-Bezugspflegekraft statt. Entsprechend wird am Ende des Urlaubs
verfahren.
- Die Bezugspflegekraft bleibt auch bei eigener
Abwesenheit für die Pflege des Bewohners verantwortlich. Dieses umfasst
insbesondere die spätere Kontrolle aller Pflegemaßnahmen, die von
Co-Bezugspflegekräften in dieser Zeit durchgeführt worden sind.
- Die Co-Bezugspflegekraft darf nur dann von den
Vorgaben der Bezugspflegekraft abweichen, wenn sich der
Gesundheitszustand des Bewohners kurzfristig geändert hat und eine
entsprechende ärztliche Diagnose vorliegt.
- Die Aufgaben der jeweiligen Schichtleitung,
z.B. Krankenhauseinweisung, Begleitung bei Arztvisiten,
Notfallversorgung usw. bleiben davon unberührt.
- Bei Fallbesprechungen ist es stets Aufgabe der
Bezugspflegekraft, ihren Bewohner vorzustellen. Fallbesprechungen sind
ein wichtiges Werkzeug, um weitere Meinungen und Einschätzungen in die
Pflegeplanung einfließen zu lassen.
- Die Pflegekraft sammelt alle eingehenden
Informationen, die für die Pflege ihres Bewohners relevant sind, etwa
medizinische Diagnosen, Anweisungen von therapeutischen Mitarbeitern
usw.
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Kommunikation mit dem Bewohner und mit Angehörigen
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- Die Bezugspflegekraft ist insbesondere für
einen möglichst reibungslosen Heimeinzug verant
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Bezugspflege; Pflegesystem |
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