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© pqsg 2008 |
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Standard
"Durchführung von internen Audits" |
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"Internes Audit" - allein der Begriff
klingt schon hoch wissenschaftlich und praxisfern. Jedoch
handelt es sich dabei um ein pfiffiges Qualitätswerkzeug, mit
dem Sie Organisationsschwächen finden und beseitigen können. Wir
haben einen passenden Standard für Ihr QM-Handbuch vorbereitet. |
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Standard
"Durchführung von internen Audits" |
Definition: |
Ein internes Audit (übersetzt:
"Anhörung") dient der Selbstüberprüfung unserer
Einrichtung. Mit Hilfe von Interviews und auszufüllenden
Fragebögen werden die Mitarbeiter zu qualitätsrelevanten
Abläufen in der Einrichtung befragt. Ziel ist eine
Überprüfung, inwieweit sich die Mitarbeiter in der
täglichen Praxis an die schon erarbeiteten und
festgelegten Standards halten. Als Alten- und Pflegeheim
unterliegen wir vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen,
die es zu beachten gilt.
Daneben setzen wir uns aber auch eigene
Qualitätsmaßstäbe, die uns von anderen Anbietern
deutlich unterscheiden sollen. Diese Qualitätsmaßstäbe
gilt es regelmäßig zu überprüfen.
Wir unterscheiden zwischen einem
Systemaudit und einem Prozessaudit.
- Bei einem Systemaudit prüfen
wir, ob das Qualitätsmanagement der Einrichtung als
Ganzes funktioniert und in der täglichen Praxis
gelebt wird. Wir untersuchen, ob alle relevanten
Abläufe auch dokumentiert sind. Wir befragen
Pflegekräfte und Führungsmitarbeiter und begleiten
diese stichprobenartig bei ihrer Arbeit, um zu
sehen, ob sie sich an die dokumentierten Abläufe
auch tatsächlich halten. Wir versuchen zu klären, ob
unsere Ansprüche an die Qualität mit der
Wirklichkeit übereinstimmen und welche Probleme
bestehen.
- Bei einem Prozessaudit werden
nur einzelne Abläufe überprüft, etwa die
Einarbeitung neuer Mitarbeiter.
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Grundsätze: |
- Es muss eine offene
Atmosphäre herrschen, wenn die Einrichtung diese
Form der Selbstüberprüfung wünscht.
- Ein Audit macht nur dann
Sinn, wenn die daraus gewonnenen Daten analysiert
und für Verbesserungen genutzt werden.
- Ein Audit wird nicht dazu
genutzt, gezielt einzelne Mitarbeiter zu überprüfen.
- Daten dürfen nicht an
unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.
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Ziele: |
- Die Qualität unserer
Dienstleistungen wird verbessert.
- Uns gelingt eine
bedarfsgerechte Entwicklung des Leistungsangebotes.
- Die Bewohner und deren
Angehörige sind mit unserem Angebot zufrieden.
- Wir erfahren, ob die selbst
festgelegten Qualitätsziele erreicht werden.
- Wir erfahren, ob die bisher
festgelegten Verfahren und Standards eingehalten
werden.
- Wir erfahren, ob alle
gesetzlichen Vorgaben in unserer Einrichtung
eingehalten werden.
- Wir decken Schwachstellen in
unserem Leistungsangebot auf.
- Wir ermitteln den
Schulungsbedarf für unsere Mitarbeiter.
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Vorbereitung: |
Anlässe für ein Audit |
Ein Audit wird durchgeführt, wenn
einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Das Audit ist regulär im
Audit-Rahmenplan eingeplant.
- Es gibt hinreichende
Anzeichen für ein Qualitätsproblem in dem zu
prüfenden Funktionsbereich, etwa Beschwerden von
Bewohnern oder MDK-Mängelrügen.
- Die Abläufe im
Funktionsbereich wurden grundlegend geändert. Es ist
unklar, wie sich die Umstrukturierung auf die
Qualität auswirkt.
- Die Produktivität des
Funktionsbereiches ist deutlich unter der Norm.
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allgemeine Voraussetzungen |
- Wir erstellen einen
Audit-Rahmenplan. In diesem stellen wir zusammen,
welche Funktionsbereiche und welche Abläufe im
kommenden Jahr überprüft werden sollen.
- Wir erstellen Checklisten,
mit denen sich die Funktionsbereiche überprüfen
lassen. Ggf. werden diese aus externen Quellen
beschafft (Bücher, Internet usw.)
- Wir halten zudem folgende
Unterlagen bereit:
- QM-Handbuch
- alle Standards und
Dienstanweisungen, die für die Prüfung relevant
sind
- die Ergebnisse aller
vorangegangenen Audits
- die Ergebnisse der
Mitarbeiter- und Bewohnerbefragungen
- Der zu überprüfende
Funktionsbereich wird zwei Wochen vor dem Audit
schriftlich über die anstehende Prüfung informiert.
Insbesondere werden mitgeteilt:
- Ziel und
Prüfungsgegenstand des Audits
- Art und Umfang der
Prüfung
- Name des prüfenden QB
- Falls zweckmäßig werden auch
die Bewohner und deren Angehörige über das
anstehende Audit informiert. Insbesondere ist zu
prüfen, ob der Heimbeirat einbezogen werden sollte.
- Im Dienstplan werden
ausreichende Reserven geschaffen, damit die Pflege
und Betreuung trotz der Prüfung gewährleistet sind.
- Ggf. wird der Betriebsrat
über Ziel, Durchführung und Folgen des geplanten
Audits informiert.
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personelle Voraussetzungen |
- Sowohl aus der Hauswirtschaft
als auch aus der Pflege wird jeweils ein Mitarbeiter
zum Qualitätsbeauftragten (QB) weitergebildet. Die
Fortbildung erfolgt extern, dauert mindestens vier
Wochen und schließt mit einem Zertifikat ab.
- Das Audit wird jeweils vom QB
des nicht betroffenen Bereiches geleitet. Beispiel:
Bei einem Audit im Pflegebereich wird dieses vom
Qualitätsbeauftragten der Hauswirtschaft
durchgeführt.
- Ggf. kann die Prüfung auch
von einem QB einer anderen Einrichtung des gleichen
Trägers durchgeführt werden.
- Neben dem
Qualitätsbeauftragten sollte jeweils eine zweite
Person 'mitauditieren'. Auch diese zweite Person
sollte nicht aus dem Bereich stammen, der auditiert
werden soll.
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Durchführung: |
Einführungsgespräch |
Der QB beginnt das Audit mit einem
Einführungsgespräch. Ob dabei das gesamte Team des
Funktionsbereiches anwesend sein muss oder nur ein Teil,
ist abhängig von der Fragestellung.
- Der QB stellt sich vor.
- Der QB erläutert das Ziel des
Audits.
- Der QB stellt die Fragebögen
und Checklisten vor, anhand derer er die Qualität
messen will.
- Der QB lässt Freiraum für
Rückfragen.
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Prüfung |
- Anhand der Fragebögen und
Checklisten überprüft der QB den Funktionsbereich
oder den Ablauf.
- Zusätzlich macht sich der QB
ggf. Notizen.
- Falls notwendig werden
Bewohner befragt.
- Wenn ein in der Checkliste
geführtes Kriterium nicht erfüllt werden kann, liegt
eine Abweichung vor. Der QB muss nun prüfen, ob
- die Abweichung permanent
vorliegt oder nur kurzfristig und einmalig im
Zeitraum des Audits auftrat
- die Abweichung gravierend
genug ist, um als Qualitätsmangel gewertet zu
werden.
- Abweichungen, die entweder
nur zeitweilig auftreten oder nicht schwerwiegend
sind, sollten ebenfalls später besprochen und für
Verbesserungsvorschläge genutzt werden.
- Die Ergebnisse werden
ausführlich in den Auditprotokollen festgehalten.
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Nachbereitung: |
- Der QB führt ein
Abschlussgespräch durch und stellt den Mitarbeitern
die ggf. vorläufigen Ergebnisse des Audits vor. Die
Mitarbeiter erhalten die Möglichkeit, Fragen zu
stellen oder zu einzelnen Punkten Stellung zu
nehmen.
- Der QB erstellt einen
Abschlussbericht. Sinn und Zweck dieses
Auditberichts ist die Herausstellung der Stärken und
Schwächen in den Funktionsbereichen. Wobei
naturgemäß ein größerer Schwerpunkt auf die Defizite
gelegt wird. Im Auditbericht selbst werden dann aber
auch Vorschläge, Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen
dokumentiert, um den Mitarbeitern in der Praxis die
Richtung zu weisen.
- Die Leitung des geprüften
Bereiches bekommt die Möglichkeit, dem Bericht einen
eigenen Kommentar anzufügen.
- Eine Kopie des Berichts geht
jeweils an die Heimleitung und den überprüften
Bereich.
- Der geprüfte Bereich hat nun
die Aufgabe, die vorgeschlagenen Verbesserungen
durchzuführen oder alternative Maßnahmen zu nennen.
Sobald die ggf. vorhandenen Qualitätsmängel
beseitigt sind, werden der QB und die Heimleitung
darüber informiert.
- Gute Ergebnisse werden
ausdrücklich durch die Heimleitung gelobt, da sonst
die Gefahr der Entmutigung unter den Mitarbeitern
besteht.
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Dokumente: |
- Auditprogramm
- Auditplan
- Fragebögen
- Auditprotokoll
- Maßnahmenplan für
Korrekturmaßnahmen
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Verantwortlichkeit: |
- Heimleitung
- Leitungsteam
- Qualitätsbeauftragter
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Audit, internes;
Qualitätsmanagement |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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