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So geht's: Rechtssichere Einweisung in Medizinprodukte

 
Badewannenlifter, Absauggeräte oder elektrische Pflegebetten: Medizinprodukte erleichtern die tägliche Arbeit in der Altenpflege. Komplizierter wird's aber auch. So manche Bedienungsanleitung kann mühelos mit einem Telefonbuch konkurrieren. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit vertretbarem Aufwand die Vorgaben des Medizinproduktegesetzes erfüllen.
 
 
 Medizinprodukte werden in der Therapie von Menschen eingesetzt. Sie sollen so gefahrlos wie möglich von Betreibern und Anwendern zum Schutz der Bewohner oder Patienten sowie Dritten genutzt werden können. Das setzt aber voraus, dass sowohl die Betreiber (Altenpflegeheime oder ambulante Pflegedienste) als auch die Mitarbeiter (als Anwender) vor der Inbetriebnahme und während der Benutzung der verschiedenen Medizinprodukte über die notwendige Sachkenntnis zur Bedienung verfügen.

Nur eine sichere und gute Einweisung in die verschiedenen Medizinprodukte und deren Dokumentation schützen Sie und Ihre Mitarbeiter vor Schadensersatzansprüchen.

Obwohl es gesetzlich nicht für alle Risikoklassen der Medizinprodukte vorgeschrieben ist: Sie sollten die Einweisung in ein Medizinprodukt grundsätzlich dokumentieren. Die Einweisung durch den Hersteller nach Lieferung sollte ebenso vermerkt werden wie die spätere Schulung der einzelnen Mitarbeiter.

Folgende Punkte sollten in einer Einweisung der Anwender (also meistens der Pflegekräfte) unbedingt angesprochen werden:

  • Bestimmung / Zweck des Medizinprodukts: Die Mitarbeiter müssen über den Bestimmungszweck des Medizinproduktes laut Gebrauchsanweisung aufgeklärt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Medizinprodukt nicht für andere Aufgaben zweckentfremdet wird und dabei Bewohner, Patienten oder Mitarbeiter zu Schaden kommen. Beispielsweise darf ein Lifter nur für einen kurzen Transfer eines Bewohners genutzt werden - und nicht für den Transport quer durch den Wohnbereich.
  • Kennzeichnung des Medizinprodukts: Von wem ist das Gerät hergestellt worden? Wenn das Gerät mit einer Software verbunden ist, um welche Softwareversion handelt es sich? Art und Typ des Gerätes? Diese Daten sind wichtig, wenn man mit dem Hersteller kommunizieren muss, etwa falls Ersatzteile oder Zubehör bestellt werden müssen. Was bedeuten die Kennzeichnungen in der Praxis, z.B. das "CE-Kennzeichen"?
  • Funktionsweise: Wie funktioniert das Gerät generell? Beispiel: Nach welchem Prinzip arbeitet ein Ultraschallvernebler? Welche Bedeutung haben die einzelnen Tasten? Wie hört sich ggf. ein Alarm an? Wie wird es angeschlossen? Verfügt es ggf. über Sonderfunktionen?
  • Verbindung mit anderen Medizinprodukten: Wie und in welcher Form kann es mit anderen Medizinprodukten gekoppelt werden? Welches Zubehör ist dazu zugelassen? Was ist noch zu beachten? Angaben dazu stehen in der Gebrauchsanweisung.
  • Zusammenbau: Wie wird es zusammen und wieder auseinander gebaut? Was ist dabei zu beachten? Darf eine Pflegekraft überhaupt selbständig ein Medizinprodukt auseinanderbauen, oder darf das nur von Technikern durchgeführt werden?
  • Desinfektion, Reinigung, Sterilisation: Die Einhaltung der Hygiene spielt hier eine große Rolle. Verkeimte Medizinprodukte können großen Schaden anrichten. Beispiel: Ein Ultraschallvernebler kann Keime direkt in die Lunge abwehrgeschwächter Menschen bringen und sie zusätzlich krank machen. Es sollte gezeigt werden, wie das Gerät entsprechend gereinigt, desinfiziert oder sterilisiert wird.
  • Funktionsprüfung: Eine Funktionsprüfung der Geräte muss vor jeder Anwendung durchgeführt werden. Wie eine Funktionsprüfung bei einzelnen Geräten durchzuführen ist, ist der Gebrauchsanweisung des Geräts zu entnehmen. Als Anwender sollten folgende Punkte vor jeder Benutzung eines Gerätes kontrolliert werden:
    • Sind äußere Schäden am Gerät zu entdecken?
    • Ist das notwendige und dafür zugelassene Zubehör vorhanden und sind die Haltbarkeitsdaten noch nicht abgelaufen?
    • Ist das Gerät richtig zusammengebaut?
    • Ist es hygienisch einwandfrei?
    • Sind die ggf. mess- und sicherheitstechnischen Kontrolldaten noch gültig, siehe Prüfplakette?
  • Verhalten bei Störungen: Wenn Störungen bei einem Medizinprodukt auftreten, sind die Pflegekräfte und der Betreiber dazu verpflichtet, diese Geräte oder Produkte sofort aus dem Verkehr zu nehmen. Mitarbeiter sollten schriftlich festhalten, wenn bei ihnen ein Gerät nicht mehr funktioniert und müssen unverzüglich ihre Vorgesetzten darüber informieren. Nicht mehr benutzte und defekte Geräte sollten gekennzeichnet werden oder ggf. entsorgt werden, damit sie nicht aus Versehen wieder in Betrieb genommen werden. Bei Vorkommnissen und Beinahevorkommnissen muss an die Meldepflicht gedacht werden.
  • Instandhaltung / Wartung: Die Mitarbeiter müssen wissen, wer für die Wartung eines Medizinprodukts zuständig ist und wann bzw. in welchen Intervallen diese vorzunehmen ist. Zudem müssen die Mitarbeiter wissen, wie sie ggf. selbst Geräte instand halten können. Diese Informationen sind ebenfalls der Gebrauchsanweisung zu entnehmen. Viele Geräte mit Mess- und sicherheitstechnischer Funktion dürfen nur von Fachpersonal überprüft werden und erhalten danach eine Prüfplakette mit Datum der nächsten Kontrolle.
  • praktischer Umgang: Empfehlenswert ist es, wenn die Mitarbeiter bei der Einweisung ganz praktisch mit dem Medizinprodukt arbeiten können. Am ehesten ergeben sich Fragen zur Anwendung des Medizinprodukts beim zusammensetzen und wieder auseinanderbauen, reinigen und desinfizieren, durchführen einer Funktionsprüfung usw.

Praxistipp:

  • Die Einweisung in einzelne Medizinprodukte ist verpflichtend für alle Pflegefachkräfte und verpflichtend für die Pflegehilfskräfte, die mit den Geräten und Produkten umgehen sollen. Die Einweisung muss in der Arbeitszeit erfolgen.
  • Darüber hinaus ist es sinnvoll, für jeden Mitarbeiter einen Gerätepass zu erstellen. Darin wird dokumentiert, in welche Geräte der Mitarbeiter eingewiesen wurde und dass er folglich damit umgehen kann. Festgehalten werden sollten das Einweisungsdatum und der Name des Einweisers. Der Gerätepass kann auch deshalb für den Mitarbeiter sinnvoll sein, da er sich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen besser schützten kann, indem er seine Kenntnisse belegen kann.
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Medizinprodukt; Einweisung
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