Stellenbeschreibung für eine Pflegefachkraft in
Altenpflegeeinrichtungen
Bezeichnung der
Einrichtung
Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung /
Stelleninhaberin
Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Pflegefachkraft
Arbeitsbereich: Pflegebereich
Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Ziele:
- Erhaltung einer möglichst
selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle,
ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
- Anpassung der Pflege an den
jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des
Heimbewohners
- Förderung der Lebenszufriedenheit
- menschenwürdige Begleitung Sterbender
- Beachtung der Qualitätspolitik und
des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung
- aktive Förderung des guten
Betriebsklimas
- wirtschaftlicher Umgang mit
Betriebsmitteln
- Anleitung und Überprüfung von
Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und
Praktikanten
- Entwicklung und Sicherung der
Qualität
- Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch
dokumentierten internen Regelungen
fachliche
Qualifikation:
- Qualifikation als Pflegefachkraft
(z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder
Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
- oder ein als gleichwertig anerkannter
Abschluss
persönliche
Grundfähigkeiten:
- körperliche und seelische Stabilität
- Ausgeglichenheit und Geduld
- Kreativität
- Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Fähigkeit zur ständigen und
umfassenden eigenen Fortbildung
- Fähigkeit und Interesse
nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern
fachpraktisches Wissen zu vermitteln
- sicheres Auftreten und sprachliche
Gewandtheit
- eigene Kritikfähigkeit und
Selbstreflexion
- Einfühlungsvermögen
- Urteilsvermögen
- Verschwiegenheit und
Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle:
direkte weisungsbefugte
Vorgesetzte:
(Hierbei handelt es sich nur um eine
mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen
Gegebenheiten fest.)
- Geschäftsleitung
- Heimleitung
- Pflegedienstleitung
- stellv. Pflegedienstleitung
- Hauswirtschaftsleitung
- Wohnbereichsleitungen (auch anderer
Wohnbereiche)
- Praxismentoren im Rahmen des
jeweiligen Aufgabenfelds
- Schichtführung
- behandelnde Ärzte der
Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)
gleichgestellt:
- Krankenschwestern/-pflegern
- Kinderkrankenschwestern/-pflegern
- hauswirtschaftliche Fachkräfte
- Verwaltungsangestellte
weisungsbefugt:
- Pflegekräfte in der Ausbildung
- Pflegehilfskräfte
- Aushilfskräfte im Pflegebereich
- Laienhelferinnen der Hospizhilfe
- Zivildienstleistende
wird vertreten von:
- anderen Pflegefachkräften
Aufgaben und
Kompetenzen
Bewohnerbezogene
Aufgaben:
- Durchführung der Körperpflege bzw.
Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der
aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach
den geltenden Pflegestandards
- Durchführung der Körperpflege nach
Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
- Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen
- Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-,
Haar- und Nagelpflege, rasieren von Heimbewohnern
- Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken,
Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen
der Toilette, wenn notwendig mit anschließender
Körperhygiene
- Einleiten von Sofortmaßnahmen und
Benachrichtigung des Arztes im Notfall
- Verantwortlichkeit für die Erstellung
der Pflegeplanung und Verantwortlichkeit für den gesamten Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen
Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem
bzw. therapeutischem Team
(Die Verantwortung für den
Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine
Pflegefachkraft. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte
zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber
letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die
Verantwortung.) - Durchführung und Teilnahme an
Pflegevisiten
(Hier müssen Sie wieder individuell
festlegen, wer bei Ihnen die Pflegevisite verantwortlich
durchführt. In einigen Einrichtungen ist es nur die
Pflegedienstleitung, in anderen Einrichtungen führen die
jeweiligen Bezugs- oder Bereichspflegekräfte die
Pflegevisite durch.) - Sorgfältige und gewissenhafte Führung
der Pflegedokumentation
- Mitarbeit bei der Erstellung von
Bewohnerbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur
Bestimmung der Pflegestufe
(Die zwei folgenden Punkte sollten mit
aufgeführt werden, da in Zeiten von Krankheit und Urlaub diese
Situation auftreten kann:)
- ggf. Übernahme des Nachtdienstes
- ggf. Übernahme der Schichtleitung
Betten und Lagern:
- Betten machen, Betten frisch beziehen
und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller
Pflegebedürftigkeitsgrade
- Betten und Umbetten bettlägeriger
Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln
wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
- Achten auf allgemeine Sauberkeit des
Bettes und des Bettgestells, ggf. veranlassen der Reinigung
von Bettgestell und Bettausstattung
- Verwendung zweckmäßiger
Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard
Dekubitusprophylaxe
Hilfe bei Bewegung und
Fortbewegung:
- Hilfe bei dem Aufstehen und
Zubettgehen der Heimbewohner/innen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen,
auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
- Heimbewohner/innen vom Bett in den (Roll-)Stuhl
umsetzen.
- Heimbewohner/innen zur Toilette
begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
- Hilfe bei der Mobilität, auch in Form
von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf.
in Zusammenarbeit mit Therapeuten
- Hilfe bei der Mobilität unter dem
Aspekt des Bobath©- Konzeptes.
Mitarbeit bei der
ärztlichen Diagnostik und Therapie:
- Medikamente und Betäubungsmittel stellen, verteilen und
verabreichen nach ärztlicher Verordnung
- Vorbereiten und Verabreichen von
Injektionen (s.c. / Altenpflegekraft i.m mit Spritzenschein) nach ärztlicher Verordnung
- Vorbereiten und Durchführen
physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung,
feuchte Packungen und Inhalationen.
- Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung
(Dekubitus, Gangrän etc.) und Stomaversorgung
- Katheterisierung der Harnblase (auch
Legen von Verweilkathetern)
(Wird in einigen Einrichtungen
überhaupt nicht mehr von Pflegefachkräften durchgeführt.) - Vorbereiten und Durchführen von
Einläufen und Klistieren
- Durchführen prophylaktischer
Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-,
Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
- Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur,
Blutdruck, Gewicht etc.
- Durchführung von passiven
Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von
Krankengymnasten
Speisenversorgung:
- Ermittlung der Speisenwünsche der
Heimbewohner unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden
diätetischen Vorschriften.
- Verteilung und Überprüfung der
Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).
- Verteilung des Essens auf die
Bewohnerzimmer.
- Vorbereitung der Heimbewohner/innen
auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum
selbständigen Essen und Trinken.
- Aufräumen nach Beendigung der
Mahlzeit.
- Anreichen von Speisen und Getränken
bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen.
- Sondenkost zubereiten und
verabreichen.
- Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten
(Brot und Obst etc.).
Pflege Sterbender und
Versorgung Verstorbener:
- Pflege und Betreuung Sterbender und
Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen,
des Seelsorgers u.a.
- Versorgung Verstorbener
- Mithilfe bei der Betreuung der
Angehörigen
Beobachtung und
Weitergabe von Informationen:
- Beobachtung und Erfassung des
Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten
des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des
Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von
besonderen Maßnahmen
- schriftliche
und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter
Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A.
- Information des Arztes über
Auswirkungen verordneter Therapien
- Teilnahme an der Dienstübergabe und
vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an
Kollegen
- Beachtung des Datenschutzes bei der
Weitergabe von persönlichen Informationen
Aufgaben der
psychosozialen Betreuung:
- Gespräche führen mit den
Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäftigungen durchführen,
gemeinsame Feste feiern
- Anleitung und Hilfe beim
Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen
des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung
auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.
- Motivation von Heimbewohner/innen zur
Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme
therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven
Beschäftigung usw.
- Angemessene und umfassende
Information der Heimbewohner/innen in allen sie unmittelbar
betreffenden Ang
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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