Stellenbeschreibung
für die Pflegedienstleitung in Altenpflegeeinrichtungen
Bezeichnung der
Einrichtung
Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung /
Stelleninhaberin
- Stelleninhaberin: Gerda Mustermann
- Bezeichnung der Stelle: Pflegedienstleitung
- Arbeitsbereich: Pflegebereich
- Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche
- Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Zuordnung der Stelle
- wird vertreten von stellvertretender
Pflegedienstleitung
- vertritt: Heimleitung
- unmittelbar vorgesetzte Dienststelle: Heimleitung
- nachgeordnete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen:
alle im Pflege- und Therapiebereich tätigen Mitarbeiter/innen
- weisungsbefugt: allen oben genannten Bereichen
Anforderungen an die
Stelleninhaberin/ den Stelleninhaber
Fachliche Qualifikation:
- Abschluss einer Ausbildung als Krankenschwester
oder -pfleger, als Kinderkrankenschwester oder -pfleger nach dem
Krankenpflegegesetz oder als Altenpflegerin oder -pfleger.
- praktische Berufserfahrung in dem erlernten
Pflegeberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre. Diese
Berufserfahrung sollte im Umfang einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung erworben worden sein.
- leitungsbezogene
Weiterbildung oder der Studienabschluss im
Pflegemanagement einer FH oder Universität
- Umfangreiche Kenntnisse im Bereich des
Qualitätsmanagements
- Erfolgreiche Arbeit während der Probezeit von sechs
Monaten.
Persönliche Qualifikation:
- Organisationstalent
- Entscheidungsfreudigkeit
- Verantwortungsbereitschaft.
- Handlungsfähigkeit
- Einsatzbereitschaft
- Umsetzungsfähigkeit
- sicheres Auftreten
- sprachliche Gewandtheit
- Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
- eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
- Fähigkeit zur Analyse, Reflexion und Synthese
- Ausgeglichenheit, Ausdauer, Initiative und
Einsatzbereitschaft
- Einfühlungsvermögen
- pädagogisches Geschick und Fähigkeit, ein Team zu motivieren
- Urteilsvermögen
- innere Stabilität
- Bereitschaft zur ständigen und umfassenden eigenen
Fortbildung
Ziele der Stelle
- Integration des Wohnbereiches in das Gemeinwesen
des gesamten Heimes
- Führung des Wohnbereiches im Einklang mit den
Bedürfnissen der Bewohner, der Mitarbeiter und der Heimleitung
- Sicherung der optimalen pflegerischen und
psychosozialen Betreuung der Bewohner
- Gestaltung einer Organisationsstruktur, mit der sich
die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen identifizieren können
- Neuentwicklung, Verbesserung und Umsetzung von
Konzepten, Standards und Methoden der
Pflege - Sicherstellung der korrekten Beschaffung und
Verwendung der für die Pflege notwendigen Mittel
- Sicherung einer wirtschaftlichen Betriebsführung
- Kooperation mit allen übergeordneten Gremien des
Pflegebereiches
- Kontrolle und Beobachtung der Betreuung
- modernes und sachgerechtes Personalmanagement
- Sicherung und Förderung der Zufriedenheit des
Pflegepersonals
- Sicherstellung der ständigen Weiterbildung des
Pflegepersonals
- Umsetzung einer zeitgemäßen und sachgerechten
Personalpolitik
- Beachtung aller arbeitsrechtlichen Richtlinien, der
tariflichen Rahmenvereinbarungen sowie trägerspezifischen Besonderheiten
- Erfüllung und Einhaltung der gesetzlich
vorgegebenen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
- Sicherung der aktivierenden Pflege der
Heimbewohner
- Mithilfe und Mitgestaltung bei der Entwicklung und
Umsetzung der Unternehmensphilosophie und des Pflegeleitbildes
Aufgaben zum Qualitätsmanagement:
- Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen und
Qualitätsmanagementmaßnahmen
- Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen zum
Qualitätsmanagement , z.B. Qualitätszirkel.
- Durchsetzung der im Haus geltenden Standards
- Information über aktuelle Neuerungen im
QM-Handbuch.
- reibungslose Zusammenarbeit mit dem
Qualitätsbeauftragten
Bewohnerbezogene Aufgaben
- Sicherstellung der Qualität der Pflege durch
Wohnbereichsrundgang, Einsichtnahme in die auf dem Wohnbereich geführten
Pflegedokumentationen und Durchführung von Pflegevisiten
- Umsetzung und Erarbeitung einer Pflegephilosophie
mit dem Pflegeteam
- Umsetzung einer Pflegeorganisation (aktivierende
Pflege, Bezugspflege usw.)
- Umsetzung von Pflegestandards
- Entwicklung von Arbeitsmethoden und einheitlichen
Pflegetechniken
- schriftliche Vorgabe und Umsetzung eines
ganzheitlich-fördernden Pflegeprozessmodells
- ständige Fortentwicklung der pflegerischen
Betreuung der Bewohner
- Teilnahme an Visiten, Arzt- und Fallbesprechungen
- Überwachung, Anleitung und selbständige
Ausführung von ärztlichen Verordnungen
- Einleitung und Kontrolle von richterlichen
Maßnahmen wie etwa Betreuerbestellung oder freiheitsbeschränkende
Maßnahmen
- Verantwortung für die Dokumentation, Aufbewahrung
und Verteilung der Medikamente. Dies gilt besonders für BtM-pflichtige
Arzneien.
- Bereitstehen für Individual- und Gruppengespräche
mit den Mitarbeitern, Bewohnern, Angehörigen und Ärzten sowie anderen
kooperierenden Stellen
- Entgegennahme und Bearbeitung von Wünschen sowie
Beschwerden der Patienten und deren Angehörigen.
- Sicherstellung der pflegerischen
Hilfsmittelversorgung für die Bewohner/innen
- regelmäßige Überprüfung der Pflegebedürftigkeit der
Bewohner/innen. Ggf. Maßnahmen zur Anpassung der Pflegestufen nach vorheriger
Unterrichtung der Bewohner/innen. Stellen des entsprechenden Antrages bei den
Pflegekassen
- Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur
Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie Festlegung der Pflegestufe
gemäß Pflegeversicherungsgesetz
- Sicherung der besonderen Betreuung von
Schwerkranken und Sterbenden. Sorge tragen für ein würdevolles Sterben.
Personalbezogene Aufgaben
- Erstellung, Kontrolle und Unterzeichnung der
Dienstpläne, sowie die Berechnung der geleisteten Dienstzeiten im
Abrechnungszeitraum
- Einsatz und Koordination der Pflegekräfte nach
fachlichen Gesichtspunkten, Qualifikation und persönlicher Eignung
- Überwachung des Einsatzes des pflegerischen
Personals einschließlich der
Vertretungskräfte - Bereithaltung von Vertretungskräften
- Ermittlung des aktuell und zukünftig notwendigen Personals im Rahmen des
Personalbudgets. Entwicklung eines Stellenplanes für den
Pflegebereich anhand des Belegungsplanes.
- Durchführung und Protokollierung von
Besprechungen mit den Mitarbeitern des Wohnbereiches. Insbesondere
Leitung von Dienstübergaben
- Durchführung von Versetzungen innerhalb der
Einrichtung
- Regelung von Art und Umfang der auszuführenden
Tätigkeiten der einzelnen Personengruppen (Wohnbereichsleitungen,
Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, Schüler /innen, PraktikantInnen usw.)
- Beratung und Unterstützung des Pflegepersonals in
schwierigen Situationen
- Bearbeitung und Bewertung von Bewerbungen
- Durchführung von Einstellungsgesprächen
- Entgegennahme von Kündigungen des Pflegepersonals
- Erteilung von Belehrungen oder Ermahnungen bis
hin zu Abmahnungen bei Verfehlungen
- Mitwirkung beim Einstellungs- und
Entlassungsprozesses des Pflegepersonals
- Selbstständiges Verfassen von Zeugnissen
- Hilfe bei der Einarbeitung und Anleitung neuer
Pflegekräfte
- Unterstützung bei der Betreuung und Praxisanleitung
aller auszubildenden Altenpfleger/innen im Hause
- Kontrolle der Einhaltung hygienischer Grundsätze,
sowie der Arbeits- und Brandschutzverordnungen
- Förderung eines gutes Verhältnis der Mitarbeiter
untereinander wie auch der Mitarbeiter zu den Heimbewohnern
Aus-, Fort- und Weiterbildung des
pflegerischen Personals
- Bereitstellung einer angemessenen Zahl von
Praktikantenstellen
- Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstellen der im
Haus beschäftigten Schüler/Praktikanten
- Planung und Organisation und ggf. Durchführung
innerbetrieblicher Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen
- Beschaffung und Bereitstellung von aktueller
Fachliteratur für das Pflegepersonal
- Entgegennahme und Bewertung von Fort- und
Weiterbildungswünschen
- Einbringung von Vorschläge zu Qualifikation von
Mitarbeitern
- Informationsweitergabe über in Frage kommende
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
- Auswahl und Beschaffung von Fachliteratur (Bücher
und Fachzeitschriften)
Verwaltungsaufgaben
- Information der Heimleitung und der Verwaltung über
wesentliche Vorgänge im Wohnbereich wie etwa Sterbefälle,
Krankenhauseinweisungen usw.
- Ausübung des Hausrechtes nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch
- Koordination bei der Terminverwaltung für
Arztbesuche, Betreuerbesuche, Einstufungen durch den MDK
- Abrechnung der Inkontinenzpauschale
- Anforderung von Rezepten
- Führung von Inkontinenzlisten
- Überprüfung der Leistungserfassung
- Mitwirkung bei den Aufnahme neuer Bewohner
- Erstellung eines Aufnahmeprotokolls und einer
Pflegeanamnese
- Mitwirkung bei Fragen rund um die Kostenübernahme
- Mithilfe beim Abschluss von Pflegeverträgen
- Veränderungsanzeigen für die Finanzverwaltung
- Veränderungsanzeigen für das Krankenhaus
- Erstellung und Aktualisierung des
Bettenbelegungsplanes
- Erstellung und Aktualisierung der Warteliste
- Verantwortung für Einkauf bzw. Lagerhaltung der
Pflege. Insbesondere Bestellung und fachgerechte Lagerung von
Medikamenten, Verbandsmitteln, Pflegemitteln, Heil- und Hilfsmitteln
- Überprüfung von eingegangenen Lieferungen
- Überprüfung der Lagerbestände
- Mitwirkung bei der Betriebsführung
- Budgetplanung und Kontrolle für den
Geschäftsbereich des Pflegedienstes
- Überprüfen von Arbeits-, Dienst-, Urlaubs- und
Vertretungsplänen für das Pflegepersonal
- Bearbeitung der Abrechnungsbögen für die
Zeitzuschläge aller Pflegemitarbeiter/innen unter Beachtung der jeweiligen
Bestimmungen
- Abrechnung von Dienstplänen
- Erstellung und Aktualisierung von Überstundenlisten
- Sicherstellung der Inspektion und Wartung des
Dienstwagens. Kontrolle der Fahrtenbücher (soweit Dienstwagen vorhanden)
- Feststellung von Mängeln und Schäden. Kontrolle einer frist- und ordnungsgemäßen
Reparatur.
- Mitplanung bei Neu- und Umbauten, Renovierungen
sowie bei Neuanschaffungen
Kommunikations- und
Kooperationsbeziehungen
Die Pflegedienstleitung soll zu folgenden Personen und
Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung
aufrechterhalten:
- zu der Heimleitung
- zu den Bewohnern und Bewohnerinnen
- zu der Wohnbereichsleitung
- zu der Qualitätsbeauftragten
- zu den Pflegefachkräften
- zu den Pflegehilfskräften
- zu den Stationshilfen
- zu der Küchenleitung
- zu der Verwaltung
- zu dem Servicepersonal
- zu den Praktikanten
- zu Fachverbänden
- zu der Hauswirtschaftsleitung
- zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
- zu den Ausbildungsstätten der Schüler und
Praktikanten
- zu den lokalen Medien
- zu den Seelsorgern
- zu den ehrenamtlichen Helfern
- zum haustechnischen Dienst
- zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc.)
- zu den externen Stellen (z. B. Sozialstationen,
Pflegekassen, Krankenhäuser, Sozialamt, Krankenkasse)
- zu den Fremdfirmen (Reinigung, Essenslieferant)
- zu den Apotheken
- zu den Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe
stehenden Personen
- zu den Stellen der Weiterbildung für das
Pflegepersonal
- zu den Interessenvertretungen
Klausel
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter
Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der
Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im
Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den
Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur
Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch
die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des
Qualitätsmanagementhandbuchs.
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