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Vers. 2.40 |
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Pflegestandard
"Sicherer Umgang mit Patientenliftern" |
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Noch vor wenigen Jahren war ein kaputter
Rücken der Preis für ein Berufsleben in der Altenpflege.
Mittlerweile sind fast überall Patientenlifter verfügbar. Mit
einem Standard können Sie klären, wie diese (sündhaft teuren)
Hilfsmittel korrekt bedient und gewartet werden. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
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Pflegestandard "Sicherer Umgang mit Patientenliftern" |
Definition: |
- Patientenlifter machen es möglich, auch solche
Bewohner zu transferieren, die nicht "per Hand" gehoben und getragen
werden können. Die Nutzung eines Patientenlifters ist insbesondere Teil
unseres Konzepts zum rückenschonenden Arbeiten.

- Verschiedene Faktoren und Krankheitsbilder machen die Nutzung eines Patientenlifters sinnvoll:
- Der Bewohner leidet unter Bewegungseinschränkungen. Ein konventioneller Transport ist zu schmerzhaft.
- Der Bewohner ist deutlich übergewichtig. Ein Transfer würde die Kräfte selbst von zwei Pflegekräften überfordern.
- Es ist mit unkontrollierten Bewegungen des
Bewohners während des Transfers zu rechnen. Es besteht das Risiko, dass
der Bewohner den Pflegekräften entgleitet.
- Der Bewohner muss in der Nacht transferiert werden, wenn keine assistierende Pflegekraft zur Verfügung steht.
(Hinweis: Je nach Hersteller und Modell können die Abläufe im Detail
abweichen. Dies gilt auch für die Größenklassen der Gurte. Stellen Sie
sicher, dass die Vorgaben im Standard an die Bedienungsanleitung
angepasst werden.)
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Grundsätze: |
- Auch beim Einsatz eines Patientenlifters sind
die Grundsätze der aktivierenden Pflege zu beachten. Der Bewohner soll
sich im Rahmen seiner Fähigkeiten am Transfer beteiligen.
- Die Pflegekraft ist verantwortlich für den sicheren Transfer des Bewohners.
- Wenn ein Bewohner die Nutzung eines Lifters (etwa aus Angst ablehnt), so wird er von zwei Pflegekräften "per Hand" transferiert.
- Bewohner werden während des Hebevorgangs niemals aus den Augen gelassen.
- Der Lifter darf nur mit solchem Zubehör verwendet werden, das vom Hersteller dafür freigegeben wurde.
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Ziele: |
- Der Bewohner hat keine Angst während des Transfers.
- Der Bewohner wird sicher transferiert.
- Die körperliche Belastung der Pflegekräfte wird minimiert.
- Alle Vorgaben zur Wartung und zum hygienischen Arbeiten werden erfüllt.
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Vorbereitung: |
technische Prüfung
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- Vor jeder Nutzung werden folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen:
- Die Pflegekraft prüft, ob der Lifter entsprechend der Montageanleitung korrekt montiert wurde.
- Die Pflegekraft stellt sicher, dass der Akku ausreichend geladen ist.
- Es wird sichergestellt, dass alle weiteren Komponenten, wie etwa der Hebebügel sicher montiert sind.
- Der Lifter und das Zubehör dürfen keine
Beschädigungen aufweisen. Die häufigsten Mängel sind: Verschleiß an
Nähten, dem Stoff, Hebeschlaufen und den Bändern.
- Die Breite des Fahrgestells muss sich präzise verstellen lassen.
- Die Notabsenkung muss problemlos funktionieren.
- Die Hubbewegungen des Lifters müssen problemlos ablaufen.
- Eigenständige Reparaturversuche sind zu unterlassen. Eigenständige Verkürzungen, Verlängerungen, Polsterungen über das vom Hersteller vorgegebene Mass unterbleiben.
- Alle Mängel werden schriftlich dokumentiert und dem Beauftragten für Medizinprodukte gemeldet.
- Ein Lifter, der unseren Sicherheitsansprüchen
nicht genügt, wird nicht verwendet, sondern als "defekt" markiert. Wir
kontaktieren in diesem Fall unseren Lieferanten.
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personelle Voraussetzungen
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- Folgende personelle Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Der Lifter darf nur von Pflegekräften nicht aber von Praktikanten ohne Aufsicht genutzt werden.
- Die Pflegekraft muss die Gebrauchsanweisung des Lifters und des gesamten Zubehörs gelesen und verstanden haben.
- Die Pflegekraft wurde von einem Mitarbeiter des
Lieferanten oder Herstellers oder von unserem Beauftragten für
Medizinprodukte umfassend in die Bedienung eingewiesen. Dieses gilt
insbesondere für Maßnahmen im Notfall, etwa die Bedienung des
Not-Aus-Systems.
- Die Pflegekraft schätzt immer vor dem Transfer
ab, ob sie den Hebevorgang allein sicher durchführen kann. Ggf. wird
eine zweite Pflegekraft als Unterstützung herbeigerufen.
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organisatorische Vorbereitung
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- Jeder Lifter ist mit einem Aufkleber versehen, der Namen und Telefonnummer des zuständigen Service-Technikers ausweist.
- Die Pflegekraft wählt einen Hebegurt, dessen
Größe, Material und Ausführung zum Körperbau des Bewohners passt. Zur
Auswahl stehen folgende Größen:
- Gurtbandfarbkennung "braun", Größenklasse XS. Für leichte Bewohner mit weniger als 60kg
- Gurtbandfarbkennung "rot", Größenklasse S. Für leichte Bewohner bis 65kg
- Gurtbandfarbkennung "gelb", Größenklasse M. Für normalgewichtige Bewohner bis ca. 100 kg
- Gurtbandfarbkennung "grün", Größenklasse L. Für schwergewichtige Bewohner bis ca. 160 kg
- Gurtbandfarbkennung "blau", Größenklasse XL. Für sehr schwergewichtige Bewohner bis max. 250 kg
- Wir kontrollieren stets, ob die Räder von Rollstühlen, Betten usw. während des Transfers blockiert sind.
- Aus hygienischen Gründen werden die Gurte i.d.R. nur bewohnerspezifsch verwendet.
- Der Bewohner wird über den Transport
informiert. Wir erklären ihm alle notwendigen Schritte. Wir rechnen
damit, dass der Bewohner vor dem Transport Angst hat. Dieses
insbesondere bei dementiellen Erkrankungen.
- Wenn der Bewohner in ein anderes Zimmer
transferiert werden soll, stellen wir sicher, dass der Weg dorthin frei
ist. Kabel, Teppiche und andere Hindernisse werden entfernt.
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Durchführung: |
Anlegen des Hebegurtes im Sitzen
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- Die Pflegekraft platziert den Hebegurt hinter dem Rücken des Bewohners.
- Die Pflegekraft bewegt nun mit der Handfläche
den Hebegurt nach unten, bis das Steißbein des Bewohners und die
Unterkante des Hebegurtes auf einer Höhe sind. Um dieses zu
erleichtern, sollte sich der Bewohner leicht nach vorne beugen.
- Nun zieht die Pflegekraft die Beinstützen nach vorne. Diese liegen dann an der Außenseite des Oberschenkels an.
- Mit der Handfläche führt die Pflegekraft die
Beinstützen nach unten. Beim folgenden Ziehen des Stoffes nach vorne
achtet die Pflegekraft darauf, dass sich keine Falten bilden.
- Unter jedem Oberschenkel sollte nun eine Beinstütze platziert sein.
- Die Hebeschlaufen werden überkreuzt eingehakt. Dazu wird eine Beinstützenhebeschlaufe durch die andere geführt.
- Dann kontrolliert die Pflegekraft, ob alle Hebeschlaufen gleich lang sind, sich also gleich weit hochziehen lassen.
- Nun werden die oberen Hebeschlaufen und danach die Beinstützenhebeschlaufen am Hebebügel fixiert.
- Der Bewohner wird per Lifter ein Stück angehoben.
- Ggf. muss der Kopf von einer zweiten Pflegekraft gestützt werden.
- Die Pflegekraft kontrolliert nun, ob alle Gurte an der richtigen Position sind.
- Danach wird der Bewohner weiter nach oben gefahren, bis er die notwendige Höhe erreicht hat.
- Der Bewohner wird nun in Richtung Stuhl gerollt.
- Der Bewohner wird mit dem Lifter niemals höher angehoben, als es für den Transfer notwendig ist.
- Der Bewohner wird so gedreht, dass er in Fahrtrichtung blickt.
- Bei längeren Transfers stellen wir sicher, dass
der Bewohner vor Auskühlung geschützt ist. Es ist auch wichtig, die
Intimsphäre des Bewohners durch ausreichende Bekleidung zu wahren.
- Sobald der Bewohner über dem Stuhl angekommen ist, wird er dort vorsichtig herabgelassen.
- Wenn der Bewohner im Stuhl sitzt, werden die
Gurte entfernt. Der Bewohner soll sein Gewicht auf eine Seite verlagern
und den gegenüberliegenden Oberschenkel anheben. Der Gurt kann nun in
Richtung Gesäß verschoben werden.
- Der Bewohner soll sich jetzt etwas nach vorne
beugen. Die Pflegekraft kann dann den Gurt hinter dem Rücken des
Bewohners vollständig entfernen.
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Anlegen des Hebegurtes im Liegen
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- Der Bewohner wird so gedreht, dass sein Gesicht zur durchführenden Pflegekraft zeigt.
- Die Pflegekraft führt die Außenkante des
Hebegurts möglichst weit unter den Bewohner. Die Unterkante des
Hebegurts sollte sich schließlich mit dem Steißbein auf einer Höhe
befinden.
- Die Pflegekraft faltet den Stoff des Hebegurts längs zusammen.
- Sobald sich der Bewohner auf den Rücken legt, sollte das Längsband in der Mitte des Hebegurts entlang der Wirbelsäule verlaufen.
- Die Pflegekraft zieht den Hebegurt auf der anderen Seite des Bewohners langsam hindurch.
- Das Kopfteil des Bettes wird in eine möglichst senkrechte Stellung gebracht.
- Die Pflegekraft führt die Beinstützen unter den Oberschenkel. Um dieses zu erleichtern, winkelt der Bewohner das Knie leicht an.
- Das weitere Vorgehen entspricht dem Punkt "Anlegen des Hebegurtes im Sitzen".
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Transfer auf die Toilette
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- Noch während der Bewohner im Lifter schwebt, zieht die Pflegekraft diesem die Hose so weit wie möglich herunter.
- Der Bewohner wird nun auf die Toilette abgesenkt.
- Die Pflegekraft schiebt die Beinstützen zur Seite und zieht die Hose weiter herunter.
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Transfer von der Toilette
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- Die Pflegekraft zieht die Hose so weit es geht hoch.
- Die Beinstützen werden so angelegt, dass sich
diese unter den Oberschenkeln, aber auf der Außenseite der Hosenb
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Patientenlifter; Lifter;
Sturzprophylaxe; Transfer; Mobilisierung |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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