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Version 2.08 - 2013

Standard "Benutzung der Dienstfahrzeuge"

 
Insbesondere ambulante Pflegedienste investieren im Laufe der Jahre ein kleines Vermögen in den Fuhrpark. Um so wichtiger ist es, den Umgang mit den Dienst-Pkw klar zu regeln. Unser Muster fasst die wichtigsten Eckpunkte in einem Standard zusammen.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".

 

Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!
 

Standard "Benutzung der Dienstfahrzeuge"
Definition:
  • Unser Pflegedienst stellt den Mitarbeitern Fahrzeuge zur Verfügung, damit diese unsere Klienten versorgen können.
  • Es handelt sich dabei um Fahrzeuge der Kleinwagen- und Mittelklasse der Marken XXX und YYY.
  • In unserem Pflegedienst werden keine Privatfahrzeuge für Dienstfahrten genutzt.
(Hinsichtlich der Organisation des Fuhrparks gibt es zahllose verschiedene Optionen. Sie sollten daher diesen Standard an Ihre individuellen Gegebenheiten anpassen. Relevant wäre insbesondere die dienstliche Nutzung von Privatfahrzeugen sowie die private Nutzung von Dienstfahrzeugen.)
Grundsätze:
  • Der Schutz unserer Mitarbeiter vor Verkehrsunfällen ist wichtiger als die Einhaltung von Zeitplänen.
  • Jede Pflegekraft sollte mit einem Dienstwagen so umgehen, als wäre es der eigene PKW.
  • Die Pflegekräfte müssen sich stets bewusst sein, dass ihr Fahrverhalten dem Pflegedienst zugerechnet wird. Sie haben sich deshalb im Straßenverkehr möglichst rücksichtsvoll und partnerschaftlich zu verhalten.
Ziele:
  • Unsere Mitarbeiter bewegen sich sicher im Straßenverkehr.
  • Unsere Klienten werden pünktlich erreicht und versorgt.
  • Die Fahrzeuge sind stets fahrbereit.
  • Die PKW werden vor übermäßiger Abnutzung geschützt.
  • Unsere Fahrzeuge machen einen gepflegten Eindruck.
Vorbereitung: Parkausweis
Wir stellen sicher, dass für alle Fahrzeuge ein Parkausweis verfügbar ist. Dieser berechtigt zum Parken
  • in Anwohnerparkzonen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne Behinderung
  • an Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung
  • im Bereich der Parkscheinregelung ohne zeitliche Beschränkung
  • im Geltungsbereich des Z 286/290 (eingeschränktes Haltverbot) ohne Behinderung
  • aber nicht in der Fußgängerzone
Qualifikation
  • Alle unsere Mitarbeiter verfügen über eine gültige Fahrerlaubnis.
  • Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeiter in der Lage sind, ein Dienstfahrzeug zu warten. Dieses ist Bestandteil der Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Dazu zählt insbesondere die Kontrolle des Reifendrucks, des Ölstands und der Kühlflüssigkeit.
  • Wir führen für jedes Fahrzeug einen Wartungsplan. Auf diesem werden Intervalle angegeben und durchgeführte Wartungsmaßnahmen per Handzeichen bestätigt.
Vorbereitung des Fahrzeuges
  • Die Pflegekraft stellt sicher, dass Sie über den Schlüssel, die Fahrerlaubnis, den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), die Versicherungsunterlagen sowie über ein Exemplar des europäischen Unfallberichts verfügt.
  • Im Winter müssen die Scheiben des Fahrzeugs vollständig vom Eis entfernt werden. Die Pflegekraft stellt sicher, dass sich ein Eiskratzer, ein Handfeger und eine Warnweste im Fahrzeug befinden. Ein Türschlossenteiser sollte in der Manteltasche bereitliegen.
  • (Optional:) Viele unserer Klienten wohnen abseits der Hauptstraßen. Im Winter sind die Zufahrtswege ggf. nicht geräumt. Daher achten wir auf die notwendige Ausrüstung wie Schneeketten, einen Klappspaten, Anfahrmatte, Handschuhe usw.
  • Das Dienstfahrzeug ist vor und nach der Benutzung zu überprüfen. Die Pflegekraft geht zu diesem Zweck einmal um das Fahrzeug herum.
  • Die Pflegetasche wird sicher verstaut. Sie darf bei einem Bremsmanöver nicht als Geschoss durch den Fahrzeuginnenraum fliegen.
Durchführung: Nutzung des Smartphones im Pflegefahrzeug
  • Unsere Fahrzeuge sind mit einer Bluetooth-Freisprecheinrichtung ausgestattet. Die Pflegekraft stellt sicher, dass das dienstliche Smartphone vor Fahrtantritt korrekt mit der Freisprechanlage gekoppelt ist. Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung ist untersagt.
  • Das Smartphone wird während der Fahrt in der Ladeschale des Fahrzeugs abgelegt.
  • Auf allen dienstlichen Smartphones ist ein Navigationssystem installiert. Soweit die Pflegekraft mit dem System nicht vertraut ist, ist die Einweisung Bestandteil der Einarbeitung neuer Mitarbeiter.
Allgemeines
  • Im Fahrzeug sollte nicht gegessen werden. Sofern möglich, sollte eine Pflegekraft ihre Pause in einem Café, Restaurant usw. verbringen. Eine hastige Nahrungsaufnahme im Auto ist ungesund, unhygienisch und vermittelt Passanten einen unguten Eindruck.
  • Im Fahrzeug wird nicht geraucht.
  • Die Nutzung des Fahrzeugs ist nur mit festem Schuhwerk gestattet. Die Pflegekraft trägt also insbesondere keine Flip-Flops, da dann bei einem Unfall der Versicherungsschutz gefährdet ist.
  • Die Pflegekraft beachtet die Verkehrsregeln, insbesondere die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Bei Fahrten auf Autobahnen darf die Geschwindigkeit von 130 km/h - abgesehen von sonstigen Geschwindigkeitsbeschränkungen - nicht überschritten werden.
  • Im Fahrzeug transportierte Medikamente müssen vor Hitze und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden.
  • Die Mitnahme von Klienten, deren Angehörigen oder betriebsfremden anderen Personen im Pflegefahrzeug ist untersagt.
  • Privatfahrten mit Dienstfahrzeugen können nur in begründeten Ausnahmefällen vorgenommen werden. Der dienstliche Bedarf von Dienstfahrzeugen ist stets vorrangig. Privatfahrten mit Dienstfahrzeugen bedürfen in jedem Fall einer vorherigen Bewilligung durch die Pflegedienstleitung. Sämtliche Privatfahrten sind im Fahrtenkontrollheft als Privatfahrten zu bezeichnen und einzutragen. Privatfahrten sind kostenpflichtig. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Pflegedienst.
  • Wenn die Pflegekraft einen Verkehrsunfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, so hat sie dem Pflegedienst den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Tanken
  • Wir fahren das Fahrzeug nicht "leer". Der PWK muss stets mindestens zu einem Viertel betankt sein.
  • Das Fahrzeug darf nur bei der Tankstation xyz betankt werden. Dafür darf nur die ausgegebene Tankkarte verwendet werden. (Optional:) Die Pflegekraft stellt sicher, dass sie den Pin-Code der Tankkarte kennt.
  • Die Tankquittung wird im Büro abgegeben.
  • An der Tankstation können auch ggf. fehlende Utensilien wie etwa Eiskratzer usw. gekauft werden.
Nachbereitung:
  • Dienstfahrzeuge sind nach Gebrauch auf den zugewiesenen Parkplätzen des Pflegedienstes abzustellen. Die Schlüssel müssen an der dafür vorgesehenen Stelle deponiert werden.
  • (Alternativ vor allem bei ländlichen Pflegediensten mit großem Einzugsbereich: Die Dienstwagen können abends für die Fahrt nach Hause und am nächsten Tag für die Fahrt zum nächsten Einsatzort genutzt werden. Diese Fahrten gelten als Dienstfahrten.)
  • Vertrauliche Dokumente, Medikamente und Schlüssel dürfen über Nacht nicht im Dienstwagen belassen werden.
  • Dienstfahrzeuge, die unbeaufsichtigt stehen gelassen werden, sind immer abzuschließen.
  • Die Pflegekräfte haben das ihnen anvertraute Dienstfahrzeug selbst zu pflegen. Die für die Reinigung des Dienstfahrzeugs erforderliche Zeit gilt als Arbeitszeit. Dabei entstehende Kosten werden ersetzt.
  • Zu Beginn und nach dem Ende der Tour füllt die Pflegekraft das Fahrtenbuch aus. Sie vermerkt den Abfahrtsort, das Datum sowie den Zweck der Fahrt. Dokumentiert wird auch der Kilometerstand zu Beginn und nach dem Abschluss der Tour.
  • Kann die Pflegekraft eine technische Störung nicht selbst beheben, hat sie dies der Pflegedienstleitung unverzüglich zu melden.
  • Ein Tiertransport, z. B. ein Therapiehund, darf nur in einer im Auto fixierten geeigneten Box durchgeführt werden.
  • Das Anbringen oder Auslegen von Fanartikeln oder dergleichen wird untersagt.
Dokumente:
  • Wartungsplan
  • Fahrerlaubnis
  • Fahrzeugschein
  • Versicherungsunterlagen
  • Europäischer Unfallbericht
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • alle Mitarbeiter
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Dienstanweisung; Auto; Dienstfahrzeug; Pkw; Fahrtenbuch; Pflegedienst, ambulant
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.