Standard "Benutzung der
Dienstfahrzeuge" |
Definition:
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- Unser Pflegedienst stellt den Mitarbeitern
Fahrzeuge zur Verfügung, damit diese unsere Klienten versorgen können.
- Es handelt sich dabei um Fahrzeuge der
Kleinwagen- und Mittelklasse der Marken XXX und YYY.
- In unserem Pflegedienst werden keine
Privatfahrzeuge für Dienstfahrten genutzt.
(Hinsichtlich der Organisation des Fuhrparks gibt es zahllose
verschiedene Optionen. Sie sollten daher diesen Standard an Ihre
individuellen Gegebenheiten anpassen. Relevant wäre insbesondere die
dienstliche Nutzung von Privatfahrzeugen sowie die private Nutzung von
Dienstfahrzeugen.)
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Grundsätze:
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- Der Schutz unserer Mitarbeiter vor
Verkehrsunfällen ist wichtiger als die Einhaltung von Zeitplänen.
- Jede Pflegekraft sollte mit einem Dienstwagen
so umgehen, als wäre es der eigene PKW.
- Die Pflegekräfte müssen sich stets bewusst
sein, dass ihr Fahrverhalten dem Pflegedienst zugerechnet wird. Sie
haben sich deshalb im Straßenverkehr möglichst rücksichtsvoll und
partnerschaftlich zu verhalten.
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Ziele:
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- Unsere Mitarbeiter bewegen sich sicher im
Straßenverkehr.
- Unsere Klienten werden pünktlich erreicht und
versorgt.
- Die Fahrzeuge sind stets fahrbereit.
- Die PKW werden vor übermäßiger Abnutzung
geschützt.
- Unsere Fahrzeuge machen einen gepflegten
Eindruck.
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Vorbereitung: |
Parkausweis
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Wir stellen sicher,
dass für alle Fahrzeuge ein Parkausweis verfügbar ist. Dieser
berechtigt zum Parken
- in Anwohnerparkzonen
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der
gekennzeichneten Flächen ohne Behinderung
- an Parkscheinautomaten ohne Gebühr und
zeitliche Beschränkung
- im Bereich der Parkscheinregelung ohne
zeitliche Beschränkung
- im Geltungsbereich des Z 286/290
(eingeschränktes Haltverbot) ohne Behinderung
- aber nicht in der Fußgängerzone
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Qualifikation
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- Alle unsere Mitarbeiter verfügen über eine
gültige Fahrerlaubnis.
- Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeiter in
der Lage sind, ein Dienstfahrzeug zu warten. Dieses ist Bestandteil der
Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Dazu zählt insbesondere die Kontrolle
des Reifendrucks, des Ölstands und der Kühlflüssigkeit.
- Wir führen für jedes Fahrzeug einen
Wartungsplan. Auf diesem werden Intervalle angegeben und durchgeführte
Wartungsmaßnahmen per Handzeichen bestätigt.
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Vorbereitung des
Fahrzeuges
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- Die Pflegekraft stellt sicher, dass Sie über
den Schlüssel, die Fahrerlaubnis, den Fahrzeugschein
(Zulassungsbescheinigung Teil I), die Versicherungsunterlagen sowie
über ein Exemplar des europäischen Unfallberichts verfügt.
- Im Winter müssen die Scheiben des Fahrzeugs
vollständig vom Eis entfernt werden. Die Pflegekraft stellt sicher,
dass sich ein Eiskratzer, ein Handfeger und eine Warnweste im Fahrzeug
befinden. Ein Türschlossenteiser sollte in der Manteltasche
bereitliegen.
- (Optional:) Viele unserer Klienten wohnen
abseits der Hauptstraßen. Im Winter sind die Zufahrtswege ggf. nicht
geräumt. Daher achten wir auf die notwendige Ausrüstung wie
Schneeketten, einen Klappspaten, Anfahrmatte, Handschuhe usw.
- Das Dienstfahrzeug ist vor und nach der
Benutzung zu überprüfen. Die Pflegekraft geht zu diesem Zweck einmal um
das Fahrzeug herum.
- Die Pflegetasche wird sicher verstaut. Sie darf
bei einem Bremsmanöver nicht als Geschoss durch den Fahrzeuginnenraum
fliegen.
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Durchführung:
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Nutzung des
Smartphones im Pflegefahrzeug
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- Unsere Fahrzeuge sind mit einer
Bluetooth-Freisprecheinrichtung ausgestattet. Die Pflegekraft stellt
sicher, dass das dienstliche Smartphone vor Fahrtantritt korrekt mit
der Freisprechanlage gekoppelt ist. Die Nutzung eines Mobiltelefons
während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung ist untersagt.
- Das Smartphone wird während der Fahrt in der
Ladeschale des Fahrzeugs abgelegt.
- Auf allen dienstlichen Smartphones ist ein
Navigationssystem installiert. Soweit die Pflegekraft mit dem System
nicht vertraut ist, ist die Einweisung Bestandteil der Einarbeitung
neuer Mitarbeiter.
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Allgemeines
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- Im Fahrzeug sollte nicht gegessen werden.
Sofern möglich, sollte eine Pflegekraft ihre Pause in einem Café,
Restaurant usw. verbringen. Eine hastige Nahrungsaufnahme im Auto ist
ungesund, unhygienisch und vermittelt Passanten einen unguten Eindruck.
- Im Fahrzeug wird nicht geraucht.
- Die Nutzung des Fahrzeugs ist nur mit festem
Schuhwerk gestattet. Die Pflegekraft trägt also insbesondere keine
Flip-Flops, da dann bei einem Unfall der Versicherungsschutz gefährdet
ist.
- Die Pflegekraft beachtet die Verkehrsregeln,
insbesondere die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Bei Fahrten auf
Autobahnen darf die Geschwindigkeit von 130 km/h - abgesehen von
sonstigen Geschwindigkeitsbeschränkungen - nicht überschritten werden.
- Im Fahrzeug transportierte Medikamente müssen
vor Hitze und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden.
- Die Mitnahme von Klienten, deren Angehörigen
oder betriebsfremden anderen Personen im Pflegefahrzeug ist untersagt.
- Privatfahrten mit Dienstfahrzeugen können nur
in begründeten Ausnahmefällen vorgenommen werden. Der dienstliche
Bedarf von Dienstfahrzeugen ist stets vorrangig. Privatfahrten mit
Dienstfahrzeugen bedürfen in jedem Fall einer vorherigen Bewilligung
durch die Pflegedienstleitung. Sämtliche Privatfahrten sind im
Fahrtenkontrollheft als Privatfahrten zu bezeichnen und einzutragen.
Privatfahrten sind kostenpflichtig. Die Rechnungsstellung erfolgt durch
den Pflegedienst.
- Wenn die Pflegekraft einen Verkehrsunfall
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, so hat sie dem
Pflegedienst den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
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Tanken
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- Wir fahren das Fahrzeug nicht "leer". Der PWK
muss stets mindestens zu einem Viertel betankt sein.
- Das Fahrzeug darf nur bei der Tankstation xyz
betankt werden. Dafür darf nur die ausgegebene Tankkarte verwendet
werden. (Optional:) Die Pflegekraft stellt sicher, dass sie den
Pin-Code der Tankkarte kennt.
- Die Tankquittung wird im Büro abgegeben.
- An der Tankstation können auch ggf. fehlende
Utensilien wie etwa Eiskratzer usw. gekauft werden.
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Nachbereitung: |
- Dienstfahrzeuge sind nach Gebrauch auf den
zugewiesenen Parkplätzen des Pflegedienstes abzustellen. Die Schlüssel
müssen an der dafür vorgesehenen Stelle deponiert werden.
- (Alternativ vor allem bei ländlichen
Pflegediensten mit großem Einzugsbereich: Die Dienstwagen können abends
für die Fahrt nach Hause und am nächsten Tag für die Fahrt zum nächsten
Einsatzort genutzt werden. Diese Fahrten gelten als Dienstfahrten.)
- Vertrauliche Dokumente, Medikamente und Schlüssel dürfen über Nacht nicht
im Dienstwagen belassen werden.
- Dienstfahrzeuge, die unbeaufsichtigt stehen
gelassen werden, sind immer abzuschließen.
- Die Pflegekräfte haben das ihnen anvertraute
Dienstfahrzeug selbst zu pflegen. Die für die Reinigung des
Dienstfahrzeugs erforderliche Zeit gilt als Arbeitszeit. Dabei
entstehende Kosten werden ersetzt.
- Zu Beginn und nach dem Ende der Tour füllt die
Pflegekraft das Fahrtenbuch aus. Sie vermerkt den Abfahrtsort, das
Datum sowie den Zweck der Fahrt. Dokumentiert wird auch der
Kilometerstand zu Beginn und nach dem Abschluss der Tour.
- Kann die Pflegekraft eine technische Störung
nicht selbst beheben, hat sie dies der Pflegedienstleitung unverzüglich
zu melden.
- Ein Tiertransport, z. B. ein Therapiehund, darf nur in einer im Auto fixierten geeigneten Box durchgeführt werden.
- Das Anbringen oder Auslegen von Fanartikeln oder dergleichen wird untersagt.
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Dokumente: |
- Wartungsplan
- Fahrerlaubnis
- Fahrzeugschein
- Versicherungsunterlagen
- Europäischer Unfallbericht
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Verantwortlichkeit
/ Qualifikation: |
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