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Version 2.05d - 2017

Standardmaßnahmenplan "Querschnittlähmung" (neues Strukturmodell)

 
Eine Querschnittlähmung verursacht so viele Pflegeprobleme, dass die Maßnahmenplanung schnell einige Seiten füllt. Neben den Einschränkungen im Bereich der Mobilität leiden Betroffene vor allem unter der Inkontinenz und unter Druckgeschwüren.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standardmaßnahmenplan "Querschnittlähmung"
  • Eine Querschnittläsion (auch "Querschnittlähmung") ist die Folge eines teilweisen oder vollständigen Funktionsausfalls des Rückenmarks.
  • Pro Jahr erleiden rund 1600 Menschen in Deutschland eine Querschnittlähmung. Insgesamt leben 65.000 Menschen mit dieser Einschränkung.
  • Verschiedene Ursachen können zu einer Querschnittläsion führen. Bei jungen Menschen sind Unfälle, insbesondere Verkehrsunglücke, der wichtigste Faktor. In der Altersgruppe der von uns betreuten Menschen sind oft Bandscheibenvorfälle, Entzündungen und Blutungen ursächlich für das Krankheitsbild. Auch bei fortgeschrittenen Tumorerkrankungen kann es zur Querschnittläsion kommen.
  • Abhängig von der Position der Rückenmarkschädigung wird zwischen einer Paraplegie und einer Tetraplegie unterschieden. Bei einer Paraplegie sind lediglich die unteren Extremitäten betroffen. Bei einer Tetraplegie ist die Kontrolle über alle vier Gliedmaßen beeinträchtigt.
  • Ein weiteres Kriterium ergibt sich aus dem Ausmaß der Beschädigung. Wurde die Leitungsfunktion des Rückenmarks nur teilweise unterbrochen, liegt eine inkomplette Lähmung vor. Das Ausmaß der Einschränkungen kann variieren. Es gibt milde Schädigungen, die sich z. B. auf einen teilweisen Funktionsverlust der Hände beschränken. Bei schwereren Schädigungen ist mit umfassenderen Kontrollverlusten bis hin zur kompletten Lähmung zu rechnen.
Maßnahmen
Begründung und Anmerkungen
Fallbeispiel:
  • Herr Müller hat sich als Folge eines Autounfalls vor zwei Jahren eine Querschnittlähmung zugezogen. Trotz Rehabilitation blieb die inkomplette Tetraplegie bestehen. Er ist immobil. Herr Müller ist erst 57 Jahre alt und abgesehen von der Querschnittlähmung in guter physischer Verfassung. Durch engmaschige Umlagerungen sowie durch tägliches Bewegungstraining konnte ein Dekubitus bislang vermieden werden. Es bilden sich allerdings Kontrakturen aus.
  • Die Kontrolle über seine Finger ist beeinträchtigt. Herr Müller kann auf herkömmliche Weise keine Gegenstände greifen.
  • Herr Müller ist häufig traurig. Es ist dann schwierig, ihn zur Kooperation zu motivieren.
  • Wir nutzen Fußstützen, um die Entstehung eines Spitzfußes zu verhindern.
  • Mindestens zweimal am Tag (auch am Wochenende) werden alle Gelenke durchbewegt.
  • Wir nutzen das Konzept der Funktionshand. Die Finger werden mit einer individuell angepassten Schiene in eine stabile Faustposition gebracht. Ergänzend werden die Finger mit Pflasterstreifen in den Faustschluss geklebt.
  • Wir unterstützen Herrn Müller bei diesem Lernprozess. Insbesondere wird er motiviert, das tägliche Übungsprogramm konsequent durchzuführen.
  • Die Bewegungsübungen sollte der Bewohner nach Möglichkeit selbst aktiv durchführen, ggf. assistiert die Pflegekraft dabei oder führt die Bewegungen passiv durch. Nach und nach sollten passive Bewegungen durch aktive Bewegungen ersetzt werden.
  • Das Durchbewegen muss besonders vorsichtig erfolgen, da eine Überschreitung der Bewegungsgrenzen bei vielen Betroffenen keine oder nur geringe Schmerzen auslöst. Die Gelenke werden immer nur bis zum Erreichen eines Widerstands bewegt.
  • Soweit möglich verzichten wir auf Weichlagerungen und auf Superweichlagerungen.
  • Mit einer zur Funktionshand umgeformten Hand bleibt die Greiffähigkeit in Teilen erhalten. Der Bewohner kann damit Gabeln, Gläser oder Zahncremetuben halten. Er kann auch Gegenstände aufheben und an anderer Stelle gezielt ablegen.
Fallbeispiel:
  • Nach einem Sturz vor 25 Jahren blieb Frau Meier querschnittgelähmt. Die Lähmungen beschränken sich auf die Beine. Sie ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie lebte bislang in ihrem eigenen Haushalt und wurde zuletzt von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Aufgrund fortschreitender Grunderkrankungen erfolgte vor einem Jahr der Umzug in das Pflegeheim.
  • Die Sensibilität der Haut ist im Bereich des Gesäßes und der unteren Extremitäten herabgesetzt. Sie hat in der Vergangenheit immer wieder leichte Druckgeschwüre im Bereich des Gesäßes entwickelt.
  • Frau Meier steckt sich häufig kleine Gegenstände in die Hosentaschen, etwa Kugelschreiber. Wenn sie im Rollstuhl sitzt, drücken diese Gegenstände auf die Haut und lösen ein Druckgeschwür aus.
  • Frau Meier ist anfällig für Frakturen. Sie bemerkt diese aber oft nicht, weil ihr das Schmerzempfinden fehlt.
  • Frau Meier sollte nicht mehr als zwei Stunden am Vormittag und zwei Stunden am Nachmittag im Rollstuhl sitzen. Die restliche Zeit soll sie liegend im Bett oder in seinem Sessel verbringen.
  • Wir leiten Frau Meier dazu an, sich im Rollstuhl regelmäßig umzulagern. Sie soll sich alle 20 bis 30 Minuten umsetzen und dabei das Gesäß anheben.
  • Wir stellen sicher, dass auch die Oberschenkel auf der Auflagefläche des Rollstuhls aufliegen. Der Auflagedruck wird auf eine möglichst große Fläche verteilt.
  • Der Hautzustand von Frau Meier wird engmaschig überwacht. Dieses erfolgt im Rahmen der Ganzkörperwaschung am Morgen, bei der Frau Meier weitgehend auf unsere Unterstützung angewiesen ist.
  • Bevor wir Frau Meier anziehen, prüfen wir ihre Kleidung auf Fremdkörper.
  • Wir erklären Frau Meier, wie sie mit einem Handspiegel den Zustand gefährdeter Hautpartien einmal täglich selbst prüfen kann. Sie erledigt dieses am Abend vor dem Zubettgehen. Sie muss aber häufig dazu aufgefordert werden.
  • Wenn ein Dekubitus im Gesäßbereich festgestellt wird, muss Frau Meier Bettruhe halten, bis die Rötung vollständig verblasst ist. Sie wird in dieser Zeit so gelagert, dass der geschädigte Hautbereich vollständig vom Druck entlastet ist.
  • Frau Meier soll uns alle Vorkommnisse mitteilen, die möglicherweise zu einer Fraktur geführt haben können. Dazu zählen insbesondere sämtliche Stürze.
  • Wir achten auf einschlägige Veränderungen der Extremitäten wie etwa Schwellungen, Rötungen, Überwärmungen, Fehlstellungen oder Bewegungseinschränkungen.
  • Das Sitzen im Rollstuhl ist mit einem erhöhten Dekubitusrisiko verbunden. Das Körpergewicht lastet auf einer kleinen Fläche. Und anders als im Bett gibt es nur wenige Möglichkeiten zum Umlagern. Die primär gefährdeten Stellen liegen im Bereich des Sakrums, des Trochanters, der Fersen und des Hinterkopfs.
  • Wir nutzen ggf. spezielle Sitzkissen, die den Druck gleichmäßig auf die gesamte Sitzfläche verteilen.
  • Wir verwenden ggf. Stehrollstühle, um den Auflagedruck im Gesäßbereich zu reduzieren.
Fallbeispiel:
  • Eine spinale Ischämie hat bei Herrn Müller eine Querschnittlähmung verursacht. Es liegt eine nahezu komplette Lähmung vor. Es gibt in den Beinen weder motorische noch sensible Funktionen. Die Arme kann Herr Müller ansatzweise bewegen. Die Kontrolle über die Hände und die Finger ist teilweise erhalten.
  • Aufgrund seines Zustands ist das Risiko sowohl für Kontrakturen als auch für Druckgeschwüre erheblich gesteigert. Er erhält deshalb Bewegungstraining, das jedoch erneut zu Risiken führt. Herr Müller hat einen schlaffen Muskeltonus. Er spürt keine Schmerzen, wenn die Bewegungsgrenzen der jeweiligen Gelenke überschritten werden. Die Gelenke werden nicht durch die Muskeln gesichert. Es besteht die Gefahr von Luxationen, insbesondere im Schultergelenk.
  • Herr Müller ist anfällig für Infektionen. Er entwickelt schnell Fieber und schwitzt dann stark. Die feuchte Haut ist anfällig für Druckgeschwüre.
  • Herr Müller wird alle zwei bis drei Stunden umgelagert. Wir nutzen dafür alle Lagerungen, also insbesondere die Rückenlage, die 30°-Seitenlagerung, die 90°-Seitenlagerung, die 135°-Lagerung sowie die Bauchlagerung.
  • Herr Müller wird auf einer Antidekubitus-Weichlagerungsmatratze gelagert. Wir achten auf harte Gegenstände im Bett, auf denen Herr Müller unbemerkt liegen könnte. Auch Falten im Laken können Druckgeschwüre auslösen.
  • Wir nutzen den Fingerdrucktest, um ein entstehendes Druckgeschwür zeitnah zu erkennen.
  • Wenn Herr Müller unter Fieber leidet oder aus anderen Gründen stark schwitzt, ist eine deutliche Verkürzung der Lagerungsintervalle notwendig.
  • Sind komplette Umlagerungen nicht möglich, nutzen wir das Prinzip der Mikrolagerungen.
  • Beim Umlagern sind wir besonders vorsichtig und überschreiten nicht die Bewegungsgrenzen der jeweiligen Gelenke. Wir vermeiden bei den Transfers schnelle und ruckartige Bewegungen. Wir achten auf physiologische Bewegungsübergänge.
  • Wir beachten, dass nach Infekten oder nach einer längeren Bettruhe die Gefahr einer Kreislaufkrise erheblich steigt. Die Mobilisierung muss entsprechend vorsichtig erfolgen.
Fallbeispiel:
  • Frau Meier hat sich bei einem Fahrradunfall eine Querschnittlähmung zugezogen. Entgegen allen Befürchtungen haben sich die Lähmungen teilweise zurückgebildet. Dieses lag vor allem an einem erfolgreichen operativen Eingriff, der das Rückenmark entlastete und die Wirbelsäule stabilisierte.
  • Frau Meier hat die volle Kontrolle über Arme und Hände. Die Beine und Füße kann sie kontrollieren, allerdings ist die Sensibilität beeinträchtigt.
  • Die Operation war sehr kräfteraubend. In den vergangenen Wochen war sie zu schwach, um das Bett zu verlassen. Auf Anweisung des Arztes soll sie nun schrittweise aus der flachen Rückenlage in das Sitzen im Bett transferiert werden. Der Lagewechsel übersteigt allerdings oftmals ihre Belastbarkeit. Es drohen eine Tachykardie sowie ein Blutdruckabfall.
  • Der Grad der Aufrichtung wird nur langsam, dafür aber kontinuierlich von Tag zu Tag gesteigert.
  • Frau Meier trägt Kompressionsstrümpfe.
  • Vor jeder Mobilisierung soll Frau Meier den Kreislauf aktivieren. Sie soll mit den Armen kreisen.
  • Später können statt der Kompressionsstrümpfe auch Thromboseprophylaxestrümpfe (“ATS”) genutzt werden.
  • Soweit verordnet, erhält die Bewohnerin eine kreislaufunterstützende medikamentöse Therapie.
Fallbeispiel:
  • Herr Müller hat vor drei Jahren einen Bandscheibenvorfall erlitten. Die missglückte Bandscheiben-OP führte zur Querschnittlähmung. Seine Beine sind seitdem gelähmt.
  • Herr Müller ist immobil. Aufgrund der reduzierten Muskelmasse und der eingeschränkten Mobilität ist der Energieumsatz verringert. Gleichzeitig nimmt Herr Müller zu viele Kalorien zu sich. Sein BMI hat einen Wert von 35 erreicht. Es liegt also Adipositas Grad II vor.
  • Aufgrund der Einschränkungen kann Herr Müller viele Hobbys nicht mehr ausüben. Er sitzt jetzt vornehmlich vor dem Fernseher. Dadurch steigt das Risiko für Dekubitus, für Kontrakturen und für Thrombosen.
  • Transfers aus dem Bett sind für Herrn Müller sehr belastend. Bei einer Mobilisierung ins Sitzen droht eine Kreislaufschwäche. Wenn Herr Müller kollabiert, droht er zu stürzen. Eine einzelne Pflegekraft ist nicht in der Lage, einen Fall zu verhindern.
  • Wir verdeutlichen Herrn Müller, dass er als Folge der Querschnittlähmung einen geringeren Grundumsatz hat und daher 10 bis 25 Prozent weniger Kalorien benötigt.
  • Wir beschäftigen Herrn Müller sinnvoll, damit er nicht aus Langeweile isst. Er spielt gerne Schach gegen einen Schachcomputer und liest gerne. Es ist aber wichtig, dass wir die Süßigkeiten vom Tisch wegräumen, sofern er damit einverstanden ist.
  • Herr Müller erhält eine Reduktionsdiät. Er muss dazu ermahnt werden, keinen Nachtisch und weniger Süßigkeiten zu sich zu nehmen.
  • Vor dem Aufstehen aus dem Bett sollte Herr Müller einige Minuten auf der Bettkante sitzen.
  • Bis sich die Kreislaufsituation von Herrn Müller langfristig normalisiert hat, müssen riskante Transfers und Mobilisationen stets von zwei Pflegekräften durchgeführt werden. Alternativ nutzen wir einen Lifter.
  • Wir raten Herrn Müller dazu, auch in der Freizeit einen Rollstuhl mit Stehfunktion zu nutzen. Fernsehen und das Lesen einer Zeitung können dann im Stehen erfolgen. Wir verdeutlichen ihm, dass er damit seinen Kreislauf stabilisiert, sowie die Atmung und die Verdauung erleichtert. Gleichzeitig sinkt das Risiko von Druckgeschwüren und von Kontrakturen.
  • Wir prüfen, ob Medikamente das Übergewicht fördern. Dazu zählen etwa Kortison sowie verschiedene Psychopharmaka wie Antidepressiva, Neuroleptika und Phasenprophylaktika.
Fallbeispiel:
  • Frau Meier hat vor einem Jahr eine Querschnittlähmung erlitten. Sie ist mit ihrem Auto gegen einen Baum geprallt, ohne dass es dafür eine Erklärung gibt. In ihrem Umfeld wird insgeheim ein Suizidversuch vermutet.
  • Nach Abschluss der Rehabilitation muss sie nun stationär versorgt werden. Sie ist allerdings nur eingeschränkt motiviert, die notwendigen Übungen auch eigenständig in ihrer Freizeit durchzuführen.
  • Frau Meier leidet unter Spastiken. Diese behindern Pflegemaßnahmen und erhöhen das Sturzrisiko.
  • Frau Meier trinkt Alkohol in größeren Mengen. Sie glaubt, dass der Alkohol die Spastiken lindert. Dieser Missbrauch führt aber am folgenden Tag zu einer Intensivierung der Symptomatik. Insbesondere nehmen Spastiken zu.
  • Frau Meier ist oft depressiv und zieht sich zurück. Sie zeigt gelegentlich Wut und hegt Suizidgedanken. Sie glaubt, die Querschnittlähmung wäre die Strafe für ein moralisches Fehlverhalten.
  • Frau Meier wird immer wieder von den Pflegekräften ermuntert, die Übungen durchzuführen. Wir loben jeden Fortschritt, den sie macht.
  • Wir raten Frau Meier zu einem konsequenten Verzicht auf Alkohol. Abstinentes Verhalten wird von uns gelobt.
  • Wir bitten die Angehörigen, entsprechend auf Frau Meier einzuwirken. Vor allem ihre Tochter kann sie zeitweilig zur Kooperation bewegen.
  • Wir nutzen Lagerungen, die Spastiken lösen. Frau Meier akzeptiert die Bauchlagerung und die "Froschlagerung".
  • Wir stehen Frau Meier immer für ein Gespräch zur Verfügung. Im Dialog korrigieren wir insbesondere falsche Denkweisen und Schuldzuweisungen.
  • Wir prüfen, inwieweit Angst die Durchführung der Übungen behindert. Insbesondere, wenn die Querschnittlähmung die Folge eines Unfalls ist, haben viele Bewohner z. B. Angst vor einem erneuten Sturz. Solche Befürchtungen bauen wir durch Beratung ab.
  • Wenn die Bewohnerin weiterhin zu viel Alkohol konsumiert, prüfen wir die Notwendigkeit einer Entzugstherapie.
  • Wenn die Bewohnerin aus einem bestimmten Anlass (etwa bei einer Feier) nicht auf den Alkoholkonsum verzichten möchte, richten wir uns am nächsten Tag auf stärkere Spasmen ein.
  • Wir sind uns bewusst, dass die Querschnittlähmung im Gegenteil die Folge eines gescheiterten Suizids sein kann. Viele Autounfälle, Stürze aus großer Höhe usw. sind tatsächlich keine Unfälle, sondern Suizidversuche. Wenn die Bewohnerin jedoch schon einmal einen Suizidversuch unternommen hat, ist das Risiko hoch, dass sie diesen Versuch wiederholt. Daher ist es wichtig, das Verhalten der Bewohnerin genau zu überwachen. Wir rechnen dann mit einem erneuten Suizidversuch, sobald die Mobilität der Bewohnerin dafür wieder ausreicht.
  • Wir stellen auf Wunsch den Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe her.
  • Wir suchen ggf. den Kontakt zur jeweiligen Kirchengemeinde.
  • Wir kontaktieren den Hausarzt und prüfen die Überweisung zum Psychologen.
Fallbeispiel:
  • Herr Müller ist nach einem Arbeitsunfall querschnittsgelähmt. Zumindest die Kontrolle über die Arme und die Hände hat er behalten, allerdings nur sehr eingeschränkt.
  • Herr Müller ist aufgrund der motorischen Einschränkungen nicht in der Lage, sich selbstständig an- und auszukleiden. Er benötigt Hilfsmittel und zeitweise personelle Unterstützung. Durch das Tragen ungeeigneter Kleidung steigt das Risiko eines Sturzes oder eines Druckgeschwürs.
  • Herr Müller ist bei der Nahrungsaufnahme eingeschränkt aufgrund der Lähmung der Hände.
  • Er benötigt Hilfe und Anleitung bei der Medikamenteneinnahme. 
  • Wir wählen Haken und Knöpfe möglichst groß. Ideal sind Klettverschlüsse an der Kleidung.
  • Wir statten Reißverschlüsse mit einem Ring aus.
  • Wir stellen feste Schuhe mit Klettverschlüssen bereit und achten auf den richtigen Sitz. Offene Pantoffeln oder Schuhe mit langen Schnürsenkeln sind nicht geeignet.
  • Herr Müller soll sich stets im Sitzen ankleiden lassen.
  • Wir achten darauf, dass die Kleidung keine Falten bildet. Sie darf insbesondere im Schritt nicht einengen.
  • Wir statten Herrn Müller mit weiteren Hilfsmitteln aus, z. B. mit einem Schuhanzieher.
  • Wir bieten Herrn Müller zum Essen Besteck mit dicken Griffen und eine Schale mit hochgezogenem Rand an.
  • Wir füllen Gläser, Tassen und Becher nur halb voll.
  • Wir sorgen nach Absprache mit Herrn Müller für Kleidungsschutz.
  • Wir stellen sicher, dass Herr Müller ausreichend Zeit für die Nahrungsaufnahme hat. Ggf. halten wir das Essen warm oder wärmen es wieder auf.
  • Wir bieten einen Löffel statt einer Gabel an, da dieser leichter zu handhaben ist.
  • Wir stellen und richten die Medikamente.
  • Wir helfen Herrn Müller bei der Einnahme der Arzneimittel. Insbesondere achten wir auf die Regelmäßigkeit der Einnahme.
  • Wir versorgen den Bewohner mit entsprechenden Hilfsmitteln zur Nahrungsaufnahme, etwa Besteck mit dicken Griffen, Becher mit Strohhalmen usw.
Fallbeispiel:
  • Frau Meier leidet unter einer Tetraplegie und ist auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen. Aufgrund der Lähmungen der Hände kann sie den Rollstuhl nicht steuern.
  • Wenn sie im Bett liegt, ist Frau Meier nicht in der Lage, ein konventionelles Alarmsystem zu bedienen.
  • Sie ist ebenfalls nicht in der Lage, ihre Position innerhalb des Betts zu verändern. Sie kann nur einen kleinen Teil ihres Zimmers überblicken.
  • Für die Steuerung des Rollstuhls nutzt Frau Meier eine Kinnsteuerung.
  • Wenn Frau Meier in ihren Rollstuhl mobilisiert wird, stellen wir sicher, dass sie richtig positioniert wird und die Steuerungselemente erreicht.
  • Wenn der Rückenwinkel des Rollstuhls verändert wird, kontrollieren wir, ob Frau Meier weiterhin die Steuerungselemente nutzen kann.
  • Im Bett nutzt Frau Meier eine Mundsteuerung für das Rufsystem. Es handelt sich dabei um einen sog. “Saug-Blas-Taster” mit Gelenkarm zur Befestigung am Bett. Dieser wird mit dem Mund bedient.
  • Am Kopfende von Frau Meier stellen wir einen Spiegel auf, mit dem sie den kompletten Raum einsehen kann.
  • Wir prüfen, ob es alternative Steuerungsmethoden gibt, die die Bewohnerin nutzen kann, etwa eine Kopfsteuerung. Sie kann auch eine Joysticksteuerung testen, da diese extrem wenig Kraft erfordert.
Fallbeispiel:
  • Herr Müller ist nach einer Querschnittlähmung immobil und weitgehend bettlägerig.
  • Die vegetative Steuerung ist ausgefallen. Der Körper kann sich nicht vor Unterkühlung schützen.
  • Der Körper kann auch nicht durch eine massive Steigerung der Schweißproduktion auf Hitze reagieren. Herr Müller ist daher anfällig für Überhitzung.
  • Wenn Herr Müller im Bett liegt, klagt er häufig über ein starkes Kältegefühl. Insbesondere an den Schultern und am Hals wünscht er sich die Wärme einer Decke. Das Kältegefühl stellt sich auch ein, wenn es im Zimmer bereits sehr warm ist. Es droht eine Überwärmung.
  • Das Thromboserisiko ist erhöht.
  • Die Körpertemperatur wird regelmäßig gemessen.
  • Die Kleidung wird (ggf. mehrmals täglich) der Temperatur angepasst. Dieses ist insbesondere dann notwendig, wenn es zu einem Temperaturwechsel kommt, etwa im Winter beim Verlassen des Gebäudes.
  • Bei Unterkühlung können warme Socken im Bett nützlich sein.
  • Herr Müller soll im Sommer direkte Sonneneinstrahlung vermeiden oder zumindest einen Hut tragen.
  • Wir nutzen einen Ventilator, um Herrn Müller Kühlung zu verschaffen.
  • Herr Müller wird an der Schulter und am Hals gut zugedeckt. Die Füße hingegen bleiben aufgedeckt oder werden nur mit einer dünnen Wolldecke zugedeckt.
  • Herr Müller erhält von uns generell keine Wärmflaschen, Heizdecken oder Körnerkissen. Es besteht die Gefahr von Verbrennungen.
  • Herr Müller erhält eine Kompressionstherapie. Wir helfen ihm beim Anziehen der Kompressionsstrümpfe.
  • Die Beine werden ausgestrichen.
  • Wir achten auf eine richtige Positionierung der Beine: Die Beine werden ggf. hochgelagert. Sie werden nicht übereinandergelegt, da diese Position die venöse Zirkulation beeinträchtigen würde.
  • Der Blutdruck und der Blutzucker werden regelmäßig kontrolliert. Herr Müller soll sein Ernährungsverhalten und den Nikotinkonsum entsprechend anpassen.
  • Soweit verordnet erhält der Bewohner verschiedene Medikamente zur Senkung der Gerinnungsbereitschaft des Bluts (“Blutverdünner”), etwa ASS, Heparin oder Marcumar.
  • Wir achten auf eine frühzeitige und umfassende Mobilisierung. Wir nutzen Stehbetten oder Stehrollstühle.
Fallbeispiel:
  • Frau Meier ist seit einem Badeunfall querschnittgelähmt. Die Lähmungen betreffen primär die unteren Extremitäten. Aufgrund ihrer bislang guten Konstitution konnte sie zunächst ein selbstbestimmtes Leben führen. Mit zunehmendem Alter verschlechtert sich aber ihr Allgemeinzu

    +++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++



 
 
 
 
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Schlüsselwörter für diese Seite Querschnittsyndrom; Querschnittlähmung; Lähmung; Pflegeplanung
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