Standard "Kooperation mit externen Dienstleistern" |
Definition: |
Als stationäre Pflegeeinrichtung
können wir nicht alle Aufgaben mit eigenem Personal
abdecken. Wir arbeiten daher mit externen Partnern
zusammen, die sich auf einzelne Dienstleistungen
spezialisiert haben. Dieses betrifft etwa
Aufgabengebiete wie die Gebäude- und die Textilreinigung,
Ergotherapie oder EDV-Service. |
Grundsätze: |
- Wir arbeiten nur mit solchen
Partnern zusammen, deren Dienstleistungen eine gute
Qualität und ein angemessenes
Preisleistungsverhältnis bieten.
- Die Firmenphilosophie des
Dienstleisters muss mit unserem Pflegeleitbild in
Einklang stehen.
- Der Dienstleister muss
flexibel sein, um sich den veränderten Anforderungen
schnell anpassen zu können.
- Unsere Bewohner sollen mit
den extern erbrachten Dienstleistungen zufrieden
sein können.
- Externe Partner müssen ein
aktives Qualitätsmanagement betreiben. Die Qualität
der Dienstleistungen wird von uns kontinuierlich überwacht.
- Etwaige Mängel müssen zeitnah beseitigt werden, da
sonst die Zusammenarbeit beendet wird.
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Ziele: |
- Extern erbrachte
Dienstleistungen müssen den gleichen qualitativen
Normen entsprechen wie intern geleistete Arbeiten.
- Im Idealfall werden extern
erbrachte Dienstleistungen und intern geleistete
Arbeiten als eine Einheit empfunden, die unserer
Pflegeeinrichtung zugerechnet wird.
- Zwischen unserer Einrichtung
und den externen Partnern soll sich eine gute und
vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickeln.
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Vorbereitung: |
- Vor Vertragsabschluss findet
ein intensiver Angebotsvergleich statt.
- Die Zuständigkeiten des
Dienstleisters sowie die genauen Kosten der
Dienstleistung werden in einer Leistungsbeschreibung schriftlich fixiert.
- Alle Mitarbeiter werden
regelmäßig darüber informiert, welche Aufgaben
jeweils von externen Partnern übernommen werden.
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Durchführung: |
- Zwischen dem Dienstleister
und uns findet ein kontinuierlicher
Informationsaustausch statt.
- Der Dienstleister
protokolliert alle Leistungen und beteiligt sich an
unserer Pflegedokumentation (soweit dieses notwendig und
sinnvoll ist).
- Falls Fehler auftreten oder
Beschwerden eingehen, die die Arbeit des
Dienstleisters betreffen, werden diese geprüft und
nach Rücksprache mit der Heimleitung an den Partner
weitergeleitet. Ggf. wird eine Frist für die
Beseitigung des Mangels vereinbart.
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Nachbereitung: |
- Die Qualität der externen
Dienstleistungen wird regelmäßig überwacht.
Insbesondere werden entsprechende Kriterien in eine
Kundenbefragung integriert.
- Das Preisleistungsverhältnis
des externen Partners wird mit dem Marktdurchschnitt
verglichen. Ggf. werden Preise neu ausgehandelt.
- Wenn eine etwaige
Fehlerkorrektur scheitert, wird eine Beendigung der
Kooperation erwogen. Das Gleiche gilt, wenn Bewohner
mit den Dienstleistungen nicht zufrieden sind und
sie dafür stichhaltige Gründe vorweisen können.
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Dokumente: |
- Verträge zwischen unserer
Einrichtung und den externen Anbietern
- Angebote verschiedener Firmen
über eine bestimmte Dienstleistung.
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Qualifikation / Verantwortlichkeit: |
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