Standard
"Dienstplanerstellung" |
Definition: |
Der Dienstplan ist ein
unverzichtbares Planungs- und Führungsinstrument. Er
stellt sicher, dass stets genügend Mitarbeiter in
unserer Einrichtung für die Pflege und Betreuung der
Bewohner bereitstehen. Er gibt Mitarbeitern wie
Führungskräften die Möglichkeit, die Arbeit der nächsten
Tage und Wochen zu planen und zu steuern. |
Grundsätze: |
- Die Pflegedienstleitung ist
für die Erstellung des Dienstplans verantwortlich.
- Einen ausgehängten Dienstplan
darf nur die Pflegedienstleitung oder ihre
Stellvertretung abändern.
- Der ausgehängte Dienstplan
ist ein Dokument und wichtig bei Streitfällen.
Niemand darf in diesem Dokument etwas ausstreichen,
überkleben, radieren oder übermalen.
- Ein unterschriebener und
ausgehängter Dienstplan ist für alle Seiten
verbindlich.
- Ein Tausch von Diensten unter
den Mitarbeitern ist möglich, sofern die
Pflegedienstleitung diesem zugestimmt hat.
- Wir versuchen die Anzahl der
aufeinander folgenden Nachtdienste auf vier zu
begrenzen. Nur bei zwingenden Ausnahmefällen wird
davon abgewichen.
- Nach einer Nachtschichtfolge
gewähren wir der Pflegekraft eine Ruhepause von
mindestens 24 Stunden.
- Wir versuchen, ungünstige
Schichtfolgen zu vermeiden, insbesondere also eine
"Rückwärtsrotation"
- vom Nachtdienst in den
Spätdienst
- vom Spätdienst in den
Frühdienst
- vom Frühdienst in den
Nachtdienst
- Pflegekräfte leisten maximal
sieben Dienste hintereinander und haben dann einen
Tag frei.
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Ziele: |
- Die einzelnen Wohnbereiche
sind in der Lage, effizient und bewohnerbezogen zu
arbeiten.
- Die Zusammenarbeit zwischen
dem Pflegebereich und anderen Funktionsbereichen der
Einrichtung funktioniert reibungslos.
- Die Pflegeeinrichtung kommt
ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Pflegekräften
nach.
- Der Betriebsrat wird korrekt
an allen Entscheidungen zur Dienstplanerstellung
beteiligt.
- Die Arbeitsbelastung wird
gerecht unter allen Mitarbeitern verteilt.
- Der Dienstplan bietet genug
Reserven, um unerwartete Ereignisse (Krankheitsfälle
usw.) kompensieren zu können.
- Personelle Ressourcen werden
nicht verschwendet.
- Alle Zulagen werden korrekt
abgerechnet.
- Die Arbeitszufriedenheit
aller Pflegekräfte wird gewährleistet.
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Vorbereitung: |
- Der notwendige Arbeitsaufwand
wird erfasst und der daraus resultierende
Personalbedarf wird ermittelt.
- Die Wünsche der Bewohner
werden erfasst (z.B. bevorzugte Weckzeiten usw.).
- Die Wünsche der Mitarbeiter
hinsichtlich der Dienstplanerstellung werden
erfasst.
- Die langfristig planbaren
Abwesendheitszeiten des Personals werden erfasst
(z.B. Urlaub, Fortbildungen, anstehende
Krankenhausaufenthalte).
- Alle Veranstaltungen, die den
Dienstplan beeinflussen, werden erfasst (Sommerfest,
Lesungen im Speisesaal usw.).
- Die Vordrucke für den
Dienstplan werden bereitgelegt (mind. DIN A4 besser
DIN A3; ggf. größer kopieren).
- Die Pflegedienstleitung macht
sich mit den rechtlichen Grundlagen der
Dienstplanerstellung vertraut, insbesondere
- Arbeitsverträge
- Betriebsvereinbarungen
- AVR
- BAT
- SGB V
-
Schwerbehindertenregelungen des SGB IX
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
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Durchführung: |
Vorbereitung des Dienstplanformulars |
Es werden eingetragen:
- Bezeichnung der Einrichtung
- Bezeichnung des Wohnbereiches
- Nummerierung der
Kalendertage, Name der Wochentage
- Feiertage und Wochenenden
farblich markiert
- Vor- und Nachname aller
Mitarbeiter
- Qualifikation der
Pflegekräfte
- Festlegung, welcher
Mitarbeiter welche Position einnimmt
(Schichtführung, Wohnbereichsleitung usw.)
- Einschränkungen der
Einsetzbarkeit, etwa bei Schwangeren oder
Jugendlichen
- Übertrag aus dem vorherigen
Dienstplanungszeitraum, also Überstunden oder
Minusstunden
- Sollstundenzahl für jede
Pflegekraft
- Legende der benutzten
Abkürzungen im Dienstplan
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Vermerk von bereits eingeplanten
Abwesendheitszeiten |
Es werden eingetragen:
- externe Fortbildungen
- interne Seminare
- Sonderurlaub
- Krankheit oder Kuren
- Dienstbefreiung
- Mutterschutz
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Besetzung der Wochenenden und
Feiertage |
Es werden eingetragen:
- geplante Wochenenddienste
- dienstfreie Wochenenddienste
(mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen
beschäftigungsfrei sein)
- daraus resultierende
Feiertagesbesetzung
- Feiertagsausgleich
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Besetzung der Nachtdienste |
Es werden eingetragen:
- Besetzung der Nachtdienste
- Mindestens eine
Pflegefachkraft pro Schicht ist anwesend.
- Freizeitausgleich für
Nachtdienste
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Besetzung der Frühschicht |
Es werden eingetragen:
- Besetzung der Frühschicht
- Mindestens eine
Pflegefachkraft pro Schicht ist anwesend.
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Besetzung der Spätschicht |
Es werden eingetragen:
- Besetzung der Spätschicht
- Mindestens eine
Pflegefachkraft pro Schicht ist anwesend.
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Abgleich mit der Besetzungsvorgabe |
- Die Besetzung der einzelnen
Schichten wird mit den Vorgaben verglichen.
- Die Ober- und Untergrenzen
sollen nicht verletzt werden.
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Bilanzierung der Arbeitszeiten |
- Die geplanten Arbeitsstunden
jedes Mitarbeiters werden addiert und mit der
Sollarbeitszeit abgeglichen.
- Ggf. wird die Einsatzplanung
für den Mitarbeiter korrigiert.
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Fertigstellung |
- Der Dienstplan wird noch
einmal auf Stimmigkeit kontrolliert.
- Der Dienstplan wird
unterschrieben.
- Der Dienstplan wird
ausgehängt.
- Kopien des Dienstplans gehen
an den Betriebsrat und die Heimleitung.
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Nachbereitung: |
- Aufgetretene Mängel des
Dienstplans werden in geeigneter Weise dokumentiert
und ausgewertet, um in Zukunft Probleme zu
vermeiden.
- Änderungen des ausgehängten
Dienstplans sind nur noch dann möglich, wenn dafür
ein zwingender Grund vorliegt. Etwa:
- gravierender
Personalausfall
- unerwartet eintretende
gesetzliche oder tarifliche Ansprüche eines
Mitarbeiters (Nachtarbeitsverbot von
Schwangeren, Tod eines Familienmitgliedes usw.)
- Störungen des
Betriebsablaufes infolge unerwarteter Ereignisse
(Überschwemmung, Grippewelle, Unfall usw.)
- Abgelaufene Dienstpläne
müssen für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren
archiviert werden.
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Dokumente: |
- Dienstplan
- Fortbildungsplan
- Urlaubsplan
- Liste mit
Sonderveranstaltungen der Einrichtung
- Liste mit Wünschen der
Bewohner
- Liste mit Wünschen der
Mitarbeiter
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Qualifikation /
Verantwortlichkeit: |
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