das Altenpflegemagazin im Internet
www.altenpflegemagazin.de
Start Log-in Service Registrierung AGB+Datenschutz Suche / Stichwortindex Quiz Mobil Impressum

 

© pqsg 2008

Befähigungsnachweis ("Spritzenschein")

 
Wie ein Spritzenschein auszusehen hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Wenn dieser Befähigungsnachweis bei Haftungsforderungen aber seine Schutzfunktion erfüllen soll, müssen zumindest bestimmte Formalien eingehalten werden. Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie ein solches Dokument formulieren können.
 

So übernehmen Sie den Inhalt in Ihre Textverarbeitung:

  • Markieren Sie mit gedrückt gehaltener Maustaste den Bereich, den Sie übernehmen wollen
  • Klicken Sie auf das Menü "Bearbeiten", dann auf "Kopieren"
  • Öffnen Sie Ihre Textverarbeitung. Legen Sie dort ein leeres Dokument an.
  • Klicken Sie in der Textverarbeitung auf das Menü "Bearbeiten", dann auf "Einfügen"
  • Wählen Sie als Papierformat ggf. Querformat
  • Löschen Sie die nicht benötigten Seitenbausteine vorsichtig aus dem Dokument heraus.
  • Passen Sie das Dokument an Ihre Bedürfnisse an.
  • fertig
 

 Befähigungsnachweis ("Spritzenschein")

Die Pflegekraft Erna Mustermann, geboren am 1. Dezember 1964, verfügt über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, um folgende Tätigkeiten eigenverantwortlich durchzuführen:

  • s.c.Injektionen

Die o.g. Tätigkeiten wurden von der Pflegekraft nach den Regeln der Kunst unter Aufsicht von Dr. Maximilian Beyspiehl durchgeführt.

 

Fr. Mustermann hat in der Zeit vom 15. bis zum 18. März 2005 an einem Fortbildungskurs teilgenommen. Die Fortbildung umfasste 15 Stunden theoretischen Unterricht. Die anschließende schriftliche Abschlussprüfung hat Fr. Mustermann bestanden. Die Fortbildung umfasste folgende Themen:

  • Anatomie und Physiologie

  • Pharmakagruppen

  • Hygiene bei Injektionen

  • korrekte Durchführung der subkutanen und intramuskulären Injektion

  • rechtliche Fragen zur Delegation

 

 

Datum, Unterschrift Heimleitung
 
 

Datum, Unterschrift des Arztes

 

 

 

Anmerkung:

  • Ein Befähigungsnachweis soll als Qualifikationsnachweis für einzelne Tätigkeiten dienen. Deshalb sind die einzelnen Tätigkeiten explizit im Befähigungsnachweis aufzulisten.
  • Der Befähigungsnachweis gilt zeitlich nicht unbegrenzt. In ihm sind nach und nach weitere Eintragungen zu Weiterbildungen und Überprüfungen zu den genannten Tätigkeiten einzutragen. Damit wird der Nachweis geführt, dass die Pflegekraft immer auf dem aktuellen Stand ist.
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Befähigungsnachweis; Spritzenschein; Injektion
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.