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Dienstanweisung "Nutzung privater Mobiltelefone während der Arbeitszeit"

 
Die moderne Telekommunikationstechnik hat längst auch die Altenpflege erreicht. Mitunter wird "ge-SMS-t" und telefoniert, bis die (Pre-Paid-)Karte dampft. Wer diesem mobilen Treiben gewisse Grenzen setzen will, sollte es mal mit dieser Dienstanweisung probieren.
 

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Dienstanweisung "Nutzung privater Mobiltelefone während der Arbeitszeit"

  • Das Mitbringen privater Mobiltelefone zur Arbeitsstelle ist erlaubt.
  • Es ist während der Arbeitszeit nicht erlaubt, sich mit dem privaten Mobiltelefon in das Funknetz einzuwählen, das Gerät also empfangsbereit zu schalten.
  • Privatgespräche mit dem Mobiltelefon dürfen während der Arbeitszeit (Ausnahme: Pause) nicht geführt werden.
  • Privatgespräche während der Arbeitszeit wirken sich geschäftsschädigend aus, da sich Bewohner und Angehörige gestört fühlen können und die Konzentration auf die Arbeitsabläufe fehlt.
  • Ein Verstoß gegen diese dienstliche Anweisung wird von unserer Einrichtung als eine Verletzung der von Ihnen als Mitarbeiter geschuldeten Treuepflicht angesehen.
  • In Ausnahmefällen (z.B. ein krankes Kind zu Hause) kann diese Dienstanweisung von der Pflegedienstleitung zeitlich befristet außer Kraft gesetzt werden.
 

 

Ort, Datum, Unterschrift des Mitarbeiters

 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Dienstanweisung; Handy; Mobiltelefon; Gespräch, privates; Arbeitszeit; Personalorganisation
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.