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© pqsg 2008 |
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Dienstanweisung
"Nutzung privater Mobiltelefone während der Arbeitszeit" |
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Die moderne Telekommunikationstechnik hat
längst auch die Altenpflege erreicht. Mitunter wird "ge-SMS-t"
und telefoniert, bis die (Pre-Paid-)Karte dampft. Wer diesem
mobilen Treiben gewisse Grenzen setzen will, sollte es mal mit
dieser Dienstanweisung probieren. |
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Dienstanweisung "Nutzung privater Mobiltelefone während
der Arbeitszeit" |
- Das Mitbringen privater
Mobiltelefone zur Arbeitsstelle ist erlaubt.
- Es ist während der
Arbeitszeit nicht erlaubt, sich mit dem privaten
Mobiltelefon in das Funknetz einzuwählen, das Gerät
also empfangsbereit zu schalten.
- Privatgespräche mit dem
Mobiltelefon dürfen während der Arbeitszeit
(Ausnahme: Pause) nicht geführt werden.
- Privatgespräche während der
Arbeitszeit wirken sich geschäftsschädigend aus, da
sich Bewohner und Angehörige gestört fühlen können
und die Konzentration auf die Arbeitsabläufe fehlt.
- Ein Verstoß gegen diese
dienstliche Anweisung wird von unserer Einrichtung
als eine Verletzung der von Ihnen als Mitarbeiter
geschuldeten Treuepflicht angesehen.
- In Ausnahmefällen (z.B. ein
krankes Kind zu Hause) kann diese Dienstanweisung
von der Pflegedienstleitung zeitlich befristet außer
Kraft gesetzt werden.
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Ort, Datum, Unterschrift des
Mitarbeiters |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Dienstanweisung; Handy;
Mobiltelefon; Gespräch, privates; Arbeitszeit; Personalorganisation |
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Genereller
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Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |