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© pqsg 2008 |
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Dienstanweisung
"Regelungen für Raucher" |
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In vielen anderen Wirtschaftsbereichen
gehört es zum guten Ton, jetzt erreicht der Trend auch die
Altenpflege: "no smoking, please!" Der Griff zum Glimmstängel
wird in immer mehr Pflegeeinrichtungen streng reglementiert -
oder gleich vollends verboten. |
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Dienstanweisung
"Regelungen für Raucher" |
- Das Rauchen ist nur gestattet
in den dafür ausgewiesenen Räumen.
- Es ist nicht gestattet, in
den Stationszimmern, Badezimmern, Toiletten und
ähnlichen Räumen zu rauchen.
- In der Arbeitszeit ist das
Rauchen nicht gestattet.
Oder wahlweise je nach
individueller Regelung:
- Mitarbeiter, die
Raucherpausen während der Arbeitszeit einlegen, sind
verpflichtet, diese Zeit nachzuarbeiten.
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Ort, Datum, Unterschrift des
Mitarbeiters |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Dienstanweisung; Rauchen;
Personalorganisation; Arbeitszeit |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |