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Dienstanweisung "Regelungen für Raucher"

 
In vielen anderen Wirtschaftsbereichen gehört es zum guten Ton, jetzt erreicht der Trend auch die Altenpflege: "no smoking, please!" Der Griff zum Glimmstängel wird in immer mehr Pflegeeinrichtungen streng reglementiert - oder gleich vollends verboten.
 

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 Dienstanweisung "Regelungen für Raucher"

  • Das Rauchen ist nur gestattet in den dafür ausgewiesenen Räumen.
  • Es ist nicht gestattet, in den Stationszimmern, Badezimmern, Toiletten und ähnlichen Räumen zu rauchen.
  • In der Arbeitszeit ist das Rauchen nicht gestattet.

Oder wahlweise je nach individueller Regelung:

  • Mitarbeiter, die Raucherpausen während der Arbeitszeit einlegen, sind verpflichtet, diese Zeit nachzuarbeiten.
 

 

Ort, Datum, Unterschrift des Mitarbeiters

 
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Dienstanweisung; Rauchen; Personalorganisation; Arbeitszeit
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.