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Version 2.05b - 2014 |
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Standard "Versterben eines Klienten" |
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Wenn Senioren über Jahre von einem ambulanten
Pflegedienst versorgt werden, dann sind sie irgendwann mehr als nur
Kunden - es entstehen Freundschaften. Der Tod eines Klienten ist daher
nicht nur für Angehörige ein trauriges Ereignis, sondern häufig auch
für Pflegekräfte. In einem Standard haben wir die wichtigsten
rechtlichen, pflegerischen und ethischen Grundsätze zusammengetragen. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
Dieses Dokument ist auch
als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar.
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Standard "Versterben eines Klienten" |
Definition:
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- Nicht jeder Klient "schläft" friedlich ein.
Häufig
hinterlassen der Sterbeprozess sowie pflegerische und medizinische
Maßnahmen Spuren am Leichnam, deren Anblick insbesondere für Angehörige
verstörend wäre. Dieses etwa, wenn vergeblich eine Reanimation
durchgeführt wurde. Es zählt daher zu den Aufgaben der Pflegekraft, den
Verstorbenen zu versorgen.
- Nach dem Ableben eines Klienten sind
verschiedene
rechtliche Vorgaben zu beachten, etwa falls eine natürliche
Todesursache nicht zweifelsfrei feststeht. Überdies existieren in allen
Religionen Vorgaben zum korrekten Umgang mit einem Leichnam.
- Hinweis: Dieser Standard ist nur relevant bei
allein
lebenden Klienten ohne Kinder oder andere nahe Verwandte. Bei den
meisten Senioren jedoch gibt es Angehörige, die den Großteil der hier
beschriebenen Organisation selbst übernehmen. Die Aufgaben der
Pflegekraft beschränken sich dann ggf. auf die Versorgung des Leichnams.
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Grundsätze:
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- Der Tod eines Klienten ist für Angehörige, für
Freunde
und für Pflegekräfte ein schmerzhaftes Ereignis. Wir möchten der Trauer
Raum geben.
- Ein verstorbener Klient wird mit der gleichen
Sorgfalt versorgt, wie es auch bei Lebenden selbstverständlich wäre.
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Ziele:
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- Der Klient wird so versorgt, dass er den
Eindruck eines Schlafenden macht.
- Freunde und Angehörige können sich in einem
würdevollen Umfeld vom Klienten verabschieden.
- Die Wünsche des Klienten, insbesondere
religiöse Vorschriften, werden genau befolgt.
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Vorbereitung: |
- Sofern der Klient dieses wünscht, soll er noch
zu
Lebzeiten Anweisungen geben, wie nach seinem Tod zu verfahren ist. Es
ist Aufgabe insbesondere der Bezugspflegekraft, ggf. den Dialog mit dem
Klienten zu suchen.
- Wir stellen sicher, dass uns die Religion des
Klienten
bekannt ist. Aus der Konfession leiten sich oftmals religiöse Vorgaben
zum richtigen Verhalten nach dem Versterben ab. Ggf. stellen wir den
Kontakt zu einem Geistlichen her. Dieser kann mit dem Klienten
sprechen, seine Wünsche aufnehmen und an uns weiterleiten.
- Falls möglich suchen wir auch das Gespräch mit
den
Angehörigen. Wir erfragen taktvoll, welche Maßnahmen nach dem
Todeseintritt durchzuführen sind.
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Durchführung:
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Direkt nach dem
Versterben des Klienten:
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- Nach Kontrolle der Vitalzeichen wird ggf. Erste
Hilfe geleistet. Die Patientenverfügung wird beachtet.
- Sobald die Pflegekraft feststellt, dass der
Klient
offenbar nicht mehr am Leben ist, wird der Arzt, ggf. Notarzt, zur
Leichenschau angefordert. Dieser wird i.d.R. unverzüglich nach Erhalt
der Nachricht die Untersuchung des Verstorbenen vornehmen.
- Die Pflegekraft hält - sofern bekannt - den
genauen
Todeszeitpunkt (z.B. "um 15.10 Uhr keine Vitalzeichen mehr messbar") in
der Pflegedokumentation fest, damit der Arzt die Uhrzeit für das
Ausstellen des Totenscheins verwenden kann.
- Die
Pflegekraft oder die Angehörigen legen
Personalausweis/Reisepass und Versichertenkarte des Verstorbenen
bereit, sofern der Ablageort der Dokumente bekannt ist. Eine
Hausdurchsuchung nach diesen Dokumenten durch die Pflegekraft
unterbleibt.
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Umgang mit
Angehörigen
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- Sofern der Klient bzw. dessen Betreuer keinen
anderen
Zeitpunkt verfügt haben, werden jetzt die Angehörigen informiert.
Dieses erfolgt mit klaren und eindeutigen Worten, etwa "Ihr Vater ist
leider verstorben" oder "Ihr Vater lebt leider nicht mehr". Wir
sprechen langsam und ruhig. Falls notwendig, wiederholen wir die
Information.
- Im Umgang mit Angehörigen und engen Freunden
muss beachtet
werden, dass diese von der Todesnachricht emotional stark betroffen
sind und irrational reagieren können. Wir enthalten uns jeder Bewertung.
- Wir geben den Angehörigen Raum auch für
emotionale
Ausbrüche wie Klagen oder Schreien. Wir unterlassen jede Aufforderung
an die Angehörigen, sich zu beherrschen.
- Wir nehmen uns Zeit, um mit Angehörigen zu
reden. Wir
verzichten dabei auf Plattitüden wie "Sie werden darüber hinwegkommen",
"Die Zeit heilt alle Wunden", "Ich weiß, wie Sie sich fühlen" usw.
- Wir drängen darauf, dass Angehörige direkt nach
Erhalt der
Todesnachricht nicht selbst Auto fahren. Wir empfehlen die Benutzung
eines Taxis oder öffentlicher Verkehrsmittel.
- Wir beraten die Angehörigen zu den weiteren organisatorischen Fragen,
insbesondere hinsichtlich der Bestattung. Wir halten für diese eine
Checkliste bereit.
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Versorgung des Toten
nach Feststellung eines natürlichen Todes
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- Die Pflegekraft fragt, ob die Angehörigen bei
der Versorgung des Toten helfen möchten.
- Die Hygienemaßnahmen bei der Versorgung eines
Leichnams
sind die gleichen wie bei der Pflege eines Lebenden. Notwendig sind
insbesondere eine lückenlose Händehygiene, Einmalhandschuhe sowie ggf.
Schutzkleidung. Wir raten auch Angehörigen dazu, Einmalhandschuhe zu
nutzen.
- Der Verstorbene wird falls notwendig gewaschen,
um
ausgetretene Flüssigkeiten, Erbrochenes und Ausscheidungen zu
entfernen. Um späteren Harn- und Stuhlaustritt aufzufangen, wird der
Tote mit Inkontinenzmaterial versorgt.
- Ein frisches Nachthemd wird angezogen.
Alternativ wird der Verstorbene in Absprache mit den Angehörigen
komplett angekleidet.
- Alle Fremdkörper bis auf eine etwaige PEG
werden entfernt,
also insbesondere Infusionen, Katheter usw. Wenn viel Sekret austritt,
werden die Wunden flüssigkeitsdicht versorgt.
- Der Oberkörper wird flach gelagert. Der Kopf
wird mit einem
flachen Kissen unterlagert, damit das Gesicht und der Oberkörper nicht
blau anlaufen. (Hinweis: Beim Hochlagern des Klienten kann Luft aus der
Lunge entweichen; fast wie bei einem Atemzug oder bei einem Seufzer.
Wir machen unerfahrene Pflegekräfte und helfende Angehörige darauf
aufmerksam, damit sie sich nicht erschrecken.)
- Ggf. wird die Zahnprothese eingesetzt. Dieses
auch, wenn der Klient die Prothese längere Zeit zuvor nicht mehr
getragen hat.
- Ggf. wird der Klient gekämmt.
- Ggf. wird eine Perücke aufgesetzt.
- Ggf. wird der Bart rasiert und Rasierwasser
aufgetragen.
- Der Unterkiefer wird mit einem
zusammengerollten Handtuch
oder mit einer Kinnstütze unterlagert. Die Kinnstütze bzw. das Handtuch
können nach Einsetzen der Totenstarre entfernt werden.
- Der Unterkiefer wird i.d.R. nicht mit einer
Mullbinde
hochgebunden. Es kann zu strangulationsähnlichen Malen am Hals und an
den Wangen kommen.
- Die
Hände werden ineinander gelegt. Alternativ
positioniert
die Pflegekraft die Hände des Klienten seitlich neben dem Körper. Oder
es können dem Klienten Blumen oder ein Kreuz auf den Brustkorb
oder in die zusammengelegten Hände gelegt werden. Die Finger werden
aber nicht miteinander verschränkt, da dieses die weitere Versorgung
durch das Bestattungsinstitut erschwert.
- Der Verstorbene wird mit einem frischen
Leinentuch
zugedeckt. Der Kopf bleibt unbedeckt, bis alle Trauernden Abschied
genommen haben.
- Wenn die Augen nicht verschlossen bleiben,
können sie mit
einem feuchten Wattebausch oder mit einem Tupfer beschwert werden. Ggf.
kann die Pflegekraft eine Fettsalbe unter die Augenlider geben.
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Räumliches Umfeld
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- Falls sich die Angehörigen dazu entscheiden,
den Toten
zunächst daheim zu behalten (max. 36 bis 72 Stunden), sollten
Verwesungsgerüche mit Duftkerzen o.Ä. überdeckt werden. Der Raum wird
gelüftet. Die Raumtemperatur wird um einige °C. gesenkt, etwa durch ein
offenes Fenster und durch das Runterregeln der Heizung.
- Wir gestalten das Zimmer so, dass die Familie
und Freunde
auf würdevolle Weise trauern und Abschied nehmen können. Wir stellen
also ggf. Blumen, Kerzen oder ein Kreuz in das Zimmer.
- Wir sorgen für eine Sitzgelegenheit im Raum.
- Das Licht wird gedämpft und die Vorhänge
geschlossen.
- Wenn die Angehörigen eintreffen, werden diese
von der
Pflegekraft in das Zimmer begleitet. Falls gewünscht erhalten sie die
Möglichkeit, mit dem Verstorbenen allein zu sein. Wir versichern
ängstlichen Angehörigen, dass es keine "Leichengifte" gibt, die eine
Gefahr darstellen würden. Der Verstorbene kann also z.B. an den Händen
oder an der Wange berührt werden.
- Wir bieten dem Angehörigen ggf. ein Glas Wasser
und ein Taschentuch an.
- Die Desinfektion, das Wegräumen von
Pflegehilfsmitteln und
andere aufschiebbare Tätigkeiten im Zimmer erfolgen nicht in der
Gegenwart der Angehörigen.
- Die Pflegekraft stellt sicher, dass alle
sonstigen Arbeiten im Sterbezimmer ruhig und ohne Hektik ausgeführt
werden.
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Nachbereitung: |
- Soweit möglich, sollte die Bezugspflegekraft
beim Begräbnis des Klienten anwesend sein.
- Weitere Personen werden über das Ableben des
Klienten informiert.
- Hausarzt (falls dieser nicht die Leichenschau
durchführte)
- weitere Angehörige
- PDL
- Pflegekräfte
- Seelsorger
- Verwaltung
- ggf. Apotheke
- Bestattungsunternehmen (soweit dieses bereits
ausgewählt wurde)
- Die Pflegedokumentation wird abgeschlossen.
- Nach einigen Wochen suchen wir erneut den
Dialog mit den Angehörigen und sehen nach, ob sie den Verlust
verarbeiten können. Ggf. bieten wir an, den Kontakt zu
Selbsthilfegruppen herzustellen.
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Dokumente: |
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Verantwortlichkeit
/ Qualifikation: |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Versterben; Tod; Todesfall; Todeszeichen;
Leichenschau |
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Genereller
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