Standardpflegeplan "Pflege von sterbenden
Bewohnern" |
- Sterbebegleitung
ist die Betreuung eines Sterbenden durch Pflegekräfte, durch
Angehörige, durch ehrenamtliche oder durch professionelle Helfer.
- Sie umfasst einerseits die emotionale
Unterstützung des Sterbenden und seines familiären Umfelds. Sie
bereitet alle Beteiligten auf die unvermeidliche Trennung vor und
ermöglicht es, letzte wichtige Angelegenheiten zu klären.
- Parallel dazu ist es die Aufgabe der
Pflegekräfte, die Lebensqualität des Bewohners in seinen letzten Tagen
und Stunden auf einem möglichst hohen Niveau zu erhalten. Dazu müssen
insbesondere Schmerzen und andere Beschwerden spürbar gelindert werden.
Anmerkung:
- Standardpflegepläne geben für spezielle
Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie
in diesem Beispiel für den Sterbeprozess. Standardpflegepläne umfassen
generelle
und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
- Aus diesem Grund erleichtert ein
Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf
keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene
Pflegeplanung.
- Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese
generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz
zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen
des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim
Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu
überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen
Stand sein sollten.
|
Pflegeproblem |
Pflegemaßnahmen |
Pflegeziel |
Kommunizieren |
- Der Bewohner ist nicht mehr in der Lage, zu
sprechen.
|
- Wir achten auf nonverbale Kommunikation.
Mögliche Formen:
- Der Bewohner blinzelt. Dieses kann auf
störendes Licht, auf trockene Augen oder auf verklebte Augenlider
hinweisen.
- Der Bewohner sucht Blickkontakt. Seine Lippen
formen stimmlos Worte.
- Der Bewohner hebt seine Hand und zeigt auf
etwas; beispielsweise auf den Becher bei Durstgefühl.
- Der Bewohner leckt sich über die Lippen und
zeigt damit an, dass er Durst hat.
- Der Bewohner macht Schmatzgeräusche als
Zeichen von Hunger.
- Der Bewohner schüttelt den Kopf als Zeichen
der Verneinung oder nickt zustimmend.
- Der Bewohner verändert seine Körperhaltung
und zeigt damit z. B. Schmerzen an.
- Der Bewohner macht fahrige Handbewegungen als
Zeichen von Unruhe oder Überforderung.
- Der Bewohner schließt die Augen und
signalisiert, dass er in Ruhe gelassen werden möchte.
- Wir nutzen die basale Aktivierung, um Gefühle
zu kommunizieren. Dazu zählen Berührungen, Geräusche oder Musik.
|
- Die Pflegekraft und der Bewohner finden einen
Weg, auch ohne Worte zu kommunizieren.
|
Sich
bewegen |
- Der Bewohner leidet zunehmend unter Müdigkeit
und unter Erschöpfung.
- Selbst einfache Pflegemaßnahmen erschöpfen
seine Kräfte.
|
- Anstrengende Pflegemaßnahmen werden besser über
den Tag verteilt. Ggf. werden beschwerliche Pflegemaßnahmen von Pausen
unterbrochen.
- Die vollständige Übernahme sämtlicher Maßnahmen
und die Minimierung aller Anstrengungen für den Bewohner bleiben auf
die Sterbephase beschränkt. Ansonsten achten wir strikt auf eine
aktivierende Pflege. Dieses insbesondere, falls sich der Bewohner von
der Krise erholen sollte.
|
- Der Bewohner wird vor Überforderung geschützt.
- Wir vermeiden den Eindruck, dass wir den
Bewohner aufgegeben haben, weil wir ihm nun alle Tätigkeiten abnehmen.
|
- Der Bewohner ist vollständig immobil. Es droht
die Entwicklung eines Dekubitus.
- Das Schmerzempfinden des Bewohners ist
gesteigert. Für ihn ist jede Umlagerung mit Beschwerden verbunden.
|
- Die Lage des Bewohners wird regelmäßig
gewechselt.
- Um die Schmerzbelastung zu minimieren, sollten
die Lagerungen möglichst von zwei Pflegekräften durchgeführt werden.
- Oftmals können schon kleine
Positionsveränderungen Linderung verschaffen. Wir nutzen daher
Mikrolagerungen.
- In den letzten Sterbephasen sollten Lagerungen
bevorzugt werden, die der Bewohner als angenehm empfindet. Ansonsten
wird die Dekubitusprophylaxe soweit möglich fortgeführt.
Hinweis: Die Reduzierung der druckentlastenden Maßnahmen ist selbst bei
einem bald zu erwartenden Ableben heikel und juristisch riskant. Die
Durchblutung im Sterbeprozess ist so weit reduziert, dass in den
Extremitäten ein fast permanenter Sauerstoffmangel herrscht und ein
Dekubitus noch vor dem Versterben auftreten kann. Es ist zudem möglich,
dass sich ein Bewohner von der Krise erholt, dann aber einen Dekubitus
aufweist. Es droht ein Haftungsstreit.
|
- Ein Dekubitus wird vermieden, ohne die
Lebensqualität zu sehr zu beeinträchtigen.
- Falls sich der Zustand des Bewohners wider
Erwarten deutlich verbessern sollte, ist die Haut noch soweit intakt,
dass kleinere Schäden wieder abheilen.
|
Vitale Funktionen
des Lebens aufrechterhalten |
- Beim Bewohner liegt eine Multimorbidität vor.
Er erhält zahlreiche Medikamente.
- Er kann aufgrund seiner körperlichen Verfassung
die Arzneimittel nicht mehr oral aufnehmen.
|
- In Rücksprache mit dem Arzt werden alle
Medikamente abgesetzt, die nicht der unmittelbaren Symptomkontrolle
dienen. Dies betrifft insbesondere alle Wirkstoffe, deren Absetzen
ohnehin erst in einigen Wochen negative Auswirkungen auf den Bewohner
haben würde.
- Für beibehaltene Medikamente finden wir
alternative Applikationswege, also etwa sublingual, transdermal,
rektal, subkutan oder intravenös.
|
- Der tägliche Medikamentenkonsum wird auf ein
Minimum reduziert.
- Die Applikation erfolgt möglichst schonend.
|
- Der Bewohner ist nicht mehr in der Lage, die
Körpertemperatur zu halten. Er hat häufig Fieber oder Untertemperatur.
|
- Wenn der Bewohner schwitzt, wird er mit dünnen
Decken oder mit Baumwolltüchern bedeckt. Durchgeschwitzte Unterwäsche
wird gewechselt.
- Falls der Bewohner friert, wird er wärmer
zugedeckt. Kalte Füße werden durch Socken und durch (mäßig temperierte)
Wärmflaschen oder durch Wadenwickel warmgehalten. Kalte Hände können
durch warme Handbäder gelindert werden.
- Die Körpertemperatur wird engmaschig überwacht.
- Ein fiebernder Bewohner wird ggf. ein- bis
zweimal täglich gewaschen. Schweiß wird zusätzlich abgewaschen.
|
- Die Körpertemperatur des Bewohners wird auf
einem normalen Wert stabilisiert.
- Der Zustand des Bewohners ist jederzeit
bekannt, sodass wir schnell reagieren können.
- Der Bewohner ist von angenehmer Wärme umgeben.
Er fühlt sich geborgen und entwickelt Vertrauen.
|
- Die Atmung des Bewohners wird durch die
vermehrte Schleimabsonderung erschwert. Der Bewohner ist nicht mehr in
der Lage, den Schleim abzuhusten.
|
- Der Oberkörper des Bewohners wird erhöht
gelagert.
- Wir achten auf eine umfassende Mundpflege.
- Der Bewohner wird mehrfach am Tag in eine
Seitenlage gebracht, da hierbei das Sekret besser durch den Mund
abfließen kann.
- Falls notwendig wird das Sekret abgesaugt.
- Wir prüfen, ob sich die Schleimproduktion durch
geeignete Medikamente kontrollieren lässt (z. B. Scopolamin-Pflaster).
- Pflegekräfte achten darauf, dass sie in der
Nähe des Bewohners selbst ruhig und tief atmen.
|
- Der Bewohner kann frei atmen.
- Der Bewohner wird von Sekret befreit.
|
- Die Atmung des Bewohners ist erschwert. Der
Bewohner hat Befürchtungen, zu ersticken. Die Angst führt zu einer
beschleunigten Atmung und zu weiteren Beschwerden. Dadurch erleidet der
Bewohner noch mehr Angst.
|
- Der Bewohner wird in eine atemerleichternde
Oberkörperhochlagerung gebracht.
- Wir sorgen für frische Luft.
- Soweit verordnet erhält der Bewohner ein
beruhigendes Medikament.
- Wir stellen sicher, dass der Bewohner die
bestmögliche Schmerzmittelbehandlung erhält.
|
- Die Spirale aus Angst, Atemnot und noch mehr
Angst wird durchbrochen.
|
- Der Bewohner zeigt Rasselatmung, ohne dass
offensichtliche Anzeichen für eine Atemnot vorliegen.
- Die Angehörigen glauben, dass der Bewohner
erstickt. Sie wünschen, dass der Bewohner abgesaugt und beatmet wird.
Es ist zu befürchten, dass sich die Unruhe der Angehörigen auf den
Bewohner überträgt.
|
- Wir verdeutlichen den Angehörigen, dass die
Rasselatmung in dieser Phase normal ist und den Bewohner vermutlich
nicht beeinträchtigt. Wir verdeutlichen dieses mit dem entspannten
Gesichtsausdruck des Bewohners.
- Der Bewohner wird in eine Seitenlage mit leicht
angehobenem Oberkörper gebracht.
- Die Angehörigen erfahren, dass das Absaugen für
den Bewohner sehr quälend wäre und daher von uns (wann immer möglich)
vermieden wird. Selbst bei starkem Rasseln ist es zumeist ausreichend,
den vorderen und den seitlichen Mundbereich abzusaugen.
- Wir erklären den Angehörigen, dass eine
Sauerstoffapplikation Nebenwirkungen hat, wie etwa eine Austrocknung
der Schleimhäute. Zudem wäre die Kommunikation erschwert.
- Wir verdeutlichen den Angehörigen den Ablauf
einer terminalen CO2-Narkose. Als Folge des Lungenversagens schläft der
Bewohner ein. Er nimmt das eigentliche Ersticken daher zumeist gar
nicht wahr.
|
- Eine Sauerstofftherapie wird vermieden, wenn
diese nicht dem Bewohner, sondern nur der Beruhigung der Angehörigen
dient.
- Ein tiefes Absaugen wird vermieden.
|
- Der Bewohner hat Schmerzen.
|
- Wir beachten, dass sich das individuelle
Schmerzempfinden objektiven Skalen und Bewertungen entzieht. Schmerz
ist also immer das, was der Bewohner als Schmerz wahrnimmt.
- Wir führen basierend auf unseren Beobachtungen
und auf den Angaben des Bewohners ein Schmerzprotokoll.
- Wir achten auf eine angemessene
Schmerzbehandlung. In neun von zehn Fällen ist selbst bei
Tumorschmerzen eine effektive Linderung möglich. Wir bitten den
behandelnden Arzt ggf. auch um Opiate. Das Vermeiden etwa von
Abhängigkeit ist im Sterbeprozess nachrangig zu betrachten. Wichtig ist
auch zu wissen, dass Opiate den Tod nicht beschleunigen, die
Applikation dieser Mittel folglich keine Sterbehilfe ist.
- Ggf. suchen wir den Kontakt zu einer
Schmerzambulanz.
- Der Bewohner erhält die Schmerzmittel
regelmäßig jeden Tag anhand eines festen Zeitschemas. Er soll nicht um
Schmerzmittel bitten müssen.
- Ggf. werden zusätzlich Beruhigungsmittel
appliziert, sofern diese ein waches Bewusstsein nicht beeinträchtigen.
- Die häufigsten Nebenwirkungen von
Schmerzmitteln (etwa Übelkeit bei Opiaten) werden ggf. prophylaktisch
behandelt.
- Die Dosis und ihre Wirksamkeit werden in
regelmäßigen Abständen kritisch hinterfragt. Dieses bedeutet im
Sterbeprozess zumeist, dass die Dosen kontinuierlich erhöht werden
müssen.
|
- Der Bewohner ist weitgehend schmerzfrei.
- Der Bewohner wird vor Nebenwirkungen der
Schmerzmittel geschützt.
|
Sich
pflegen |
- Der Bewohner ist mit der eigenständigen
Körperpflege überfordert.
|
- Wir helfen dem Bewohner bei der Körperpflege.
Im Mittelpunkt unserer Unterstützung steht nicht mehr die Aktivierung
des Bewohners, sondern die Verbesserung der Lebensqualität in den
letzten Tagen und Wochen. Dieses gilt insbesondere in fortgeschrittenen
Sterbephasen.
- Wir achten auf eine erfrischende Hautpflege.
Wir nutzen Hautfluids oder Kräuteremulsionen, um den Bewohner damit
einzureiben.
- Wir wägen stets ab, ob die Körperpflege
sinnvoll und notwendig ist. In den letzten Tagen und Stunden ist eine
Ganzwaschung oft entbehrlich und zu qualvoll.
- Die Pflegemaßnahmen werden flexibel
durchgeführt, sobald der Bewohner dazu in der Lage ist. Insbesondere
wird der Bewohner nicht geweckt, um diesen zu waschen.
|
- Die Körperpflege des Bewohners wird
sichergestellt.
|
- Der Bewohner hat keinen Lidschlag mehr.
- Die Hornhaut der Augen wird nicht mehr von
Tränenflüssigkeit benetzt.
|
- Wir nutzen Augentropfen, um die
Tränenflüssigkeit zu ersetzen.
|
- Die Augen trocknen nicht aus.
|
- Der Bewohner lehnt Pflegemaßnahmen ab.
|
- Bei unverzichtbaren Maßnahmen versuchen wir,
den Bewohner zu überzeugen.
- Entscheidend für die Durchführung ist aber
immer die Zustimmung des Bewohners.
- Die Verweigerung wird sorgfältig dokumentiert.
|
- Die Selbstbestimmung des Bewohners bleibt
erhalten.
|
- Als Nebenwirkung von Medikamenten und durch die
typische Mundatmung ist der Mundraum des Bewohners ausgetrocknet und
schmerzempfindlich.
- Die Zunge ist trocken, borkig und schmerzhaft.
- Bedingt durch die Beschwerden im Mundraum ist
der Bewohner nicht in der Lage, zu sprechen. Dadurch wird es für ihn
unmöglich, seine letzten Angelegenheiten zu regeln.
|
- Nach jeder Mahlzeit sowie zusätzlich im
Tagesverlauf führen wir eine Mundpflege durch.
- Wir wickeln kleine Stücke Obst (Apfelsine,
Apfel usw.) in eine Mullkompresse ein. Wir legen diese im Mundraum des
Bewohners ab. Wir halten die Mullkompresse gut fest, damit sich der
Bewohner nicht daran verschluckt.
- Wir nutzen künstlichen Speichel.
- Wenn der Bewohner unter Schleimhautdefekten im
Mundbereich leidet, erhält dieser keine säurehaltigen Nahrungsmittel.
- Bei Entzündungen nutzen wir Präparate mit
Salbei und mit Kamille.
- Bei erheblichen Beschwerden prüfen wir den
Einsatz von lokal anästhesierenden Mundpflegemitteln.
- Ggf. ist es sinnvoll, die Zahnprothese zu
entfernen, um Druckstellen zu vermeiden.
- Ggf. nutzen wir Verdampfer oder Vernebler, um
die Atemluft anzufeuchten.
|
- Der Speichelfluss wird intensiviert.
|
Essen
und trinken |
- Der Bewohner hat kaum noch Hunger.
|
- Wir bieten dem Bewohner leichte Kost an, etwa
Rahmsuppen, Kartoffelbrei usw.
- Der Bewohner erhält Wunschkost. Wenn er zu
seinen Vorlieben keine Angaben mehr machen kann, greifen wir auf unsere
eigenen Erfahrungswerte zurück oder befragen Angehörige.
- Die Nahrung wird angenehm präsentiert, dieses
auch, wenn sie zuvor zerkleinert wurde.
- Der Bewohner erhält kleinere Portionen, die wir
ihm dafür häufiger am Tag reichen. Dem Bewohner werden Speisen nur in
solchen Mengen angeboten, die er auch vollständig verzehren kann.
- Wir bieten dem Bewohner auch in der Nacht
Nahrung an. Wir halten für diesen Zweck kleinere Zwischenmahlzeiten
bereit.
- Wenn der Bewohner die Nahrung zurückweist,
akzeptieren wir dieses. Wir empfehlen ihm jedoch eine angemessene
Flüssigkeitszufuhr.
- Auf Wunsch erhält der Bewohner eine kleine
Menge seiner bevorzugten Spirituose, etwa ein süßer Likör.
- Wir berücksichtigen, dass in der Sterbephase
der Geschmacks- und der Geruchssinn sensibler sein können. Verschiedene
sonst akzeptierte Gerichte kann der Bewohner jetzt ablehnen.
- Wir stellen sicher, dass der Bewohner nicht von
unangenehmen Gerüchen belästigt wird. Abfall wird zeitnah entsorgt.
Offene Wunden werden so verbunden, dass von diesen kein Gestank
ausgeht, etwa durch Nutzung von Aktivkohle.
- Wir machen die Angehörigen darauf aufmerksam,
dass es insbesondere bei Tumorerkrankungen (Leber, Bauchspeicheldrüse)
zur Entwicklung von unangenehmen Gerüchen kommen kann.
- Wir schneiden im Raum des Bewohners eine
Zitrone auf und stellen sie so auf, dass der frische Duft zum Bewohner
zieht. Alternativ prüfen wir, wie der Bewohner auf den Duft von
Duftlampen reagiert.
- Wir vermeiden es, dauernd mit dem Bewohner über
das Essen zu reden oder diesem gar Vorhaltungen zu machen.
- Der Bewohner erhält Süßigkeiten, sofern er
danach verlangt. Ein erhöhter BMI wird ignoriert.
- Wir prüfen, ob Medikamente wie etwa
Glukokortikoide das allgemeine Wohlbefinden und damit auch den Appetit
stabilisieren können.
|
- Der Bewohner nimmt ausreichend Nahrung zu sich.
|
- Der Bewohner leidet unter Schluckstörungen.
|
- Wir dicken Säfte an. Breie werden verdünnt.
- Wir bieten dem Bewohner zum Trinken einen
Strohhalm an.
- Für die Nahrungsaufnahme wird der Bewohner in
eine sitzende Position im Bett mobilisiert.
- Wir reichen dem Bewohner die Nahrung langsam
und mit einem kleinen Löffel an.
|
- Der Bewohner nimmt Nahrung zu sich, ohne sich
zu verschlucken.
|
- Der Bewohner hat keinen Durst mehr.
|
- Wir ermöglichen es dem Bewohner, seinen Mund
mehrmals täglich auszuspülen.
- Wir bieten dem Bewohner Wunschgetränke an,
dieses auch dann, wenn der Konsum eigentlich nicht empfohlen wird (z.
B. Cola oder Likör).
- Wenn der Bewohner unter Schluckbeschwerden
leidet, führen wir die Flüssigkeit ggf. mit einem Teelöffel oder mit
einer Pipette zu.
- Wir wischen die Zunge, den Gaumen und die
Wangentaschen vorsichtig mit einem feuchten Tupfer aus.
- Wir nutzen eine Zerstäuberpumpe, um die
Mundschleimhaut zu befeuchten. Um die gesamte Mundhöhle zu erreichen,
kann ein Verlängerungsaufsatz verwendet werden.
- Ggf. tränken wir einen Pflaumentupfer in Wasser
und lassen diesen vom Bewohner lutschen.
- Wir prüfen, ob die Nutzung einer Babyflasche im
Rahmen der Flüssigkeitsversorgung sinnvoll sein kann.
- Wir prüfen die Notwendigkeit einer
Flüssigkeitszufuhr via Infusion.
|
- Die Flüssigkeitsversorgung des Bewohners wird
gesichert.
- Die Mundschleimhaut des Bewohners wird vor
Schäden geschützt.
|
- Der Bewohner spürt, dass der Tod naht. Er hat
weder Hunger noch Durst.
- Die Angehörigen befürchten, dass der sterbende
Bewohner verdursten oder verhungern könnte. Sie glauben, dass eine
Reduzierung der Flüssigkeitszufuhr ein Zeichen dafür ist, dass wir den
Bewohner aufgeben.
- Die Angehörigen fordern, dass dem Bewohner per
Sonde Nahrung und Flüssigkeit zugeführt werden.
- Die Unruhe der Angehörigen überträgt sich auf
den Bewohner.
|
- Wir erläutern den Angehörigen die veränderten
Stoffwechselabläufe im Sterbeprozess. (“Der Bewohner stirbt nicht, weil
er nicht isst oder trinkt. Er isst und trinkt nicht, weil er stirbt.”)
- Wir erklären ihnen, dass der Körper Nahrung und
Wasser braucht, um zu leben. Da sich der Bewohner aber im Sterbeprozess
befindet, ist beides jetzt nicht mehr nötig.
- Die Angehörigen erfahren, dass im Sterbeprozess
die Symptome einer Dehydratation ggf. unabhängig von der
Flüssigkeitsversorgung auftreten. Der Bewohner leidet also z. B. unter
Mundtrockenheit, obwohl er ausreichend trinkt. Die terminale
Dehydratation ist also mit der Exsikkose im Alter nicht vergleichbar.
- Den Angehörigen wird erklärt, dass eine Zufuhr
von Flüssigkeit und Nahrung im Gegenteil das Leiden verstärkt, weil der
Bewohner unter Atemnot und unter Übelkeit leiden würde. Zudem können
sich Ödeme bilden.
- Wir bitten die Angehörigen, sich an der
engmaschigen Mundbefeuchtung, etwa mittels Plastikpipetten, zu
beteiligen. Die Angehörigen haben dann das Gefühl, etwas Sinnvolles zu
tun.
|
- Die Angehörigen sind beruhigt. Diese Ruhe
überträgt sich auf den Bewohner, der in Frieden sterben kann.
|
- Der Bewohner erhält auf ärztliche Anordnung
Flüssigkeit mittels PEG oder per Infusion.
|
- Wir hinterfragen diese Maßnahme stets kritisch
und bleiben im Dialog mit dem Arzt. Wir prüfen, ob der Bewohner als
Folge des Sterbeprozesses einfach keinen Durst mehr hat.
- Wir achten auf Hinweise für eine zu starke
Flüssigkeitszufuhr. Dazu zählen Erbrechen, intensivierte Atemnot sowie
gesteigertes Absetzen von Bronchialsekret.
- Die Vorgaben einer gültigen Patientenverfügung
werden eingehalten; insbesondere hinsichtlich der Durchführung
lebensverlängernder Maßnahmen.
- Ggf. wird nach Rücksprache mit dem Arzt die
Menge der Infusionsflüssigkeit reduziert. Oder wir stellen die Infusion
komplett ab.
|
- Der Bewohner erhält nur so viel Flüssigkeit,
wie für einen beschwerdearmen Sterbeprozess sinnvoll ist.
- Eine Überversorgung und die dadurch ausgelösten
Beschwerden werden vermieden.
|
- Der Bewohner leidet unter Übelkeit und unter
Erbrechen.
|
- Wir kontrollieren, ob die Übelkeit auf die
Einnahme von Opiaten zurückgeführt werden kann. Ggf. prüfen wir die
Nutzung alternativer Medikamente oder die zusätzliche Applikation von
Antiemetika, also von Medikamenten, die den Brechreiz hemmen.
- Wir beachten, dass in einigen Fällen der
Körpergeruch der Pflegekraft ursächlich für die Übelkeit sein kann, da
im Sterbeprozess oft die Sensibilität für Gerüche steigt. Die
Pflegekraft achtet besonders sorgfältig auf die eigene Körperhygiene.
Sie sollte Parfüm nur eingeschränkt nutzen, ein neutrales Deo verwenden
und (sofern möglich) auf das Rauchen verzichten.
- Bei vielen Medikamenten lässt sich die
Nebenwirkung Übelkeit durch einen anderen Einnahmezeitpunkt lindern.
Acetylsalicylsäure (ASS) sollte z. B. zusammen mit den Mahlzeiten
verabreicht werden.
- In vielen Fällen hat das Erbrechen psychogene
Auslöser, etwa Angst. Durch Gespräche mit dem Bewohner oder durch Angst
lösende Medikamente versuchen wir, die Übelkeit zu reduzieren.
- Wir halten für den Bewohner Einwegnierenschalen
und Zellstoff bereit, damit dieser sich ohne Hilfe übergeben kann. Das
Erbrochene wird umgehend beseitigt.
- Nach jedem Erbrechen führen wir eine Mundpflege
durch.
|
- Der Bewohner überwindet die Übelkeit.
- Die Lebensqualität wird durch das Übergeben
nicht unnötig beeinträchtigt.
|
Ausscheiden |
- Der Bewohner nimmt Opiate. Diese stören seine
Verdauung.
- Der Bewohner leidet aus anderen Gründen unter
Verstopfungen.
|
- Sofern sich der Bewohner nicht in den letzten
Sterbephasen befindet, stellen wir sicher, dass dieser alle zwei bis
drei Tage abführt.
- Falls der Bewohner Opiate einnimmt, applizieren
wir gleichzeitig ein orales Abführmittel.
- Wir prüfen durch eine rektale Untersuchung, ob
der Mastdarm gefüllt ist. Falls notwendig erhält der Bewohner
Abführzäpfchen, Klysmen oder abführende Einläufe. Wir stimmen dieses
mit dem behandelnden Arzt ab.
|
- Die Verstopfung wird aufgelöst.
- Der Bewohner kann beschwerdefrei und
kontrolliert abführen.
|
Ruhen
und schlafen |
- Der Bewohner ist häufig bewusstlos.
|
- Wir achten darauf, dass wir in der Nähe des
Bewohners nicht unbedacht reden. Wir müssen stets davon ausgehen, dass
er uns hören kann, da das Hörvermögen bis in die finalen Sterbephasen
erhalten bleibt.
- Wir machen auch Angehörige darauf aufmerksam,
dass sie in Gegenwart des bewusstlosen Bewohners nicht über dessen
Zustand reden. Insbesondere sollen sie nicht in der Vergangenheitsform
über ihn sprechen.
- Wir erläutern den Angehörigen, dass diese
niemals im Beisein des Bewohners streiten. Meinungsverschiedenheiten
sollten deutlich außerhalb der Hörweite des Bewohners geklärt werden.
- Im Zimmer des Bewohners sollte nicht geflüstert
werden, da auch dieses den Bewohner verunsichern würde.
- Wir informieren den Bewohner über jede
anstehende Pflegemaßnahme. Dieses auch dann, wenn er die Informationen
augenscheinlich nicht mehr aufnehmen kann.
|
- Die Würde des Bewohners wird auch in der
Ohnmacht gewahrt.
- Der Bewohner wird vor Gesundheitsschäden
geschützt.
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|