das Altenpflegemagazin im Internet
www.altenpflegemagazin.de
Start Log-in Service Registrierung AGB+Datenschutz Suche / Stichwortindex Quiz Mobil Impressum

 

Version 2.06a - 2016

Standardpflegeplan "Pflege von sterbenden Bewohnern"

 
Viele "moderne" Konzepte zur Sterbebegleitung legen ihren Schwerpunkt auf psychologische und seelsorgerische Aspekte - und gehen an der Realität mitunter vorbei. Entscheidend für ein menschenwürdiges Lebensende sind vor allem "klassische" pflegerische Faktoren: Etwa Schmerzkontrolle, Sauberkeit, Flüssigkeitsversorgung, beschwerdefreies Atmen und Abführen sowie soziale Interaktion.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standardpflegeplan "Pflege von sterbenden Bewohnern"
  • Sterbebegleitung ist die Betreuung eines Sterbenden durch Pflegekräfte, durch Angehörige, durch ehrenamtliche oder durch professionelle Helfer.
  • Sie umfasst einerseits die emotionale Unterstützung des Sterbenden und seines familiären Umfelds. Sie bereitet alle Beteiligten auf die unvermeidliche Trennung vor und ermöglicht es, letzte wichtige Angelegenheiten zu klären.
  • Parallel dazu ist es die Aufgabe der Pflegekräfte, die Lebensqualität des Bewohners in seinen letzten Tagen und Stunden auf einem möglichst hohen Niveau zu erhalten. Dazu müssen insbesondere Schmerzen und andere Beschwerden spürbar gelindert werden.

Anmerkung:

  • Standardpflegepläne geben für spezielle Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie in diesem Beispiel für den Sterbeprozess. Standardpflegepläne umfassen generelle und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
  • Aus diesem Grund erleichtert ein Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene Pflegeplanung.
  • Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen Stand sein sollten.
Pflegeproblem Pflegemaßnahmen Pflegeziel
Kommunizieren
  • Der Bewohner ist nicht mehr in der Lage, zu sprechen.
  • Wir achten auf nonverbale Kommunikation. Mögliche Formen:
    • Der Bewohner blinzelt. Dieses kann auf störendes Licht, auf trockene Augen oder auf verklebte Augenlider hinweisen.
    • Der Bewohner sucht Blickkontakt. Seine Lippen formen stimmlos Worte.
    • Der Bewohner hebt seine Hand und zeigt auf etwas; beispielsweise auf den Becher bei Durstgefühl.
    • Der Bewohner leckt sich über die Lippen und zeigt damit an, dass er Durst hat.
    • Der Bewohner macht Schmatzgeräusche als Zeichen von Hunger.
    • Der Bewohner schüttelt den Kopf als Zeichen der Verneinung oder nickt zustimmend.
    • Der Bewohner verändert seine Körperhaltung und zeigt damit z. B. Schmerzen an.
    • Der Bewohner macht fahrige Handbewegungen als Zeichen von Unruhe oder Überforderung.
    • Der Bewohner schließt die Augen und signalisiert, dass er in Ruhe gelassen werden möchte.
  • Wir nutzen die basale Aktivierung, um Gefühle zu kommunizieren. Dazu zählen Berührungen, Geräusche oder Musik.
  • Die Pflegekraft und der Bewohner finden einen Weg, auch ohne Worte zu kommunizieren.
Sich bewegen
  • Der Bewohner leidet zunehmend unter Müdigkeit und unter Erschöpfung.
  • Selbst einfache Pflegemaßnahmen erschöpfen seine Kräfte.
  • Anstrengende Pflegemaßnahmen werden besser über den Tag verteilt. Ggf. werden beschwerliche Pflegemaßnahmen von Pausen unterbrochen.
  • Die vollständige Übernahme sämtlicher Maßnahmen und die Minimierung aller Anstrengungen für den Bewohner bleiben auf die Sterbephase beschränkt. Ansonsten achten wir strikt auf eine aktivierende Pflege. Dieses insbesondere, falls sich der Bewohner von der Krise erholen sollte.
  • Der Bewohner wird vor Überforderung geschützt.
  • Wir vermeiden den Eindruck, dass wir den Bewohner aufgegeben haben, weil wir ihm nun alle Tätigkeiten abnehmen.
  • Der Bewohner ist vollständig immobil. Es droht die Entwicklung eines Dekubitus.
  • Das Schmerzempfinden des Bewohners ist gesteigert. Für ihn ist jede Umlagerung mit Beschwerden verbunden.
  • Die Lage des Bewohners wird regelmäßig gewechselt.
  • Um die Schmerzbelastung zu minimieren, sollten die Lagerungen möglichst von zwei Pflegekräften durchgeführt werden.
  • Oftmals können schon kleine Positionsveränderungen Linderung verschaffen. Wir nutzen daher Mikrolagerungen.
  • In den letzten Sterbephasen sollten Lagerungen bevorzugt werden, die der Bewohner als angenehm empfindet. Ansonsten wird die Dekubitusprophylaxe soweit möglich fortgeführt.
 
Hinweis: Die Reduzierung der druckentlastenden Maßnahmen ist selbst bei einem bald zu erwartenden Ableben heikel und juristisch riskant. Die Durchblutung im Sterbeprozess ist so weit reduziert, dass in den Extremitäten ein fast permanenter Sauerstoffmangel herrscht und ein Dekubitus noch vor dem Versterben auftreten kann. Es ist zudem möglich, dass sich ein Bewohner von der Krise erholt, dann aber einen Dekubitus aufweist. Es droht ein Haftungsstreit.
  • Ein Dekubitus wird vermieden, ohne die Lebensqualität zu sehr zu beeinträchtigen.
  • Falls sich der Zustand des Bewohners wider Erwarten deutlich verbessern sollte, ist die Haut noch soweit intakt, dass kleinere Schäden wieder abheilen.
Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten
  • Beim Bewohner liegt eine Multimorbidität vor. Er erhält zahlreiche Medikamente.
  • Er kann aufgrund seiner körperlichen Verfassung die Arzneimittel nicht mehr oral aufnehmen.
  • In Rücksprache mit dem Arzt werden alle Medikamente abgesetzt, die nicht der unmittelbaren Symptomkontrolle dienen. Dies betrifft insbesondere alle Wirkstoffe, deren Absetzen ohnehin erst in einigen Wochen negative Auswirkungen auf den Bewohner haben würde.
  • Für beibehaltene Medikamente finden wir alternative Applikationswege, also etwa sublingual, transdermal, rektal, subkutan oder intravenös.
  • Der tägliche Medikamentenkonsum wird auf ein Minimum reduziert.
  • Die Applikation erfolgt möglichst schonend.
  • Der Bewohner ist nicht mehr in der Lage, die Körpertemperatur zu halten. Er hat häufig Fieber oder Untertemperatur.
  • Wenn der Bewohner schwitzt, wird er mit dünnen Decken oder mit Baumwolltüchern bedeckt. Durchgeschwitzte Unterwäsche wird gewechselt.
  • Falls der Bewohner friert, wird er wärmer zugedeckt. Kalte Füße werden durch Socken und durch (mäßig temperierte) Wärmflaschen oder durch Wadenwickel warmgehalten. Kalte Hände können durch warme Handbäder gelindert werden.
  • Die Körpertemperatur wird engmaschig überwacht.
  • Ein fiebernder Bewohner wird ggf. ein- bis zweimal täglich gewaschen. Schweiß wird zusätzlich abgewaschen.
  • Die Körpertemperatur des Bewohners wird auf einem normalen Wert stabilisiert.
  • Der Zustand des Bewohners ist jederzeit bekannt, sodass wir schnell reagieren können.
  • Der Bewohner ist von angenehmer Wärme umgeben. Er fühlt sich geborgen und entwickelt Vertrauen.
  • Die Atmung des Bewohners wird durch die vermehrte Schleimabsonderung erschwert. Der Bewohner ist nicht mehr in der Lage, den Schleim abzuhusten.
  • Der Oberkörper des Bewohners wird erhöht gelagert.
  • Wir achten auf eine umfassende Mundpflege.
  • Der Bewohner wird mehrfach am Tag in eine Seitenlage gebracht, da hierbei das Sekret besser durch den Mund abfließen kann.
  • Falls notwendig wird das Sekret abgesaugt.
  • Wir prüfen, ob sich die Schleimproduktion durch geeignete Medikamente kontrollieren lässt (z. B. Scopolamin-Pflaster).
  • Pflegekräfte achten darauf, dass sie in der Nähe des Bewohners selbst ruhig und tief atmen.
  • Der Bewohner kann frei atmen.
  • Der Bewohner wird von Sekret befreit.
  • Die Atmung des Bewohners ist erschwert. Der Bewohner hat Befürchtungen, zu ersticken. Die Angst führt zu einer beschleunigten Atmung und zu weiteren Beschwerden. Dadurch erleidet der Bewohner noch mehr Angst.
  • Der Bewohner wird in eine atemerleichternde Oberkörperhochlagerung gebracht.
  • Wir sorgen für frische Luft.
  • Soweit verordnet erhält der Bewohner ein beruhigendes Medikament.
  • Wir stellen sicher, dass der Bewohner die bestmögliche Schmerzmittelbehandlung erhält.
  • Die Spirale aus Angst, Atemnot und noch mehr Angst wird durchbrochen.
  • Der Bewohner zeigt Rasselatmung, ohne dass offensichtliche Anzeichen für eine Atemnot vorliegen.
  • Die Angehörigen glauben, dass der Bewohner erstickt. Sie wünschen, dass der Bewohner abgesaugt und beatmet wird. Es ist zu befürchten, dass sich die Unruhe der Angehörigen auf den Bewohner überträgt.
  • Wir verdeutlichen den Angehörigen, dass die Rasselatmung in dieser Phase normal ist und den Bewohner vermutlich nicht beeinträchtigt. Wir verdeutlichen dieses mit dem entspannten Gesichtsausdruck des Bewohners.
  • Der Bewohner wird in eine Seitenlage mit leicht angehobenem Oberkörper gebracht.
  • Die Angehörigen erfahren, dass das Absaugen für den Bewohner sehr quälend wäre und daher von uns (wann immer möglich) vermieden wird. Selbst bei starkem Rasseln ist es zumeist ausreichend, den vorderen und den seitlichen Mundbereich abzusaugen.
  • Wir erklären den Angehörigen, dass eine Sauerstoffapplikation Nebenwirkungen hat, wie etwa eine Austrocknung der Schleimhäute. Zudem wäre die Kommunikation erschwert.
  • Wir verdeutlichen den Angehörigen den Ablauf einer terminalen CO2-Narkose. Als Folge des Lungenversagens schläft der Bewohner ein. Er nimmt das eigentliche Ersticken daher zumeist gar nicht wahr.
  • Eine Sauerstofftherapie wird vermieden, wenn diese nicht dem Bewohner, sondern nur der Beruhigung der Angehörigen dient.
  • Ein tiefes Absaugen wird vermieden.
  • Der Bewohner hat Schmerzen.
  • Wir beachten, dass sich das individuelle Schmerzempfinden objektiven Skalen und Bewertungen entzieht. Schmerz ist also immer das, was der Bewohner als Schmerz wahrnimmt.
  • Wir führen basierend auf unseren Beobachtungen und auf den Angaben des Bewohners ein Schmerzprotokoll.
  • Wir achten auf eine angemessene Schmerzbehandlung. In neun von zehn Fällen ist selbst bei Tumorschmerzen eine effektive Linderung möglich. Wir bitten den behandelnden Arzt ggf. auch um Opiate. Das Vermeiden etwa von Abhängigkeit ist im Sterbeprozess nachrangig zu betrachten. Wichtig ist auch zu wissen, dass Opiate den Tod nicht beschleunigen, die Applikation dieser Mittel folglich keine Sterbehilfe ist.
  • Ggf. suchen wir den Kontakt zu einer Schmerzambulanz.
  • Der Bewohner erhält die Schmerzmittel regelmäßig jeden Tag anhand eines festen Zeitschemas. Er soll nicht um Schmerzmittel bitten müssen.
  • Ggf. werden zusätzlich Beruhigungsmittel appliziert, sofern diese ein waches Bewusstsein nicht beeinträchtigen.
  • Die häufigsten Nebenwirkungen von Schmerzmitteln (etwa Übelkeit bei Opiaten) werden ggf. prophylaktisch behandelt.
  • Die Dosis und ihre Wirksamkeit werden in regelmäßigen Abständen kritisch hinterfragt. Dieses bedeutet im Sterbeprozess zumeist, dass die Dosen kontinuierlich erhöht werden müssen.
  • Der Bewohner ist weitgehend schmerzfrei.
  • Der Bewohner wird vor Nebenwirkungen der Schmerzmittel geschützt.
Sich pflegen
  • Der Bewohner ist mit der eigenständigen Körperpflege überfordert.
  • Wir helfen dem Bewohner bei der Körperpflege. Im Mittelpunkt unserer Unterstützung steht nicht mehr die Aktivierung des Bewohners, sondern die Verbesserung der Lebensqualität in den letzten Tagen und Wochen. Dieses gilt insbesondere in fortgeschrittenen Sterbephasen.
  • Wir achten auf eine erfrischende Hautpflege. Wir nutzen Hautfluids oder Kräuteremulsionen, um den Bewohner damit einzureiben.
  • Wir wägen stets ab, ob die Körperpflege sinnvoll und notwendig ist. In den letzten Tagen und Stunden ist eine Ganzwaschung oft entbehrlich und zu qualvoll.
  • Die Pflegemaßnahmen werden flexibel durchgeführt, sobald der Bewohner dazu in der Lage ist. Insbesondere wird der Bewohner nicht geweckt, um diesen zu waschen.
  • Die Körperpflege des Bewohners wird sichergestellt.
  • Der Bewohner hat keinen Lidschlag mehr.
  • Die Hornhaut der Augen wird nicht mehr von Tränenflüssigkeit benetzt.
  • Wir nutzen Augentropfen, um die Tränenflüssigkeit zu ersetzen.
  • Die Augen trocknen nicht aus.
  • Der Bewohner lehnt Pflegemaßnahmen ab.
  • Bei unverzichtbaren Maßnahmen versuchen wir, den Bewohner zu überzeugen.
  • Entscheidend für die Durchführung ist aber immer die Zustimmung des Bewohners.
  • Die Verweigerung wird sorgfältig dokumentiert.
  • Die Selbstbestimmung des Bewohners bleibt erhalten.
  • Als Nebenwirkung von Medikamenten und durch die typische Mundatmung ist der Mundraum des Bewohners ausgetrocknet und schmerzempfindlich.
  • Die Zunge ist trocken, borkig und schmerzhaft.
  • Bedingt durch die Beschwerden im Mundraum ist der Bewohner nicht in der Lage, zu sprechen. Dadurch wird es für ihn unmöglich, seine letzten Angelegenheiten zu regeln.
  • Nach jeder Mahlzeit sowie zusätzlich im Tagesverlauf führen wir eine Mundpflege durch.
  • Wir wickeln kleine Stücke Obst (Apfelsine, Apfel usw.) in eine Mullkompresse ein. Wir legen diese im Mundraum des Bewohners ab. Wir halten die Mullkompresse gut fest, damit sich der Bewohner nicht daran verschluckt.
  • Wir nutzen künstlichen Speichel.
  • Wenn der Bewohner unter Schleimhautdefekten im Mundbereich leidet, erhält dieser keine säurehaltigen Nahrungsmittel.
  • Bei Entzündungen nutzen wir Präparate mit Salbei und mit Kamille.
  • Bei erheblichen Beschwerden prüfen wir den Einsatz von lokal anästhesierenden Mundpflegemitteln.
  • Ggf. ist es sinnvoll, die Zahnprothese zu entfernen, um Druckstellen zu vermeiden.
  • Ggf. nutzen wir Verdampfer oder Vernebler, um die Atemluft anzufeuchten.
  • Der Speichelfluss wird intensiviert.
Essen und trinken
  • Der Bewohner hat kaum noch Hunger.
  • Wir bieten dem Bewohner leichte Kost an, etwa Rahmsuppen, Kartoffelbrei usw.
  • Der Bewohner erhält Wunschkost. Wenn er zu seinen Vorlieben keine Angaben mehr machen kann, greifen wir auf unsere eigenen Erfahrungswerte zurück oder befragen Angehörige.
  • Die Nahrung wird angenehm präsentiert, dieses auch, wenn sie zuvor zerkleinert wurde.
  • Der Bewohner erhält kleinere Portionen, die wir ihm dafür häufiger am Tag reichen. Dem Bewohner werden Speisen nur in solchen Mengen angeboten, die er auch vollständig verzehren kann.
  • Wir bieten dem Bewohner auch in der Nacht Nahrung an. Wir halten für diesen Zweck kleinere Zwischenmahlzeiten bereit.
  • Wenn der Bewohner die Nahrung zurückweist, akzeptieren wir dieses. Wir empfehlen ihm jedoch eine angemessene Flüssigkeitszufuhr.
  • Auf Wunsch erhält der Bewohner eine kleine Menge seiner bevorzugten Spirituose, etwa ein süßer Likör.
  • Wir berücksichtigen, dass in der Sterbephase der Geschmacks- und der Geruchssinn sensibler sein können. Verschiedene sonst akzeptierte Gerichte kann der Bewohner jetzt ablehnen.
  • Wir stellen sicher, dass der Bewohner nicht von unangenehmen Gerüchen belästigt wird. Abfall wird zeitnah entsorgt. Offene Wunden werden so verbunden, dass von diesen kein Gestank ausgeht, etwa durch Nutzung von Aktivkohle.
  • Wir machen die Angehörigen darauf aufmerksam, dass es insbesondere bei Tumorerkrankungen (Leber, Bauchspeicheldrüse) zur Entwicklung von unangenehmen Gerüchen kommen kann.
  • Wir schneiden im Raum des Bewohners eine Zitrone auf und stellen sie so auf, dass der frische Duft zum Bewohner zieht. Alternativ prüfen wir, wie der Bewohner auf den Duft von Duftlampen reagiert.
  • Wir vermeiden es, dauernd mit dem Bewohner über das Essen zu reden oder diesem gar Vorhaltungen zu machen.
  • Der Bewohner erhält Süßigkeiten, sofern er danach verlangt. Ein erhöhter BMI wird ignoriert.
  • Wir prüfen, ob Medikamente wie etwa Glukokortikoide das allgemeine Wohlbefinden und damit auch den Appetit stabilisieren können.
  • Der Bewohner nimmt ausreichend Nahrung zu sich.
  • Der Bewohner leidet unter Schluckstörungen.
  • Wir dicken Säfte an. Breie werden verdünnt.
  • Wir bieten dem Bewohner zum Trinken einen Strohhalm an.
  • Für die Nahrungsaufnahme wird der Bewohner in eine sitzende Position im Bett mobilisiert.
  • Wir reichen dem Bewohner die Nahrung langsam und mit einem kleinen Löffel an.
  • Der Bewohner nimmt Nahrung zu sich, ohne sich zu verschlucken.
  • Der Bewohner hat keinen Durst mehr.
  • Wir ermöglichen es dem Bewohner, seinen Mund mehrmals täglich auszuspülen.
  • Wir bieten dem Bewohner Wunschgetränke an, dieses auch dann, wenn der Konsum eigentlich nicht empfohlen wird (z. B. Cola oder Likör).
  • Wenn der Bewohner unter Schluckbeschwerden leidet, führen wir die Flüssigkeit ggf. mit einem Teelöffel oder mit einer Pipette zu.
  • Wir wischen die Zunge, den Gaumen und die Wangentaschen vorsichtig mit einem feuchten Tupfer aus.
  • Wir nutzen eine Zerstäuberpumpe, um die Mundschleimhaut zu befeuchten. Um die gesamte Mundhöhle zu erreichen, kann ein Verlängerungsaufsatz verwendet werden.
  • Ggf. tränken wir einen Pflaumentupfer in Wasser und lassen diesen vom Bewohner lutschen.
  • Wir prüfen, ob die Nutzung einer Babyflasche im Rahmen der Flüssigkeitsversorgung sinnvoll sein kann.
  • Wir prüfen die Notwendigkeit einer Flüssigkeitszufuhr via Infusion.
  • Die Flüssigkeitsversorgung des Bewohners wird gesichert.
  • Die Mundschleimhaut des Bewohners wird vor Schäden geschützt.
  • Der Bewohner spürt, dass der Tod naht. Er hat weder Hunger noch Durst.
  • Die Angehörigen befürchten, dass der sterbende Bewohner verdursten oder verhungern könnte. Sie glauben, dass eine Reduzierung der Flüssigkeitszufuhr ein Zeichen dafür ist, dass wir den Bewohner aufgeben.
  • Die Angehörigen fordern, dass dem Bewohner per Sonde Nahrung und Flüssigkeit zugeführt werden.
  • Die Unruhe der Angehörigen überträgt sich auf den Bewohner.
  • Wir erläutern den Angehörigen die veränderten Stoffwechselabläufe im Sterbeprozess. (“Der Bewohner stirbt nicht, weil er nicht isst oder trinkt. Er isst und trinkt nicht, weil er stirbt.”)
  • Wir erklären ihnen, dass der Körper Nahrung und Wasser braucht, um zu leben. Da sich der Bewohner aber im Sterbeprozess befindet, ist beides jetzt nicht mehr nötig.
  • Die Angehörigen erfahren, dass im Sterbeprozess die Symptome einer Dehydratation ggf. unabhängig von der Flüssigkeitsversorgung auftreten. Der Bewohner leidet also z. B. unter Mundtrockenheit, obwohl er ausreichend trinkt. Die terminale Dehydratation ist also mit der Exsikkose im Alter nicht vergleichbar.
  • Den Angehörigen wird erklärt, dass eine Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung im Gegenteil das Leiden verstärkt, weil der Bewohner unter Atemnot und unter Übelkeit leiden würde. Zudem können sich Ödeme bilden.
  • Wir bitten die Angehörigen, sich an der engmaschigen Mundbefeuchtung, etwa mittels Plastikpipetten, zu beteiligen. Die Angehörigen haben dann das Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun.
  • Die Angehörigen sind beruhigt. Diese Ruhe überträgt sich auf den Bewohner, der in Frieden sterben kann.
  • Der Bewohner erhält auf ärztliche Anordnung Flüssigkeit mittels PEG oder per Infusion.
  • Wir hinterfragen diese Maßnahme stets kritisch und bleiben im Dialog mit dem Arzt. Wir prüfen, ob der Bewohner als Folge des Sterbeprozesses einfach keinen Durst mehr hat.
  • Wir achten auf Hinweise für eine zu starke Flüssigkeitszufuhr. Dazu zählen Erbrechen, intensivierte Atemnot sowie gesteigertes Absetzen von Bronchialsekret.
  • Die Vorgaben einer gültigen Patientenverfügung werden eingehalten; insbesondere hinsichtlich der Durchführung lebensverlängernder Maßnahmen.
  • Ggf. wird nach Rücksprache mit dem Arzt die Menge der Infusionsflüssigkeit reduziert. Oder wir stellen die Infusion komplett ab.
  • Der Bewohner erhält nur so viel Flüssigkeit, wie für einen beschwerdearmen Sterbeprozess sinnvoll ist.
  • Eine Überversorgung und die dadurch ausgelösten Beschwerden werden vermieden.
  • Der Bewohner leidet unter Übelkeit und unter Erbrechen.
  • Wir kontrollieren, ob die Übelkeit auf die Einnahme von Opiaten zurückgeführt werden kann. Ggf. prüfen wir die Nutzung alternativer Medikamente oder die zusätzliche Applikation von Antiemetika, also von Medikamenten, die den Brechreiz hemmen.
  • Wir beachten, dass in einigen Fällen der Körpergeruch der Pflegekraft ursächlich für die Übelkeit sein kann, da im Sterbeprozess oft die Sensibilität für Gerüche steigt. Die Pflegekraft achtet besonders sorgfältig auf die eigene Körperhygiene. Sie sollte Parfüm nur eingeschränkt nutzen, ein neutrales Deo verwenden und (sofern möglich) auf das Rauchen verzichten.
  • Bei vielen Medikamenten lässt sich die Nebenwirkung Übelkeit durch einen anderen Einnahmezeitpunkt lindern. Acetylsalicylsäure (ASS) sollte z. B. zusammen mit den Mahlzeiten verabreicht werden.
  • In vielen Fällen hat das Erbrechen psychogene Auslöser, etwa Angst. Durch Gespräche mit dem Bewohner oder durch Angst lösende Medikamente versuchen wir, die Übelkeit zu reduzieren.
  • Wir halten für den Bewohner Einwegnierenschalen und Zellstoff bereit, damit dieser sich ohne Hilfe übergeben kann. Das Erbrochene wird umgehend beseitigt.
  • Nach jedem Erbrechen führen wir eine Mundpflege durch.
  • Der Bewohner überwindet die Übelkeit.
  • Die Lebensqualität wird durch das Übergeben nicht unnötig beeinträchtigt.
Ausscheiden
  • Der Bewohner nimmt Opiate. Diese stören seine Verdauung.
  • Der Bewohner leidet aus anderen Gründen unter Verstopfungen.
  • Sofern sich der Bewohner nicht in den letzten Sterbephasen befindet, stellen wir sicher, dass dieser alle zwei bis drei Tage abführt.
  • Falls der Bewohner Opiate einnimmt, applizieren wir gleichzeitig ein orales Abführmittel.
  • Wir prüfen durch eine rektale Untersuchung, ob der Mastdarm gefüllt ist. Falls notwendig erhält der Bewohner Abführzäpfchen, Klysmen oder abführende Einläufe. Wir stimmen dieses mit dem behandelnden Arzt ab.
  • Die Verstopfung wird aufgelöst.
  • Der Bewohner kann beschwerdefrei und kontrolliert abführen.
Ruhen und schlafen
  • Der Bewohner ist häufig bewusstlos.
  • Wir achten darauf, dass wir in der Nähe des Bewohners nicht unbedacht reden. Wir müssen stets davon ausgehen, dass er uns hören kann, da das Hörvermögen bis in die finalen Sterbephasen erhalten bleibt.
  • Wir machen auch Angehörige darauf aufmerksam, dass sie in Gegenwart des bewusstlosen Bewohners nicht über dessen Zustand reden. Insbesondere sollen sie nicht in der Vergangenheitsform über ihn sprechen.
  • Wir erläutern den Angehörigen, dass diese niemals im Beisein des Bewohners streiten. Meinungsverschiedenheiten sollten deutlich außerhalb der Hörweite des Bewohners geklärt werden.
  • Im Zimmer des Bewohners sollte nicht geflüstert werden, da auch dieses den Bewohner verunsichern würde.
  • Wir informieren den Bewohner über jede anstehende Pflegemaßnahme. Dieses auch dann, wenn er die Informationen augenscheinlich nicht mehr aufnehmen kann.
  • Die Würde des Bewohners wird auch in der Ohnmacht gewahrt.
  • Der Bewohner wird vor Gesundheitsschäden geschützt.


  • +++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Sterbebegleitung; Demenz; Pflegeplanung; Tod; Testament; Standardpflegeplan
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.