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© pqsg 2008 |
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Standard
"Begleitung sterbender Menschen" |
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"Wir lassen unsere Bewohner auch im
Sterben nicht allein." Diese oder ganz ähnliche Versprechen
finden sich wohl in jedem Pflegeleitbild und -konzept. Mit einem
Standard Sterbebegleitung können Sie sicherstellen,
dass die Senioren in ihren letzten Lebenstagen optimal versorgt
sind. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
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Standard
"Begleitung sterbender Menschen" |
Definition: |
In unsere Einrichtung ziehen
Menschen, die meistens in der Gewissheit leben, dass
dies ihr letztes Zuhause sein wird. Zu diesem Abschnitt
des Lebens gehört unweigerlich der Sterbeprozess. Wir
möchten in dieser Situation unsere Bewohner
unterstützen. Der alte Mensch und seine Angehörigen
sollen menschliche Nähe und Zuwendung in diesem
schmerzlichen Prozess erfahren und sich nicht allein
gelassen fühlen. |
Deklaration der Menschenrechte Sterbender (Christopher
Student): |
- Ich habe das Recht, als
lebendiges menschliches Wesen behandelt zu werden,
bis ich sterbe.
- Ich habe das Recht, meine
Hoffnung aufrecht zu erhalten, egal worauf sie sich
jeweils richtet.
- Ich habe das Recht, von
Menschen umsorgt zu werden, die ihrerseits Hoffnung
haben.
- Ich habe das Recht, meine
Gefühle und Emotionen in Bezug auf meinen
bevorstehenden Tod auf meine Weise zum Ausdruck zu
bringen.
- Ich habe das Recht, an
Entscheidungen über meine Pflege teilzuhaben.
- Ich habe das Recht, ständige
medizinische und pflegerische Betreuung zu erwarten,
auch wenn keine Heilung erreicht werden kann und die
Pflege nur noch Leiden mildern kann.
- Ich habe das Recht, nicht
allein zu sterben / allein zu sterben.
- Ich habe das Recht,
schmerzfrei zu sein / Schmerzen zu haben.
- Ich habe ein Recht darauf,
nicht getäuscht zu werden.
- Ich habe das Recht, von
meiner und für meine Familie Hilfe zu empfangen,
damit wir meinen Tod akzeptieren können.
- Ich habe das Recht, in
Frieden und Würde zu sterben.
- Ich habe das Recht, meine
Individualität zu behalten und nicht für meine
Entscheidungen verurteilt zu werden, mögen diese
auch Überzeugungen anderer Menschen widersprechen.
- Ich habe das Recht, offen und
ausführlich über meine religiösen und / oder
spirituellen Erfahrungen zu sprechen, unabhängig
davon, was dies für andere bedeutet.
- Ich habe das Recht zu
erwarten, dass die Unversehrtheit meines Körpers
auch nach meinem Tod respektiert wird.
- Ich habe das Recht auf
feinfühlige und kompetente Pflegepersonen, die meine
Bedürfnisse verstehen und imstande sind, ihrerseits
eine Erfüllung darin zu finden, mir zu helfen,
meinem Tod in die Augen zu schauen.
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Grundsätze: |
- Wir nehmen uns die notwendige
Zeit für den Sterbenden und seine Angehörigen, um
ihn und seine Familie in diesem schwierigen Prozess
zu begleiten.
- Wir führen für unsere
Mitarbeiter in belastenden Situationen Supervision
durch.
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Ziele: |
- Es soll eine menschenwürdige
Begleitung im Sterbeprozess durch
zwischenmenschliche Nähe gewährleistet werden.
- Es soll ein schmerzfreier
Sterbeprozess ermöglicht werden.
- Es soll eine optimale
Pflegequalität gewährleistet werden.
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Vorbereitung: |
- Wir schulen unsere
Mitarbeiter regelmäßig zum Thema Sterbebegleitung.
- Zur Entlastung unserer
Mitarbeiter arbeiten wir in der Sterbebegleitung mit
Kooperationspartnern zusammen, wie etwa:
- Seelsorgern
- vor Ort arbeitende
Hospizmitarbeiter
- Angehörige
- Ehrenamtliche
- Hausärzte
- Palliativstationen des
Krankenhauses
- Supervision für unsere
Pflegekräfte bei Bedarf
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Durchführung: |
(Hier sollten Sie ggf. Ihre
individuellen Regelungen festlegen.) |
Pflegemaßnahmen: |
- Unsere Pflegekräfte sprechen
ggf. den Hausarzt auf eine adäquate Schmerztherapie
an.
- Die Pflegekräfte nehmen
Rücksicht auf den Tagesrhythmus des Sterbenden, z.B.
bei den Schlafgewohnheiten, Essenszeiten.
- Sie sorgen für eine
ausreichende Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr.
- Ggf. werden
atemunterstützende Maßnahmen eingeleitet, die
Atemwege freigehalten
- Es wird Anleitung und
Unterstützung bei der Körperpflege und den
Ausscheidungen gegeben.
- Es werden gewohnte Rituale
eingehalten, wie z.B. morgens das Radio einschalten.
- Es werden soweit notwendig
Pflegehilfsmittel eingesetzt.
- Es werden die erforderlichen
Prophylaxen durchgeführt, wie etwa Dekubitus-,
Thrombose-, Kontrakturenprophylaxe.
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Kommunikation: |
- Unsere Pflegekräfte fühlen
mit dem Sterbenden mit, achten dabei aber auch auf
angemessene Nähe und Distanz.
- Sie helfen dem Sterbenden,
seine Trauer und Schmerzen über den zunehmenden
Verfall zu akzeptieren und anzunehmen.
- Den Klagen des Sterbenden
wird Beachtung geschenkt, evtl. verbirgt sich
dahinter ein unmittelbarer Hilfeschrei oder der
Wunsch nach mehr Aufmerksamkeit.
- Schmerzen werden gelindert
und erträglich gemacht, aber nicht nur durch die
Gabe von Medikamenten.
- Unsere Pflegekräfte
ermöglichen dem Sterbenden Sinneswahrnehmungen durch
Musik, Farben, Wärme und Düfte.
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Organisatorisches: |
- Der Sterbende wird nach
Möglichkeit nicht in ein anderes Zimmer verlegt.
Wenn dieses doch notwendig wird, dann wird darauf
mit Gesprächen vorbereitet.
- Der jeweiligen
Bezugspflegekraft wird durch Veränderungen im
Dienstplan mehr Zeit eingeräumt, um sich intensiver
dem Sterbenden zuwenden zu können.
- Unsere Pflegekräfte sowie die
Heimleitung beachten die vom Sterbenden ggf.
formulierten Wünsche in der Patientenverfügung.
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Nachbereitung: |
- zulassen der Trauer bei allen
Beteiligten durch Gesprächsangebote
- Auftretende Probleme werden
im Qualitätszirkel bearbeitet.
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Dokumente: |
- Pflegedokumentation
- Patientenverfügung
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Personalbedarf zur Durchführung: |
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Qualifikation / Verantwortlichkeit: |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Tod; Sterbebegleitung |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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