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Rubrik: Körperverletzung

(Artikel in dieser Rubrik: 3)

Recht in der Pflege: Körperverletzung und Einwilligung

Von der Wundversorgung über die Katheterisierung bis zur i.m-Injektion. Der Gesetzgeber hat all das zur Körperverletzung erklärt, die nur dann straffrei bleibt, wenn der Betroffene der Pflegemaßnahme zustimmt. Doch wie sollen ein Alzheimererkrankter oder ein Wachkomapatient rechtswirksam einwilligen? Und bis zu welchem Punkt dürfen Angehörige oder der Betreuer mitreden? Mehr Informationen

Standard "Konflikt zwischen Bewohnern und Angehörigen" (stationär)

Feine Antennen braucht es bisweilen, wenn die "Chemie" zwischen pflegebedürftigen Senioren und deren Angehörigen nicht stimmt. Mal klammert sich der alte Mensch an seine desinteressierten Verwandten. Mal zeigt der klamme Enkel großes Interesse für Großmutters Geldbörse. Abwarten oder eingreifen? Und wann ja, wie? In einem Standard können Sie das Vorgehen für die häufigsten Problemfälle festlegen. Mehr Informationen

Standard "Konflikt zwischen Klienten und Angehörigen" (ambulant)

Was tun, wenn Klienten das Opfer körperlicher Gewalt durch Angehörige werden? Wegschauen ist keine Option. Aber auch vor einer Anzeige bei der Polizei schrecken viele Pflegekräfte zurück; zumal dann, wenn der Verdacht eher vage ist. Mit einem kurzen Standard können Sie in Ihrem Pflegedienst festlegen, welche Reaktion angemessen ist. Mehr Informationen

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