Stellenbeschreibung "zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI"
Alter Wein in neuen Schläuchen. Wenn Ihnen unser Textmuster zu den neuen Betreuungskräften nach § 43b, 53c seltsam vertraut vorkommt, ist das nicht unsere Schuld. Tatsächlich ist dieses Tätigkeitsprofil ein müder Aufguss zahlreicher ähnlicher Berufsbilder, die ein Ziel gemeinsam haben: Arbeitslose und Geringqualifizierte sollen möglichst preisgünstig die Lücken in der Altenpflege schließen. Das einzig Innovative an diesem Job ist die Ausrichtung auf die Bedürfnisse von Demenzpatienten.
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