Information für pflegende Angehörige zur gesetzlichen Betreuung
Das seit dem 1. Januar 1992 geltende Betreuungsgesetz löst das bis dahin geltende Entmündigungsgesetz und das Gesetz zur Gebrechlichkeitspflegschaft ab. Sinn und Zweck des jetzigen Betreuungsgesetzes soll es sein, den zu Betreuenden nicht zu entmündigen, sondern ihn bei bestehenden Defiziten punktuell zu unterstützen.
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