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Stellenbeschreibung für eine Krankenschwester in der ambulanten Pflege

 
Immer mehr Krankenschwestern entdecken ihr Herz für die Altenpflege - sei es aus Überzeugung oder weil das lokale Krankenhaus mal wieder das Personal reduziert. In jedem Fall sind diese Fachkräfte wegen ihrer medizinischen Ausbildung eine wertvolle Ergänzung für jedes Pflegeteam.
 
 

Stellenbeschreibung für eine Krankenschwester in der ambulanten Pflege

Bezeichnung des Pflegedienstes:

Pflegedienst XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt

Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin

Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Krankenschwester
Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat

Ziele:

  • Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
  • Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Patienten
  • Förderung der Lebenszufriedenheit
  • menschenwürdige Begleitung Sterbender
  • Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes des Pflegedienstes
  • aktive Förderung des guten Betriebsklimas
  • wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln
  • Anleitung und Überprüfung von Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und Praktikanten
  • Entwicklung und Sicherung der Qualität
  • Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen

fachliche Qualifikation:

  • abgeschlossene Ausbildung zur Krankenschwester/ zum Krankenpfleger oder Ausbildung zur Kinderkrankenschwester

persönliche Grundfähigkeiten:

  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • Kreativität
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
  • Einfühlungsvermögen
  • Urteilsvermögen
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit

Zuordnung der Stelle:

direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

(Hierbei handelt es sich nur um eine mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen Gegebenheiten fest.)

  • Geschäftsleitung
  • Pflegedienstleitung
  • stellv. Pflegedienstleitung
  • Praxismentoren im Rahmen des jeweiligen Aufgabenfelds
  • behandelnde Ärzte der Patienten (nur hinsichtlich medizinischer Belange)

gleichgestellt:

  • Altenpfleger/innen
  • Kinderkrankenschwestern/-pflegern
  • Verwaltungsangestellte

weisungsbefugt:

  • Pflegekräfte in der Ausbildung
  • Pflegehilfskräfte
  • Aushilfskräfte im Pflegebereich
  • Zivildienstleistende

wird vertreten von:

  • andere Krankenschwestern

Aufgaben und Kompetenzen

Patientenbezogene Aufgaben:

  • Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards
  • Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
  • Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Patienten
  • Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Patienten
  • Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall
  • Verantwortlichkeit für die Erstellung des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team
    (Die Verantwortung für den Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine Pflegefachkraft. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die Verantwortung.)
  • Durchführung von Pflegevisiten
    (Hier müssen Sie wieder individuell festlegen, wer bei Ihnen die Pflegevisite verantwortlich durchführt. In einigen ambulanten Diensten ist es nur die Pflegedienstleitung, in anderen führen die jeweiligen Bezugspflegekräfte die Pflegevisite durch.)
  • sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Patientenbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe
  • sorgfältiger Umgang mit den Schlüsseln der Patienten
  • Aufklärung der Patienten über die Bedrohung durch Einbrecher, die ihre Hilflosigkeit ausnützen könnten.

Betten und Lagern:

  • Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Patienten aller Pflegebedürftigkeitsgrade
  • Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
  • Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells
  • Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard Dekubitusprophylaxe

Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen der Patienten
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Patienten im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
  • Patienten vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
  • Patienten zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
  • Hilfe bei der Mobilität

Medizinische Behandlung (stets auf ärztliche Anordnung)

Bitte Landesregelungen zur Durchführung von Behandlungspflegemaßnahmen nach § 132 a SGB V beachten!

  • Aufklärung der Patienten hinsichtlich medizinischer Fragen sowie Beratung von pflegenden Angehörigen mittels Gesprächen, Schulungen und Beratungen
  • Verabreichung von Medikamenten. Insbesondere: orale Medikation unter Beobachtung der Reaktion des Patienten. Verabreichung von Aerosolen und Sprays, Verabreichung von Augen- und Ohrentropfen. Einreibung des Patienten mit Gels, Salben und Pasten.
  • Mobilisation durch passive Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit der Physiotherapeuten
  • Durchführung prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
  • Kontrolle der Vitalzeichen: Puls, Blutdruck, Atmung und Körpertemperatur
  • Beschreibung der Bewusstseinslage im entsprechenden Bogen der Pflegedokumentation
  • Pflege und Behandlung von Wunden. Insbesondere: Anlegen von Umschlägen und Wickeln. Kontrolle und ggf. Wechsel von Verbänden und Bandagen. Ziehen von Fäden. Reinigung von Wunden, Verabreichung der verordneten Salben, Puder und Tinkturen
  • Versorgung von intubierten und beatmeten Patienten. Insbesondere: Absaugen von Sekret und Schleim aus den Luftwegen. Angepasste Mundpflege. Pflege der Lippen, Kontrolle und Wartung der Beatmungsgeräte.
  • Überwachung von Patienten mit Hämo- und Peritonealdialyse
  • Pflege von Patienten mit künstlichem Darmausgang. Insbesondere: Beratung von Patienten sowie die Pflege und Beobachtung der Haut.
  • Versorgung von Patienten mit Luftröhrenschnitt. Insbesondere: Wechsel und Reinigung der Trachealkanüle. Absaugen von Sekret und Schleim aus den Bronchien. Durchführung von Sprechübungen
  • Behandlung von Patienten mit einem Blasendauerkatheter. Insbesondere: Wechsel und Pflege des Katheters, Anlegen eines Urinals, Durchführung einer Blasenspülung
  • Vorbereitung und Durchführung von Wärme- und Kälteanwendungen, feuchte Packungen und Inhalationen
  • Verabreichen von Injektionen
  • Kontrolle von Infusionstherapien
  • Kontrolle von zentralen Venenkathetern
  • Kontrolle von Nahrungspumpen
  • Beobachtung von Patienten mit eingeschränkter Bewusstseinslage. Insbesondere: Kontrolle auf Paresen, Reaktionsvermögen, Haut- und Pupillenreflexe, Orientierungsvermögen, Reaktion auf verschiedene Reize wie Geräusche oder Schmerz
  • Bilanzierung des Flüssigkeitshaushaltes. Insbesondere: Durchführung einer Ein- und Ausfuhrkontrolle, Beurteilung der Beschaffenheit des Urins.
  • Kontrolle von Sonden und Drainagen
  • Wartung von medizinischen Geräten

Speisenversorgung:

  • gemeinsame Erstellung einer Einkaufsliste
  • Sicherstellung einer sachgerechten Lagerung aller Lebensmittel
  • ggf. Herstellung der Speisen nach dem Stand der aktuellen ernährungsphysiologischen Erkenntnissen und den Bedürfnissen des Patienten
  • mundgerechte Zerkleinerung der Nahrung
  • ggf. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • ggf. Zubereitung der Sondenkost
  • Vorbereitung kleinerer Zwischenmahlzeiten
  • ggf. Einleitung einer Belieferung durch "Essen auf Rädern"

Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:

  • Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.
  • Versorgung Verstorbener
  • Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen, evtl. Vermittlung einer Trauergruppe

Beobachtung und Weitergabe von Informationen:

  • Beobachtung und Erfassung des Patienten auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen
  • schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A.
  • Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien
  • Teilnahme an Fallbesprechungen und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen
  • Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen

Aufgaben der psychosozialen Betreuung:

  • Gespräche führen mit den Patienten
  • Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen us

    +++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++

 
 
   
 
 
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