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Stellenbeschreibung für eine Pflegefachkraft in der ambulanten Pflege

 
Die ständig steigenden Anforderungen an Pflegekräfte in der ambulanten Pflege spiegeln sich auch in der dazu passenden Stellenbeschreibung wieder. Mehr und mehr gewinnen die Bereiche Beratung und Qualitätsmanagement an Bedeutung.
 
 

Stellenbeschreibung für eine Pflegefachkraft in der ambulanten Pflege

Bezeichnung des Pflegedienstes:

Pflegedienst XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt

Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin

Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Pflegefachkraft
Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat

Ziele:

  • Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
  • Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Patienten
  • Förderung der Lebenszufriedenheit
  • menschenwürdige Begleitung Sterbender
  • Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes des Pflegedienstes
  • aktive Förderung des guten Betriebsklimas
  • wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln
  • Anleitung und Überprüfung von Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und Praktikanten
  • Entwicklung und Sicherung der Qualität
  • Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen

fachliche Qualifikation:

  • Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
  • oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss

persönliche Grundfähigkeiten:

  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • Kreativität
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
  • Einfühlungsvermögen
  • Urteilsvermögen
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit

Zuordnung der Stelle:

direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

(Hierbei handelt es sich nur um eine mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen Gegebenheiten fest.)

  • Geschäftsleitung
  • Pflegedienstleitung
  • stellv. Pflegedienstleitung
  • Praxismentoren im Rahmen des jeweiligen Aufgabenfelds
  • behandelnde Ärzte der Patienten (nur hinsichtlich medizinischer Belange)

gleichgestellt:

  • Krankenschwestern/-pflegern
  • Kinderkrankenschwestern/-pflegern
  • Verwaltungsangestellte

weisungsbefugt:

  • Pflegekräfte in der Ausbildung
  • Pflegehilfskräfte
  • Aushilfskräfte im Pflegebereich
  • Zivildienstleistende

wird vertreten von:

  • anderen Pflegefachkräften

Aufgaben und Kompetenzen

Patientenbezogene Aufgaben:

  • Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards
  • Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
  • Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Patienten
  • Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Patienten
  • Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall
  • Verantwortlichkeit für die Erstellung der Pflegeplanung und Verantwortlichkeit für den gesamten Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team
    (Die Verantwortung für den Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine Pflegefachkraft. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die Verantwortung.)
  • Durchführung von Pflegevisiten
    (Hier müssen Sie wieder individuell festlegen, wer bei Ihnen die Pflegevisite verantwortlich durchführt. In einigen ambulanten Diensten ist es nur die Pflegedienstleitung, in anderen führen die jeweiligen Bezugspflegekräfte die Pflegevisite durch.)
  • sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Patientenbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe
  • sorgfältiger Umgang mit den Schlüsseln der Patienten
  • Aufklärung der Patienten über die Bedrohung durch Einbrecher, die ihre Hilflosigkeit ausnützen könnten.

Betten und Lagern:

  • Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Patienten aller Pflegebedürftigkeitsgrade
  • Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
  • Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells
  • Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard Dekubitusprophylaxe

Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen der Patienten
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Patienten im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
  • Patienten vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
  • Patienten zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
  • Hilfe bei der Mobilität

Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie:

Bitte Landesregelungen zur Durchführung von Behandlungspflegemaßnahmen nach § 132 a SGB V beachten!

  • Medikamente und Betäubungsmittel verabreichen nach ärztlicher Verordnung
  • Vorbereiten und Verabreichen von Injektionen (s.c. / Altenpflegekraft i.m mit Spritzenschein) nach ärztlicher Verordnung
  • Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.
  • Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung (Dekubitus, Gangrän etc.) und Stomaversorgung
  • Katheterisierung der Harnblase (auch Legen von Verweilkathetern)
  • Vorbereiten und Durchführen von Einläufen und Klistieren
  • Durchführen prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
  • Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc.

Speisenversorgung:

  • gemeinsame Erstellung einer Einkaufsliste
  • Sicherstellung einer sachgerechten Lagerung aller Lebensmittel
  • ggf. Herstellung der Speisen nach dem Stand der aktuellen ernährungsphysiologischen Erkenntnissen und den Bedürfnissen des Patienten
  • mundgerechte Zerkleinerung der Nahrung
  • ggf. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • ggf. Zubereitung der Sondenkost
  • Vorbereitung kleinerer Zwischenmahlzeiten
  • ggf. Einleitung einer Belieferung durch "Essen auf Rädern"

Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:

  • Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.
  • Versorgung Verstorbener
  • Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen, evtl. Vermittlung einer Trauergruppe

Beobachtung und Weitergabe von Informationen:

  • Beobachtung und Erfassung des Patienten auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen
  • schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A.
  • Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien
  • Teilnahme an Fallbesprechungen und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen
  • Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen

Aufgaben der psychosozialen Betreuung:

  • Gespräche führen mit den Patienten
  • Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.
  • Motivation von Patienten zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw.
  • angemessene und umfassende Information der Patienten in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
  • Beratung und ggf. Anleitung der Patienten und deren Angehörigen über weitere Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anderer Dienste.

Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Patienten nahe stehenden Personen:

  • Information, Anleitung und Beratung von pflegenden Angehörigen und sonstigen den Patienten nahe stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).

Aufgaben rund um das Dienstfahrzeug

  • korrektes Führen des Fahrtenbuches
  • betanken des Fahrzeuges
  • Veranlassung der Pflege und Wartung des Fahrzeuges
  • Meldung von Schäden an die Pflegedienstleitung
  • Sicherstellung, dass das Fahrzeug für alle Mitarbeiter verfügbar ist (Parken auf dem Betriebsparkplatz, Hinterlegen des Schlüssels und des Fahrzeugscheins im Büroraum des Pflegedienstes usw.)

Aufgaben zum Qualitätsmanagement:

  • Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel.
  • Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
  • umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.)
  • Verpflichtung zur Arbeit nach den im ambulanten Pflegedienst geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards
  • regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
  • Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art

betriebsbezogene Aufgaben:

  • wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern
  • fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich
  • Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften
  • Führen von Stunden- / Einsatznachweisen
  • Teilnahme an den Teambesprechungen zur Dienst- und Einsatzplanung

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:

Die Pflegefachkraft soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:

  • zur Geschäftsleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Qualitätsbeauftragten
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den behandelnden Ärzten
  • zu den Praktikanten
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Patienten nahe stehenden Personen
  • zu den Seelsorgern

Klausel:

Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuchs.

 
 
   
 
 
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