Stellenbeschreibung für eine Pflegefachkraft in der ambulanten
Pflege
Bezeichnung des
Pflegedienstes:
Pflegedienst XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung /
Stelleninhaberin
Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Pflegefachkraft
Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Ziele:
- Erhaltung einer möglichst
selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle,
ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
- Anpassung der Pflege an den
jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des
Patienten
- Förderung der Lebenszufriedenheit
- menschenwürdige Begleitung Sterbender
- Beachtung der Qualitätspolitik und
des Pflegeleitbildes des Pflegedienstes
- aktive Förderung des guten
Betriebsklimas
- wirtschaftlicher Umgang mit
Betriebsmitteln
- Anleitung und Überprüfung von
Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und
Praktikanten
- Entwicklung und Sicherung der
Qualität
- Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch
dokumentierten internen Regelungen
fachliche
Qualifikation:
- Qualifikation als Pflegefachkraft
(z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder
Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
- oder ein als gleichwertig anerkannter
Abschluss
persönliche
Grundfähigkeiten:
- körperliche und seelische Stabilität
- Ausgeglichenheit und Geduld
- Kreativität
- Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Fähigkeit zur ständigen und
umfassenden eigenen Fortbildung
- Fähigkeit und Interesse
nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern
fachpraktisches Wissen zu vermitteln
- sicheres Auftreten und sprachliche
Gewandtheit
- eigene Kritikfähigkeit und
Selbstreflexion
- Einfühlungsvermögen
- Urteilsvermögen
- Verschwiegenheit und
Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle:
direkte weisungsbefugte
Vorgesetzte:
(Hierbei handelt es sich nur um eine
mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen
Gegebenheiten fest.)
- Geschäftsleitung
- Pflegedienstleitung
- stellv. Pflegedienstleitung
- Praxismentoren im Rahmen des
jeweiligen Aufgabenfelds
- behandelnde Ärzte der
Patienten (nur hinsichtlich medizinischer Belange)
gleichgestellt:
- Krankenschwestern/-pflegern
- Kinderkrankenschwestern/-pflegern
- Verwaltungsangestellte
weisungsbefugt:
- Pflegekräfte in der Ausbildung
- Pflegehilfskräfte
- Aushilfskräfte im Pflegebereich
- Zivildienstleistende
wird vertreten von:
- anderen Pflegefachkräften
Aufgaben und
Kompetenzen
Patientenbezogene
Aufgaben:
- Durchführung der Körperpflege bzw.
Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der
aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach
den geltenden Pflegestandards
- Durchführung der Körperpflege nach
Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
- Intimtoilette und
Inkontinenzversorgung inkontinenter Patienten
- Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-,
Haar- und Nagelpflege, rasieren von Patienten
- Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken,
Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen
der Toilette, wenn notwendig mit anschließender
Körperhygiene
- Einleiten von Sofortmaßnahmen und
Benachrichtigung des Arztes im Notfall
- Verantwortlichkeit für die Erstellung
der Pflegeplanung und Verantwortlichkeit für den gesamten Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen
Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem
bzw. therapeutischem Team
(Die Verantwortung für den
Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine
Pflegefachkraft. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte
zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber
letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die
Verantwortung.) - Durchführung von Pflegevisiten
(Hier müssen Sie wieder individuell
festlegen, wer bei Ihnen die Pflegevisite verantwortlich
durchführt. In einigen ambulanten Diensten ist es nur die
Pflegedienstleitung, in anderen führen die
jeweiligen Bezugspflegekräfte die
Pflegevisite durch.) - sorgfältige und gewissenhafte Führung
der Pflegedokumentation
- Mitarbeit bei der Erstellung von
Patientenbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur
Bestimmung der Pflegestufe
- sorgfältiger Umgang mit den
Schlüsseln der Patienten
- Aufklärung der Patienten über die
Bedrohung durch Einbrecher, die ihre Hilflosigkeit ausnützen
könnten.
Betten und Lagern:
- Betten machen, Betten frisch beziehen
und Einzelteile wechseln bei Patienten aller
Pflegebedürftigkeitsgrade
- Betten und Umbetten bettlägeriger
Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln
wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
- Achten auf allgemeine Sauberkeit des
Bettes und des Bettgestells
- Verwendung zweckmäßiger
Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard
Dekubitusprophylaxe
Hilfe bei Bewegung und
Fortbewegung:
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen der Patienten
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Patienten im Bett aufsetzen,
auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
- Patienten vom Bett in den (Roll-)Stuhl
umsetzen.
- Patienten zur Toilette
begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
- Hilfe bei der Mobilität
Mitarbeit bei der
ärztlichen Diagnostik und Therapie:
Bitte Landesregelungen
zur Durchführung von Behandlungspflegemaßnahmen nach § 132 a SGB
V beachten!
- Medikamente und Betäubungsmittel verabreichen nach ärztlicher Verordnung
- Vorbereiten und Verabreichen von
Injektionen (s.c. / Altenpflegekraft i.m mit Spritzenschein) nach ärztlicher Verordnung
- Vorbereiten und Durchführen
physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung,
feuchte Packungen und Inhalationen.
- Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung
(Dekubitus, Gangrän etc.) und Stomaversorgung
- Katheterisierung der Harnblase (auch
Legen von Verweilkathetern)
- Vorbereiten und Durchführen von
Einläufen und Klistieren
- Durchführen prophylaktischer
Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-,
Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
- Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur,
Blutdruck, Gewicht etc.
Speisenversorgung:
- gemeinsame Erstellung einer
Einkaufsliste
- Sicherstellung einer sachgerechten
Lagerung aller Lebensmittel
- ggf. Herstellung der Speisen nach dem
Stand der aktuellen ernährungsphysiologischen Erkenntnissen
und den Bedürfnissen des Patienten
- mundgerechte Zerkleinerung der
Nahrung
- ggf. Unterstützung bei der
Nahrungsaufnahme
- ggf. Zubereitung der Sondenkost
- Vorbereitung kleinerer
Zwischenmahlzeiten
- ggf. Einleitung einer Belieferung
durch "Essen auf Rädern"
Pflege Sterbender und
Versorgung Verstorbener:
- Pflege und Betreuung Sterbender und
Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen,
des Seelsorgers u.a.
- Versorgung Verstorbener
- Mithilfe bei der Betreuung der
Angehörigen, evtl. Vermittlung einer Trauergruppe
Beobachtung und
Weitergabe von Informationen:
- Beobachtung und Erfassung des
Patienten auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten
des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des
Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von
besonderen Maßnahmen
- schriftliche
und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter
Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A.
- Information des Arztes über
Auswirkungen verordneter Therapien
- Teilnahme an Fallbesprechungen und
vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an
Kollegen
- Beachtung des Datenschutzes bei der
Weitergabe von persönlichen Informationen
Aufgaben der
psychosozialen Betreuung:
- Gespräche führen mit den Patienten
- Anleitung und Hilfe beim
Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen
des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung
auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.
- Motivation von Patienten zur Inanspruchnahme
therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven
Beschäftigung usw.
- angemessene
und umfassende Information der Patienten in allen sie unmittelbar
betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische,
pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen des
Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
- Beratung und ggf. Anleitung der Patienten und deren Angehörigen über weitere Hilfs- und
Unterstützungsmöglichkeiten anderer Dienste.
Kontaktpflege mit
Angehörigen und sonstigen den Patienten nahe stehenden Personen:
- Information, Anleitung und Beratung von
pflegenden Angehörigen und sonstigen den Patienten nahe
stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes,
der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
Aufgaben rund um
das Dienstfahrzeug
- korrektes Führen des Fahrtenbuches
- betanken des Fahrzeuges
- Veranlassung der Pflege und Wartung
des Fahrzeuges
- Meldung von Schäden an die
Pflegedienstleitung
- Sicherstellung, dass das Fahrzeug für
alle Mitarbeiter verfügbar ist (Parken auf dem
Betriebsparkplatz, Hinterlegen des Schlüssels und des
Fahrzeugscheins im Büroraum des Pflegedienstes usw.)
Aufgaben zum
Qualitätsmanagement:
- Verpflichtung zur Mitarbeit und
Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B.
Mitarbeit im Qualitätszirkel.
- Mitarbeit beim Fehler- und
Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
- umfangreiche Kenntnisse über das
hausinterne Qualitätssystem (Checklisten,
Verfahrensstandards etc.)
- Verpflichtung zur Arbeit nach den im
ambulanten Pflegedienst geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards
- regelmäßiges Informieren über
Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
- Teilnahme an internen und externen
Fortbildungen aller Art
betriebsbezogene
Aufgaben:
- wirtschaftlicher Umgang mit
Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern
- fachliche Anleitung und Kontrolle von
unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich
- Beachtung aller
Unfallverhütungsvorschriften
- Führen von Stunden- /
Einsatznachweisen
- Teilnahme an den Teambesprechungen
zur Dienst- und Einsatzplanung
Kommunikations- und
Kooperationsbeziehungen:
Die Pflegefachkraft soll zu folgenden
Personen und Institutionen eine Kommunikations- und
Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
- zur Geschäftsleitung
- zu der Pflegedienstleitung
- zu der Qualitätsbeauftragten
- zu den Pflegehilfskräften
- zu den behandelnden Ärzten
- zu den Praktikanten
- zu den Angehörigen und sonstigen den
Patienten nahe stehenden Personen
- zu den Seelsorgern
Klausel:
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von
vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu
übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen
aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich z.B. aus dem Leitbild
und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt,
verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung
der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die
laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des
Qualitätsmanagementhandbuchs.
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