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Rubrik: Medizinproduktegesetz
(Artikel in dieser Rubrik: 5)
Standard Umgang mit Medizinprodukten für die ambulante Pflege Das Medizinproduktegesetz wirkt sich mit seinen rigiden Bestimmungen auch auf die ambulante Pflege aus. Mit einem Standard können Sie regeln, wie die zentralen Forderungen umgesetzt werden sollen. Unser Textentwurf basiert auf der Fassung für die stationäre Pflege und erweitert diesen um einige wichtige Punkte. Mehr Informationen |
Medizinproduktegesetz: Im Slalom durch den Verordnungsdschungel Das Medizinproduktegesetz samt dazu passender Verordnung hält für Pflegedienste und stationäre Einrichtungen zahlreiche Fußangeln bereit; und das nicht nur bei Badewannenliftern oder Beatmungssystemen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie schon mit einem simplen Blutzuckermessgerät in den tiefsten Bürokratenirrsinn geraten können. Mehr Informationen |
Standard Pflege von beatmeten Senioren Bei der Pflege von beatmeten Senioren entscheidet nicht nur eine lückenlose Hygiene über die Gesundheit der Betroffenen, sondern auch viele kleine, scheinbar nebensächliche Punkte. Das Aufladen der Notfallbatterie für Stromausfälle zählt dazu. Mehr Informationen |
Standard Umgang mit Medizinprodukten für die stationäre Pflege Vom Lifter über das elektrische Pflegebett bis zum Ultraschallvernebeler: All diese Geräte fallen unter das neue Medizinproduktegesetz und die dazu passende Verordnung. Während die Verbände über die Berliner Reglementierungswut schimpfen, bleibt Pflegeheimen wie ambulanten Diensten nichts anderes übrig, als die Vorgaben tunlichst genau umzusetzen. Der Gesetzgeber hat das Werk mit ungewöhnlich scharfen Strafandrohungen versehen. Mehr Informationen |
Standard "Sauerstofftherapie" KonzentrierterSauerstoff kann Leben retten - und es auch wieder nehmen. Denn in denStahlflaschen stecken mehrere Kubikmeter eines höchst brandgefährlichenund - überdosiert - sogar giftigen Gases. Die richtige Durchführungsollte daher im Pflegeteam vereinheitlicht werden. Wir haben unserenStandard erweitert und an die aktuellen Vorgaben zur Hygiene und zurUnfallvermeidung angepasst. Neu ist ein Ergänzungsbaustein für diehäusliche Versorgung. Mehr Informationen |
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