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Rubrik: Qualitätsaspekt

(Artikel in dieser Rubrik: 45)

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 1.1 / Mobilität)

Die ursprünglich angedachten "KO-Kriterien" haben es bekanntlich nicht in die MDK-Prüfung geschafft. In der Praxis macht das aber kaum einen Unterschied. Einrichtungen, die bereits im ersten Qualitätsbereich versagen, haben auch vom Rest der Prüfung wenig Gutes zu erwarten. Mehr Informationen

MD-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 1.2 / Ernährung und Flüssigkeitsversorgung)

Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen. Sagt der Volksmund. Tatsächlich bestimmen die Ernährung und die Flüssigkeitsversorgung ab sofort auch über die neue Qualitätsbewertung durch den Medizinischen Dienst. Mehr Informationen

MD-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 1.3 / Ausscheidung)

Im Bereich der Ausscheidung setzt der MD auf die Weisheit des dazugehörigen Expertenstandards. Pflegeheime sollten daher darauf achten, dessen Vorgaben sorgfältig zu implementieren. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 1.4 / Körperpflege)

Sauber allein reicht nicht. Die neue MDK-Prüfung pocht im Bereich der Körperpflege auf eine strikt personenzentrierte Versorgung. Bei vielen Pflegebedürftigen ist das kompliziert. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 2.1 / Medikamentöse Therapie)

Mit 80 Lebensjahren sind zwei oder drei chronische Erkrankungen eher die Regel als die Ausnahme. Jedes dieser Leiden wird wiederum mit mehreren Pillen, Tabletten oder Dragees behandelt. Ohne die Hilfe der Pflegekräfte können viele Senioren diese Medikamentenmengen nicht handhaben. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 2.2 / Schmerzmanagement)

Das Schmerzmanagement ist einer der Brennpunkte der neuen MDK-Kontrolle. Die Prüfinhalte werden durch einen Expertenstandard definiert. Und das Endergebnis wirkt sich sowohl auf die Qualitätsaspekte als auch auf die Qualitätsindikatoren aus. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 2.3 / Wundversorgung)

Hygiene und gute Wundauflagen allein bringen chronische Wunden nicht zur Abheilung. Dieses gelingt nur dann, wenn Ärzte, Wundbeauftragte und Pflegekräfte an einem Strang ziehen. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 2.4 / Besondere medizinisch-pflegerische Bedarfslagen)

Je unklarer ein Fragenkatalog formuliert ist, umso größer wird der Ermessensspielraum des Prüfers. Im Fall der “besonderen medizinisch-pflegerischen Bedarfslagen” räumen die QPR einen erheblichen Freiraum ein. Den wird manch MDK-Mitarbeiter gerne nutzen. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 2.5 / Unterstützung bei der Bewältigung von sonstigen therapiebedingten Anforderungen)

Die neue Qualitätskontrolle gibt dem MDK noch einen zusätzlichen "Joker" in die Hand, mit dem die Prüfer auf unerwartete Mängel reagieren können. Aufgrund der schwammigen Formulierung ist hier die Vorbereitung besonders knifflig. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsbereich 3.1 / Unterstützung bei Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmung)

Im Bereich der Seh- und Hörbeeinträchtigungen hat der MDK leichtes Spiel. Prüfungsrelevant ist jetzt nur noch die Ergebnisqualität. Das heißt: Jede vermeidbare Einschränkung der Sinneswahrnehmungen geht letztlich auf das Konto der Pflegeeinrichtung und sorgt für Abwertungen. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 3.2 / Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation)

In einem Pflegeheim sind die Möglichkeiten zum Führen eines selbstbestimmten Lebens eher beschränkt. Letztlich folgen Bewohner wie Pflegekräfte einem immer gleichen Tagesablauf. Dennoch: Innerhalb dieser Grenzen gibt es viele Möglichkeiten für individuelle Wünsche und Vorstellungen. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsbereich 3.3 / Nächtliche Versorgung)

Die Versorgung von Bewohnern in der Nacht war in der MDK-Prüfung bislang ein Randthema. Mit Umstellung auf die neuen Qualitätsaspekte gewinnt die Förderung eines erholsamen Schlafes spürbar an Bedeutung. Die Hürden für eine “A-Bewertung” sollte jedes Pflegeteam mit etwas Vorbereitung bewältigen. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 4.1 / Unterstützung der versorgten Person in der Eingewöhnungsphase nach dem Einzug)

Bislang interessierte sich der MDK für die Eingewöhnungsphase nur am Rande. Jetzt jedoch wird die Hilfestellung nach dem Heimeinzug sowohl zum Qualitätsaspekt als auch zu einem Qualitätsindikator. Pflegeteams, die ein gutes Prüfergebnis anstreben, können sich daher keine Nachlässigkeiten erlauben. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsbereich 4.2 / Überleitung bei Krankenhausaufenthalten)

In Krankenhäusern ist die Personalknappheit oftmals noch schlimmer als in der Altenpflege. In einem entsprechenden Zustand kommen viele Senioren aus der Klinik zurück: Druckgeschwüre, Kontrakturen und dazu resistente Keime. Eine gute Überleitung kann zumindest die schlimmsten Risiken etwas reduzieren. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 4.3 / Unterstützung von versorgten Personen mit herausfordernd erlebtem Verhalten und psychischen Problemlagen)

In der bisherigen Transparenzprüfung spielte die Altersverwirrtheit keine relevante Rolle. Mit der neuen Qualitätskontrolle ändert sich das radikal. Der aktualisierte Fragenkatalog erfasst nahezu alle Kernelemente des Expertenstandards Demenz. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 4.4 / Freiheitsentziehende Maßnahmen)

Über den Sinn und Unsinn von Fixierungen wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Die neuen Prüfungsrichtlinien setzen hierbei auf einen Kompromiss. Freiheitsentziehende Maßnahmen bleiben zulässig, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zwingend notwendig ist eine strenge Beobachtung. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 5.1 Abwehr von Risiken und Gefährdungen)

Mit dem fünften Qualitätsbereich geht die Prüfung in den Endspurt. Alle wichtigen Informationen haben MDK-Mitarbeiter bereits zuvor gesammelt. Jetzt werden etwaige Schwachpunkte bewertet. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 5.2 Biografieorientierte Unterstützung)

Mit dem Qualitätsaspekt 5.2 erhält die Biografiearbeit ein eigenes Prüfkriterium und somit einen spürbaren Bedeutungsgewinn. Auf Fleißpunkte für den umfangreichsten Biografiebogen muss dabei niemand hoffen. Alles dreht sich um die Frage, ob zentrale lebensgeschichtliche Daten für eine individualisierte Versorgung genutzt werden. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 5.3 Einhaltung von Hygieneanforderungen)

Anders als die Heimaufsicht sanktionierte der MDK Hygienemängel bislang kaum. Prüfungsrelevant waren bislang primär die strukturellen Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe. Der Kontrollauftrag wird sich zukünftig auf die Bewohnerebene verschieben. Auf alte Fragen gibt es somit neue Antworten. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 5.4 Hilfsmittelversorgung)

Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands enthält mittlerweile rund 36.000 gelistete Produkte. Dank eines “Gummiparagrafen” der neuen MDK-Kontrolle sind nahezu alle prüfungsrelevant. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 5.5 Schutz von Persönlichkeitsrechten und Unversehrtheit)

Der Bereich 5 ist eine Ansammlung von bewusst unscharf formulierten Kriterien. Bestes Beispiel dafür sind die Prüfungsfragen zu den “Persönlichkeitsrechten” sowie zur “Unversehrtheit”, die der MDK nahezu universell anwenden kann. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 6.1 / PDL: Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung)

Schon in der alten Transparenzprüfung hat manch Pflegedienstleitung erfahren müssen, dass sie eigentlich gar nicht qualifiziert ist, um als Führungskraft zu arbeiten. Auch in der neuen MDK-Kontrolle werden hohe Ansprüche an eine PDL gestellt. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 6.2 Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen)

Der Qualitätsaspekt 6.2 ist für die meisten Einrichtungen keine Herausforderung. Die Vorgaben zur Sterbebegleitung sind vergleichsweise einfach zu erfüllen. Mehr Informationen

MDK-Prüfung stationär (Qualitätsaspekt 6.3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Behebung von Qualitätsdefiziten)

In der alten Transparenzprüfung waren die klassischen Qualitätsinstrumente wichtige Prüfkriterien. Ihre bloße Existenz galt als Nachweis eines funktionierenden Qualitätsmanagements. Das ist vorbei. Die kümmerlichen Reste der geforderten QM-Arbeit werden im Qualitätsaspekt 6.3 zusammengefasst. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 1.1 / Mobilität)

Im Prüfbereich zur Mobilität gibt es inhaltlich kaum Abstriche zum Fragenkatalog für Pflegeheime. Selbst Kriterien, die eigentlich für die Tagespflege kaum relevant sind, haben es in die Richtlinie geschafft. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 1.2 / Ernährung und Flüssigkeitsversorgung)

Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen. Sagt der Volksmund. Tatsächlich bestimmen die Ernährung und die Flüssigkeitsversorgung ab sofort auch über die neue Qualitätsbewertung durch den MDK. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 1.3 / Ausscheidung)

Die neue MDK-Prüfung nimmt die Tagespflege für Versorgungsergebnisse in Haftung, die sie tatsächlich nur sehr eingeschränkt beeinflussen kann. Bestes Beispiel dafür ist die Kontinenzförderung. Hier sind es vor allem die knauserigen Krankenkassen, die die angemessene Versorgung der Tagesgäste immer wieder hintertreiben. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 1.4 / Körperpflege)

Sauber allein reicht nicht. Die neue MDK-Prüfung pocht im Bereich der Körperpflege auf eine strikt personenzentrierte Versorgung. Bei vielen Pflegebedürftigen ist das kompliziert. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 2.1 / Medikamentöse Therapie))

Bei der Medikamentenversorgung in der Tagespflege geraten Mitarbeiter schnell in eine ungünstige Lage. Sie haben keine volle Kontrolle über das Geschehen, haften aber bei auftretenden Komplikationen. Und als Extra vergibt der MDK bei der Qualitätsprüfung auch noch “D-Wertungen”. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 2.2 / Schmerzmanagement)

Wenn ein Tagesgast unter vermeidbaren Schmerzen leidet, ist nach Ansicht des MDK der Sündenbock schnell gefunden. Die Pflegekräfte sind verantwortlich. Wer auch sonst. Wir zeigen Ihnen, wie Sie einseitigen Schuldzuweisungen bei der Qualitätsprüfung vorbeugen. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 2.3 / Wundversorgung)

Nur eine Minderheit der Tagesgäste weist Wunden auf, deren Versorgung eine pflegerische Herausforderung ist. Da es dieses Kriterium aber dennoch in den Bewertungskatalog geschafft hat, sollten sich die Einrichtungen auf kritische Fragen des MDK-Prüfers einstellen. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 2.4 / Besondere medizinisch-pflegerische Bedarfslagen)

Man kreuze eine Tagespflege mit einer Palliativstation. Dann ungefähr ergibt sich die Szenerie, die der MDK im Qualitätsaspekt 2.4 gerne unter die Lupe nimmt. Tatsächlich jedoch sind die prüfungsrelevanten Versorgungsprobleme in der teilstationären Pflege kaum zu finden. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 2.5 / Unterstützung bei der Bewältigung von sonstigen therapiebedingten Anforderungen)

Was tun bei einer Gesetzeslücke? Vor Gericht ist das keine Frage. Der Beschuldigte wird freigesprochen. Nicht so bei der neuen MDK-Prüfung. Hier ist in den Prüfkriterien ein Joker eingebaut. Dieser sorgt dafür, dass auch solche Mängel geahndet werden, die nicht im Fragenkatalog stehen. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsbereich 3.1 / Unterstützung bei Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmung)

Mit dem Nachlassen der Seh- und Hörfähigkeiten schwindet auch die Fähigkeit zur eigenständigen Lebensgestaltung. Daher sind Mitarbeiter von Tagespflegeeinrichtungen in der Pflicht, diese Defizite zu erkennen, einzuschätzen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu kompensieren. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 3.2 / Unterstützung bei der Beschäftigung und Kommunikation)

Senioren sinnvoll zu beschäftigen, ist gewissermaßen die “Kernkompetenz” jeder Tagespflege. Entsprechend kritisch hinterfragt der MDK das Angebot an Aktivitäten. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 4.1 / Aufnahme in die Tagespflege)

Die ersten Tage und Wochen in der Tagespflege bedeuten für die versorgten Senioren eine erhebliche Umstellung. Die Pflegekräfte sind daher verpflichtet, dem Betroffenen die Eingewöhnung zu erleichtern. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 4.2 / Unterstützung von Tagespflegegästen mit bei herausfordernd erlebtem Verhalten und psychischen Problemlagen)

Bei der Versorgung von Demenzkranken nimmt die Tagespflege eine Brückenfunktion ein. Die Tagesgäste sind schon so verwirrt, dass sie nicht allein in der Häuslichkeit bleiben können. Die Desorientierung hat aber noch kein Ausmaß angenommen, um einen Umzug ins Pflegeheim zu rechtfertigen. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 4.3 / Freiheitsentziehende Maßnahmen)

In den Prüfkatalog für Tagespflegeeinrichtungen haben es auch Kriterien geschafft, deren Relevanz eher gering ist. Dazu zählen etwa die Fragen zur Fixierung. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 5.1 Abwehr von Risiken und Gefährdungen)

Selbst wenn alle Pflegebedürftigen der Stichprobe vorbildlich versorgt sind, ist die Einrichtung noch nicht aus dem Schneider. Denn mit dem Abschnitt 5 der Qualitätskontrolle hat der MDK-Prüfer noch ein letztes Ass im Ärmel, um im Abschlussbericht noch das eine oder andere Defizit unterzubringen. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 5.2 Biografieorientierte Unterstützung)

Demenziell erkrankte Tagesgäste zeigen oftmals ein Verhalten, das auf den ersten Blick sinn- und planlos wirkt. Die Ursachen dafür liegen zumeist in der Lebensgeschichte des Pflegebedürftigen verborgen. Der MDK wird daher sehr genau prüfen, ob sich die Pflegekräfte mit der Biografie der Senioren beschäftigt haben. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 5.3 Einhaltung von Hygieneanforderungen)

Der neue Kriterienkatalog gibt dem Medizinischen Dienst die Möglichkeit, gezielt nach Hygienemängeln zu suchen. Werden die Prüfer fündig, ist der Auflagenbescheid der Pflegekassen noch das geringste Übel. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 5.4 Hilfsmittelversorgung)

Für nahezu jedes körperliche Gebrechen hat die Gesundheitsindustrie das passende Hilfsmittel entwickelt. Pflegekräfte stehen nun vor der Aufgabe, den Tagesgast bei der Nutzung dieser Utensilien zu beraten und zu unterstützen. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 5.5 Schutz von Persönlichkeitsrechten und Unversehrtheit)

Auch die MDK-Kontrolle folgt dem Zeitgeist. Bei der Neuformulierung der Qualitätskriterien gelangten viele Aspekte in den Fragenkatalog, die bislang kaum prüfungsrelevant waren, etwa Datenschutz und Selbstverwirklichung. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 6.1 / PDL: Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung)

Mit der neuen Qualitätskontrolle schmilzt der Strukturteil auf einen Bruchteil der ursprünglichen Größe zusammen. Um so entschlossener prüft der MDK die verbliebenen Kriterien durch. Vor allem die Pflegedienstleitung gerät schnell ins Visier des Medizinischen Dienstes. Mehr Informationen

MDK-Prüfung Tagespflege (Qualitätsaspekt 6.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Behebung von Qualitätsdefiziten)

Im alten Pflege-TÜV hatte die QM-Arbeit nur eine Aufgabe: Möglichst viel bedrucktes Papier produzieren, um es bei der Kontrolle vorzuzeigen. Der aktualisierte Fragenkatalog setzt neue Prüfungsschwerpunkte. Zukünftig will der MDK wissen, welchen konkreten Nutzen das Qualitätsmanagement in der täglichen Pflegepraxis bringt. Mehr Informationen

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