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Vers. 2.01 |
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Standard
"Fortbildungen: Bedarfsbestimmung und Planung" |
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Fortbildungen im Gießkannenprinzip haben
ausgedient. Heute muss eine Pflegedienstleitung zunächst die
Schwachstellen definieren und daraus den präzisen
Schulungsbedarf ableiten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diesen
Prozess so abbilden, dass er den neuen MDK-Bestimmungen ebenso
entspricht wie den Vorgaben der Zertifizierungs-Anbieter. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
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Standard
"Fortbildungen: Bedarfsbestimmung und Planung" |
Definition: |
- Sowohl das Heimgesetz als auch das
Pflegeversicherungsgesetz fordern von uns, dass unsere Pflegeleistungen
dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen
Erkenntnisse entsprechen. Der Gesetzgeber setzt also voraus, dass sich
der pflegerische Wissensstand permanent weiterentwickelt. Eine
Pflegekraft muss demnach ihr Wissen regelmäßig erweitern und
auffrischen. Eine einmal erworbene Qualifikation (wie etwa das
Pflegeexamen) reicht nicht für ein gesamtes Berufsleben.
- Gemäß der MDK-Prüfanleitung führen wir in
unserer Einrichtung einen prospektiven Fortbildungsplan (prospektiv=
"auf das Zukünftige gerichtet" oder "vorausschauend"). Wir bestimmen
also mit einem Vorlauf von mehreren Monaten, welche Fortbildungen
sinnvoll sind und welche Mitarbeitergruppen daran teilnehmen sollen.
- Für stationär arbeitende Mitarbeiter gibt es
pro Jahr zwei vorgeschriebene Schulungen bzw. Belehrungen: die
Einweisung zum hygienischen Arbeiten sowie zum sachgemäßen Umgang mit
Arzneimitteln.
- Darüber hinaus gibt es keine gesetzlich
festgelegte Mindestanzahl an Schulungen pro Jahr. Als Mittelwert gilt
jedoch, dass jeder Mitarbeiter einmal jährlich an mindestens einer
Schulung teilnehmen sollte. Diese Häufigkeit wird i.d.R. auch vom MDK
empfohlen.
- Unter Fortbildungen verstehen wir Maßnahmen mit
dem Ziel, den Wissensstand unserer Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand
der Wissenschaft zu halten. Dazu zählen vor allem sog.
"In-House-Seminare" mit externen Dozenten, also
Fortbildungsveranstaltungen innerhalb unserer Einrichtung.
- Ein weiteres Element unserer
Fortbildungsstrategie sind "Multiplikatoren-Schulungen", also die
Schulung von Mitarbeitern durch andere Mitarbeiter, die zuvor selbst
für diese Aufgabe weitergebildet wurden. Beispiel: Unsere
Wundbeauftragte schult Pflegekräfte im Umgang mit
Hydrokolloid-Verbänden.
- Abzugrenzen davon sind Weiterbildungen, also
die gezielte Qualifikation einzelner Mitarbeiter über einen längeren
Zeitraum in einer externen Weiterbildungseinrichtung. Weiterbildungen
führen zu einer zusätzlichen Qualifikation und zu beruflichem Aufstieg
innerhalb des Teams. Beispiel: Eine Weiterbildung zum
Qualitätsbeauftragten oder zur Wohnbereichsleitung.
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Grundsätze: |
- Die Bestimmung des Fortbildungsbedarfs sowie die Planung der Veranstaltungen ist Aufgabe der Pflegedienstleitung.
- Die ständige bedarfsgerechte Fortbildung
unserer Mitarbeiter ist ein Schlüsselelement für den wirtschaftlichen
Erfolg unserer Einrichtung.
- Die Kosten für die Fortbildung werden von der Einrichtung getragen.
- Die Teilnahme an der Fortbildung erfolgt während der Arbeitszeit und ist somit für alle Mitarbeiter verpflichtend.
- (Die beiden letzten Punkte sind optional aber
in der Praxis sehr sinnvoll. Eigentlich müsste der Arbeitgeber weder
die Fortbildungen vollständig bezahlen noch die Mitarbeiter dafür
freistellen. Dann jedoch wäre die Teilnahme für Pflegekräfte nicht mehr
verpflichtend sondern freiwillig. Erfahrungsgemäß sind nur wenige
Mitarbeiter bereit, sich finanziell an einer Schulung zu beteiligen und
überdies auch noch Freizeit zu opfern.)
- Fortbildungen allein sind jedoch nicht
ausreichend, um immer auf dem aktuellen Stand der Pflegewissenschaft zu
bleiben. Ebenso wichtig ist das selbständige Studium von Büchern und
Fachzeitschriften.
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Ziele: |
- Alle Mitarbeiter bleiben auf einem aktuellen Wissensstand.
- Die Mitarbeiter werden am gesamten Planungsprozess der Fortbildungen beteiligt.
- Der Teamentwicklungsprozess wird unterstützt.
- Die Mitarbeiter werden enger an die Pflegeeinrichtung gebunden.
- Vorhandene Finanzmittel werden sorgfältig genutzt.
- Transferprobleme von der Theorie in die Pflegepraxis werden minimiert.
- Die Bewohner- und Angehörigenzufriedenheit wird erhöht. Dieses führt zu einer hohen Kundenbindung an die Einrichtung.
- Unser Dienstleistungsangebot wird ständig verbessert und der Marktlage angepasst.
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Vorbereitung: |
Installation der Strukturen
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Wir wollen rechtzeitig auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren und installieren deshalb die dafür notwendigen Strukturen.
- Wir führen regelmäßige Kunden- und Angehörigenbefragungen durch und ermitteln deren Wünsche und Bedürfnisse.
- Wir installieren ein effektives Beschwerdemanagementsystem, stellen also etwa einen Beschwerdebriefkasten auf.
- Wir verfügen über einen Qualitätszirkel, der sich regelmäßig auch mit den notwendigen Fortbildungen beschäftigt.
- Wir beschäftigen einen Qualitätsbeauftragten.
Dieser hat u.a. die Aufgabe, Fachzeitschriften, Bücher und andere
Publikationen zu sichten. Sofern er auf neue Entwicklungen aufmerksam
wird, prüft er gemeinsam mit der PDL, ob sich daraus ein
Fortbildungsbedarf herleitet.
- Wir stehen im engen Kontakt mit unserem
Dachverband (Beispiel: bpa, vdab usw.). Wir lassen uns rechtzeitig
informieren, wenn sich die rechtlichen Grundlagen ändern und daraus ein
Qualifizierungsbedarf entsteht.
- Das Sekretariat wird gebeten, eintreffende
Werbesendungen von Seminaranbietern zu sammeln und an die
Pflegedienstleitung weiterzureichen.
- Wir nutzen das Instrument der
Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche. In diesen wird auch das Thema
Fortbildungen besprochen. Wir machen jedem Mitarbeiter klar, dass er
eigene Unsicherheiten und Wissenslücken offen ansprechen kann, ohne
dass ihm Nachteile erwachsen.
- In den Stationszimmern wird im Oktober eine Liste ausgehängt, in die jeder Mitarbeiter seine Fortbildungswünsche eintragen kann.
- Wir nutzen Pflegevisiten, um Qualifizierungslücken systematisch festzustellen. Jede Pflegekraft wird einmal im Jahr visitiert.
- Wir benennen einen Praxisanleiter. Dieser hat
die Aufgabe, neue Mitarbeiter einzuarbeiten und Qualifizierungslücken
beim Stammpersonal zu beseitigen. Wir nutzen die Rückmeldungen des
Praxisanleiters, um etwaigen Fortbildungsbedarf zu bestimmen.
- Schichtleitungen sind angewiesen, auf
Qualifizierungslücken zu achten. Diese können insbesondere bei
Fallbesprechungen oder Dienstübergaben sichtbar werden.
- Es findet ein regelmäßiger Dialog zwischen
Heimleitung und Pflegedienstleitung statt. In diesen Gesprächen werden
regelmäßig auch die langfristige Zukunftsplanung und der daraus
resultierende Personalbedarf thematisiert.
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Durchführung: |
Informationssammlung
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Wir stellen zusammen, in welchen Bereichen Fortbildungen erforderlich sind. Grundlage dafür sind:
- Rechtliche Bestimmungen, also etwa Pflichtschulungen. Beispiele: Erste-Hilfe, Umgang mit Medizinprodukten usw.
- Wünsche unserer Bewohner und deren Angehörigen. Beispiel: Mehrere Angehörige wünschen den Aufbau eines Nachtcafès.
- Beschwerden von Bewohnern oder deren
Angehörigen. Beispiel: Ein Angehöriger beschwert sich darüber, dass
einem Bewohner mit Aspirationsgefahr die Nahrung nicht fachgerecht
eingegeben wurde.
- Überlegenheit eines Konkurrenten. Beispiel: Ein
anderes Pflegeheim besteht eine MDK-Prüfung mit Bestnoten und
kommuniziert dieses erfolgreich in den lokalen Medien.
- Festgestellte Mängel. Beispiel: Während der
Pflegevisite bemerkt die Pflegedienstleitung, dass beim Absaugen
wichtige hygienische Bestimmungen nicht eingehalten werden.
- Ausweitung des Angebotes. Beispiel: Die
Einrichtung plant den Aufbau eines Wohnbereiches für beatmete Menschen
oder für Migranten.
- Neue medizinische oder pflegewissenschaftliche
Erkenntnisse. Beispiel: Die Expertenstandards zum Schmerzmanagement
oder zur Inkontinenzbehandlung müssen umgesetzt werden.
- Wünsche der Pflegekräfte. Beispiel: Mehrere
Mitarbeiter berichten über Unsicherheiten bei der richtigen Lagerung
von Bewohnern mit hoher Dekubitus-Gefährdung.
- Behördliche Auflagen. Beispiel: In einer Mängelliste des MDK oder der Heimaufsicht werden Qualifikationslücken gerügt.
- Strukturelle Änderungen. Beispiel: Die Papierdokumentation wird auf EDV umgestellt.
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weitere Planung
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- Die Pflegedienstleitung legt Prioritäten für
die Fortbildungen fest. Seminare haben dann Vorrang, wenn das
vermittelte Wissen schnell benötigt wird. Beispiel: In naher Zukunft
werden Bewohner mit Multipler Sklerose einziehen.
- Es wird entschieden, ob die jeweilige
Fortbildung intern oder extern vergeben werden soll. Wenn entsprechend
qualifizierte Mitarbeiter im Team vorhanden sind, sollte die Schulung
bevorzugt intern durchgeführt werden.
- Das Fortbildungsbudget für das folgende Jahr wird festgelegt.
- Wir achten darauf, dass alle Mitarbeiter
möglichst gerecht auf externe Seminare verteilt werden. Es sollte
vermieden werden, dass zurückhaltende Mitarbeiter seltener zu
Fortbildungen geschickt werden.
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Inhouse-Schulungen
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- Wir suchen frühzeitig den Kontakt mit dem
Dozenten. Wir befragen ihn zu den genauen Schulungsinhalten. Wir
stellen ihm alle relevanten Informationen zur Verfügung, damit er das
Seminar möglichst passgenau an die Gegebenheiten unserer Einrichtung
anpassen kann.
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externe Seminare
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- Vor der externen Vergabe definiert die
Pflegedienstleitung die zentralen Parameter für die Fortbildung. Diese
bilden die Basis für die Anforderung eines entsprechenden Angebotes:
- Ziele und Inhalte der Schulung
- Entfernung und Erreichbarkeit des Schulungsanbieters
- zeitlicher Umfang (Dauer der Schulung, Termine)
- personeller Umfang (alle Mitarbeiter, nur examiniertes Personal, nur Hilfskräfte usw.)
- Technik (eigener Projektor, notwendige Räume usw.)
- Referenzen des Anbieters
- Sobald wir uns für einen Kurs entschieden
haben, werden die Mitarbeiter zeitnah angemeldet. Wir senken damit das
Risiko, dass der Kurs frühzeitig wegen Teilnehmermangel abgesagt wird.
Zudem sorgen wir dafür, dass die notwendigen Plätze für unsere
Mitarbeiter sicher sind. Wir achten darauf, dass wir eine
Buchungsbestätigung erhalten.
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Nachbereitung: |
Erstellung des Fort- und Weiterbildungsplanes
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Die Pflegedienstleitung erstellt einen Fortbildungsplan. Zu jeder vorgesehenen Schulung werden folgende Informationen vermerkt:
- Datum (Wann findet die Schulung statt?)
- Thema (Um welches Thema geht es?)
- Mitarbeiter (Welche Mitarbeiter nehmen an der Schulung teil?)
- Ort (Wo findet die Schulung statt?)
- Kosten (Welche Summe stellt der externe Anbieter in Rechnung?)
- Dozent (Wie heißt der Dozent und welche Qualifikationen hat er?)
- Nachbereitung und Praxisumsetzung (Wie wird sichergestellt, dass das erworbene Wissen in die Praxis umgesetzt wird?)
Weitere wichtige Kriterien für ein Gelingen der Fortbildungen:
- Nicht immer können alle Mitarbeiter
gleichzeitig geschult werden. Bei der Aufteilung der Gruppen für die
Fortbildung sollten gewachsene Strukturen berücksichtigt werden. Das
heißt: Gruppen von Pflegekräften, die auch in der täglichen Arbeit gut
miteinander kooperieren, sollten auch gemeinsam geschult werden.
- Seminarreihen sind zumeist wirkungsvoller als Einzelseminare, deren Wirkung sich oft nach wenigen Wochen totläuft.
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Weiteres
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- Wir informieren alle Mitarbeiter so schnell wie
möglich darüber, an welchen Schulungen sie im kommenden (Halb-)Jahr
teilnehmen sollen.
- Alle Unterlagen zum Entscheidungsprozess werden
in einem Extraordner abgelegt, damit Sie bei einer Kontrolle vorgelegt
werden können.
- Abgelaufene Fortbildungspläne werden nicht vernichtet sondern archiviert.
- Bei Pflichtschulungen ist stets mit einer
allgemein geringeren Motivation zu rechnen als bei Seminaren, die als
karrierefördernd gelten.
- Mitarbeiter, die bei vorhergehenden Seminaren
durch ein zu geringes Kooperationsverhalten aufgefallen sind, werden
vor der nächsten Schulung im Einzelgespräch noch einmal auf die
Wichtigkeit der Fortbildungen aufmerksam gemacht.
- Alle relevanten Stellen erhalten eine Kopie des
Fort- und Weiterbildungsplanes. Dazu zählt neben der Heimleitung auch
der Qualitätsbeauftragte.
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Dokumente: |
- Prospektiver Fort- und Weiterbildungsplan
- Nachweise über die Bedarfsermittlung
- Nachweise über die Fort- und Weiterbildungen
- Personalentwicklungskonzept
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Verantwortlichkeit /
Qualifikation: |
- Heimleitung
- leitende Mitarbeiter der einzelnen Funktionsbereiche im Haus
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Seminar; Fortbildung;
Weiterbildung; Weiterbildungsplan; Bedarfsermittlung;
Personalentwicklung; Schulung |
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Genereller
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kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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