Standardpflegeplan "Alkoholsucht" |
Der Weg vom Alkoholmissbrauch zur Alkoholkrankheit verläuft gewöhnlich in drei Schritten:
- Prodromalphase: Der Bewohner trinkt
vermehrt heimlich Alkohol. In Gesprächen wird dieses Thema vermieden.
Wird der Bewohner direkt auf das Problem angesprochen, so leugnet
dieser den Konsum oder sucht Rechtfertigungen für den Alkoholgenuss.
- Kritische Phase: Der Alkoholkonsum
ist gestiegen. Häufig nimmt der Bewohner bereits morgens Alkohol zu
sich, etwa um die Entzugserscheinungen wie innere Unruhe, Tremor und
Schwitzen zu kontrollieren. Zudem sind die ersten
Persönlichkeitsveränderungen zu bemerken. Der Bewohner ist aggressiver,
misstrauisch, krankhaft eifersüchtig und zeigt übermäßiges
Selbstmitleid.
- Chronische Phase: Der
Alkoholmissbrauch wird zum zentralen Lebensinhalt. Der Bewohner ist
immer häufiger völlig betrunken. Er nähert sich dem psychischen und
körperlichen Zusammenbruch.
Eine Alkoholkrankheit ist an folgenden Symptomen zu erkennen:
- Der Bewohner verspürt einen starken Zwang (sog. "Craving"), Alkohol zu konsumieren.
- Der Bewohner kann weder den Beginn
noch das Ende des Alkoholkonsums steuern, noch kann er die Menge des
konsumierten Alkohols bestimmen.
- Im Laufe der Zeit verträgt der Bewohner eine stetig steigende Menge an
Alkohol. Die Dosis wird daher ständig erhöht.
- Andere Interessen, Bedürfnisse und Verpflichtungen rücken immer weiter in den Hintergrund.
- Der Bewohner zeigt zunehmend Vergiftungserscheinungen.
- Selbst wenn körperliche Folgeschäden sichtbar werden, schränkt der Bewohner den Alkoholkonsum nicht ein.
- Der Bewohner zeigt bei Abstinenz
körperliche Entzugserscheinungen, etwa Schweißausbrüche, ausgeprägte
Unruhe, Tremor und Angstzustände. Der Bewohner ist desorientiert und
wahrnehmungsgestört oder leidet unter Halluzinationen.
Bei der Dokumentation der Alkoholabhängigkeit nutzen wir die Typologie nach Jellinek
- Alpha-Alkoholismus: Der
"Konflikttrinker" nutzt den Alkohol, um Konflikte etwa mit Angehörigen,
Mitbewohnern oder Pflegekräften zu betäuben.
- Beta-Alkoholismus: Der
"Gelegenheits- bzw. Verführungstrinker" trinkt nicht regelmäßig, dann
aber maßlos. Anlässe sind etwa Geburtstagsfeiern, Silvesterfeiern,
Sommerfeste usw.
- Gamma-Alkoholismus: Ein "süchtiger
Trinker" unterliegt psychischer, später auch physischer Abhängigkeit.
Es besteht ein ausgeprägter Kontrollverlust. Eine zeitweilige Abstinenz
ist möglich aber selten. Zudem entwickelt dieser Typus eine wachsende
Toleranz und erhöht stetig die Alkoholdosis.
- Delta-Alkoholismus: Ein
"Gewohnheitstrinker" oder "Spiegeltrinker" trinkt regelmäßig viel
Alkohol, ohne dabei jedoch die Kontrolle zu verlieren. Ein
"Gewohnheitstrinker" ist nicht in der Lage, völlig auf den Alkohol zu
verzichten.
- Epsilon-Alkoholismus: Ein
"Quartalstrinker" ist zu mehrmonatigen Abstinenzphasen in der Lage,
trinkt dann jedoch exzessiv, oft über mehrere Tage. Dieses bringt ihn
häufig bis an die Grenze der körperlichen Belastbarkeit.
Wichtig zu wissen ist:
- Rund 400.000 Menschen in Deutschland über 60 Jahre missbrauchen Alkohol oder sind davon abhängig.
- Alkoholmissbrauch liegt vor, wenn Frauen mehr als 20 Gramm Alkohol pro Tag zu sich nehmen (Männer 40 Gramm).
- Das Gehirn eines alten Menschen reagiert viel empfindlicher auf Alkohol als das eines jüngeren.
Anmerkung:
- Standardpflegepläne geben für spezielle
Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie
in diesem Beispiel für Alkoholsucht. Standardpflegepläne umfassen generelle
und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
- Aus diesem Grund erleichtert ein
Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf
keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene
Pflegeplanung.
- Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese
generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz
zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen
des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim
Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu
überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen
Stand sein sollten.
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Pflegeproblem |
Pflegemaßnahmen |
Pflegeziel |
Kommunizieren |
- Unter Alkoholeinfluss ist der Bewohner nur eingeschränkt in der Lage, sich verbal verständlich zu machen.
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Der alkoholisierte Bewohner scheint die Pflegekraft
nicht zu verstehen, wenn diese mit dem Bewohner sprechen möchte.
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- Wenn eine Pflegekraft mit dem Bewohner spricht, sollte sie dabei stets ruhig und freundlich bleiben.
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Diskussionen mit dem angetrunkenen Bewohner oder Vorwürfe sollten vermieden werden.
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Die Pflegekraft redet stets in normaler Lautstärke.
Schreien oder lautes Sprechen erzeugt häufig Aggressivität.
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Die Pflegekraft verwendet einfache Sätze; im Idealfall Hauptsätze ohne Nebensätze.
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Nach jedem Satz macht die Pflegekraft eine kurze
Pause, damit der alkoholisierte Bewohner den Inhalt verarbeiten kann.
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- Auch unter Alkoholeinfluss bleibt eine verbale Kommunikation zwischen Bewohner und Pflegekraft möglich.
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- Der Bewohner konfabuliert als Folge eines Korsakowsyndroms.
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Wenn der Bewohner im Gespräch abschweift, wird er einfühlsam wieder zum Thema zurückgeführt.
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Dem Bewohner wird verdeutlicht, dass er sich für seine
Gedächtnislücken nicht schämen muss und dass es besser ist, offen über
die Defizite zu reden.
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Wenn wir bemerken, dass den Bewohner ein innerer
Konflikt quält, bieten wir ihm an, offen über dieses Thema zu sprechen.
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- Der Bewohner kann möglichst normal kommunizieren.
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Sich bewegen |
- Der Bewohner zieht sich in sein Bett zurück. Er kann dort ungestört
Alkohol konsumieren und danach schlafen. Überdies ist das Sturzrisiko
im Rausch geringer.
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Als Folge der Immobilität steigt das Risiko von
typischen Komplikationen wie Dekubitus, Kontrakturen oder Pneumonie.
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- Der Bewohner wird konsequent dazu
aufgefordert, das Bett zu verlassen und körperlich aktiv zu bleiben.
Wenn eine Gangunsicherheit besteht, soll der Bewohner seinen Rollator
nutzen.
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Wir bieten dem Bewohner die Teilnahme an der Gymnastikgruppe an.
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- Der Bewohner bleibt
körperlich aktiv. Komplikationen, die sich aus der Immobilität ergeben,
werden vermieden.
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Aufgestaute oder verdrängte Aggressionen werden durch die Bewegung leichter abgebaut.
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Vitale Funktionen
des Lebens aufrechterhalten |
- Beim alkoholisierten Bewohner sind Pflegemaßnahmen notwendig. Der
Bewohner reagiert darauf jedoch oft aggressiv.
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- Die Pflegekraft erklärt dem
Bewohner, warum eine bestimmte Pflegemaßnahme jetzt erforderlich ist.
Sie bleibt dabei freundlich, redet leise, aber bestimmt.
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Wenn mehrere Pflegemaßnahmen notwendig sind, beginnt die
Pflegekraft mit der Maßnahme, die am wenigsten in die Intimsphäre des
Bewohners eingreift. Es sollte also zuerst die Pulsmessung erfolgen,
dann die Blutdruckmessung und erst zum Schluss die Blutzuckermessung.
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Soweit es möglich ist, hält die Pflegekraft immer etwas Abstand
vom Bewohner. Dieser fühlt sich dann nicht bedrängt. Zudem bleibt der
Pflegekraft mehr Zeit, um auf etwaige körperliche Aggressivität zu
reagieren.
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Die Pflegekraft sollte sich stets auf Augenhöhe begeben. Wenn ein
gestürzter Bewohner auf dem Boden sitzt, begibt sich die Pflegekraft in
die Hocke.
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- Der Bewohner erkennt
trotz der Alkoholisierung, dass die geplante Pflegemaßnahme notwendig
ist. Er ist kooperativ.
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- Das Immunsystem des Bewohners ist geschwächt als Folge des Alkoholmissbrauchs.
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Die Anfälligkeit für Infektionserkrankungen ist erhöht. Der Bewohner ist häufig erkältet.
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Die Wundheilung ist durch hartnäckige Wundinfektionen gestört.
- Der Bewohner kann eine Leberzirrrose entwickeln.
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- Der Bewohner wird einmal im Jahr gegen die Influenza ("Virusgrippe") geimpft.
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Der Bewohner soll sich im Rahmen seiner Möglichkeiten sportlich
betätigen. Wir erklären ihm, dass Sport das Immunsystem stärkt.
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Wir beraten den Bewohner und seine Angehörigen insbesondere zu
Fragen der Infektionsprophylaxe. Der Bewohner soll den Kontakt mit
Mitbewohnern meiden, wenn diese an einer akuten Infektion wie der
Influenza leiden.
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Alle Pflegekräfte, die das Zimmer des Bewohners betreten, führen
vor und nach dem Besuch eine hygienische Händedesinfektion durch. Auch
der Bewohner soll sich regelmäßig die Hände desinfizieren.
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Die Versorgung von offenen Wunden muss besonders sorgfältig
erfolgen. Bei Zu- und Ableitungen ist strikt auf Asepsis zu achten.
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Der Bewohner sollte sich eiweiß- und vitaminreich ernähren.
- Die Pflegekraft achtet darauf, ob sich eine Leberzirrrose entwickelt.
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- Die Immunabwehr wird gefördert.
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Infektionen werden vermieden.
- Eine Leberzirrrose wird rechtzeitig erkannt.
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- Der Bewohner
verzichtet auf Alkohol. Er leidet unter Puls- und Blutdruckschwankungen
als Folge des Entzugs. Dem Bewohner ist schwindelig.
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Der Bewohner konsumiert Alkohol und gleichzeitig verschiedene
Medikamente. Die Wechselwirkungen des Alkohols mit den Arzneimitteln
führen zu Schwindel.
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- Die Vitalwerte des Bewohners werden
engmaschig überwacht. Bei potenziell bedrohlichen Spitzen wird der
Arzt/Notarzt informiert.
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Aufgrund der Sturzgefährdung sollte der Bewohner beim Gehen von
einem Mitarbeiter begleitet werden, also etwa ins Badezimmer.
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Wir prüfen, ob Medikamente zu einer anderen Tageszeit appliziert
werden können. Wenn der Bewohner vornehmlich am Abend Alkohol
konsumiert, sollten Arzneimittel bevorzugt am Morgen verabreicht werden.
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- Die Vitalfunktionen des Bewohners bleiben intakt.
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- Der Bewohner nimmt weniger oder gar keinen Alkohol mehr zu sich.
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Als Folge des Alkoholentzugs kommt es zu motorischer und zu innerer Unruhe.
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- Der Bewohner wird häufiger in seinem Zimmer besucht.
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Sofern es möglich ist, wird der Bewohner durch Beschäftigungsmaßnahmen abgelenkt.
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Wir prüfen regelmäßig, ob Drainagen und Verweilkatheter noch
korrekt liegen. Wenn der Bewohner daran manipuliert hat, müssen diese
ggf. entfernt und neu gelegt werden.
- Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt prüfen wir den Einsatz von Medikamenten, um die Entzugserscheinungen erträglicher zu machen.
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Wenn alle anderen Alternativen erfolglos bleiben und die
Gesundheit des Bewohners gefährdet ist, prüfen wir als letzte Option
die Anwendung von Fixierungsmaßnahmen.
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- Die Gefährdung für den Bewohner wird reduziert.
- Die Entzugserscheinungen beim Bewohner werden abgemildert.
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Sich pflegen |
- Der Bewohner leidet unter den typischen Hautschäden, die von
anhaltendem Alkoholmissbrauch ausgelöst werden. Dazu zählen etwa Facies
alcoholica (andauernde oder anfallsweise auftretende Gesichtsrötung),
Palmarerythem (rote Handinnenflächen) oder Spider naevi (sog.
"Spinnenhaut").
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Der Bewohner hat eine trockene, rissige Haut.
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Der Alkoholmissbrauch führt zu einem Verlust der Körperbehaarung.
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Der Alkohol verschlimmert bereits existierende Hautkrankheiten wie etwa Akne, Psoriasis usw.
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- Wir verdeutlichen dem Bewohner, dass
sich diese Symptomatik verschlimmern wird, wenn er den Alkoholgenuss
nicht einstellt oder zumindest reduziert.
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Wir prüfen, ob neben dem Alkohol auch Medikamente mitursächlich
für die Symptomatik sein könnten. Ggf. werden der Wirkstoff geändert
und die Dosierung angepasst.
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Der Bewohner wird einem Hautarzt vorgestellt. Die angeordnete Therapie wird gewissenhaft umgesetzt.
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Der Bewohner wird dazu angeleitet, sich morgens mit einer pflegenden Hautlotion einzureiben.
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- Der Bewohner stellt unter dem Eindruck der Hautschäden den Alkoholgenuss ein.
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Die Hautschäden werden angemessen behandelt, bilden sich zurück oder schreiten zumindest nicht weiter fort.
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- Der Bewohner vernachlässigt seine Körperpflege.
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Als Folge des Alkoholmissbrauchs zeigt der Bewohner eine starke Hauttranspiration.
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Der Bewohner riecht unangenehm. Freunde, Angehörige und Mitbewohner ziehen sich zurück.
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- Wir erfragen beim Bewohner, welche
Vorlieben und Gewohnheiten er bei der Körperpflege hatte. Diese werden
bei der Pflege durch uns berücksichtigt. Ggf. befragen wir dazu
Angehörige.
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Bei Männern regen wir eine regelmäßige Rasur sowie
die Nutzung von Deo und von alkoholfreiem Rasierwasser an.
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Wenn der Bewohner nach Schweiß oder nach Urin riecht, wird ihm
dieses nicht offen gesagt. Hilfreicher ist es, gemeinsam mit dem
Bewohner eine Körperwäsche vorzunehmen.
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Wir können den Bewohner nicht dazu zwingen, ein gewisses Maß an
Körperhygiene zu wahren. Gleichzeitig jedoch darf das nicht dazu
führen, dass die Pflegekräfte die Verwahrlosung irgendwann hinnehmen.
Der Bewohner muss permanent angeleitet und aufgefordert werden.
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Wenn der Bewohner beginnt, sich äußerlich zu pflegen, so wird er dafür nachdrücklich gelobt.
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Ggf. kann ein Friseurbesuch nicht nur die Frisur, sondern auch das Selbstbild deutlich verbessern.
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Wir verzichten auf den Einsatz von alkoholhaltigen Einreibemitteln, da der Bewohner diese trinken könnte.
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- Der Bewohner ist körperlich gepflegt.
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Der Bewohner bleibt sozial integriert.
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- Der Bewohner
leidet unter Parodontitis, Zahnstein und Karies. Zudem ist die
Mundschleimhaut entzündet. Er klagt über Schmerzen.
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Der Bewohner muss sich häufig übergeben. Die Magensäure greift die Zahnsubstanz an.
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- Wir leiten den Bewohner zur
regelmäßigen Zahnpflege an. Wir unterstützen ihn dabei, Zahn- und
Mundpflegeprodukte zu finden, die keinen Alkohol enthalten, z. B.
Mundwasser.
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Wir leiten eine Zahnarztbehandlung ein, um die Zähne sanieren zu lassen.
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Wir erinnern den Bewohner daran, die jährlichen Zahnarztkontrollen wahrzunehmen.
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Wenn sich der Bewohner übergeben muss, erfolgt danach eine
sorgfältige Mundpflege. Insbesondere sind Mundspülungen sinnvoll.
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- Die Zahnsubstanz wird geschützt.
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Erkrankungen im Mundraum werden vermieden.
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Essen und trinken |
- Der Bewohner trinkt zu viel Alkohol und vernachlässigt darüber die
Nahrungszufuhr. Er verliert an Körpergewicht.
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- Wir ermitteln regelmäßig den BMI des Bewohners.
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Gemeinsam mit dem Bewohner erstellen wir einen Ernährungsplan, der seine Wünsche berücksichtigt.
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Der Bewohner erhält mehrere kleine Mahlzeiten statt der drei Hauptmahlzeiten.
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Der Bewohner sollte seine Mahlzeiten im Speisesaal
in Gesellschaft einnehmen und nicht allein auf seinem Zimmer.
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Wenn Angehörige den Bewohner besuchen, sollten diese mit dem Bewohner eine Mahlzeit einnehmen.
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Wenn der Bewohner über einen längeren Zeitraum die
Nahrung verweigert, setzen wir den Standard "Nahrungsverweigerung" um.
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- Der Bewohner wird ausreichend mit Nahrung versorgt. Ein übermäßiger Gewichtsverlust wird vermieden.
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- Der Bewohner vernachlässigt die Ernährung. Er fällt dann in eine Unterzuckerung. Es besteht Lebensgefahr.
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- Wir achten darauf, dass der Bewohner regelmäßig Nahrung zu sich nimmt.
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Wenn relevante Symptome erkennbar sind, werden der
Blutzuckergehalt ermittelt und die sich daraus ergebenden Maßnahmen
eingeleitet. Typische Anzeichen sind: Kontrollverluste des Körpers,
Unruhe, Konzentrationsstörungen, Schweißausbrüche, Frieren usw.
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Es ist zu beachten, dass bei Einnahme von Antidiabetika und beim
gleichzeitigen Konsum von Alkohol die Gefahr einer Unterzuckerung
erheblich wächst.
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- Der Bewohner unterzuckert nicht.
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Wenn eine Unterzuckerung eintritt, wird diese zeitnah erkannt und angemessen behandelt.
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- Der Bewohner ist bereit, auf Alkohol zu verzichten. Er ist allerdings
in seiner Abstinenz noch nicht gefestigt.
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- Wir achten darauf, dass der Bewohner in keinem Fall ungewollt mit Alkohol in Kontakt kommt.
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Er erhält keine alkoholhaltigen Lebensmittel, etwa
Pralinen mit Alkoholfüllung, Weincreme oder mit Wein verfeinerte Soßen.
- Flüssiges Desinfektionsmittel wird durch Desinfektionsmittel in Gelform ersetzt.
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Wir achten darauf, dass die verabreichten Medikamente möglichst
keinen Alkohol enthalten. Dieses ist häufig bei pflanzlichen und bei
homöopathischen Arzneien der Fall. Auch die Verwendung von
alkoholischen Mundspülungen sollte unterbleiben.
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Der Bewohner soll den Konsum von "alkoholfreiem" Bier vermeiden.
Diese Getränke können geringe Mengen Alkohol enthalten. Zudem gibt es
eine geschmackliche Nähe zu alkoholhaltigem Bier.
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In Absprache mit dem Betreuer und mit dem Bewohner erhält der
Betroffene kein Bargeld und wird bei Einkäufen von einem
(ehrenamtlichen) Mitarbeiter begleitet.
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Wir kontaktieren die Angehörigen. Wir bitten diese, den Bewohner
für seine Bemühungen zu loben. Auch die Pflegekräfte motivieren den
Bewohner jeden Tag.
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- Der Bewohner kommt nicht ungewollt mit Alkohol in Kontakt.
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- Der Bewohner leidet unter einem Flüssigkeitsdefizit, da er nicht ausreichend trinkt.
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Als Folge des Alkoholkonsums muss der Bewohner vermehrt Wasser
lassen. Es kommt im Körper zu einem Flüssigkeitsmangel bis hin zur
Dehydratation.
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- Wir bieten dem Bewohner grundsätzlich vor und nach jeder Mahlzeit etwas zu trinken an.
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Wir stellen sicher, dass sich die angebotenen Getränke stets in
Griffweite des Bewohners befinden. Sehbehinderten Bewohnern wird die
Position des Getränks gezeigt.
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Dem Bewohner werden stets nur solche Getränke angeboten, die er
akzeptiert. Ggf. fragt die Pflegekraft nach, ob ihm das Getränk nicht
schmeckt und ob er ein anderes Getränk bevorzugt.
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Wir achten darauf, ob Bewohner die angebotenen
Getränke heimlich entsorgen (etwa in den Blumentopf oder in eine Vase).
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Bewohnern, die nicht mehr in der Lage sind, selbstständig zu
trinken, bieten wir Getränke vor und nach jeder pflegerischen Maßnahme
an.
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- Die Flüssigkeitsversorgung ist sichergestellt.
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- Der Bewohner leidet durch seinen jahrelangen Alkoholkonsum unter einem
Mangel an Thiamin, Vitamin B12 und Folsäure.
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- Der Bewohner erhält bevorzugt
Nahrungsmittel wie Weizenkeime, Sonnenblumenkerne, Backhefen, Soja,
Eier, Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse.
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- Der Bewohner ernährt sich ausgewogen.
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- Der Bewohner trinkt aktuell keinen Alkohol, ist aber suchtgefährdet.
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Er neigt dazu, das Essen hastig herunter zu schlingen. Es besteht ein erhöhtes Aspirationsrisiko.
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Es besteht die Gefahr einer Suchtverlagerung vom Alkohol zum Essen.
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- Der Bewohner wird beim Essen
beobachtet und ggf. aufgefordert, langsam zu essen, gründlich zu kauen
und vorsichtig zu schlucken.
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Dem Bewohner werden kleine mundgerechte Portionen angeboten.
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Das Körpergewicht wird regelmäßig erfasst. Ggf. wird die Ernährung angepasst.
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- Eine Aspiration wird vermieden.
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Der Bewohner wird nicht adipös.
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Ausscheiden |
- Der Bewohner trinkt am Abend große Mengen Alkohol. Im Rausch spürt er
den Harndrang nicht. Er verliert im Schlaf Urin.
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- Der Bewohner wird mit
Inkontinenzmaterial versorgt. Bei Männern ist die Nutzung eines
Urinalkondoms sinnvoll.
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Der Bewohner wird aufgefordert, bei nächtlichem Harndrang die
Nachtwache zu rufen. Diese begleitet ihn zur Toilette, damit er dort
seine Harnblase entleeren kann.
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- Ein unfreiwilliger Harnabgang wird verhindert oder mit Hilfsmitteln kompensiert.
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Sich kleiden |
- Der Bewohner zeigt kein Interesse an seiner Kleidung.
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Der Bewohner kleidet sich nicht situationsgerecht, etwa bei Kälte oder bei großer Hitze.
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- Wir helfen dem Bewohner bei der Auswahl der Kleidung.
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Wenn der Bewohner die Einrichtung für einen Spaziergang oder für
eine Einkaufstour verlassen möchte, stellen wir sicher, dass er
angemessen bekleidet ist und solides Schuhwerk trägt.
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Wir stellen sicher, dass der Bewohner seine Kleidung regelmäßig wechselt.
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Wir animieren den Bewohner, seine Kleidung eigenständig auszuwählen.
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Wir ermutigen Bewohnerinnen, ggf. auch Schmuck und Parfüm zu tragen.
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- Der Bewohner ist angemessen bekleidet.
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Ruhen und schlafen |
- Der Bewohner verzichtet freiwillig auf Alkohol. Als Folge des Entzugs
ist sein Biorhythmus gestört. Er ist abends nicht müde genug, um
einzuschlafen.
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Als Folge des Entzugs steigt die Anfälligkeit für
Sinnestäuschungen. Diese beunruhigen den Bewohner und halten ihn vom
Schlaf ab.
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- Durch sinnvolle,
tagesstrukturierende Freizeitangebote wird der Bewohner so weit
ermüdet, dass er abends einschlafen kann.
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Wir sorgen für einen entspannten Verlauf des Abends und vermeiden es, den Bewohner aufzuregen.
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Wir empfehlen dem Bewohner, am Abend Entspannungsübungen durchzuführen.
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Feste Einschlafrituale (Nachrichten sehen,
Schlummertrunk, Zigarillo, warmes Fußbad usw.) können Einschlafprobleme
abbauen.
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Den Einsatz von Schlafmitteln (Hypnotika) versuchen wir zu
vermeiden. Stattdessen prüfen wir, ob warme Milch, pflanzliche
Wirkstoffe oder Tees als Alternative genutzt werden können. Häufig sind
auch atemstimulierende Einreibungen hilfreich.
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Ggf. kann ein Dämmerlicht eingeschaltet werden.
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- Es gelingt dem Bewohner, abends auch ohne Alkohol einzuschlafen.
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Sich beschäftigen |
- Der Bewohner ist als Folge eines Korsakowsyndroms nicht in der Lage,
seinen Tagesablauf sinnvoll zu strukturieren.
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- Wir entwickeln einfache
Handlungsketten, die der Bewohner täglich und immer gleich abarbeiten
kann. Dieses etwa beim Ankleiden oder bei der Körperpflege. Wichtig
ist, dass von diesen Prozeduren nicht abgewichen wird.
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Die Komplexität dieser Handlungsketten wird stetig den Fähigkeiten
des Bewohners angepasst. Bei einer Verschlechterung seines mentalen
Zustands werden die Prozeduren vereinfacht und die Unterstützung durch
die Pflegekraft intensiviert.
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Eine Überforderung des Bewohners ist zu vermeiden.
Korsakow-Patienten reagieren auf Überforderung nicht selten mit
kompletter Verweigerung jeder Kooperation.
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- Der Bewohner verfügt über einen
strukturierten Tagesablauf. Er ist bereit, sich im Rahmen seiner
Fähigkeiten an der Pflege zu beteiligen.
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- Der Bewohner will die Alkoholsucht überwinden und nimmt derzeit keinen Alkohol zu sich.
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Er spürt einen erheblichen Suchtdruck und ist sehr unruhig.
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- Wir versuchen, den Bewohner durch
Beschäftigungsangebote abzulenken. Der Bewohner kann z. B. lesen,
fernsehen oder Kreuzworträtsel lösen. Oftmals hilft es auch, den
Bewohner warm oder kalt duschen zu lassen oder ein Bad mit ätherischen
Ölen anzubieten.
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Körperliche Unruhe kann durch Aktivität gelindert werden. Sofern
der Bewohner körperlich dazu in der Lage ist, soll er Treppen steigen
oder spazieren gehen. Bei Aktivitäten außerhalb der Einrichtung sollte
sichergestellt sein, dass der Bewohner dabei keinen Alkohol kaufen kann.
- Wir halten spiritushaltige Reinigungsmittel unter Verschluss und überkleben die Mittel mit einem Totenkopfzeichen.
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- Der Suchtdruck wird reduziert. Der Bewohner widersteht dem Impuls zum Alkoholkonsum.
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- Der Genuss von Alkohol war in den letzten
Jahren für den Bewohner der zentrale Lebensinhalt. Der Bewohner hat
keine anderen Hobbys.
- Da er aktuell keinen Alkohol trinkt, ist dem
Bewohner häufig langweilig. Es steigt das Risiko, dass er aus diesem
Grund wieder Alkohol konsumiert.
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- Im Rahmen der Biografiearbeit erfragen wir,
welche Hobbys der Bewohner hatte, bevor er alkoholkrank wurde. Diese
Hobbys kann er nun wieder aufnehmen.
- Wir informieren den Bewohner über das
Freizeitangebot in unserer Einrichtung. Wir animieren ihn immer wieder,
daran teilzunehmen.
- Wir fördern den Kontakt zu Mitbewohnern. Dabei
muss sichergestellt sein, dass diese in Gegenwart des Bewohners keinen
Alkohol konsumieren.
- Der Bewohner soll den Kontakt zu seiner Familie intensivieren.
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- Der Bewohner entwickelt Wege, um sich sinnvoll zu beschäftigen.
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Sich als Mann
oder Frau fühlen und verhalten |
- Der Alkoholmissbrauch führt zur Impotenz.
- Der Körper des (männlichen) Bewohners verweiblicht. Insbesondere bilden sich Brüste aus.
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- Wir verdeutlichen dem Bewohner, dass sich diese
Symptomatik verschlimmern wird, wenn er den Alkoholgenuss nicht
einstellt oder zumindest reduziert.
- Wenn der Bewohner Potenzmittel einnimmt, darf
er gleichzeitig keinen Alkohol konsumieren. Wir machen den Bewohner auf
die erheblichen Risiken aufmerksam.
- Der Bewohner wird einem Facharzt vorgestellt. Die angeordnete Therapie wird gewissenhaft umgesetzt.
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- Der Bewohner stellt unter dem Eindruck der Impotenz den Alkoholgenuss ein.
- Der Bewohner ist wieder potent und gewinnt sein Selbstwertgefühl zurück.
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Für eine sichere
Umgebung sorgen |
- Der Bewohner leidet als Folge eines Korsakowsyndroms unter Wahnvorstellungen und unter Halluzinationen.
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- Wir versuchen, den Bewohner zu beruhigen.
- Wir versuchen, durch gezielte Fragen und Themen
den Bewohner von seiner Halluzination abzulenken und wieder mit der
Realität in Kontakt zu bringen.
- Wir testen, ob sich der Bewohner mit kreativen
Spielen oder mit hauswirtschaftlichen bzw. handwerklichen Tätigkeiten
ablenken lässt.
- Die Pflegekraft erkennt die Realität des
Bewohners an, bleibt aber selbst bei der eigenen Wirklichkeit. Etwa:
"Ich glaube Ihnen, dass Ihnen der Mann im Schrank Angst macht, aber ich
selbst kann ihn nicht sehen."
- Die Pflegekraft unterlässt es, in der
Sinnestäuschung des Bewohners "mitzuspielen", also etwa den Mann im
Schrank zu verjagen. In diesem Fall kann sich die Halluzination zu
einem Wahn verfestigen.
- Wir sorgen für eine angemessene medikamentöse Versorgung.
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- Die Halluzinationen lassen nach. Sie stellen keine Gefährdung für den Bewohner und für sein Umfeld dar.
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- Unter Alkoholeinfluss ist das Verhalten des
Bewohners aggressiv, irrational und unvorhersehbar. Es kann zu einer
Fremd- und Selbstgefährdung kommen.
- Der Bewohner ist in alkoholisiertem Zustand auch sexuell enthemmt. Er
belästigt sowohl weibliche Pflegekräfte oder andere Bewohnerinnen.
- Offenbar leidet der Bewohner unter Schmerzen.
Im nüchternen Zustand erträgt er diese. Ist er alkoholisiert, sinkt der
Kooperationswille.
- Der Bewohner hat im Laufe seines Lebens Rituale
entwickelt, etwa bei der Körperpflege oder beim Essen. Durch den Umzug
in die Pflegeeinrichtung kann er diese nicht mehr einhalten. Er
entwickelt Aggressionen, die im alkoholisierten Zustand zutage treten.
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- Wir prüfen, ob Schmerzen für das Verhalten
ursächlich sind, also etwa ein Verbandswechsel oder unangenehme
Mobilisationen. In diesem Fall sollte eine vorherige
Schmerzmittelapplikation geprüft werden.
- Im Rahmen der Biografiearbeit erfragen wir,
welche Gewohnheiten der Bewohner bisher hatte. Wir befragen außerdem
Angehörige sowie Personen, die den Bewohner bisher versorgten. Soweit
möglich sollte der Bewohner seine Rituale auch in unserer Einrichtung
weiterhin einhalten können.
- Wir bleiben ruhig und sachlich. Wir verwenden einfache Sätze.
- Wir lassen uns durch beleidigende Äußerungen
nicht provozieren. Wir nehmen unverschämte oder verletzende Bemerkungen
nicht persönlich.
- Wir vermeiden es, dem Bewohner unseren Willen aufzuzwingen.
- Insbesondere weibliche Pflegekräfte sollten
möglichst nie mit einem alkoholisierten Bewohner allein sein. Es wird
stets ein Kollege gerufen.
- Wir lassen den Betrunkenen nie aus den Augen.
- Dem Bewohner wird verdeutlicht, dass
wiederholte sexuelle Belästungen dazu führen können, dass er
die Einrichtung verlassen muss.
- Bei invasiven und bei intimen Pflegehandlungen
gehen wir besonders einfühlsam mit dem Bewohner um, da dieser mit
Aggressionen reagieren könnte.
- Wir entfernen alle Gegenstände aus dem Umfeld
des Bewohners, die eine Gefahr darstellen könnten. Dazu zählen etwa
Messer, Feuerzeuge usw. Wir achten auf mögliche Wurfgeschosse; etwa
Bierflaschen.
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- Der Bewohner beruhigt sich und kann versorgt werden.
- Aggressionen werden abgebaut.
- Eine Gefährdung der Pflegekräfte besteht nicht.
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