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Version 1.07 |
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Schon gewusst?
Gesetzlich vorgeschriebene Aushänge für Pflegeheime und
Pflegedienste |
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Kopieren, einfügen, ausdrucken, abheften, fertig! Die
Erstellung der vom Gesetzgeber geforderten
Mitarbeiterinformationen für das schwarze Brett ist eine Sache
von wenigen Minuten. Wir haben alle für die ambulante und stationäre Pflege
relevanten Regelungen zusammengestellt. |
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Durch
die Aushänge
werden die Mitarbeiter über ihre Rechte informiert. Welche
Gesetze und Verordnungen jeweils an das schwarze Brett geheftet
werden müssen, ist von Branche zu Branche unterschiedlich.
Die für Pflegedienste und Pflegeheime verbindlichen Texte haben
wir in dieser Tabelle zusammengestellt. Die Links führen zum
Online-Angebot des Bundesministeriums der Justiz. Dort sind die
jeweils neusten Versionen verfügbar.
Sie kopieren die benötigten Paragrafen in ein Word-Dokument und drucken
dieses aus. Danach können Sie das Dokument mit einem
Hefterstreifen binden und mit einer Kordel o.Ä. am schwarzen
Brett befestigen.
gesetzlich vorgeschriebene Aushänge |
Name des Gesetzes oder der Verordnung |
Link zum Text |
benötigte Paragrafen |
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz |
Link |
komplett |
Arbeitszeitgesetz |
Link |
komplett |
Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter |
Link |
komplett |
Bürgerliches Gesetzbuch / Titel 8 / Dienstvertrag |
Link |
§612, §612a, §613, §623 |
Arbeitsgerichtsgesetz |
Link |
§ 61b |
Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis
geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz -
NachwG) |
Link |
komplett |
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
(Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) |
Link |
komplett |
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend |
Link |
§1 bis § 60 |
Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem
Jugendarbeitsschutzgesetz |
Link |
komplett |
außerdem ggf. Betriebsvereinbarungen, ggf. Tarifvertrag
sowie ggf. individuelle Unfallverhütungsvorschriften |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Aushang; Arbeitszeitgesetz; Arbeitsgerichtsgesetz; Gleichbehandlungsgesetz |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |