Da sich die genaue Aufgabenstellung von Einrichtung zu
Einrichtung unterscheidet, sollten Sie diese Vorlage an Ihre individuellen
Bedürfnisse anpassen. Das gilt vor allem für die genaue Formulierung der
Weisungsbefugnisse. Denn während manch eine Ergotherapeutin im 'Haus A'
wirklich etwas zu sagen hat, kann ihre Kollegin im 'Haus B' ein ziemlich
"kleines Licht" sein.
So übernehmen Sie den Inhalt in Ihre Textverarbeitung:
- Markieren Sie mit gedrückt gehaltener Maustaste den Bereich, den Sie übernehmen wollen
- Klicken Sie auf das Menü "Bearbeiten", dann auf
"Kopieren"
- Öffnen Sie Ihre Textverarbeitung. Legen Sie dort ein
leeres Dokument an.
- Klicken Sie in der Textverarbeitung auf das Menü
"Bearbeiten", dann auf "Einfügen"
- fertig
|
Stellenbeschreibung
für den sozialen Dienst / Beschäftigung
Bezeichnung der Einrichtung
Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin
Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Sozialpädagogin / Ergotherapeutin
Arbeitsbereich: sozialer Dienst / Beschäftigung
Arbeitszeit: 38,5 Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Ziele:
- Weckung und Förderung des Wunsches des Bewohners
nach mehr Selbständigkeit und des Willens, bei der Gewinnung größerer
Selbständigkeit aktiv mitzuwirken
- Sicherung der optimalen psychosozialen Betreuung
der Bewohner/innen
- Neuentwicklung, Verbesserung und Umsetzung von
Konzepten zur Betreuung auch von gerontopsychiatrisch veränderten
Bewohnern
- Mithilfe und Mitgestaltung bei der Entwicklung und
Umsetzung der Unternehmensphilosophie und des Pflegeleitbildes
fachliche Qualifikation:
- Fachhochschulstudium der Sozialarbeit oder eine
dreijährige einschlägige Ausbildung (z.B. Ergotherapeut)
persönliche Grundfähigkeiten:
- körperliche und seelische Stabilität
- Ausgeglichenheit und Geduld
- positive Einstellung zur Arbeit mit
pflegebedürftigen alten Menschen und Interesse an ihrer Biografie
- flexible, eigenständige und kreative Arbeit
- Kommunikationsfreude und empathische Fähigkeiten
- Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen
Fortbildung
- sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
direkte weisungsbefugte
Vorgesetzte:
- Geschäftsleitung
- Heimleitung
gleichgestellt:
weisungsbefugt:
- Wohnbereichsleitung
- Pflegefachkräfte
- Pflegekräfte in der Ausbildung und im
Anerkennungshalbjahr
- Pflegehilfskräfte
- Hauswirtschaft
- Praktikanten
- Zivildienstleistende
(Anmerkung: Die tatsächlichen
Befugnisse eines Ergotherapeuten /
Sozialpädagogen können von Einrichtung zu Einrichtung schwanken.)
wird vertreten von:
- anderen Ergotherapeuten oder Sozialpädagogen
Aufgaben und
Kompetenzen:
Bewohnerbezogen:
- Entwurf eines Beschäftigungsplanes innerhalb des
Sozialdienstes
- Schaffung einer guten Atmosphäre in der
Beschäftigung zum Aufbau einer stärker auf Hoffnung und Freude gerichteten
Grundhaltung und einer Motivation zur Beteiligung an der
Beschäftigungstherapie.
- bei besonders gehemmten Bewohnern ein vorsichtiges,
stufenweises Heranführen an die Gruppenarbeit.
- im Rahmen von Beschäftigung: Einbindung des
Bewohners in eine soziale Gruppe, Vermittlung eines "Dazugehörigkeits- und
Zusammengehörigkeitsgefühls".
- Organisation von Spiel-, Bastel- und Malgruppen
- Vorbereitung heiminterner Feste und Aktivitäten,
wobei die Bewohner aktiv an der Planung und Durchführung beteiligt sind.
- Förderung von Interessengemeinschaften der Bewohner
- Unterstützung bei Freizeitgestaltung und
Hobbyfindung
- Planung von Freizeitangeboten, Besuch von
Veranstaltungen, Einbeziehung anderer Institutionen
- Durchführung gruppendynamischer Interaktionsübungen
zur Förderung der Kontakte der Gruppenmitglieder untereinander sowie des
Kooperations- und des Kommunikationsverhaltens (z.B. Abbau von
Aggressionen).
Betriebsbezogen:
- Planung, Entwicklung, Koordination und Kontrolle
von Abläufen im Bereich der Beschäftigungstherapie
- Sicherung der Kooperation der Beschäftigung mit
allen Bereichen der Einrichtung und Koordination (z.B. Terminabstimmung
für bestimmte Beschäftigungen)
- disponieren und Ermitteln des Bedarfs an
Sachmitteln und Beschaffung der notwendigen Arbeitsmittel
- Sicherung der wirtschaftlichen Verwendung der
eingesetzten Materialien
- Verantwortung für die sorgfältige Handhabung von
Materialien und Geräten
- aktive Teilnahme an Besprechungen, Mitverantwortung
für die Form und Effizienz dieser Besprechungen; Einbringen von
Verbesserungsvorschlägen.
- Teilnahme an den von Heim- oder Verwaltungsleitung
angesetzten Besprechungen oder Veranstaltungen.
- gute Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen im
Hause und ggf. mit externen Stellen und Personen.
- Überwachung der Einhaltung der
Sicherheitsvorschriften
- Einflussnahme auf die Veränderung der räumlichen
Umgebung des Bewohners im Sinne zunehmender Stimulation© im psychischen und
sozialen Bereich
Beobachtung und Weitergabe von
Informationen:
- systematische Beobachtung und Festhalten der
Ergebnisse in der Beschäftigung durch eigene Dokumentation.
- Festhalten von Informationen über den Bewohner in
der Pflegedokumentation an den dafür vorgesehenen Stellen.
- Informationsaustausch durch die regelmäßige
Teilnahme an der Übergabe, ggf. Teilnahme an der Pflegeplanung.
Leistungskontrolle:
- Entwicklung / Weiterentwicklung geeigneter
standardisierter Formblätter für Erfahrungs- und Ergebnisberichte.
- Einbringung von Vorschlägen zur ständigen eigenen
Fort- und Weiterbildung (Fachliteratur, Fachseminare).
Kommunikations- und
Kooperationsbeziehungen:
Die Sozialpädagogin soll zu folgenden Personen und
Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung
aufrechterhalten:
- zu der Heimleitung
- zu der Pflegedienstleitung
- zu der Wohnbereichsleitung
- zu der Qualitätsbeauftragten
- zu den Pflegekräften
- zu den Pflegehilfskräften
- zu den Stationshilfen
- zu dem Servicepersonal
- zu den Praktikanten
- zu den Bewohnern
- zu den Apotheken
- zu den Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe
stehenden Personen
- zu den Hausärzten
- zu den Seelsorgern
- zu den ehrenamtlichen Helfern
- zum haustechnischen Dienst
- zu den Ergotherapeuten und Krankengymnasten
Klausel:
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter
Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der
Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im
Pflegehandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den
Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur
Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch
die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Pflegehandbuches.
|